jba Posted June 21, 2012 Share Posted June 21, 2012 http://idowa.de/home/artikel/2012/06/21/eh...-im-tresor.html Bitte link kopieren. Der Politiker wusste natürlich nichts von der illegalen Waffe im Tresor seiner Ehefrau. Zu dem ja NUR sie die Schlüssel hatte. Ich kann gar nicht so viel fressen wie ich K****n könnte..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olt d.R. Posted June 21, 2012 Share Posted June 21, 2012 Bitte link kopieren. Und dann? Was ändert sich nun? Link to comment Share on other sites More sharing options...
PetMan Posted June 21, 2012 Share Posted June 21, 2012 Denke von den Walther liegen noch 100.000de in deutschen Haushalten....so von früher, vom Opa....passiert mit denen was ? Die möglichkeit geben die an zu melden und gut ist......illegale und illegale sind 2 paar schuh in meinen Augen...nur meine Meinung, die keiner teilen muss Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chicago Posted June 21, 2012 Share Posted June 21, 2012 Denke von den Walther liegen noch 100.000de in deutschen Haushalten....so von früher, vom Opa....passiert mit denen was ? Die möglichkeit geben die an zu melden und gut ist......illegale und illegale sind 2 paar schuh in meinen Augen...nur meine Meinung, die keiner teilen muss ganz deiner Meinung Ja aber was soll man machen.... da liegt halt das "ding vom Opa" wenn man die Polizei ruft bekommt man trotzdem eine Anzeige. m.M.n. nötigt das Gesetz die Bürger schon fast diese "art" Waffen geheim zu halten! Wo wäre das Problem einfach ein Amnestie auzuschreiben?...Man meldet die Waffe an...Ordnungsamt prüft Zuverlässigkeit, Pers. Eignung.. und zack WBK ausgestellt Waffe ist registriert...Aber das ist wahrscheinlich hinderlich daran das Volk zu entwaffnen. Gute Nacht Link to comment Share on other sites More sharing options...
Singleshot Posted June 21, 2012 Share Posted June 21, 2012 Ein "unglücklicher" Umstand, dass eine Haussuchung aus ganz anderen Gründen erfolgte und diese Waffe so nebenbei auch noch gefunden wurde. Nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein und passiert ist mit der illegalen Walther PP in den 15 Jahren nichts. Die illegalen Waffenbesitzer brauchen keinerlei Aufbewahrungskontrollen und meist auch keine Haussuchung zu fürchten, sofern sie nicht dadurch oder anderweitig kriminell auffallen bzw. sich äußerst dumm anstellen. Schließlich sind ihre Waffen nicht registriert und sie genießen im Gegensatz zu den LWB ein uneingeschränktes Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Wie gesagt, solange von ihrem illegalen Waffenbesitz nichts nach außen dringt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Murmelchen Posted June 21, 2012 Share Posted June 21, 2012 Mal eine kurze Zwischenfrage. Warum reiten die denn so auf der Halbautomatik rum? Dachte bisher, man ist entweder Berechtigter oder nicht. Werden beim illegalen Besitz wirklich die erlaubnispflichtigen Schusswaffen noch weiter in Bezug auf das Strafmaß unterschieden, wenn wir jetzt mal Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz außen vor lassen, was ja hier nicht der Fall ist? Zumal ja so eine Walther PP jetzt auch nicht wirklich die Monsterpistole ist. Mit bestem Schützengruß Frank Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sal-Peter Posted June 21, 2012 Share Posted June 21, 2012 Zumal ja so eine Walther PP jetzt auch nicht wirklich die Monsterpistole ist. Genau darum wird das "halbautmatische" derart betont. Der Empfänger der Botschaft ist Lieschen Müller; ihr akademischer Abschluß wurde in Hollywood oder eventuell auch in Bollywood gemacht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted June 21, 2012 Share Posted June 21, 2012 Mal eine kurze Zwischenfrage. Warum reiten die denn so auf der Halbautomatik rum? [...] Zumal ja so eine Walther PP jetzt auch nicht wirklich die Monsterpistole ist. Mit bestem Schützengruß Frank Frank, genau deswegen. Mit einer "kleinen, alten Pistole für vergleichsweise energieschwache Patronen, die sich bis zur drastischen und nicht zielführenden Verschärfung des Waffengesetzes vor wenigen Jahrzehnten in sehr vielen Haushalten der Region und Deutschlands zu finden war" machst Du keine Auflage bzw. Clicks und somit keinen wirklichen Profit. Die in der medienverzerrten Vorstellungswelt des real schußwaffenentwöhnten "Normalos" reißerischte Bezeichnungen die eine PP zu bieten hat sind halt "halbautomatisch" und "Offiziers- und Polizeipistole". Am Gelde hängt, zum Gelde drängt doch alles. frei nach Goethe Dein Mausebaer edit: SP war schneller Link to comment Share on other sites More sharing options...
