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IGNORED

BVerwG: Verwahrung geladener Waffen nun grundsätzlich unzulässig


baer42

Empfohlene Beiträge

Ich stell mir solche Fragen auch bei Banken. Oder beim Drogen- und KiPo-konsum von Abgeordneten. Oder beim G36. Oder beim Steuerrecht. Aufräumen dürfen dann die Jungs vom SC Grün-Weiß. Vielleicht muss ich doch noch ein wenig mehr Munition kaufen.

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Ach so, der SB darf nachts um 3:00 Uhr neben meinem Bett stehen und überprüfen,

ob ich eine geladene Waffe unterm Kopfkissen habe ????

Lt. Blueberry

Moderativer Hinweis:

Merkst Du eigentlich noch was? Entweder Du gewöhnst Dir einen angemessenen Ton an und unterlässt Deine dauernden Provokationen oder das Forum muss eine Weile auf Deine Beiträge verzichten.

Bearbeitet von Winzi
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Stimmt.

Nur ging es darum beim diskutierten Szenario "Waffe in der Wohnung geholstert am Mann" gar nicht.

Da war selbstredend nicht der schlafende Mann gemeint...

Nicht ganz. Es ging um die geladene Waffe im Holster am Mann. ;)

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Entweder ich habe eine Waffenbesitzkarte, oder einen Waffenschein, kann doch so schwer nicht sein!

Wie, mit dem WS (und Ersatzbescheinigungen) darf die Waffe geladen gelagert werden im Tresor oder unter das Kopfkissen des schlafenden Berechtigten? Interessanter Ansatz von Dir! Und wie ist das mit den Dienstwaffen der Polizisten und Zöllner zu Hause?

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Unterschiede:

_ Waffensammler

- Sportschütze

- Traditionsschütze

- Jäger

- Stadtjäger

- KWS Inhaber

- Paint-Ball-Freunde

und was es sonst noch so alles gibt!

Muss ein PVB das alles kennen?

Nein, sein Gegenüber soll unbewaffnet sein!

Ist der Gegenüber aber eben nicht immer.

Z.B. wenn Zöllner im Dienstwagen in meinem Revier im Gebüsch stehen und ich auf der Pirsch mit geladener Waffe zufällig auf diese "treffe".

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Z.B. wenn Zöllner im Dienstwagen in meinem Revier im Gebüsch stehen und ich auf der Pirsch mit geladener Waffe zufällig auf diese "treffe".

Kannst ja einfach die Polizei anrufen, daß du Bewaffnete in deinem Revier gesehen hast...

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Kannst ja einfach die Polizei anrufen, daß du Bewaffnete in deinem Revier gesehen hast...

Die Frage, was passiert wenn man Bewaffnete vor seiner Tuer stehen hat und entsprechend reagiert ist ja hinreichend geklaert... muss nur noch ein Urteil zum Revier geben.

http://www.focus.de/panorama/vermischtes/hells-angels-bgh-rocker-nach-toedlichen-schuessen-auf-polizisten-freigesprochen_aid_680887.html

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wenn jemand eine durchgeladene Waffe lagert

Ich stell mir gerade vor ich sterbe unerwartet und die Erben erkunden meinen Nachlass.

Tja, ob wohl in solchem Fall immer zuerst Sachkundige am Schrank sind...

Für mich selber kann ich verfahren, wie mir beliebt, es können aber auch schnell andere beteiligt sein...

Daher allgemein-fahrlässig.

Muß nun erst wieder ein Gesetz her; und wie befürchtet wird (wieder mal) eingeschränkt und Angriffsfläche geschaffen.

Kann man drauf warten, das irgentwann auch keine gefüllten Magazine / Speadloader mehr statthaft sind.

So leicht hätte ichs dem Gesetzgeber nicht gemacht, immer diese undisziplinierten Kindereien...

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Die Frage, was passiert wenn man Bewaffnete vor seiner Tuer stehen hat und entsprechend reagiert ist ja hinreichend geklaert... muss nur noch ein Urteil zum Revier geben.

http://www.focus.de/panorama/vermischtes/hells-angels-bgh-rocker-nach-toedlichen-schuessen-auf-polizisten-freigesprochen_aid_680887.html

Gibt es eigentlich Informationen dazu wie der Sportschütze so schnell an seine Waffe kommen konnte, dass er diese in Notwehr hat einsetzen können?

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