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FloTom

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Alle Inhalte von FloTom

  1. Habe deinen Kanal abonniert, die Videos sind unterhaltsam und gut gemacht!
  2. Habe keinen, meine Behörde verlangt dafür 55€, das sind genau 55€ zu viel für etwas das nichts taugt.
  3. Schade nur, dass sich die halbseidenen Gewalttäter in Deutschland nicht an das WaffG halten.
  4. Als ich den Threadtitel zum ersten Mal gelesen gesehen habe, las ich "Regelüberprüfung politische Zuverlässigkeit". Kommt auch noch, genauso wie meine nächste Brille.
  5. Das Bundesverdienstkreuz ist auch nur gut um es abzulehnen.
  6. FloTom

    SIG Sauer Web ?

    Da sind ja richtige Profis am Werk
  7. Natürlich kannst du deine Wohnung anzünden und niederbrennen, wenn die Polizei bei dir vor der Tür steht, das macht die Arbeit eines jeden Strafverteidigers leicht, weil es da nicht mehr viel zu verteidigen gibt. http://dejure.org/gesetze/StGB/306a.html Ein Thread voller harter Männer und ihrer Märchengeschichten.
  8. Was genau möchtest du wissen? Versuch es doch mal mit einer ausformulierten Frage, so wie damals in der Schule.
  9. Die Ermittler müssen nicht auf das Eintreffen eines Anwalts warten, sondern können die Hausdurchsuchung sofort durchführen. Selbst ein Anwalt kann die Durchführung einer polizeilichen Maßnahme vor Ort nicht unterbinden, auch läuft die Hausdurchsuchung nicht nach Methoden der Stasi ab sondern u.a. nach der Strafprozessordnung...
  10. Die Ermittlungsbehörden dürfen wie bereits angesprochen worden ist, im Rahmen der Gefahrenabwehr alle Gegenstände beschlagnehmen derer sie habhaft werden, das können potentiell gefährliche Gegenstände sein, aber auch Omas Teeservice. Grundsätzlich dürfen nicht deliktrelevante Gegenstände nicht ohne das Anführen von Gründen über längere Zeiträume einbehalten werden, ggfls. muss man als Betroffener gegen den gerichtlichen Beschluss der Beschlagnahme Beschwerde einlegen und beantragen diesen aufzuheben oder einzelne Gegenstände herauszugeben. Von alleine wird die Ermittlungsbehörde allerdings nichts zurückgeben, da muss sich der Betroffene selbst darum kümmern. Sollte sich im späteren Verfahren die Beschlagnahme von Gegenständen oder gleich die gesamte Hausdurchsuchung als unverhältnismäßig oder unrechtmäßig darstellen, so haben StA und ihr unterstellte Ermittlungsbehörden nichts zu befürchten. Eventuell kriegt der Betroffene einen Zweizeiler indem die Unannehmlichkeiten bedauert werden. (Passiert äußerst selten)
  11. Beides ist grundsätzlich abzulehnen.
  12. Gibt es eigentlich Informationen dazu wie der Sportschütze so schnell an seine Waffe kommen konnte, dass er diese in Notwehr hat einsetzen können?
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