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BVerwG: Verwahrung geladener Waffen nun grundsätzlich unzulässig


baer42

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Wer sich hingegen vor Ort rechtfertigen möchte oder gar sagt, dass er weiterhin seine Waffen nur geladen verwahren wird, dem kann man auch nicht mehr helfen...

Bis zu diesem merkwürdigen Urteil des BVerwG vom 03.03.14 war die Rechtslage eindeutig, dass eine unterladene bzw teilgeladene Kurzwaffe in einem 0 er bzw 1er Schrank bzw Jägerschrank (A Schrank, im B-Innenfach) aufbewahrt werden darf.

Die Diskussion hierüber wurde lang und breit im Rechtsforum Wild und Hund geführt.

Letztendlich hat auch ein namhafter und bekannter Waffenrechtsexperte und Rechtsanwalt in diesem Forum von Wild und Hund sein "OK" zu dieser Auffassung geteilt, und zwar nach Prinzip: was nicht nach dem Gesetz verboten ist, ist erlaubt.

Ich verwahre mich deshalb inständig, dass man als kriminell abgestempelt wird, wenn man nach dem Wortlaut des Gesetzes handelt:

Im Gesetz steht nie und nimmer , dass diese Vorgehensweise verboten ist.

Dass diese Aufbewahrungsform einigen Mitgliedern hier nicht in die Nase passt, kann ich zwar zur Kenntnis nehmen, aber noch lang nicht akzeptieren.

Das Urteil des BVerwG werde ich mir im Wortlaut besorgen und die Rechtsdiskussion hierüber weiterhin verfolgen.

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... dass eine unterladene bzw teilgeladene Kurzwaffe in einem 0 er bzw 1er Schrank bzw Jägerschrank (A Schrank, im B-Innenfach) aufbewahrt werden darf.

Mich würde interessieren wie der Anwalt das interpretiert.

Bearbeitet von Nakota
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.........................Wer sich hingegen vor Ort rechtfertigen möchte oder gar sagt, dass er weiterhin seine Waffen nur geladen verwahren wird, dem kann man auch nicht mehr helfen...

Jep.

Bedürfnis: Sportschießen. Bedürfnis: Jagd. Findet beides nicht im Tresor statt. Wozu also geladene Waffen?

Und der Selbstschutzaspekt ist zumindest waffenrechtlich nicht relevant. Und auch sachlich verfehlt. Ist noch Zeit, an den Tresor zu gehen, ist auch Zeit, andere Maßnahmen einzuleiten.

So sehe ich das.

Gruß

Spopi

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Wenn beides nicht zu Hause im Tresor stattfindet,

wozu dann überhaupt die Waffen dort lagern?

Oder warum man überhaupt Schußwaffen, die Munition, welche zum Einsatz gegen Lebewesen geeignet ist, abfeuern können, zum Sportzwecken, bei denen man dieser Geräte gar nicht zwingend bedarf, besitzen sollte.

Zumindest müßte man darüber nachdenken, Sportschießern Munition nur noch auf dem Schießstand zum direkten Verbrauch zu überlassen. Woanders können sie mit der ja sowieso nichts anfangen.

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In einem anderen deutschsprachigen Waffenforum hat ein User Mitte August 2013 eine entsprechende Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Behörde bei einer nicht angekündigten Kontrolle aufgrund einer "unterladenen" Pistole um die Ohren bekommen.

Er hat daraufhin juristischen Widerstand eingelegt und das Bußgeldverfahren wurde im Oktober 2013 eingestellt!

Falls erlaubt kann ich gerne den direkten Link zum entsprechenden Diskussionsfaden einstellen...

Der Link würde mich interessieren!

Bis zu diesem merkwürdigen Urteil des BVerwG vom 03.03.14 war die Rechtslage eindeutig, dass eine unterladene bzw teilgeladene Kurzwaffe in einem 0 er bzw 1er Schrank bzw Jägerschrank (A Schrank, im B-Innenfach) aufbewahrt werden darf.

Die Diskussion hierüber wurde lang und breit im Rechtsforum Wild und Hund geführt.

Letztendlich hat auch ein namhafter und bekannter Waffenrechtsexperte und Rechtsanwalt in diesem Forum von Wild und Hund sein "OK" zu dieser Auffassung geteilt, und zwar nach Prinzip: was nicht nach dem Gesetz verboten ist, ist erlaubt.

Der Link würde mich genauso interessieren.

Gruß

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Jep.

