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IGNORED

De Maiziere kündigt neue Amnestie für unerlaubten Waffenbesitz und neue Aufbewahrungsbestimmungen an


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Geschrieben

http://www.sz-online.de/nachrichten/de-maiziere-kuendigt-neue-amnestie-fuer-unerlaubten-waffenbesitz-an-3130696.html

"Radebeul. Im Zuge der geplanten Novellierung des Waffenrechts wird es nach Angaben von Bundesinnenminister Thomas de Maizière auch eine neue Amnestie für unerlaubten Waffenbesitz geben."

und

"Die Änderung des Waffenrechts sieht auch aktualisierte Vorschriften für die sichere Aufbewahrung von Waffen vor, die technische Entwicklungen berücksichtigen. „Wir werden dem Parlament eine Besitzstandsregelung vorschlagen“, kündigte de Maizière an. Damit müssten Waffenbesitzer keine neuen Schränke kaufen, sondern könnten ihre alten weiter nutzen, wenn sie geltenden Regelungen entsprächen. „Nur für Neuanschaffungen sollen aktualisierte technische Vorgaben gemacht werden.“ Zudem sollten mit der Novelle europarechtliche Vorgaben in nationales Recht umgesetzt und Fehler bereinigt werden."

Geschrieben

http://www.deutschlandfunk.de/waffenrecht-bundesinnenminister-de-maiziere-kuendigt.447.de.html?drn:news_id=494827

Waffenrecht

Bundesinnenminister de Maizière kündigt Novelle an

Das aktuelle Waffenrecht soll geändert werden.

Bundesinnenminister de Maizière plant eine neue Amnestie für unerlaubten Waffenbesitz.

Das kündigte der CDU-Politiker beim Bundesjägertag in Radebeul bei Dresden an. Viele ältere Menschen hätten noch Waffen von früher unbenutzt im Schrank stehen, erklärte de Maizière. Mit der Novellierung des Waffenrechts würden auch die Erben entlastet. Geplant seien zudem aktualisierte Vorschriften für die sichere Aufbewahrung der Waffen. Im Rahmen einer Besitzstandsregelung müssten die Besitzer voraussichtlich keine neuen Schränke kaufen.

Nach dem Amoklauf in Winnenden im März 2009 mit 16 Toten hatte der Gesetzgeber bereits die Auflagen zur Verwahrung von Waffen verschärft.

Geschrieben

Wieder mal klassische Salamitaktik :pissed:

Was ist denn an einem A- oder B-Schrank nicht sicher genug? Gibt es irgendwelche Fälle, wo Einbrecher in einer Wohngegend (nicht abgelegenes Schützenheim) einen oder mehrere Waffenschränke Klasse A oder B aufgesägt haben, um an den Inhalt zu kommen? UNd wo ein Schrank Klasse 1 das ganze verhindert hätte?

Ein Klasse 1 Schrank ist genauso leich zu öffnen wie ein A-Schrank, wenn man Schlüssel oder Code hat. Der Schutz vor unberechtigtem Zugriff ist somit in keinester Weise verbessert.

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben (bearbeitet)

War absehbar....und immer wieder lache ich über die, die mir hier in der Vergangenheit weismachen wollten, unsere Interessen als Legalwaffenbesitzer seien bei der CDU in guten Händen.

:rotfl2:

Bearbeitet von BlahBlah
Geschrieben

Die Hauptfrage wird sein, ob das ganze praktisch eine Umstellung von A/B auf S1/S2 wird, was praktisch einfach eine Umetikettierung darstellt, oder ob die Anforderungen gleich auf Schränke Widerstandklasse 0/I umgestellt werden..

(Ich war zuvor der irrigen Annahme, dass S1 = der Widerstandsklasse I ist)

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben
Zudem sollten mit der Novelle europarechtliche Vorgaben in nationales Recht umgesetzt und Fehler bereinigt werden.

Weiß jemand mehr zu diesen europarechtlichen Vorgaben die umgesetzt werden sollen? Von Totalverbot bis hin zu maximaler Laufkrümmung kann bei den irren Bonzen ja alles drin stecken.

Geschrieben

Weiß jemand mehr zu diesen europarechtlichen Vorgaben die umgesetzt werden sollen?

Nach der seinerzeitigen Empfehlung der EU-Kommission sollte das Waffenrecht europaweit angeglichen werden und einheitliche Standards gesetzt werden.

Dies bedeutet bei einer Novellierung des deutschen Waffengesetzes:

- Wegfall des Bedürfnisprinzips,

- Genehmigunspflicht nur noch für Kat. A/B-Waffen,

- freier Erwerb und lediglich Meldepflicht für Kat. C-Waffen, lediglich Altersgrenze 18 Jahre,

- nur Altersgrenze beim Erwerb Kat. D-Waffen,

- Wegfall der Panzerschrankpflicht für gesicherte Aufbewahrung, insbesondere Streichung des grundgesetzwidrigen Abs. 3 im § 36 WaffG,

- Wiederherstellung des Erbenprivilegs,

- Wegfall des § 27 SprengG, dadurch freier und mengenmäßig unbegrenzter Erwerb von Treibladungsmitteln ab 18 Jahren ohne gesonderten Nachweis

Ihr seht: wir sind auf dem richtigen Weg!

