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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


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Geschrieben
Zitat

 

Verunsicherung hält an

Eine Expertenrunde für Waffenrecht hat sich kürzlich zu einer Dringlichkeitssitzung getroffen. Eine Entscheidung darüber, wie nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit halbautomatischen Jagdwaffen umzugehen ist, gab es allerdings nicht.
03. Mai 2016 (djv) Berlin
Ende April trafen sich die für Waffenrecht zuständigen Experten aus der Bundes- und Landespolitik zu einer Dringlichkeitssitzung:


 

https://www.jagdverband.de/content/verunsicherung-hält

Geschrieben

Es schon traurig, dass ein Rechtsstaat nicht in der Lage ist, innerhalb von 2 Monaten bei so einem brisanten Thema für zigtausende rechtstreue Bürger Rechtssicherheit zu schaffen. Beim Böhmermann dauerte das nur ein paar Tage - wenn auch mit bekannt negativem Ergebnis für den Betroffenen.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb detlef86:

...

Inzwischen betrifft das Urteil auch Sportschützen.

 

 

Es betrifft Sportschützen natürlich nicht.

 

Es wird aber von einer Behörde offenbar falsch ausgelegt.

 

Die Gefahr besteht aber immer bei einem Urteil.

Geschrieben

Die vorliegende Thematik erinnert mich sehr stark  an den "präsidialen Stil" unserer Bundeskanzlerin:

Das Vorgehen der Verwaltung wirkt so, als gäbe es nichts zu entscheiden.

Mit kleinen Schritten bewegt sie sich in eine Richtung, ohne je über das Ziel zu sprechen, das sie erreichen wollte.

Geschrieben

Hab gerade beim Sport nen mir bekannten Polizisten (Streife) drauf angesprochen, weil ich von ihm wissen wollte, ob es ne Anordnung von oben gibt. Er meinte nur, im Waffenrecht kenne er sich net so aus :D

Geschrieben

Also die "Übertragung" des obiter dictums auf Sportschützen ist jetzt aber schon extremst weit hergeholt.

Bei Sportschützen greift das Berner Konventions Gedöns doch gar nicht.

Außerdem hat das Bundesverwaltungsamt explizit Sportordnungen genehmigt, bei denen Magazinwechsel verlangt sind. Und es hat SpO genehmigt, wonach z.B. auf 20 Schuss blockierte 10er Mags zugelassen sind.

Auf eine Möglichkeit für Magazine > 10 Schuss hat man keinen Einfluss. Magazine sind frei, jeder kann sich ein langes Mag. mit dem 3D Drucker drucken. Wer hier "regulieren" will, will ein Totalverbot.

Ein Totalverbot aufgrund eines obiter dictums eines BVerwG in GANZ anderer Sache - wozu brauchen wir dann noch die Legislative??

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Also die "Übertragung" des obiter dictums auf Sportschützen ist jetzt aber schon extremst weit hergeholt.

Bei Sportschützen greift das Berner Konventions Gedöns doch gar nicht.

Außerdem hat das Bundesverwaltungsamt explizit Sportordnungen genehmigt, bei denen Magazinwechsel verlangt sind. Und es hat SpO genehmigt, wonach z.B. auf 20 Schuss blockierte 10er Mags zugelassen sind.

Auf eine Möglichkeit für Magazine > 10 Schuss hat man keinen Einfluss. Magazine sind frei, jeder kann sich ein langes Mag. mit dem 3D Drucker drucken. Wer hier "regulieren" will, will ein Totalverbot.

Ein Totalverbot aufgrund eines obiter dictums eines BVerwG in GANZ anderer Sache - wozu brauchen wir dann noch die Legislative??

 

 

Sei doch nicht so naiv, es gab auf EU Seite schon von Antis den Vorschlag des "wesentlichen Waffenteils" Magazin. Schau dir einige Staaten in den USA an, was da für ein Mist Gesetz ist, trotz NRA und Staaten mit Vollauto-Erlaubnis und "shall issue" auf CCW.

Sich hier aus der pseudo-Kausalität des Urteils im Bezug zur Berner-Konvention eine "Sicherheit" für Sportschützen abzuleiten ist absurder Leichtsinn und nahezu kindliche Naivität. Es geht um die ganze Wurst, nicht um die Salamischeibe dies und das.

