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IGNORED

BVerwG: Verwahrung geladener Waffen nun grundsätzlich unzulässig


baer42

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Es soll auch heute noch Leute geben, welche die Wohnungstür öffnen ohne direkt das "schlimmste" zu befürchten.

In Frankfurt, Berlin etc vielleicht weniger, auf dem Land eher mehr.

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... zusammen aufbewahrt werden...

Ich bewahre Zucker und Salz auch zusammen auf, allerdings nicht vermengt in der gleichen Tüte. Meine eine Waffe wird auch mit der anderen zusammen gelagert aber nicht ineinander. "Zusammen" scheint mir mißverständlich zu sein. Es heißt ja nicht "(unter, durch-) geladene Waffe sondern nur "zusammen" im WaffG.

Ich frage dich allen Ernstes: Was für ein Recht haben die, seine Rechte einzuschränken...

Als ich meinen Führerschein gemacht habe, habe ich mich einverstanden erklärt, die STVO einzuhalten. Als ich meine WBK bekam habe ich mich einverstanden erklärt eine Kontrolle zuzulassen. Mich würde interessieren, wer jetzt dieser Kontrolle bei erhalt der WBK widersprochen hat? Und mal ehrlich. hätte es Winnenden nicht gegeben und den WBKler..?

Bearbeitet von Nakota
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Servus

Als ich meinen Führerschein gemacht habe, habe ich mich einverstanden erklärt, die STVO einzuhalten. Als ich meine WBK bekam habe ich mich einverstanden erklärt eine Kontrolle zuzulassen. Mich würde interessieren, wer jetzt dieser Kontrolle bei erhalt der WBK widersprochen hat? Und mal ehrlich. hätte es Winnenden nicht gegeben und den WBKler..?

Das dürfte noch auf die wenigsten zutreffen. Egal - denn er hat auch nicht angekündigt sich zu widersetzen. Aber er muss die Beamten auch nicht umarmen und ihnen ein Willkommensgeschenk überreichen. Solange er Schrank und Waffen soweit vorweisen kann ist alles in Ordnung. Wieso sollte er der Kontrolle auch positiv gegenüber stehen?

Grüße,
Obbe17

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Als ich meinen Führerschein gemacht habe, habe ich mich einverstanden erklärt, die STVO einzuhalten. Als ich meine WBK bekam habe ich mich einverstanden erklärt eine Kontrolle zuzulassen. Mich würde interessieren, wer jetzt dieser Kontrolle bei erhalt der WBK widersprochen hat? Und mal ehrlich. hätte es Winnenden nicht gegeben und den WBKler..?

Nicht, daß mich das vollumfänglich mit meinen WBK betreffen würde...

Es gibt aber im schiitischen Islam etwas, was durchaus in einigen Lebenssituationen einen Sinn ergibt.

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Gggfls. wird der Polizist (in NRW) handeln und du bekommst eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unmittelbar nach der Körperverletzung (...was auf die Pfoten...)

Im schlimmsten Fall bekommst du das gar nicht mit, weil du ja mit dem Gesicht nach unten und den Handschellen auf dem Rücken auf dem Boden liegst.

Du bist, nach den Worten die du hier schwingst, ein potentieller Kandidat dafür.

Wenn der Polizist nach dem Ladezustand fragt und du die Trommel etc. auf Verlangen nicht öffnest könnte das schon passieren.

Normalerweise geht so eine Kontrolle ruhig und sachlich vor.

Ich frage dich allen Ernstes: Was soll dieses angedrohte provozierende Verhalten ?

Der Waffentresor gehört mir, ist mein Eigentum und es hat niemand außer mir reinzulangen. Möglich ist auch, dass z B ein Wertgegenstand mit im Tresor verwahrt wird. Was haben dann die Hände eines Polizisten oder Mitarbeiters eines Ordnungsamtes darin zu suchen?