Murmelchen Posted June 22, 2012 Share Posted June 22, 2012 Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Nur, unsere Presse ist ja bekanntlich die eine Sache. Aber hier scheint ja auch der Staatsanwalt die halbautomatische Funktion als ein besonderes Merkmal anzusehen. Gut, kann natürlich auch sein, dass der Schreiber hier den Sachverhalt und die Äußerungen dazu, sagen wir mal. etwas aufgepeppt hat. Deshalb auch meine Frage. Illegaler Schusswaffenbesitz ist doch illegaler Schusswaffenbesitz, oder? Mit bestem Schützengruß Frank Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schakal Posted June 22, 2012 Share Posted June 22, 2012 Die Lösung findet sich in §52 WaffG. Strafandrohung für den illegalen Erwerb, Besitz oder Führen einer halbautomat. Kurzwaffe: 6 Monate bis 5 Jahre (§52 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b WaffG) Für sonst. nicht halbautomat. Waffen greift §52 Abs. 3 S.1 Nr. 2a WaffG mit einer Strafandrohung von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Ein Revolver ist also nicht so schlimm... Link to comment Share on other sites More sharing options...
jba Posted June 22, 2012 Author Share Posted June 22, 2012 Schade das sich die Walther sich in der Handtasche unserer Krawall-Claudia befunden hat als Sie gefunden wurde... Womöglich bezog sich das wehemente verneinen des Waffenbesitzes bei Politikern nur auf legale Waffen. *Ironiemodusaus* Nein mal ehrlich, der Grund warum ich den Fred hier aufgemacht habe ist einfach der das es ein gutes Beispiel ist mit welcher Bigotterie hier gehandelt wird. Wenn die Ehefrau des Politikers nicht Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hätte wäre nichts, aber auch absolut nichts in den Medien von dem Fall aufgetaucht. In keiner Meldung betreffend der Hausdurchsuchungen wurde der Fund einer Waffe erwähnt. Wäre die Waffe bei Lieschen Müller gefunden worden dann wäre das mediale Zerfleischen ein anderes gewesen. Das sich zweifelsohne noch zahlreiche Walther in irgendwelchen Schubladen befinden steht außer Frage, nur das diese Schubladen ausgerechnet auch Politikern gehören soll oder darf natürlich nicht an die Öffentlichkeit dringen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ShooterX Posted June 22, 2012 Share Posted June 22, 2012 Schade, dass man sich zum Kommentieren extra anmelden muss, sonst hätte ich mal gefragt, ob man bei einer Frau Roth auch eine Hausdurchsuchung durchführen kann, um nach einer PPK zu suchen. Eine WBK hat sie ja nach eigenen Angaben nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
2nd_Amendment Posted June 22, 2012 Share Posted June 22, 2012 Die hätten gut daran getan, den Einspruch gegen den Strafbefehl weiterzuverfolgen. Bisher war es nämlich höchstrichterliche Rechtsprechung, dass ein Erbe, der keine WBK für die geerbte Waffe beantragt, nur eine Ordnungswidrigkeit begeht und keine Straftat (Schaefer, NJW-Spezial 2008, 24; BayObLG, NStZ-RR 1996, 184; BGH, NStZ 1993, 192). Zudem wäre die Ordnungswidrigkeit vorliegend bereits verjährt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SchwarzerKrauser Posted June 22, 2012 Share Posted June 22, 2012 Wird bei illegalem Waffenbesitz tatsaechlich zwischen Pistole und Revolver unterschieden???? SK Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted June 22, 2012 Share Posted June 22, 2012 Die Lösung findet sich in §52 WaffG.Strafandrohung für den illegalen Erwerb, Besitz oder Führen einer halbautomat. Kurzwaffe: 6 Monate bis 5 Jahre (§52 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b WaffG) Für sonst. nicht halbautomat. Waffen greift §52 Abs. 3 S.1 Nr. 2a WaffG mit