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IGNORED

AR15 in Nürberg beschlagnahmt wegen 30-Schuss-Magazin


AdventureQ

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Also erstmal frage ich mich welcher Verein das in Nürnberg angeblich sein soll (komme zufällig da aus der Ecke) und habe selber schon in zwei verschiedenen in Nürnberg geschossen - kann mich aber nicht erinnern das auch nur einer davon für besagtes Kaliber (.223 Rem) zugelassen ist.

Was das 30 Schuss Magazin angeht so ist Erwerb und Besitz ja völlig legal. Gab ja darüber auch mal so nen reiserischen TV Bericht darüber wo Frankonia als Stellungnahme dazu bekannt gab das diese Magazine für das Schießen im Ausland gedacht sind.

Nach den sportlichen Disziplinen ist mir das aber soweit bekannt das da nicht ausdrücklich festgelegt ist wie groß das Magazin zu sein hat. Soweit ich weiss wird da lediglich von Schussserien gesprochen also 5 Schuss Serie dann nachladen etc. (von Magazingrößen habe ich diesbezüglich zumindest noch nichts gelesen). In ein Pistolenmagazin passen ja auch mehr als 10 Schuss trotzdem darf ich immer nur 5 reintun (auf 25m Präzision) wenn ich mich innerhalb der Sportordnung bewege. Warum soll das bei einem 30 Schuss Magazin für ein AR15 anders sein solange ich nicht mehr Schuss lade als pro Serie vorgesehen sind.

Wo Frankonia schon gesagt hat das diese Magazine fürs schießen im Ausland sind frage ich mich aber ob man bei der Teilnahme an internationalen Wettkämpfen trotzdem mit diesen Magazinen im Inland trainieren darf (sprich mit vollem Magazin weil man sich für Wettkampf xy in "wo auch immer" qualifiziert hat - könnte ja sogar auf EU Ebene sein). Bei IPSC muss man sich zwar auch an die deutschen Regeln halten und darf z.B. wärend man läuft nicht schießen - dies wird aber soweit ich weiss damit begründet das dadurch die Sicherheit gefährdet wird was bei einem 30 Schuss Magazin ja definitiv nicht der Fall wäre.

Mal davon abgesehen wundert mich in dem konkreten Fall dass das nicht die Standaufsicht übernommen hat und Ihm das verboten hat - schließlich ist die doch für die Einhaltung der Regeln zuständig oder war das zufällig auch der Polizist in Zivil? Mal davon abgesehen dafür gibts doch eigentlich auch sowas wie die Standaufsicht damit Fehlverhalten einzelner erkannt wird um sofort einzuschreiten und die Probleme intern gelöst werden. Mal davon abgesehen wenn ich sehe das jemand mit nem AR15 + 30er Mag dasteht und mehr als die erlaubte Serie ins Magazin steckt dann sprech ich den doch darauf an und weise Ihn auf sein Fehlverhalten hin - spätestens wenn alle dastehen und die Frage kommt "Feur frei?" dann erhebe ich Einspruch. Weil einfach zuzuschauen und nichts zu machen und nachher dann die Polizei zu rufen - da stellt sich mir die Frage warum die Petze nicht vorher präventiv tätig wurde.

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Grauenvoll was hier abgeht......

Ist das hier der Bewerb für den "Blockwart des Monats"? :rtfm:

Selbsternannte Rechtsausleger und moralische Zeigefingerheber ("Sinn von HA", "Sinn eines 30er Magazins") soweit das Auge reicht. Einige Schreiberlinge hier würden wohl genauso handeln wie dieses schmierige Kameradenschwein von der Pozilei und würden in vorauseilendem Gehorsam ihre Schützenkollegen verpfeifen!

Zum Kot*en!

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Sämtliche zitierten Vorschriften sind unter der Federführung von Bundestagen beschlossen worden, die aufgrund eines grundgesetzwidrigen Wahlrechtes zustandegekommen sind, und damit nichtig.

Ah ja? Und damit gilt das WaffG für dich nicht? Na, denn man zu!

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Selbsternannte Rechtsausleger ...

Egal, wie man zum Ergebnis steht - Godix kann im Vergleich zu den meisten hier sich in das Logikkonstrukt eines Gesetzes hineinversetzen und argumentieren.

...moralische Zeigefingerheber ...

Nicht jeder hat auf der Schule was vom Stilmittel des advocatus diaboli gehört.

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...der hatte bei schwierigen Rechtsfragen auch immer die andere Seite gespielt.

