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IGNORED

AR15 in Nürberg beschlagnahmt wegen 30-Schuss-Magazin


AdventureQ

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

1.

Wie unterscheidest du zwischen falsch und richtig oder Gut und Böse, wenn du nicht normativ sein willst? Sind Teilnehmerzahlen wirklich eine empirisch haltbare Kausalität, wenn im Gegenzug ein staatliches Privileg nicht zuerkannt oder aberkannt wird bei Nichtteilnahme? Ist alles richtig und gut, weil viele es tun?

2.

Nun, die Begrifflichkeiten und gesetzlichen sowie verwaltungstechnischen Schranken, die aufgebaut wurden, um dies zu verhindern, kannst sicher auch du benennen.

  1. Es geht hier nicht um richtig oder falsch; gut oder böse sondern gesetzlich zulässig oder nicht!
  2. Was unternimmst du denn gegen die im Rahmen der Geheimdiplomatie von den Verbänden wie z.B. FWR VDB und JSM mitgetragenen Verschärfungen der gesetzlichen Bestimmungen? Ich kann mich noch gut an dran erinnern, dass ich hier - im Rahmen der von anderen Usern und mir aufgezeigten Armatix-Sicherheitsphilosophien - als Verschwörungstheotetiker betitelt worden bin!

In Anbetracht der erst kürzlich geschehenen Ereignisse sollte sich jeder halbwegs gescheite "Sportschütze" sowie im Ausreitzen der Möglichkeiten mäßigen!

Aber wie schon zu den v.g. Sicherheitsphilosophien; es ist nur meine innerhalb von jahrzehnte Großkaliber-Schießsport gebildete Meinung zum Ausreitzen von gesetzlichen Bestimmungen!

Geschrieben

10 Seiten Text wegen einer bodenlosen Lüge. Unfassbar. Ich würd den Thread schnell mal löschen.

So eine Stimmungsmache macht euch Waffenrevoluzern, von denen ich mich als ehrlicher Sportschütze mal konsequent distanzieren möchte, ziemlich unbeliebt.

Vorallem bei Behörden.

Du hast ja sooo Recht - Dieser Fred ist / wird unerträglich. :peinlich:

Geschrieben

Wat ein Aufstand wegen 30er Magazinen!

Dieser Fred wäre eigendlich völlig sinnfrei (insbes. wg. der unbewiesenen Ausgangslage), gäbe er nicht auch tiefe Einblicke in die geistige Landschaft einiger "Kollegen"! Das bayrische Credo vom "Leben und leben lassen" scheint einigen Blockwarten völlig fremd zu sein.

Da ich auch im DSB schieße bin ich blöde und von fachlicher Kompetenz freie Kommentare ja gewohnt. Da reicht es schon, mit einer Glock im H.E.R.A.-Gewand oder einem Ruger mit Klappschaft aufzulaufen. Aus diesem Grunde gehe ich alle zwei Monate zum schießen in die benachbarte CZ. Die Tschechen sind nämlich nicht so verklemmt wie die oberigkeitshörigen Deutschen!

Da kann ich auch mal ein Trommelmagazin auf seine Funktion testen. Statt dummer Komentare und Belehrungen kommt da nur die Frage."Darf ich auch mal...?"

Geschrieben

Alles Hören sagen, erinnert mich an meine Jugend:

Papa, Charlie hat gesagt, seine Schwester hat gesagt, ein Schwippschager eines Freundes .....

Vielleicht sollte der Frederöffner erst einmal die Quelle ergründen und dann hier posten.

Ansonsten können wir uns in Mutmassungen ergehen!

Geschrieben

Naja, der Standbetreiber fällt ja nicht aus dem Himmel.

Wenn es ein kommerzieller Betreiber ist, wird der kaum freiwillig seine Kunden vergraulen. Der wird maximal das umsetzen, was ihm von der Aufsichtbehörde aufgezwungen wird. Also sowas wie max. Energie, max. Kaliber, kein Schwarzpulver, Ruhezeiten,....

Und ein Verein als Betreiber wird zusätzlich das umsetzen, was die Mehrheit seiner Mitglieder für sozialverträglich hält. Und genau da muß man ansetzen.[...]

Ob er vom Himmel fällt oder aus der Hölle aufsteigt, er kommt in den Genuß der Befugnisse des Eigentümers und kann innerhalb gesetzlicher und behördlicher Vorgaben verfahren wie er will.