einer Strafandrohung von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Ein Revolver ist also nicht so schlimm... Ja, wobei das nicht das journalistische Herumreiten auf dem Begriff erklärt. Inhaltlich interessant wäre da eher, dass vesucht wurde von den 130 Tagessätzen á 100 € im Strafbefehl auf 90 Tagessätze in beliebiger Höhe zu kommen. Besonders schön ist auch noch: ... Abschließend betonten die Eheleute Erl dem Gericht gegenüber nochmals, dass sie die Strafe auch deshalb für zu hoch hielten, weil sie bisher nicht nur ein straffreies Leben geführt, sondern auch immer pünktlich ihre Steuern bezahlt hätten. Dein Mausebaer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted June 22, 2012 Share Posted June 22, 2012 Wird bei illegalem Waffenbesitz tatsaechlich zwischen Pistole und Revolver unterschieden????SK Ja, in den Begriffsbestimmungen wird in Anlage 1 Unterabschnitt 1 in Punkt 2.2 "Halbautomatische Waffen" ausdrücklich dargestellt: "Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen." Damit ist § 52 Abs. 1 Nr. 2b) WaffG nicht auf selbige anwendbar. Ob diese Ungleichbehandlung von Selbstladepistolen mit Double-Action-Revolver sich auch noch auf dem Weg nach Straßburg durchhalten ließe, halte ich jedoch für fraglich. Dass den Erls das jedoch nicht einmal ein öffentliches Verfahren wert ist, geht bereits aus dem Artikel hervor. Dein Mausebaer Link to comment Share on other sites More sharing options...
OldHand Posted June 22, 2012 Share Posted June 22, 2012 13.000,-- Euro sind auf jeden Fall unangemessen hoch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted June 22, 2012 Share Posted June 22, 2012 13.000,-- Euro sind auf jeden Fall unangemessen hoch. Sind 130 Tagessätze á 100 €. Hat mal einer die Tabelle zur Hand, welches Einkommen einem Tagessatz von 100 € zugrunde liegt? Euer Mausebaer Link to comment Share on other sites More sharing options...
SchwarzerKrauser Posted June 22, 2012 Share Posted June 22, 2012 Ja,in den Begriffsbestimmungen wird in Anlage 1 Unterabschnitt 1 in Punkt 2.2 "Halbautomatische Waffen" ausdrücklich dargestellt: "Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen." Damit ist § 52 Abs. 1 Nr. 2b) WaffG nicht auf selbige anwendbar. ... Dein Mausebaer Dann sollte, rein von der Logik her, eine Sonderregelung fuer Einzellader-Kurzwaffen vorhanden sein. Das Ganze ist ein wenig merkwuerdig. SK Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gloeckner Posted June 22, 2012 Share Posted June 22, 2012 (...) welches Einkommen einem Tagessatz (...) zugrunde liegt? Klick Link to comment Share on other sites More sharing options...
colti Posted June 22, 2012 Share Posted June 22, 2012 Kommt wahrscheinlich noch aus "der guten alten Zeit", damals war eine halbautomatische Kurzwaffe eine Waffe bei der alleine durch Betätigung des Abzugs ein (neuer) Schuss ausgelöst werden kann, sprich man hat per Gesetzestext DA-Revolver zu "Halbautomaten" umdeklariert obwohl das technisch Unsinn ist, ebenso wurden Repetiergewehre mal per Verordnung zu "Halbautomaten" weil der Gesetzestext diese sonst nicht erfasst hätte..... Grüssles, Colti Link to comment Share on other sites More sharing options...
dkp3011 Posted June 22, 2012 Share Posted June 22, 2012 Sind 130 Tagessätze á 100 €. Hat mal einer die Tabelle zur Hand, welches Einkommen einem Tagessatz von 100 € zugrunde liegt? Grundsätzlich: mtl. Einkommen/30 Nur wird das zugrunde gelegte Einkommen noch mal um die Abzüge für Soz.Vers/Unterhalt/und und und ... bereinigt. Edit: Ach, der Gloeckner war schneller...buuuuh Link to comment Share on other sites More sharing options...
