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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

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Ich freue mich ja wenn auch Nicht -Jagdscheinihaber sich betroffen fühlen. Denn ein Großteil der Jagdscheininhaber wird sich nicht betroffen fühlen. Warum?

Weil die entweder keinen HA haben, oder alles schon nicht so schlimm werden wird, oder aber solange sie nicht von ihrem Verband zu irgendetwas aufgefordert werden, eh schon mal garnix machen.

Habe ich leider so schon bei der EU Waffenrechtsverschärfung erleben müssen.. (da haben mich einige meiner "Jagdkameraden" sogar ausgelacht)

Das sich die ohne Jagdschein jetzt auch angesprochen fühlen ist ja auch völlig OK, aber als nicht direkt Betroffener den Kläger jetzt auch noch einen vor den Koffer zu knallen muß nicht sein.

Aber das ist unser Problem und in den Entscheidergremien lachen sie sich wahrscheinlich schlapp....

Olympia KK und LP Leute gegen GkVerbände und die Jäger gegen alle Sportschützen, wer so zerstritten ist, dem kann man alles im Handstreich nehmen.

Nur normalerweise wird ein Stückchen Salami bei den Sportschützen abgeschnitten... diesmal hat es die Jäger erwischt!

Vielleicht begreifen diese nun auch endlich, das auch sie jederzeit durch die Behörden bedroht sind und man eben nicht alles aussitzen kann.

Ist ja schon bei der Änderung des Jagdgesetzes in NRW aufgefallen, das all die guten Gesten und sonstige PRshows mit Herrn Remmel einen nicht davor schützen von der Politik den Dolch in den Rücken zu bekommen.

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Die Befürchtung ist, dass Waffenbehörden - sich am Urteil orientierend - nun für fast alle bislang auf JS zu erwerbenden bzw. bereits besessenen/eingetragenen HAs ein jagdliches Bedürfnis verneinen werden.

Du kannst nicht einfach 40 Jahre gelebte Regelung einfach so streichen!!! Schon gar nicht in Bayern.............

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Die Befürchtung ist, dass Waffenbehörden - sich am Urteil orientierend - nun für fast alle bislang auf JS zu erwerbenden bzw. bereits besessenen/eingetragenen HAs ein jagdliches Bedürfnis verneinen werden.

Woraus schlussfolgerst du das? Es gibt nicht einen zitierfähigen Fetzen.

Ich könnte mir etwas in der Richtung ja auch denken, aber wenn man am Anfang vom verbotenen Gegenstand fabuliert, bleibe ich recht skeptisch bei der Fähigkeit dies auszuwerten.

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Das wäre ein Gebot der Vernunft, ja.

Politisch (gesetzgeberisch) wäre das "mit Federstrich" vernünftig zu regeln.

Man kann das sogar tierschutzseitig begründen. Unzweifelhaft ist mit einem Halbautomaten einfacher zu jagen. Wie schon beim Schießsport verbleibt alle Konzentration bei der Hauptaufgabe-dem Schuss. Alle weiteren Handgriffe sind "Zusatz" und lenken vom Eigentlichen ab.

Nun wissen wir leider, dass Selbstlader politisch nicht gut gelitten sind. Daher ist eine positive Veränderung des BJagdG nicht zu erwarten.

Im Umkehrschluss können mich verweigernde Parteien für die Zukunft am Arsch lecken.

Konsequent das Gegenteil wählen (Nichtwählen juckt die nicht) tut wohl am meisten weh. Ich drehe den Spieß dann um. Warum soll man sich immer nur "quälen" lassen? DIe Verweigerungshaltung ist natürlich zielführender, wenn man diese für 1,5 Mio an diese Parteien herantragen kann.

Aber auch das ist nicht zu erwarten.

Verbände brauch ich dann allerdings auch nicht mehr. Ich werde das als Vereinsvorsitzender bei uns besprechen.

Vielleicht als vollkommen freie Schützen. Mein Ziel auf jeden Fall als Verein raus aus dem BDS.

Ich war F.G. immer dankbar für seine Arbeit aber solch ein Statement geht gar nicht.

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Mir sind die Verbände während "der ruhigen" Zeit - sprich keine Verschärfung, durch aktives NICHTSTUN aufgefallen.

Zumindest haben sie NICHTS FÜR eine Liberalisierung getan. Sie meinen in Deckung bleiben hilft.