Im Übrigen kann ich den Mitarbeitern von Ordnungsämtern nur dringend raten, die Waffenhandhabung der Waffen allein den Besitzern zu überlassen. Es gibt so viele unterschiedliche Modelle und Bauarten, dass ein normaler Mitarbeiter eines Ordnungsamtes schlicht überfordert ist, sollte er nicht eine spezielle Ausbildung als Büchsenmacher u.ä. genossen haben.

Der Aufforderung eines Mitarbeiters eines Ordnungsamtes oder eines Polizisten, den Verschluss eines zuschießenden Halbautomaten zu öffnen, komme ich mit Sicherheit nicht nach, weil dies einer Aufforderung gleichkommen würde, den Hahn eines Revolvers zu spannen, dessen Ladezustand ungewiss ist. Unter Zeugen würde ich Anzeige erstatten wegen Nötigung und Gefährdung umstehender Personen. Weder ist ein ausreichender Kugelfang vorhanden noch ein ausreichender Grund, die Waffe "scharf" zu machen, auch wenn sie tatsächlich entladen ist.

Mein Rottweiler sieht es übrigens überhaupt nicht gern, wenn sein Herrchen ohne Grund gefesselt und misshandelt wird.

Bearbeitet von Glückspieler
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Ich denke mal, die Kontrolleure haben guten Grund, so zu verfahren, wie sie in aller Regel verfahren.

Nämlich eben nicht selbst die Waffen "aus dem Schrank zu holen", sondern sie sich von den Eignern vorzeigen bzw. übergeben zu lassen.

Und in letzterem (Normal-)Fall ist eben das "Problem" mit irgendeinem "vorgefundenen" Lade-Zustand nicht existent. Die Waffen sind dann so zu übergeben, wie man eine Waffe korrekt einem Anderen übergibt.

Wird ein ganzer Waffenraum mit offen gelagerten Waffen bei der Kontrolle gemeinsam von allen Beteiligten betreten, wie wohl im Fall der hier geschilderten gerichtlichen Entscheidung geschehen, sieht die Sache evtl. anders aus.

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Ich auch nicht.

Sicher hast du. Lies doch noch mal das Waffg durch. Wer eine WBK hat, hat sich automatisch den für ihn geltenden Gesetzen (stilschweigend) unterworfen. Wird man Volljährig ist das genau das gleiche. Wüsste jetzt nicht, dass man bei Erlangung der Volljährigkeit einen Eid auf (z.B.) das BGB schwören müsste. Eine andere Frage ist, ob das Gesetz zur Aufbewahrungsüberprüfung und Verletzbarkeit der Wohnung juristisch wirklichen Bestand hätte.

Und die Weste dient der Sicherheit, denn es kann sein, dass er auch mal geladene Gewehre, Revolver oder Pistolen vorfindet – und das kann heikel werden.

Angeblich dient das der Sicherheit vor einem Unfall, weil sich ausversehen ein Schuß lösen könnte etc.. Die Medien stellen es aber eher so dar, als würden bei Kontrollen ständig irgendwelche WBKler "Amok" laufen und schon 150 Kontrolleure durch einen Schuß aus der Waffe getötet worden

Bearbeitet von Nakota
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...Mein Rottweiler sieht es übrigens überhaupt nicht gern, wenn sein Herrchen ohne Grund gefesselt und misshandelt wird.

Ich gehe gar nicht erst auf deinen vorherigen Text ein.

Das sind alles Argumente eines bockigen Kindes würdig als einem mündigen Bürger.

Dein Rottweiler wird einfach erschossen, wenn er auf einen Polizisten los geht und gut ist es.

Wenn das SEK kommt wird das per se gemacht um jede Gefahr auszuschließen.

OT:

Wirst du in Holland je nach Hunderasse mit einem Hund an der Leine "erwischt" der dort nicht erwünscht ist dauert es keine 5 Minuten und der Hund ist tot.

Hund beschlagnahmt, an den Rand gebracht, Bumm und weg.