Hier liegt doch gar keine schwierige Rechtsfrage vor - jedenfalls nicht in dem Bereich, den ich ansprach.

War ganz hilfreich, macht aber hier keinen Sinn weil niemand Bock darauf hat!

Ich fasse mal zusammen:

  • Es ist hilfreich und damit gut.
  • Es macht vielen keinen Spaß.
  • Deswegen ergibt es keinen Sinn, es zu tun.

Ich denke, in der Aufzählung wird die Absurdität in Gänze deutlich.

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Mir kommt das ganze wie der Streit um des Königs Bart vor. Blöderweise hat der Gesetzgeber in D zu schwammig formuliert in dieser Sache, darum gibt es wohl diese Diskussionen. Besser wäre es wohl gewesen, man würde von Gesetzes bzw. Verordnungsseite generell 20 bzw. 30 Schussmagazine freigeben und die Verbände bzw. Schützenvereine könnten dann halt intern regeln ob sie 20 oder 30 Schuss Magazine zulassen für die XY Disziplin/en oder eben nicht bzw. nur maximal 10 Schussmagazine. Aber warum einfach regeln wenn es auch sehr kompliziert zu regeln gibt! :ph34r: Heisst jetzt wohl, man muss sich bei euch vorher extrem absichern bzw,. sicher sein, wenn man das nächste Mal ein 20 oder 30 Schussmagazin benutzt im Stand und selbst wenn man ganz sicher ist, dass es rechtens ist, es könnte immer noch jemanden geben der zufälligerweise dann im Stand anwesend ist und dies dann anders sieht. Was passieren kann in so einem Fall, sehen wir gerade anhand dieses Vorfalles der vom Threadersteller geschildert wurde.

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[...] Besser wäre es wohl gewesen, man würde von Gesetzes bzw. Verordnungsseite generell 20 bzw. 30 Schussmagazine freigeben und die Verbände bzw. Schützenvereine könnten dann halt intern regeln ob sie 20 oder 30 Schuss Magazine zulassen für die XY Disziplin/en oder eben nicht bzw. nur maximal 10 Schussmagazine. [...]

Wo denkst du hin, hier ist Deutschland. Das ist das Land in dem drei Monate von ein paar waffenrechtlichen Freiheiten genügten um diese frisch gewonnen Freiheiten in weiteren fünf Monaten wieder abzuschaffen. Was wir nun haben ist das Ergebnis der Lobbybemühungen weit schlimmeres (ja das stand schon in den Entwürfen) zu verhindern, Das dabei manchmal die Klarheit der Formulierung oder Regelung auf der Strecke blieb weil mit heißer Nadel gestrickt, reinformuliert und rausgestrichen worden ist, das ist das kleinere Übel.

Und wem verdanken wir den Schlamassel? Denjenigen die es nicht verstanden mit der neu gewonnen Freiheit sorgsam umzugehen und die Alles bis aufs Letzte ausreizen mussten, noch bevor der Gesetzgebungsprozess völlig abgeschlossen war. Die Regierung ist ein schlechter Verlierer und wenn sie dann noch die Mehrheit der Medien auf ihrer Seite haben, reagieren sie so wie wir es erlebt haben. Leider lernen einige nichts daraus (wie man auch hier sieht) und statt sich zwischen Wand und Drache still hinauszuquetschen müssen sie ihn an der Nase kitzeln, damit er ja weiß sie haben einen Ausgang gefunden.

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Und wem verdanken wir den Schlamassel?

Dem Staat in Form des BMI bzw. den Bundesländern/LMI in diesem Fall.

Es gibt schließlich nur einen, der das Monopol der Letztentscheidungsinstanz an sich gerissen hat. Wir sollten nicht jemanden anders beschuldigen, der keinerlei Macht über uns hat.

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Leute geniest das Leben, macht das Beste draus und geht schießen, statt dafür zu sorgen, dass manche Beamten in ihrer Daseinsberechtigung auch noch unterstützt werden.

Es kann alles so gut laufen, wenn man will. Manche wollen aber nicht, die suchen nur Ecken zum Abrunden.

Gruß

Makalu

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...

Es kann alles so gut laufen, wenn man will. Manche wollen aber nicht, die suchen nur Ecken zum Abrunden.

Gruß

Makalu

Wo kämen wir den da hin wenn jeder einfach mal so mit einem 30 Schußmagazin rum ballern könnte.. das geht beim besten Willen nicht, der gehört sofort so richtig Platt gemacht das die anderen gar nicht erst auf solche Ideen kommen!