guerrero1 Posted June 22, 2012 Share Posted June 22, 2012 ganz deiner MeinungJa aber was soll man machen.... da liegt halt das "ding vom Opa" wenn man die Polizei ruft bekommt man trotzdem eine Anzeige. m.M.n. nötigt das Gesetz die Bürger schon fast diese "art" Waffen geheim zu halten! Wo wäre das Problem einfach ein Amnestie auzuschreiben?...Man meldet die Waffe an...Ordnungsamt prüft Zuverlässigkeit, Pers. Eignung.. und zack WBK ausgestellt Waffe ist registriert...Aber das ist wahrscheinlich hinderlich daran das Volk zu entwaffnen. ... Eine Amnestie würde wohl wenig bringen, weil sich inzwischen herumgesprochen haben dürfte, dass die Staatsmacht im Grunde gegen den privaten Waffenbesitz ist, so wenig wie möglich davon unterm Volk haben will, die rechtlichen Hürden wie die Kosten ständig höher setzt und sogar das Erben rechtmäßig besessener Waffen massiv erschwert hat, dass man außerdem als Besitzer registrierter Waffen unter besonderer Beobachtung oder gar unter Verdacht steht. Insofern dürften wohl nur eher naive Zeitgenossen auf die Idee kommen, eine bisher nicht registrierte Waffe registrieren zu lassen, sofern sie denn an deren weiterem Besitz ein Interesse haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
WSG1 Posted June 22, 2012 Share Posted June 22, 2012 13.000,-- Euro sind auf jeden Fall unangemessen hoch. Hier zeigt sich ein weit verbreitetes Verständnisproblem! Fast alle Medien nennen lediglich das Endergebnis als Strafe, der Großteil der Bevölkerung glaubt das auch noch ohne Weiteres. Maßgeblich für die Strafe ist die Anzahl der Tagessätze!!! In diesem Fall klingen 130TS schon nach "minderschwerer Fall" bei einer vom Gesetz geforderten Mindeststrafe von 6 Monaten... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted June 22, 2012 Share Posted June 22, 2012 Eine Amnestie würde wohl wenig bringen, Ich stimme Dir zwar grundsätzlich zu, daß mit einer Amnestieregelung nicht auf einmal eine gewaltfreie Menscheit geschaffen wird. Aber wenn man sich über das Verhältnis Staat/Bürger Gedanken macht kann man das aus zwei Richtungen betrachten: 1.) Der Staat mißtraut dem Bürger Eine Amnestie bringt nichts, weil die Bürger ihre Illegalen Waffen nicht abgeben würden. Deshalb müssen wir die bisher unauffälligen Bürger möglichst scharf kriminalisieren, um eine Handhabe zu haben, wenn wir einen entdecken, dann wird der aufs härteste bestraft, dieses Exempel erzeugt dann so viel Angst, daß sich die Bürger nichts mehr trauen und womöglich die treudoofen Gesetzestreuen sich unauffällig ihrer Waffen entledigen. (Diese Einstellung hinterlässt dann durch Selektion Waffen nur noch in den Händen von Menschen, die sich nicht an Gestze halten, keine Angst vor dem Staat haben, nichts zu verlieren haben, oder dumm sind) 2.) Der Staat vertraut dem Bürger Die Amnestie ist ein minimales Sicherheitsventil. Jeder Bürger kann illegale Waffen loswerden, ohne Probleme zu kriegen. Das bereinigt Altlasten aus WK2, Bosnien, kaltem Krieg etc. Die Bürger, die "erwischt" werden, sind zwar die Kanonen los, aber das dient nur der Gefahrenabwehr und Unfallverhütung. Wer legale Waffen zur Jagd, zum Sammeln oder zum Sport haben will, für den stehen ja die Erwerbswege offen. (Diese Einstellung beseitigt Kriminalität (Besitz-) ohne Straftaten mit Waffen ungeahndet zu lassen. Der (ansonsten) gesetzestreue Bürger wird nicht mehr kriminalisiert, Der bisherige Aufwand kann an Anderer Stelle Nutzen bringen) Nur meine Meinung... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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