Bedürfnis: Sportschießen. Bedürfnis: Jagd. Findet beides nicht im Tresor statt. Wozu also geladene Waffen?

Und der Selbstschutzaspekt ist zumindest waffenrechtlich nicht relevant. Und auch sachlich verfehlt. Ist noch Zeit, an den Tresor zu gehen, ist auch Zeit, andere Maßnahmen einzuleiten.

So sehe ich das.

Gruß

Spopi

Hm, was spricht dagegen, erst die geeigneten Maßnahmen einzuleiten und sich dann die geladene Waffe aus dem Tresor zu holen?

Quasi als zusätzliche Maßnahme für den Fall der Fälle?

Wenn keine Zeit für irgendwas bleibt, nützt auch die geladenste Waffe nichts, aber sie kann unter Umständen eine zusätzliche Maßnahme sein, denn die Polizei wird nach dem Anruf nicht in der nächsten Sekunde bei dir im Schlafzimmer stehen um dich zu beschützen.

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...

Sollte der Prüfer in den Waffenschrank reinlangen, gibt's was auf die Pfoten, reinsehen darf er!

Auf etwaige Beschwerden erkläre ich den Prüfern gerne den Begriff "Eigentum".

Ach komm.. mach doch hier nicht auf dicke Hosen :rotfl2: du gibst dem Prüfer weder eine auf die Pfoten noch sonst wo hin sondern spielst wie alle anderen auch das Spiel mit weil du sonst deine Knarren so schnell los bist das du mit dem schauen nicht mit kommst.. und das weist du auch ;)

Gruß

Hunter

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Ach komm.. mach doch hier nicht auf dicke Hosen :rotfl2: du gibst dem Prüfer weder eine auf die Pfoten noch sonst wo hin sondern spielst wie alle anderen auch das Spiel mit weil du sonst deine Knarren so schnell los bist das du mit dem schauen nicht mit kommst.. und das weist du auch ;)

Uuuuuuuuhhhhhhhhh, er hat doch nen bösen Hund der ihn verteidigt.

Ob der kugelfest ist ?

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...

Mein Rottweiler sieht es übrigens überhaupt nicht gern, wenn sein Herrchen ohne Grund gefesselt und misshandelt wird.

Der wird halt dann erschoßen neben seinem gefesselten Herrchen liegen oder wenn er viel Glück hat erst mal im Tierheim landen und mit noch mehr Glück dem Einschläfern entkommen!

Aber wie schon gesagt.. mach hier nicht auf "dicke Hose" du weist selbst das du weder deinen Hund auf die Kontrolle hetzen würdest noch sonst was tun würdest was du hier so von dir gibst ;)

Gruß

Hunter

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Ich glaube manche haben die Vorstellung bei einem Raub, wie im Kino, nicht das Geldbündel im Tresor sondern die geladene Waffe zu greifen und so Herr über die Situation zu werden. Aber zu diesem Zweck müsste die Waffe wirklich schussbereit sein und das ist wirklich nicht ungefährlich.

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Aber zu diesem Zweck müsste die Waffe wirklich schussbereit sein und das ist wirklich nicht ungefährlich.

Entleerst du eigentlich den Tank eines Kfz, wenn du es abstellst?

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dafür Entschärfe ich immer meine Messer nach dem Gebrauch.

Ah, Falsch! Aua!

Du hast die Sicherheitsregel Nummer eins in der Messersachkunde vergessen: Nur stumpfe Messer sind gefährlich und als potentielle Schnittwundenquelle zu sehen. Nur schärfen macht Messer sicher, sofern sie in einem Messerblock im Anschluss verwahrt werden.

Aber nochmal: Waffen sollten niemals geladen sein, außer man ist sich seiner sehr bewusst, denn es gibt Beispiele, bei denen die Sicherheitsregel, dass Waffen per se als "geladen" betrachtet werden (müssen), bevor man sich nicht vom Gegenteil überzeugt hat, nicht unbedingt berücksichtigt wurde, weil man ja darauf vertraut, dass das immer entladen ist. => Hallo Durchschuss durch Tür etc,

Nur: Es ist die Sache des Besitzers und nicht der Judikative, einem geprüften, überprüften, sachkundigen und per Gesetz (und der Zuverlässigkeit) gesetzestreueren Menschen als der legal unbewaffnete Durchschnitt, die Lagerung zu überlassen.

Ein Schütze wird deswegen garantiert keine größere Gefahr, als wenn die Waffe entladen ist.