Immerhin sind wir hier in Deutschland und da gibt es keinen Spaß beim schießen :rtfm:

Eigentlich wollte ich ja in grün schreiben.. aber wen man einige Beiträge hier so liest und sich die Meinung mancher User durch den Kopf gehen lässt bekommt man den Eindruck das Spaß & Schießen eben nicht alle kombinieren können oder wollen :rolleyes:

Naja .. jeder wie er möchte, ich halte es auf jeden Fall wie Makalu und habe meinen Spaß an der Sache :)

Gruß

Hunter

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Also, wenn das wirklich so passiert ist würde ich so mit dem "StasiVereinsmitglied" verfahren wie hier schon angesprochen, geht garnicht!

Der Argumenationsstrang das man 30er nutzen darf für das Training im Ausland klingt logisch.

Der Betroffene sollte sich jetzt an den seinen Verband wenden oder an ProLegal das er in dieser Sache Rechtsbestand bekommt und die

Sache gut durchgeboxt wird mit gutem Rechtsbestand.

Genau Deiner Meinung! Starke Verbündete suchen! Getrennt marschieren, vereint schlagen.

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Grauenvoll was hier abgeht......

Ist das hier der Bewerb für den "Blockwart des Monats"? :rtfm:

Selbsternannte Rechtsausleger und moralische Zeigefingerheber ("Sinn von HA", "Sinn eines 30er Magazins") soweit das Auge reicht. Einige Schreiberlinge hier würden wohl genauso handeln wie dieses schmierige Kameradenschwein von der Pozilei und würden in vorauseilendem Gehorsam ihre Schützenkollegen verpfeifen!

Zum Kot*en!

:icon14:

Wir haben sowas mal im Freundeskreis diskutiert: Selbst unseren größten Feind (so wir einen hätten) würden wir nicht wegen einer waffenrechtlichen Angelegenheit anschwärzen - NEVER EVER.

(Wegen anderen Sachen vielleicht schon. :chrisgrinst: )

Grüße

Iggy

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Teste dein Glück auf diese Scheibe: http://www.f1online....000/3984606.jpg

Ich darf also mit meiner Walther M4 mehr als zwei Schuss im Magazin haben und mit dem beigelegten dreissiger Magazin voll geladen schiessen, wenn der Standinhaber dies erlaubt ?

Ich bin weg hier...

Du hast ein ganz anderes Problem. Wenn du eine Walther (Colt-Kennzeichnung) M4 hast und diese auf sportliche WBK bekommen hast, dann hast du ganz einfach das Problem, dass du eine Waffe hast, die vom BKA zur sprotlichen Nutzung nicht freigegeben ist. Du solltest dich gar nicht erst mit 30er Magazinen beschäftigen, denn diese Waffe darfst du gar nicht besitzen ohne Jagdschein oder Waffenhandelserlaubnis. Und der Händler, der sie dir verkauft hat, hat das gleiche Problem.

Du besitzt eine illegale Waffe und der Händler hat sie dir ohne Erwerbsberechtigung verkauft.

Das BKA hat einen Freistellungebescheid für diese Waffe im Jahr 2009 abgelehnt und damit ist sie zur sportlichen Nutzung und zum Kauf auf sportliche WBK nicht zugelassen.

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Grauenvoll was hier abgeht......

Selbsternannte Rechtsausleger und moralische Zeigefingerheber ("Sinn von HA", "Sinn eines 30er Magazins") soweit das Auge reicht.

Grauenvoll ist auch, dass hier einige Juristen / Rechtskundige schreiben, denen man zugunsten einiger Laien mit abenteuerlichster Rechtsauslegung die Kompetenz abspricht -den Juristen wieder, der ganz im Sinne der LWB argumentiert, erhebt man zum Helden.

Soll mir egal sein -der Unterhaltungswert ist umso größer. Also -> alle die 30er auspacken und dem Richter sagen: "war ja nur Spaß -kein Sport".

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Gebe eine ganz einfache Lösung für das Problem in Zukunft, einfach den Verkauf plus Vertrieb und die Benützung von Magazinen mit mehr als 10 Schuss Kapazität im Schiessstand für Langwaffen verbieten. Ich kann nur hoffen, dass es in D nie soweit kommen wird aber leider ist sowas nicht ganz ausgeschlossen in naher bis ferner Zukunft.

P.S: Deshalb grün weil ich befürchte, dass genau dies geschehen könnte wenn sich solche Fälle wie der hier häufen bis irgendwann an leitender Stelle dann ein Schlusspunkt gesetzt wird.