Neeeee ich weis wie die ticken, habe viele Vorschläge mit absprache des Fußvolkes eingebracht. Wenn es um IRGENDEINE Liberalisiering geht, wird das sowas von abgebügelt. Wie schon gesagt bloß nichts fordern.

Also wer hat schon vor so einem Gegner der nur schluckt respekt.

Die Verbände organisieren nicht mal ne Demo in Brüssel wegen dem anstehenden HA verbot, und da geht´s ums eingemachte.

Wenn ein Verbot kommt schreib ich noch einen Dankesbrief. So wie wir Arbeiten ist das sowas von SINNLOS siehe FWR. Die liefern uns doch noch die Schaufel.

Letzte Verschärfung da fällt mir spontan als Jäger ein:

Kw nur ungeladen ins Revier - was hat´s an Sicherheitsgewinn gebracht -- nix

Waffen im Futteral abgeschlossen zum Schiesstand- was hat´s an Sicherheitsgewinn gebracht -- nix

Waffen im Futteral zum Büxer- was hat´s an Sicherheitsgewinn gebracht -- nix

Ausser neue Fallstricke für LWB nix, null, nada. Wo waren denn da die Verbände hä - gegensteuern Fehlanzeige.

Sauber abgenickt in Geheimdiplomatie, wie so ziemlich alles um die Pfründe zu sichern.

Verkauft wurde das ganze unter - hätte schlimmer kommen können.

Und jetzt ? Sind wir doch genauso weit.

Wo ist die Deadline der Verbände - die gibts nicht - nur luft nach unten.

Der Anfang vom Ende war das Bedürfnisprinzip und der freiwilligen eingabe von anderen goodies.

Ich bin überall raus, Lobbyarbeit sieht GANZ anders aus.

Grüße

Bearbeitet von südwest
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Bzgl dem Vorschreiben v. Max 2 Schuß Mag überall könnte ich mit meinem Nichtjuristenwissen ja vielleicht noch das Urteil rein grundsätzlich irgendwie als Verwaltungsrichtschnur verstehen, Achtung nicht akzeptieren(!). Aber hier wird aus einem vom WaffG erlaubten Waffenbesitz urplötzlich durch irgendeinen unbekannten Kunstgriff eine globale Aberkennung des jagdlichen Bedürfnisses konstruiert und da schüttelt sich mein Verstand und fragt, wie geht denn das?! Im BJG und im WaffG steht nirgendwo eine Einschränkung in Bezug Besitz oder Ausschluß und SLB mit herausnehmbaren Magazin. Wenn das BVerwG jetzt jeden arglistig unterstellt, er würde immer, entgegen der 40 Jahre geltenden Rechtspraxis und ohne derartige Vorfälle, Magazine mit größerer Kapazität überall nutzen und da der Bürger ja "dumm" ist, muß man ihn durch ein unbegründetes Verbot zwingen, muß trotzdem die Waffe an sich erlaubt bleiben. Seit wann entscheidet ein Gericht, welche erlaubte Waffe nach WaffG erlaubt ist und welche plötzlich mal so verboten wird. Was ist denn das für eine Rechtssprechung von "unabhängigen" Richtern? Alles Spekulieren bringt aber nichts ohne Urteilstext. Verstehe bloß nicht, wenn es nun mal so brisant ist, warum es so geheimnisvoll totgeschwiegen bzw. geheimgehalten wird. Jetzt wäre doch die ideale Zeit für Vorbereitung und Gegenmaßnahmenvorbereitung.

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Guten Abend Foristi, ....

Das Urteil des OVG Münster hatte als zweite Instanz ein für uns sehr positives Urteil gesprochen-> https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2014/20_A_1347_12_Urteil_20140924.html

leider hat sich das Bundesverwaltungsgericht davon NICHTS angenommen! ....

Hallo schattenspeer!

Wenn ich das richtig verstanden haben, dann gab es 2 Kläger. In einem Fall ging es um eine SLB im Kaliber .22 LfB und um welches Kaliber handelte es sich beim 2. Kläger?

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Hallo schattenspeer!

Wenn ich das richtig verstanden haben, dann gab es 2 Kläger. In einem Fall ging es um eine SLB im Kaliber .22 LfB und um welches Kaliber handelte es sich beim 2. Kläger?

Habe ich leider keine Info.

Ich hoffe auf baldige Veröffentlichung, dann wissen wir alle mehr....