Was kommerzielle Betreiber betrifft, da werfe man einen Blick auf die "kundengewinnenden" Vorschriften eine Schießkinos.

Bei Vereinen ist es vielleicht nicht die Mehrheit der Mitglieder, auch nicht die Mehrheit derer die schießen, sondern die Mehrheit der Mitglieder die an Versammlungen und Abstimmungen teilnehmen.

Und dann gibt es noch Privatleute die Stände aus ihrem versteuerten Geld bauen bzw. gebaut haben und die so freudlich sind und diese auch anderen zur Verfügung stellen.

Wer bestimmen will wie es auf einen Stand zugeht, der muss ihn erwerben, pachten oder beim Betreiberverein "ans Ruder" kommen. Ansonsten kann er Wünsche haben sie aber nicht durchsetzen und manchmal sollte er sie nicht einmal äußern.

Geschrieben

... Aus diesem Grunde gehe ich alle zwei Monate zum schießen in die benachbarte CZ. Die Tschechen sind nämlich nicht so verklemmt wie die oberigkeitshörigen Deutschen!

Da kann ich auch mal ein Trommelmagazin auf seine Funktion testen. Statt dummer Komentare und Belehrungen kommt da nur die Frage."Darf ich auch mal...?"

Dort hat man auch legal Vollautomaten, ohne daß sich die Leut' dort zu Dutzenden gegenseitig umnieten.

... und Führen (mit Einschränkungen) ist dort in der, sagen wir mal WBK, automatisch inkludiert - auch das führt nicht zu übermäßigen, nein, gar keinen Problemen!

Grüße

Iggy

p.s.

So, um das nochmal klarzustellen für irgendwelche selbsternannten "Sportschützen", die sich und ihre Art der Ausübung des Schießsportes für das Alleinseligmachende halten:

Mir persönlich ist es $CH€I$$€GAL, ob auf dem Stand neben mir einer KK schießt, oder ob er GK schießt, darunter fallen auch .50 AE., .500 S&W und .50 BMG!

Mir persönlich ist es ebenso egal, ob derjenige auf dem Nebenstand in 5 Minuten 1 Schuß nach vorne auf die Scheibe betet, oder ob er in 10 Sek. ein 30er-Magazin leert.

Selbst Vollauto würde mich nicht stören ... wahrscheinlich würde es mich eher freuen ...

Hauptsache, kein Außenstehender wird gefährdet - das wäre aber auch die einzige Einschränkung.

Geschrieben

Vor nicht all´zu langer Zeit war ich bei meinem Verein im Schießkeller und hatte mich an meinem Stand ausgebreitet...

Ich hatte, der Zweckmäßigkeit geschuldet, meine ganzen Flemmen dabei und habe diese alle mal, aus LUST und LAUNE, sprechen lassen.

Als ich meine Ruger MK III mit einem kompletten Magazin entleert habe ("nur" 10 Schuss...!) kam von einem Schützen links von mir, quer über den Stand geschrieen..... NUR 5 Schuss !!!!!!!! Alles andere wäre nicht sportlich !

Ich das Schießen eingestellt, zu ihm rüber gegangen und ihm erklärt, das mich sein 5-Schuss-Getue nicht kümmert, weil ich NICHT sportlich Schießen würde !

Er daraufhin.... das sei Vorschrift des Schießstandbetreibers....

Ich... wo steht das ????

Er.... irgendwo draußen im Aushang....

Ich... raus, gelesen, nix gefunden...wieder rein...weitergeschossen !

Er.... na, gelesen ?

Ich...., nö ! Du Unfug erzählen und mich jetzt in Ruhe lassen ! ...und mir vor allem NICHT meinen Spaßabend versauen !!!

DAS NERVT !

BFP

Geschrieben

Vielleicht sollte der Frederöffner erst einmal die Quelle ergründen und dann hier posten.

Servus !

Hättest Du den letzten Satz vom Beitrag #1 gelesen, würdest Du sowas hier nicht schreiben ;) !

Da steht nämlich:

Hat jemand dazu nähere Info´s ?

Geschrieben

Na Super,

209 Beiträge zu einer einfachen Frage im Eröffnungsbeitrag um zum Thema noch weitergehende Informationen zu erhalten.

Antworten oder Informationen darauf gab es keine, aber jede Menge Grundsatzdiskussionen, Meinungsverschiedenheiten, Anfeindungen, Gift und Galle.