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Gebe eine ganz einfache Lösung für das Problem in Zukunft, einfach den Verkauf plus Vertrieb und die Benützung von Magazinen mit mehr als 10 Schuss Kapazität im Schiessstand für Langwaffen verbieten.

Oder einfach den Verstand einschalten und wenn man rechtlich zweifelhafte Dinge nicht unterlassen kann/will, sollte man sich erst mal "umschauen, wer da hinschaut".

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:icon14:

Wir haben sowas mal im Freundeskreis diskutiert: Selbst unseren größten Feind (so wir einen hätten) würden wir nicht wegen einer waffenrechtlichen Angelegenheit anschwärzen - NEVER EVER.

(Wegen anderen Sachen vielleicht schon. :chrisgrinst: )

Grüße

Iggy

Scheint ja doch noch vernünftige Leute zu geben!

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Es gäbe ja eine Gesetzesauslegung bei der man zu dem Schluss kommt, dass die Benutzung großer Magazine zumindest für den rechtmäßigen Besitzer der Waffe erlaubt wären. Eine auf das Ziel der Vorschrift gerichtete (teleologische) Auslegung ist das aber nicht.

Angesichts der im Forum erwähnten Urteile zu Zweischussmagazinen bei Jägern glaub ich nicht, dass so eine Auslegung viele zustimmende Richter findet. Es wird eher wie bei den gelben WBK und der 2/6-Regelung sein. Ein Gericht entscheidet so, das nächste anders und am Ende werden alle Auslegungsprobleme durch eine Gesetzesänderung gelöst.

In welche Richtung das dann geht ist klar, denn wenn man große Magazine hätte freigeben wollen, hätte man sich den Passus in der AWaffV schenken können.

Die Geschichte mit den Anscheinswaffen setzt sich fort. Irgendwer hat das Gesetz ausgereizt, Spaß gehabt, vielleicht sich selbst verwirklicht. Leider ging es schief und nun nehmen die Dinge ihren Lauf. Ich bin zuversichtlich, durch unser Verhalten schaffen wir die Rückkehr zur alten Anscheinsregelung problemlos.

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Servus !

So, ich habe SOEBEN mit dem Vereinskollegen telefoniert der diese Geschichte im Vereinsheim am Sonntag erzählt hat.

Es handelte sich um einen Verein "in der Nähe der Sulzbacher Str."

Er hat mir auch soeben am Telefon gesagt, dass die 2 Gewehre wieder zum Eigentümer zurück gegangen sind.

Am Donnerstag werde ich erfahren, um welchen Verein es sich gehandelt hat.

Ich kenne mich mit den Vereinen in Nürnberg nicht aus, aber sooo viele wird es dort doch sicherlich nicht geben die nen 100 mtr.-Stand haben, oder ?

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Oder einfach den Verstand einschalten und wenn man rechtlich zweifelhafte Dinge nicht unterlassen kann/will, sollte man sich erst mal "umschauen, wer da hinschaut".

Dazu bedürfte es zunächst der Erkenntnis was "rechtlich zweifelhafte Dinge" oder einfach nur sensible Bereiche sind. Angesichts der hier vorgetragenen Phantasiebegründungen und schneidigen Bastameinungen ist wenig Einsicht zu erwarten.

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Es gäbe ja eine Gesetzesauslegung bei der man zu dem Schluss kommt, dass die Benutzung großer Magazine zumindest für den rechtmäßigen Besitzer der Waffe erlaubt wären.

So auch SPs, mM absolut vertretbare (wenn auch nicht meine) Meinung.

Aber der Laie bevorzugt nunmal die einfache grammatikalische Auslegung, ignoriert alles andere und lässt sich von seinem Wunsch beeinflussen.

Ich bin grundsätzlich kein Freund der verkürzten (in Abgrenzung zur teleologischen Auslegung rein historischen) "Wille des Gesetzgebers"-Auslegung und erst recht nicht davon die Begründungstexte dazu heranzuziehen. Aber irgendwie nimmt das immer mehr zu (vielleicht weil es einfacher ist) - und wer will schon Mindermeinung sein?

Dazu bedürfte es zunächst der Erkenntnis was "rechtlich zweifelhafte Dinge" sind. Angesichts der hier vorgetragenen Phantasiebegründungen und schneidigen Bastameinungen ist wenig Einsicht zu erwarten.

Das ist wohl leider so. Wenn sich dann dazu noch mangelnde Lesekompetenz gesellt, ist das Chaos perfekt (Stichwort: Erlaubnis zum Einschießen, das war ein Brüller! Die Antworten, nicht Dein Beitrag)

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