Aber vielleicht wird es dann noch schlimmer, eigentlich bin ich Optimist in diesem Fall bin ich aber auf das absolut schlechteste gefasst.

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Das er Posing nicht für zielführend hält? Bisher dachte ich du gehörst hier eher zu den Vernünftigen, jetzt spielst du das bockige Kind. Hole doch erstmal tief Luft und denke noch mal drüber nach was du damit erreichst.

Was ist unvernünftig daran, von ganz normalen Dingen wie Halbautomaten Bilder zu machen und ins Netz zu stellen.

Ja sollen wir uns immer verstecken? Jeder der legal einen HA erworben hat und diesen zeigen will, ist doch im Recht!

Selbst wenn eine "Neuregulierung" kommen sollte, kann man immer noch ein 30er Magazin einführen dass auf 2 Schuss begrenzt ist und ein Bild davon machen.

Wie wäre es denn deiner Ansicht besser? Niemandem sagen dass man Jäger oder Sportschütze ist? Denn das setzt voraus dass man echte Waffen daheim hat...

Das wäre doch auch schlecht für diverse Verbände wie zb BDS oder BDMP.

Oder nur KK Waffen fotografieren?

Ach komm,...

Dennoch bin ich der Ansicht, dass ganz ganz viele Jäger, auch solche die die finanziellen Mittel- oder gar noch anderswo was zu sagen haben, dieses Urteil NICHT hinnehmen werden.

Nachdem nur auf Facebook und hier was von dieser ominösen Verhandlung mit dem bösen Urteil gepostet wurde, vermute ich dass es sich noch eine Weile hinziehen wird bis sich erste richtige Gegenstimmen dazu äußern. Man wird sehen.

Bearbeitet von prassekoenig
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Habe ich leider keine Info. ....

Danke für die schnelle Antwort!

Werden sehen um welche Selbstladelangwaffe es sich im 2. Fall gehandelt hat.

Leider ein neues Ereignis, welches uns vor Augen hält, dass in D-Land "alle" Legal-Waffenbesitzer künftig (einschließlich Hersteller und Handel) noch geschlossener an einem Strang ziehen müssen!

Bearbeitet von Gast
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Was ist unvernünftig daran, von ganz normalen Dingen wie Halbautomaten Bilder zu machen und ins Netz zu stellen.

Ja sollen wir uns immer verstecken? Jeder der legal einen HA erworben hat und diesen zeigen will, ist doch im Recht!

...

Da hapert es offensichtlich, an der Fähigkeit zu unterscheiden was man rechtmäßig darf und was vernünftig ist. Solange wir unter uns sind ist alles möglich, aber sobald das Außenwirkung erzielt sollte man mal anfangen darüber nachzudenken was unsere Mitmenschen davon halten. Wir leben nun mal nicht in unserer eigenen Welt.

Das ist ein Balanceakt, also schwierig, dauernd auf die K***e hauen finde zumindest ich kontraproduktiv, auch wenn es einfacher erscheint.

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Spart euch all die Spekulationen was ist, was wird und was werden könnte. Ohne den Wortlaut der Entscheidungsgfünde ist das alles nur heiße Luft.

Die Frage, wieviel Patronen im Mag sein können dürfen, ist rein jadlicher Art. Das OVG hat das ja sehr schön referiert. Waidgerechtigkeit und so. Was man da aus dem Jägerbereich so hört scheint dort die Hürde zu sein.

Wenn bzw. da man sich aber ohnehin darauf verlassen mußte, daß sich der Jägers an die 2-Schuß-Begrenzung hält, hätte man dies ohne weiteres auch auf das LADEN des Mags mit 2 Schuß ändern/beschränken können. Das wäre aus meiner Sicht auch eine akzeptable und "jedem recht"-Änderung der Vorschrift: Es bliebe bei der waidgerechtlichen Begrenzung auf 3 Schuß in petto beim Schießen auf Wild, gleichzeitig wäre klargestellt, daß auch Mags mit größerer Kapazität o.k. sind. Minimale Änderung mit großer Wirkung. Dem Gesetzgeber dürfte das sicher egal sein. Aber ob das die konservative Jägerschaft, die Verbände befürworten?

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Bei uns sind auch viele Jäger Mitglied im BDS............................