So mancher deutsche Besucher mit Hund hat in Venlo nicht nur dumm geschaut als ihm das passiert ist, sondern war auch noch um einige hundert Euro Strafe ärmer.

Die Holländer beschlagnahmen übrigens ohne zu zucken sofort dein Auto und verkaufen es drei Tage später.

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Wenn das SEK kommt wird das per se gemacht um jede Gefahr auszuschließen.

OT:

Wirst du in Holland je nach Hunderasse mit einem Hund an der Leine "erwischt" der dort nicht erwünscht ist dauert es keine 5 Minuten und der Hund ist tot.

Hund beschlagnahmt, an den Rand gebracht, Bumm und weg.

Jetzt wünschen sich manche angeblichen LWB schon Aufbewahrungskontrollen vom SEK? Herr schmeiß Hirn ra! Wobei: die haben (meistens) wenigstens Ahnung. Bewirb Dich mal schnell bei der holländischen Polizei, die brauchen noch nein paar richtig toughe Jungs! Nur Mut!

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....

Wenn du irgendeinen Grund suchst um mich oder meinen Beitrag zu diskreditieren erfindest du mal schnell einen Zusammenhang der nicht von mir geschrieben wurde ?

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Viel wichtiger und hier noch gar nicht diskutiert ist doch, wie sich ein Betroffener verhalten sollte, der seine WBK gerne behalten möchte.

Am besten nämlich einsichtig. Dann wird es für die Waffenbehörde nämlich schwierig, ihm auch für die Zukunft (diese Prognose muss die Waffenbehörde anstellen) einen nicht sorgfältigen Umgang vorzuwerfen, der dann wegen § 5 Abs. 1 Nr. 2b WaffG Widerrufsgrund ist.

Wer sich hingegen vor Ort rechtfertigen möchte oder gar sagt, dass er weiterhin seine Waffen nur geladen verwahren wird, dem kann man auch nicht mehr helfen...

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Dieser Artikel aus Ludwigsburg ist ja mal krass. Der Kontrolleur hat ja keine Ahnung.

Lehre hieraus und aus der "Rottweiler"-Diskussion:

- bei Kontrollen immer Termin vereinbaren und mind. 1 neutralen Zeugen hinzuziehen. Die Kontrolleure sind ja schließlich auch zu zweit.

- unangekündigte (Folge-) Kontrollen kann man dann ja "abwimmeln" (grad keine Zeit).

- immer eine ausgedruckte Version der aktuell gültigen Fassung von WaffG (insb. §36) und AWaffV (insb. §13 und §14) vorrätig halten.

Für die Kontrolle ist die Polizei nicht zuständig, sondern - zumindest in meinem Bundesland - die unteren Verwaltungsbehörden. Gefahr im Verzug lasse ich mal außen vor. In meine Wohnung setzt kein Polizist einen Fuß ohne Durchsuchungsbeschluss, schließlich sind dies "unbefugte Dritte".

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Gesetze können sich bei Überprüfung durch das BVerfG ganz oder in Teilen als irrelevant herausstellen.

heletz,

das hatte ich (mit anderen Worten) aber ja geschrieben. Aber solange das BVerfG nichts kippt ist es (leider) erst mal gültig.

... ob das Gesetz zur Aufbewahrungsüberprüfung und Verletzbarkeit der Wohnung juristisch wirklichen Bestand hätte

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Bei meiner Gegend hieß es hingegen, dass der Obrigkeit von Seiten der Sachbearbeiter zu wenig Kontrollen erfolgt sind und die gefälligst mehr Waffenbesitzern die Unverletzlichkeit der Wohnung "aberkennen" sollen... So verschieden kann es in D also sein.

Ich bin mir sicher, dass sie bei mir nichts zu beanstanden haben, nur: Geschichten, wie einer per Streife von der Arbeit nach Hause geholt wurde, demotivieren a bisl.

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