Herrschaften: Thema verfehlt ! „mangelhaft“, „setzen“

Gruß

Frank

Geschrieben
[...] jede Menge Grundsatzdiskussionen, Meinungsverschiedenheiten, Anfeindungen, Gift und Galle.[...]

Gute Unterhaltung eben.

Geschrieben

Unabhängig vom zutreffen des Beitrag #1 scheint das Thema an sich (Magazin > 10 für Sportschützen, Magazin < 2 für Jäger) aber immer noch nicht 100% geklärt zu sein. Sonst wären wir jetzt nicht auf Seite 11.

Geschrieben

scheint das Thema an sich (Magazin > 10 für Sportschützen, Magazin < 2 für Jäger)

aber immer noch nicht 100% geklärt zu sein.

Ich wage aber zu behaupten,

daß wir das hier auch nicht klären werden...

Jede "Seite" hat da doch das eine oder andere Argument,

das sich nicht wegdiskutieren läßt; eine endgültige Klärung / Regelung

wird also wohl ein Richter sprechen müssen.

Geschrieben

Unabhängig vom zutreffen des Beitrag #1 scheint das Thema an sich (Magazin > 10 für Sportschützen, Magazin < 2 für Jäger) aber immer noch nicht 100% geklärt zu sein. Sonst wären wir jetzt nicht auf Seite 11.

Zweischuss-Magazin oder größer für Jäger ist ungeklärt, wie mindestenes drei Verfahren dazu, über die in diesem Forum schon geschrieben wurde, belegen. Wobei das Problem vielschichtiger ist denn es geht um Erwerb, Besitz, Eintrag, Jagd, Jagdschutz und Schießstand.

Auch das Thema größer als Zehnschuss-Magazin für Sportschützen ist ungeklärt aber das Eingangspost ist der erste Hinweis auf behördliches Handeln in dieser Richtung.

Wie Makalu schon befürchtet hat, steht zu erwarten dass hier zunächst die Gerichte bemüht werden und wenn deren Urteil den Regierenden nicht genehm ist, kommt es evtl. zu einer "klarstellenden" Gesetzesänderung analog der 2/6 Regelung und der gelben WBK.

Es wäre so einfach, wenn man sich in der Öffentlichkeit etwas zurücknehmen würde, statt "wir dürfen das" und "Verrat" zu schreien. Seine Meinung zu behalten, im Freudeskreis danach zu handeln und ggf. sein eigenes kleines Verfahren - dass keiner Pressenotiz wert wäre - zu überstehen, wäre doch auch möglich oder?. Lernt von den Jägern.

Geschrieben

Es geht hier nicht um richtig oder falsch; gut oder böse sondern gesetzlich zulässig oder nicht!

Die gesetzliche Zulässigkeit kann nur für den klaren Fall des Schießens nach Sportordnung und beim Schuß auf Wild geklärt werden. Die übrigen Möglichkeiten des Schießens mit entsprechenden Magazinen sind nicht klar definiert bzw. ausgeschlossen. Da dies in diesem Thread recht klar herauskam, bleibt uns der Punkt ein solches Gesetz, welches eben keinen vollständig konsistenten Handlungsrahmen aufzeigt, auf Grund dieser Tatsache zu bewerten. Und hier stelle ich fest, daß das Gesetz schlecht ist. Auf Grund der gegen mich im Falle einer Nichtbeachtung gerichteten Gewaltandrohung versuche ich es einzuhalten. Dies ändert jedoch nichts an meiner Bewertung. Und wir alle können nicht anders, als diesem Gesetz normativ gegenüber zu treten.

Was unternimmst du denn gegen die im Rahmen der Geheimdiplomatie von den Verbänden wie z.B. FWR VDB und JSM mitgetragenen Verschärfungen der gesetzlichen Bestimmungen?

Ich denke, im Laufe der letzten Jahre doch durchaus sowohl zeitlich, finanziell als auch persönlich etwas getan zu haben. Ich muß jedoch zugeben, daß der Erfolg sich nicht einstellt.

Aber wie schon zu den v.g. Sicherheitsphilosophien; es ist nur meine innerhalb von jahrzehnte Großkaliber-Schießsport gebildete Meinung zum Ausreitzen von gesetzlichen Bestimmungen!