Wenn man so ein bis drei Halbautomaten hat, mag das ja gehen. Aber danach wird es schwieriger, ein sportliches Bedürfnis nachzuweisen und ich kenne Jäger, die haben deutlich mehr als drei HA. Ich bezweifele, dass die für alle Waffen ausreichend unterschiedliche Disziplinen finden werden.

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@ Schattenspeer

Entweder missverstehst Du meine Post, oder versucht Du sogar dadurch die geforderten Inhalte des Urteils zeitlich zu verschleppen.

Ich persönlich ärgere mich nur über den Vertrauensbruch, was ja wohl gerechtfertigt ist. " habt Ihr euch einen Dummen gesucht der den inhaltlichen Stein wirft"

Das Beiwerk zum verlassen unseres Landes zielt rein auf die Aufforderung die Inhalte zeitlich hier ins Spiel zu bringen. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich habe damals PM% sogar meine Glückwünsche bezüglich seiner Auswanderung mitgeteilt. Würde ich auch jetzt wieder tuen. Ich hacke also nicht auf ihm rum.

Noch etwas.

Wo und wie und für was ich mich engagiere, liegt wohl in meinem Ermessen.

Schon mal darüber nachgedacht, das mir in Bezug auf ZF Montagen, der Erhalt der jagdlichen HAs wichtig sein könnte, Du Knallkopf 🍻

LG, 🍺 nicht falsch verstehen

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Wenn bzw. da man sich aber ohnehin darauf verlassen mußte, daß sich der Jägers an die 2-Schuß-Begrenzung hält, hätte man dies ohne weiteres auch auf das LADEN des Mags mit 2 Schuß ändern/beschränken können.

Das Verbot von HA mit mehr als 2-Schussmag für Jäger stand ja mal explizit im WaffG. Ich glaube 2003 fiel der Passus raus.

Irgendjemand hat sich was dabei gedacht.

Übrig blieb das sachliche Verbot aus dem Jagdgesetz für den Schuss auf Wild, woraus hier anscheinend das Bedürfnis grundsätzlich abgesprochen wird. Und nur weil man theoretisch mit solchen Waffen gegen dieses Verbot verstoßen könnte.

Es gibt ja noch viele sachliche Verbote, z.B. das Erlegen von Schalenwild, außer Schwarzwild, zur Nachtzeit.

Mit der gleichen Logik könnte man dann folgerichtig das Bedürfnis für alle Waffen absprechen mit denen man gegen dieses Verbot verstoßen könnte. Da bleibt dann nicht mehr viel übrig.

Aber wie schon mehrfach erwähnt, ohne den Urteilstext ist das alles müßig.

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Woraus schlussfolgerst du das? Es gibt nicht einen zitierfähigen Fetzen.

Ich könnte mir etwas in der Richtung ja auch denken, aber wenn man am Anfang vom verbotenen Gegenstand fabuliert, bleibe ich recht skeptisch bei der Fähigkeit dies auszuwerten.

Das wird dir jetzt nur begrenzt helfen, weil ich das Urteil nicht schriftlich habe und das von dir gefragte auch nur von hier und dort zusammenfassen kann. Ich hoffe, es hilft dir/euch zumindest etwas weiter:

"verbotener Gegenstand" => war eine misglückte Ausdrucksweise und hat nichts mit den verbotenen Gegenständen des WaffG zu tun. Vergesst diese Wortwahl.

Das Urteil aus Münster wurde abgeändert. Das bedeutet, es ist jetzt final, geht nicht zurück nach Münster und wird dort auch nicht neu verhandelt. Es bleibt so, wie es mit den Änderungen jetzt aussieht.

Das Urteil iegt nur wenigen vor und die haben es nur bekommen unter der Zusicherung, es nicht weiter zu geben. Das ist kein Wunsch des Gerichtes sondern der Prozessbeteiligten. Die große Masse wird warten müssen, bis es vom Gericht (oder Presse oder ...) veröffentlicht wird.

Über eine abenteuerliche Argumentationskette inkl. Verweise aufs Völkerrecht (vermutlich Berner Konvention) wird entschieden, dass das sachlichen Verbot des §19 Bundesjagdgesetz "mehr als 2 Schuss aufnehmen kann" auch dann erfüllt ist, wenn man das Magazin so wechseln kann, dass man ein 2-Schuss-Magazin rausnimmt und ein mehr-als-2-Schuss-Magazin rein steckt. Jedenfalls, wenn man das kann.

