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Munitionstransport ohne mitgeführte WBK möglich?


hegel68

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nur mal eine kleine Nachfrage an die Experten hier:

Ich bin gerade einige Tage zu Besuch bei Verwandten (gut 600 km von zu Hause entfernt) und einer meiner Verwandten ist im Begriff, das Jagen aufzugeben. Er hat noch einiges an Munition und hat mir nun angeboten, mir seine Bestände an denjenigen Kalibern, für die ich als Sportschütze eine Munitionserwerbsberechtigung habe, zu überlassen. Da ich damit nicht gerechnet habe, habe ich natürlich meine beiden WBK nicht dabei.Daher meine Nachfrage, ob ich die Munition auch so mit nach Hause nehmen kann.

Wenn ich das WaffG ja richtig verstehe, besteht beim Transportieren von Munition ja anders als beim Waffentransport keine Ausweispflicht, also keine Pflicht, die WBK beim Munitionstransport mitzuführen. Ich könnte die Munition folglich einfach mitnehmen, wenn ich nach Hause zurückfahre. Stimmt das oder habe ich da irgendwas übersehen?

Geschrieben

So steht es in § 38 - praktisch gibt es nur dann ein Problem, wenn Du unterwegs (was allerdings unwahrscheinlich ist...) in eine Verkehrskontrolle kommst (und Du dann auch noch darauf hinweist, dass Du Munition transportierst). Du müsstest dann möglicherweise nachweisen, dass Du zum Besitz der Munition berechtigt bist. Es wäre kein Verstoß gegen das WaffG, aber sicherlich würden die Mühlen mahlen... Möglich wäre eine Sicherstellung der Mun bis zum Nachweis der Berechtigung (und dann Abholung , was bei mehreren hundert km auch niemand braucht...), vielleicht erfolgt auch ein rascher Blick ins NWR und "Gute Fahrt".

Du hast also grundsätzlich recht, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen :-)

Geschrieben

Warum bei einer Verkehrskontrolle auf die Munition hinweisen?

Geschrieben

So steht es in § 38 -

Was hat §38 WaffG mit Muni zu tun? Da wäre hier §12 Abs. 2 wohl besser... und von Transport ohne WBK und eingetragenes Kaliber würde ich abraten. Aber das ist meine Meinung und Stellung dazu - kann jeder machen was er will! Tricksereien sind nicht mein Ding!

Geschrieben

Die WaffVwV führt zu §12 II WaffG aus: "12.2 § 12 Abs. 2 stellt von der Erwerbs- und Besitzerlaubnispflicht von Muni-tion und damit sowohl von dessen Dokumentation durch eine WBK als auch durch einen Munitionserwerbsschein frei.
Als Nachweis der Berechtigung wird eine Bescheinigung nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e und eine Kopie der WBK empfohlen."

Hier taucht auch der Verweis auf §38 I e WaffG auf. Hier allerdings wird lediglich eine Empfehlung gegeben.

Geschrieben

Mach es nicht!

Gibt nur sinnlosen Ärger.....und wo für??? Für ein paar Murmeln.

Wenn du sie dir schicken lässt, ist das ja auch kein Problem oder?

Klar, aber selbstverständlich nur mit Overnite ,wegen der Vorschriften. :biggrin:

Geschrieben

Hast niemanden zu hause der dir schnell ne Kopie schicken kann?

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass sie kontrollieren.

Mich hat der Zoll nachts mal auf der A7 kontrolliert inklusive Durchsuchung des Autos wegen Drogen. War ne Großkontrolle..und ja sie dürfen es (der Zoll).

Geschrieben

Bei so einer Entfernung kann man auch in einen Unfall verwickelt werden!

Kannst Du auch wenn Du nur aus der Einfahrt raus fährst...

Ich würde ohne Papiere nicht mit dem Zeug durch die Gegend fahren.