CM

Geschrieben

... nix wird passieren- wenn kein weiterer Amoklauf statt findet werden sich die Politiker davor hüten etwas an der Aufbewahrung herum zu basteln.

Über diese Aussage in der SZ wird genau so viel Gras wachsen wie über andere Aussagen von Thomas...

Abwarten und Tee trinken!

Geschrieben

Nach der seinerzeitigen Empfehlung der EU-Kommission sollte das Waffenrecht europaweit angeglichen werden und einheitliche Standards gesetzt werden.

...........

Ihr seht: wir sind auf dem richtigen Weg!

CM

Hast du grün nicht gefunden??????

Farbige Grüße

Rennleitung

Geschrieben

Wird genausoviel bringen wie alle anderen Amnestien

Die Amnestie würde in der Tat nur dann was bringen, wenn es eine wirkliche Amnestie wäre. Wenn man also die Waffen auf eine WBK eingetragen bekommt und sie dann weiter behalten darf.

bye knight

Geschrieben

Nach der seinerzeitigen Empfehlung der EU-Kommission sollte das Waffenrecht europaweit angeglichen werden und einheitliche Standards gesetzt werden.

Dies bedeutet bei einer Novellierung des deutschen Waffengesetzes:

- Wegfall des Bedürfnisprinzips,

[...]

- Wegfall der Panzerschrankpflicht für gesicherte Aufbewahrung, insbesondere Streichung des grundgesetzwidrigen Abs. 3 im § 36 WaffG,

[...]

- Wegfall des § 27 SprengG, dadurch freier und mengenmäßig unbegrenzter Erwerb von Treibladungsmitteln ab 18 Jahren ohne gesonderten Nachweis

[...]

Ich glaube, insbesondere mit diesen Veränderungen könnte jeder hier gut leben :victory:

Geschrieben

Nach der seinerzeitigen Empfehlung der EU-Kommission sollte das Waffenrecht europaweit angeglichen werden und einheitliche Standards gesetzt werden.

Dies bedeutet bei einer Novellierung des deutschen Waffengesetzes:

...

Ihr seht: wir sind auf dem richtigen Weg!

CM

Na was würde das wohl im Falle einer Umsetzung bedeuten?

Man wird in ganz Europa nach Gesetzen suchen die noch Bescheuerter sind als die unseren und genau diese Punkte zusätzlich in das deutsche WaffG einfliesen lassen

Bei den Nachbarn würde man da ja einiges finden :crazy:

- Verbot von VRF

- Verbot vieler bei uns erlaubten Selbstlader

- Verbot von MFD

- Verbot von bestimmten militärisch verwendeter Kaliber

Da lassen wir es dann lieber so wie es ist ;)

Geschrieben

Das mit den militärischen Kaliber ist meines Wissens aber zumindest in Frankreich vom Tisch.

Hier in Italien ist immer noch die 9mm Luger verboten. Hier schießen alle fröhlich mit der ballistisch identischen 9x21mm oder halt .40S&W und .45ACP. Die anderen Militärkaliber sind inzwischen glücklicherweise vom Tisch.

Dafür gibt es seit letztem Jahr einen Gummiparagraphen bzgl. 5-Schuss-Magazine für Selbstlader. Angeblich sind sie verboten, mit Begrenzer werden die großen Tanks noch verkauft und keiner kann mir sagen, was es mit Altbesitz auf sich hat (v.a. da magazine frei verkäuflich waren und in keinster Weise angemeldet werden mussten)...

Achja, und die maximal 200 Schuss für Kurzwaffen daheim haben wir hier auch noch...

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben (bearbeitet)

... und Fehler bereinigt werden. SZ

Da würde mir so einiges einfallen!!!

Gruß

@ Empty8sh: 200 Schuss KW-Munition sind für sportliches Schiessen ein Witz - das ist keine ganze S&B Schüttpackung und reicht noch nicht mal für ein IPSC LVL 3 Match.

Mein Mitgefühl!

Bearbeitet von bleivorbei
Geschrieben

Hier in Italien ...

Dafür gibt es seit letztem Jahr einen Gummiparagraphen bzgl. 5-Schuss-Magazine für Selbstlader. Angeblich sind sie verboten, mit Begrenzer werden die großen Tanks noch verkauft und keiner kann mir sagen, was es mit Altbesitz auf sich hat (v.a. da magazine frei verkäuflich waren und in keinster Weise angemeldet werden mussten)...

...

Hmmm, vor 2 Wochen hab' ich an einem IPSC-Rifle-Match teilgenommen, da hatten wir 29 Schuß im Magazin.

Grüße

Iggy

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