Damit wird grundsätzlich das [edit: vereinfachte] Bedürfnis für Halbautomaten für Jäger verneint, wenn es möglich ist ein Magazin rein zu stecken, dass mehr als 2 Schuss aufnehmen kann.

Inhaltlich kommentiere ich das jetzt nicht, da sind wir uns eh einig.

bye knight

Edit: Ich habe "vereinfachte" hinzugefügt. Es gibt natürlich noch andere Wege, das Bedürfnis nachzuweisen. Hier sehe ich auch einen Weg, das von oben zu kitten.

Bearbeitet von knight
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Das er Posing nicht für zielführend hält? Bisher dachte ich du gehörst hier eher zu den Vernünftigen, jetzt spielst du das bockige Kind. Hole doch erstmal tief Luft und denke noch mal drüber nach was du damit erreichst.

Ich finde es nicht bockig. Der gute Fritz hatte aus meiner Sicht bislang aber anders agiert. Wenn er sich (wie in seinem Statement deutlich beschrieben) nun auch auf die den Schützen abgewandte Seite stellt, dann steht er da ohn mich.

Ich finde nicht das er da eine Lapalie von sich gegeben hat. Mit dieser Einstellung kann sich der BDS wieder dem DSB anschließen. Dem hatte man nämlich dereinst solch Verhalten vorgeworfen.

Hier muss man sich dann ebenso trennen.

Lies dir mal ganz genau durch was Fritz da geschrieben hat.

Ich dachte zunächst jemand hat sich seines Accounts bemächtigt.

Was sollen wir noch beim BDS, wenn dieser Verband sich unbeteiligt an der Interessenvertretung versteht? DAS ist die Aussage!

...und ganz im Ernst: Was soll ich dann in solch einem Verband bleiben? Wozu? Helfen will ermir nicht-brauchen tue ich ihn nicht.

Auf unserem kommerziellen Stand kann ich ohne jede Sportordnung alles schießen, solange es gegen kein Gesetz verstößt.

In unserem eigenen Stand kann ich machen was ich will, solange ich gegen kein Gesetz verstoße.

Ein erstes Schnellschuss zielt schonmal in Richtung jagdlicher/jagdsportlicher Verein. Spart schonmal die nun unnützen Verbandsabgaben. Wozu soll ich da irgendjemanden bezahlen, der die Rechte der Schützen nicht unterstützen möchte?

Noch ist das aber nicht beschlossen. Wir arbeiten aber daran. EIne Spaltung des Vereins stellt auch kein Problem dar. Daran glaube ich allerdings weniger. Kaum jemand will sich mit Vorstandsarbeit belasten. Wichtig ist der sichergestellte Waffenbesitz. Da werde ich Lösungen finden.

Bearbeitet von Gast
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"verbotener Gegenstand" => war eine misglückte Ausdrucksweise und hat nichts mit den verbotenen Gegenständen des WaffG zu tun. Vergesst diese Wortwahl.

Das Urteil aus Münster wurde abgeändert. Das bedeutet, es ist jetzt final, geht nicht zurück nach Münster und wird dort auch nicht neu verhandelt. Es bleibt so, wie es mit den Änderungen jetzt aussieht.

Das Urteil iegt nur wenigen vor und die haben es nur bekommen unter der Zusicherung, es nicht weiter zu geben. Das ist kein Wunsch des Gerichtes sondern der Prozessbeteiligten. Die große Masse wird warten müssen, bis es vom Gericht (oder Presse oder ...) veröffentlicht wird.

Damit wird grundsätzlich das Bedürfnis für Halbautomaten für Jäger verneint, wenn es möglich ist ein Magazin rein zu stecken, dass mehr als 2 Schuss aufnehmen kann.

Inhaltlich kommentiere ich das jetzt nicht, da sind wir uns eh einig.

bye knight

Panikmache, nebulöses gestochere ; Halbwahrheiten.

Besser wäre gewesen, sowas gar nicht zu posten.

Entweder ich stell das Urteil irgendwo ein - wenn es denn SOOOO apokalyptisch ist.

Oder ich lass es, und leck meine Wunden nach dem Urteil selbst - was für alle Beteiligten klüger gewesen wäre.

Wenn der Tsunami rollt hören wir dann schon was. Bis dahin geh ich schön weiter mit wechselbaren 2 Schuß Magazin jagen - Waidmannsheil!

Auf solche Nebelkerzen kann getrost verzichtet werden.

Grüßé

Bearbeitet von südwest
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