Geschrieben

Was heisst denn hier transportieren??? Warum sollte Dein Verwandter Dir überhaupt Munition überlassen obwohl Du keine Munitionserwerbsberechtigung nachweisen kannst? hast Du so schöne blaue Augen? :tease:

Jetzt mal im Ernst.... wer viel fragt bekommt auch viele Antworten wie ich immer sage.

Real betrachtet ist bei Mun Transport vor allem die GGVS ein klitzekleines Problem - wenn der Jahreseinkauf 50kg übersteigt.

Wann gerät man in eine Verkehrskontrolle? Gute Gründe sind:

- du hältst Dich in der Nähe eines Rock/Technofestivals auf, mehrere Personen im Auto , Scheiben sind beschlagen

- du bist auf der Straße unmittelbar nachdem die Diskos (pers. Lebensalter?) oder das örtliche Weinfest geschlossen hat

- du warst nicht fähig die Rückleuchte an deiner Karre zu reparieren, obwohl das Ding seit dem letzten TÜV schon dunkel ist

- du fährst wie ein A....loch und fällst deshalb unangenehm auf.

Diese Regeln gelten natürlich nicht im Zollgrenzbezirk, oder auf Routen aus Richtungen von Nachbarländern in denen man günstig Alk oder Rauch erwerben kann - da kann es relativ mutwillig bei Urlauberfahrzeugen zu kurzen Gesprächen mit Zoll oder Bundespolizei kommen.

Andersherum gefragt - wann wurdest Du zum letzten Mal ohne Anlass kontrolliert? Sehn se!

Wurde dabei ala DDR 2.0 "gänsefleisch d gofferaum uffmochn?" Deine Karre in die Einzelteile zerlegt?

Hinweisen auf die Murmeln müsstest nur bei der Frage "führen sie Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände mit?"

Ansosten sind die doch sicher ordentlich verpackt im Koffer oder in einer Tüte eines beliebigen Discounters?

Da kann man ja dann auch Dreieck und Kasten im Kofferraum vorweisen, das übrige Reisegepäck wird bei normalen Kontrollen wohl kein Interesse erregen.

So und jetzt der befürchtete wurst käs, oder korrekt worst case, aus irgendwelchen Gründen (auch Unfall) kommt die Fracht zum Tageslicht.

Du bist zwar zum Besitz berechtigt (das mit den passenden Munitionen siehst Du richtig, gerade bei Altbeständen auch die Schachteln aufmachen, nicht das sich da was mal verirrt hat was nicht reingehört) kannst das aber nicht sofort nachweisen. Einen PA oder RP wirst hoffentlich dabei haben, dan sagst das Du Sportschütze bist und dasZeug haben darfst. Sollte sich der Beamte dann wenig verständnisvoll zeigen dann bitte ihn doch beim NWR eine Abfrage zu machen. Das soll für die Legalwaffenbesitzer unter anderem ein Nutzen vom NWR sein, das überflüssige Kontrollen ("mai nochbr en Hausnommer 333 putzt en seim Wohnzemmer a Schturmgwehr - kommet se schnell!) und Maßnahmen verhindert werden können. Klar alles Zeitaufwand wenns dazu kommen sollte - aber ehrlich wie groß ist die Wahrscheinlichkeit

Na jetzt hab ich aber viel gefaselt, und wohl alles oder aber auch nix gesagt... :sleep:

Geschrieben

Ich bin gerade einige Tage zu Besuch bei Verwandten (gut 600 km von zu Hause entfernt) und einer meiner Verwandten ist im Begriff, das Jagen aufzugeben. Er hat noch einiges an Munition und hat mir nun angeboten, mir seine Bestände an denjenigen Kalibern, für die ich als Sportschütze eine Munitionserwerbsberechtigung habe, zu überlassen. Da ich damit nicht gerechnet habe, habe ich natürlich meine beiden WBK nicht dabei.