Mein Gott, Waffen sind keine mythischen Gegenstände mit bestimmten Kräften, sondern ganz normale Gegenstände. Wer keine Waffen hat und oder sie verklärt (weil nur beruflich Kontakt), der begeht einen Fehler. Und einen Fehler sehe ich im Urteil insoweit, dass es vllt Richtweisung gegen die derartige Aufbewahrungen geben kann.

Wenn ein unberechtigter Zugriff von Bewohnern erfolgen kann, dann ist das aber anderweitig zu sanktionieren...

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Nur: Es ist die Sache des Besitzers und nicht der Judikative, einem geprüften, überprüften, sachkundigen und per Gesetz (und der Zuverlässigkeit) gesetzestreueren Menschen als der legal unbewaffnete Durchschnitt, die Lagerung zu überlassen.

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Ein sehr schöner Satz aber leider völlig Nutzlos da dies nun mal nicht der Fall ist.. oder denkst du das man die StVo & StVZO abschaffen wird weil man davon ausgeht das ein Sachkundiger und geprüfter Fahrerlaubnisinhaber weis wie er sich im Straßenverkehr zu verhalten hat?

Gruß

Hunter

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Ich meinte eigentlich folgendes: Es ist eh schon geregelt, in welcher Sicherheitsklasse das Zeug verschlossen werden muss und wenn man eh schon eine Lagerung zusammen machen darf, warum nicht auch geladen?

Auf dein Beispiel bezogen: Es gibt Regeln wie die STVO und die Leute halten sich dran. Alles weitere, wie etwa die Autos (Tüv sehe ich mal als gleichwertig zum Beschuss an für das Beispiel) auszusehen haben oder wie viele Personen drin sein dürfen, bzw. Maximalanzahl (nur 3/4 der Plätze belegbar etc.) sind unnötig zu regeln...

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warum nicht auch geladen?

Auf dein Beispiel bezogen: Es gibt Regeln wie die STVO und die Leute halten sich dran. Alles weitere, wie etwa die Autos (Tüv sehe ich mal als gleichwertig zum Beschuss an für das Beispiel) auszusehen haben oder wie viele Personen drin sein dürfen, bzw. Maximalanzahl (nur 3/4 der Plätze belegbar etc.) sind unnötig zu regeln...

Warum nicht geladen? Weil es der Gesetzgeber anscheinend nicht will!

Naja.. die Regel mit den Sitzplätzen/Maximalanzahl der Personen hat schon einen Sinn.. Spätestens wenn es gekracht hat wird man diesen Sinn erkennen.. und für das Aussehen der KFZ's (sofern das überhaupt vorgeschrieben ist) gibt es auch sehr gute Gründe ;)

Gruß

Hunter

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Nochmal deutlicher (dachte, da steht es schon deutlich): Wenn ein Auto 5 Plätze hat, also 5 Personen reinpassen, der TÜV damit einverstanden ist, dann soll der Gesetzgeber aber nicht vorschreiben, dass Erwachsene nur vorne und nur Kinder hinten sitzen dürfen... Oder aber, dass nur 4 von 5 Plätzen belegt werden dürfen.

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Nochmal deutlicher (dachte, da steht es schon deutlich): Wenn ein Auto 5 Plätze hat, also 5 Personen reinpassen, der TÜV damit einverstanden ist, dann soll der Gesetzgeber aber nicht vorschreiben, dass Erwachsene nur vorne und nur Kinder hinten sitzen dürfen... Oder aber, dass nur 4 von 5 Plätzen belegt werden dürfen.

Wo steht geschrieben das Erwachsene nur vorne und Kinder nur hinten sitzen dürfen? Und wo steht das von 5 Plätzen nur 4 belegt werden dürfen?

Gruß

Hunter

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Entleerst du eigentlich den Tank eines Kfz, wenn du es abstellst?

Komischer Vergleich.

Mache ich nicht, da Aufwand und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis stehen.

Aber wenn jemand eine durchgeladene Waffe lagert würde ich schon fast annehmen das diese Person nicht geeignet ist... ein vernünftiges Risikomanagement zu betreiben.

Ich stell mir gerade vor ich sterbe unerwartet und die Erben erkunden meinen Nachlass.

Aber manche brauchen wohl einfach den Nervenkitzel.

Erinnert mich irgendwie an die nicht entschärfte Selbstschussanlage mit der sich ein Ferienhausbesitzer ungewollt selbst entleibt hat.

Bearbeitet von Kesaro
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