Und was hat den Rest-LWB das jahrzehntelange Zurücknehmen und Verkürzen der HKL gebracht? Verzögerung gibt Raum für Zeit und die Verteidigung bereitet die Entscheidung vor. Die Entscheidung und damit den Erfolg kann jedoch nur der Angriff bringen. Wann findet er statt?

Geschrieben

...wird also wohl ein Richter sprechen müssen.

Und das will ich in der alles für einen regelnden Bananenrepublik "Schland" (was ein widerlicher wenn auch leider zutreffender Ausdruck) gar nicht erst abwarten, was da rauskommt, kann sich jeder denken.

In einer medial in die Grenzdebilität getriebenen, verdummten, hoplophob gemachten Nation!

Irgendwann wird noch von ganz oben geregelt und Verstöße streng geahndet, wenn man zur falschen Zeit aufs Klo geht oder das falsche Scheißpapier verwendet oder womöglich ein Blatt zuviel.

Geschrieben
.... Verzögerung gibt Raum für Zeit und die Verteidigung bereitet die Entscheidung vor. Die Entscheidung und damit den Erfolg kann jedoch nur der Angriff bringen. Wann findet er statt?

Ich weiß es nicht!

Die sich bei mir ausbreitende Müdigkeit, gegen den Strom der selbsternannten Gutmenschen zu schwimmen, wird dadurch immer stärker, dass tlw. die eigen Vereinsmitglieder entweder gar nicht zur Wahl gehen oder den legalen Waffenbesitz sozialen - bisher nie erfüllten - Wahlversprechen opfern!

Geschrieben

Meine lieben Damen und Herren,

was wissen wir konkret zu diesem Vorfall ?

Wo hat dieser sich ereignet ?

Wer war zugegen ?

Ich bitte um Aufklärung.

***

Gruß an Alle

Geschrieben

Selbst wenn der Thread sich am Ende als großes Mißverständnis herausstellen sollte, so sind die Erkenntnisse aus dem diskutierten Thema doch ganz informativ gewesen. Weniger wegen der nun sichtlich restlos geklärten und ausdiskutierten Sachfrage selbst, mehr hinsichtlich der Rückschlüsse, die die hier vertretenen Standpunkte so mancher Bürger, auf deren Mentalität - bzw. Grundeinstellung "Verhältnis Bürger vs. Staat + Verwirklichung eigene Lebensführung vs. Lebensführung anderer" so zulässt. Da verwundert mich der sprichwörtlich restlos im Sumpf versenkte Karren nicht mehr.

Also genießt die Zeit noch in der Ihr Löcher in Pappe stanzen könnt. Eure eigene Seite sorgt mit sichtlich großer Einsatzbereitschaft und Ausdauer dafür dass Ihr künftig Euer schwer verdientes Geld, sowie Eure spärliche Freizeit, anerkannten sozialadäquaten Aufgaben zuführen könnt.

Geschrieben

...

Eure eigene Seite sorgt mit sichtlich großer Einsatzbereitschaft und Ausdauer dafür dass Ihr künftig Euer schwer verdientes Geld, sowie Eure spärliche Freizeit, anerkannten sozialadäquaten Aufgaben zuführen könnt.

Ja.. leider hast du absolut Recht! Der größte Feind der LWB sind die LWB selbst :sad: und das kostet uns irgendwann Kopf und Kragen!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Unabhängig vom zutreffen des Beitrag #1 scheint das Thema an sich (Magazin > 10 für Sportschützen...

§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

...

3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

Und hier die Defnition Sportliches Schießen:

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des

sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der

Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und

Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition

mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J)

beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner,

sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung

eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

Spaßschießen oder wie auch immer konnte ich nirgendwo finden. Für mich ist die Sache klar. Nicht mehr als 10 Schuss Magazin (keine höhere Kapazität/Volumen) und Schießen nur nach Sportordnung. Wegen mir aus, kann man das ganze auf ein blockiertes 30er Magazin ausweiten aber eben auf 10 Schuss limitiert (rechtlich würde ich mich aber nicht darauf verlassen).

Geschrieben

....und Schießen nur nach Sportordnung.

Hast du schon mal eine deiner Waffen eingeschossen, die mTPL kontrolliert, die Streuung versucht zu ermitteln, oder die Funktion der Waffe, z.B. nach einem Defekt oder einer Störung, überprüft?

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