Mal abgesehen von der Ausweisproblematik beim Transport hat Dein Verwandter schon das Problem, dass er Deine Berechtigung zum Munitionserwerb gar nicht prüfen kann, wozu er aber verpflichtet ist. Verwandtschaftsverhältnisse und mündliche Aussagen à la "kein Problem, kannst Du mir ruhig überlassen, ich habe die Berechtigung" sind nach meiner persönlichen Erfahrung mit Vorsicht zu genießen. Da stellt sich hinterher gerne mal raus, dass er für das Kaliber doch keine MEB hatte, obwohl er sich ganz sicher war, dass da gestern noch ein Siegel war oder der Jagdschein war doch nicht so lange gültig, wie geglaubt oder, oder, oder ...

Geschrieben

Die WaffVwV führt zu §12 II WaffG aus: "12.2 § 12 Abs. 2 stellt von der Erwerbs- und Besitzerlaubnispflicht von Muni-tion und damit sowohl von dessen Dokumentation durch eine WBK als auch durch einen Munitionserwerbsschein frei.

Als Nachweis der Berechtigung wird eine Bescheinigung nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e und eine Kopie der WBK empfohlen."

Hier taucht auch der Verweis auf §38 I e WaffG auf. Hier allerdings wird lediglich eine Empfehlung gegeben.

Nur mal eine kleine Nachfrage an die Experten hier:

Ich bin gerade einige Tage zu Besuch bei Verwandten (gut 600 km von zu Hause entfernt) ...

Einige Tage...

Von daher sollte Dir jemand wie schon angeregt die entsprechenden Papiere schicken können; wenns schnell gehen muss eben ein Foto per Email!

Geschrieben

Einige Tage...

Von daher sollte Dir jemand wie schon angeregt die entsprechenden Papiere schicken können; wenns schnell gehen muss eben ein Foto per Email!

Hm....WER hat den bei die so alles Zugriff auf deine WBK etc. ?

Geschrieben

Mal abgesehen von der Ausweisproblematik beim Transport hat Dein Verwandter schon das Problem, dass er Deine Berechtigung zum Munitionserwerb gar nicht prüfen kann, wozu er aber verpflichtet ist. Verwandtschaftsverhältnisse und mündliche Aussagen à la "kein Problem, kannst Du mir ruhig überlassen, ich habe die Berechtigung" sind nach meiner persönlichen Erfahrung mit Vorsicht zu genießen. Da stellt sich hinterher gerne mal raus, dass er für das Kaliber doch keine MEB hatte, obwohl er sich ganz sicher war, dass da gestern noch ein Siegel war oder der Jagdschein war doch nicht so lange gültig, wie geglaubt oder, oder, oder ...

Wilkommen in der Luftschutzblockwartgeneration 2.0...

Vertrauen ist gut,Kontrolle ist besser!

Geschrieben

Hm....WER hat den bei die so alles Zugriff auf deine WBK etc. ?

Wenn Du Deine WBK zum Schießstand transportiertst hast Du hoffentlich auch daran ein Schlösschen angebracht?

Nein im Ernst, über sowas brauche ich mir keinerlei Gedanken machen - bei uns zu Hause gibt es ausserdem nur berechtigte Personen... :aug:

Geschrieben

Hinweisen auf die Murmeln müsstest nur bei der Frage "führen sie Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände mit?"

Nein. Du darfst sogar lügen.

Du mußt nur als Zeuge die Wahrheit sagen, und auch nur solange Du Dich nicht selbst belastest.

Geschrieben

Mal abgesehen von der Ausweisproblematik beim Transport hat Dein Verwandter schon das Problem, dass er Deine Berechtigung zum Munitionserwerb gar nicht prüfen kann, wozu er verpflichtet ist.

Wo steht dass er dazu die WBK vorlegen muss?

Geschrieben

@DieriesengrossenBedenkenträger

Schaut vielleicht mal in Eurer Hose nach...

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der TE eine Berechtigung für Munition in den betreffenden Kalibern, nur im Moment nicht das "dazu gehörende Papier" dabei... so what?

Lasst Ihr Euer Auto stehen, wenn Ihr feststellt, daß Ihr den Führerschein nicht dabei habt?

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