 

Du kannst grundsätzlich davon ausgehen dass die Jägerschaft mittelfristig die "Bedürfnisgruppe" bleibt mit dem liberalsten Erwerbsbedürfnis außerhalb von "Rot", siehe BJagdG Novelle etc. Wer sich "post-Lipsia" mit jeglichem Bedürfnis in Sicherheit wiegt dem ist auch nicht zu helfen, irgend einen Grund werden die Salamischnibbler schon finden.

Geschrieben

Die Sensibilität, dass mehr oder minder - und im großen Zusammenhang - alle LWB "im Visier" der Verbieter sind, ist ja richtig, und sie ist angebracht.

 

Allerdings ist, was das Leipziger Urteil angeht (so wahnwitzig es sein mag), eine "ausweitende" Interpretation auf Revolver bzw. auf den Bereich schießsportlicher Bedürfnisse schlicht rechtsfehlerhaft. Die geltende Rechtslage, einschließlich des Urteils, gibt dafür keinerlei Grundlage her. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Hasan:

Es schon traurig, dass ein Rechtsstaat nicht in der Lage ist, innerhalb von 2 Monaten bei so einem brisanten Thema für zigtausende rechtstreue Bürger Rechtssicherheit zu schaffen. Beim Böhmermann dauerte das nur ein paar Tage - wenn auch mit bekannt negativem Ergebnis für den Betroffenen.

 

Du hast diesbezüglich die falsche Wahrnehmung! Die sind sehr wohl in der Lage, wollen aber nicht!

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb heletz:

Jeder gesetzgeberische Vorgang dauert eine Zeitlang.

 

Ein bißchen Geduld darf man schon aufbringen.

 

Es würde ja schon helfen, wenn der Gesetzgeber verlauten lassen würde, was er denn mit der unglücklichen Formulierung im BJagdG eigentlich gemeint hat. Da bliebe ihm eigentlich nichts anderes übrig, als klarzustellen, dass genau die 40 Jahre gelebte Rechtspraxis diesem Willen entspricht. Anderenfalls sollte ganz entschieden hinterfragt werden, warum er denn dann die ganze lange Zeit nichts unternommen hat, diese Praxis zu unterbinden.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Hasan:

 

Es würde ja schon helfen, wenn der Gesetzgeber verlauten lassen würde, was er denn mit der unglücklichen Formulierung im BJagdG eigentlich gemeint hat. Da bliebe ihm eigentlich nichts anderes übrig, als klarzustellen, dass genau die 40 Jahre gelebte Rechtspraxis diesem Willen entspricht. Anderenfalls sollte ganz entschieden hinterfragt werden, warum er denn dann die ganze lange Zeit nichts unternommen hat, diese Praxis zu unterbinden.

 

Die Frage muß man sich schon stellen.

Warum ist dann in den letzten 40 Jahren nichts unternommen worden?

Das kommt einem Offenbarungseid gleich!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb Racebike998:

Werde mir demnächst einen kaufen und dann eintragen lassen/wollen, dann bekommt man ein Schriftstück mit, das man die Waffe eintragen wollte, somit hab ich meiner Anzeigeplficht genüge getan.

Der Antrag wird dann einfach ausgesetzt bis Rechssicherheit da ist.

 

Und danach auf WO rumheulen das Gerichtsverfahren so teuer sind. Ich spende dir nichts, nadda, garnichts.

Bearbeitet von chapmen
Rächtsverschreibung
Geschrieben

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=070316U6C59.14.0

 

Ich gebe auch nichts. Früher hat man Jäger die mit einem (Automaten) zur Jagd kamen wieder nach 

Hause geschickt. Das ist Unweidmännisch hat es geheißen. Und warum soll ich Geld für einen Jäger geben der eine Büchse besitzt die er nicht Besitzen darf . Jetzt bitte nicht beleidigend werden ich sage nur meine Meinung.

 

WMH Lusches 

Geschrieben

Sehr qualifizierter Beitrag, Name ist Programm oder?

Auch deinen Drilling oder was auch immer du mit dir zur Jagd schleppst wird verboten werden, wenn es so weitergeht, da kannst du Gift drauf nehmen.

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