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Schiessbuch - Behörde verlangt Ringzahl


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Geschrieben

Hallo, ich trage im Schiessbuch immer das Datum und das geschossene Kaliber ein.

Bisher dachte ich es würde ausreichen.

Ein Vereinskollege wurde jetztauf dem Amt wieder vorstellig da drei Jahre um waren und es gab ziemlichen Ärger weil er ebenfalls keine Ringzahl bei den Schiessterminen eingetragen hatte.

Er muss jetzt nächstes Jahr nochmal vorstellig werden <_<

Ich kann natürlich jetzt noch nachträglich hinter die eingetragenen Schiesstermine eine Ringzahl dahinterschreiben aber ist das wirklich Vorschrift oder Behördenwillkür??

Unsere alter Vereinsvorsitzender meinte es wäre "hier halt so".

Danke für jede Antwort!

Viele Grüsse Christian

Geschrieben

Ich bin Westernschütze. Wir haben keine Ringe. Was soll ich machen?

Frag ihn mal nach der gestzlichen Grundlage dazu. Mehr als "Training mit erlaubnispflichtigen Waffen am ..." mußt Du nicht nachweisen. Die Vordrucke die man fertig kaufen kann sehen auch nur Ankreuzkästchen für "Langwaffe - GK/KK" und "Kurzwaffe -GK/KK" vor. Und schon das ist "zuviel".

Geschrieben
Hallo, ich trage im Schiessbuch immer das Datum und das geschossene Kaliber ein.

Hallo,

ich hatte zu Jahresanfang eine Überprüfung nach §4 WaffG.

Ich trage nur ein KW oder LW und noch GK oder KK und Datum ein.

Da gab es keine Probleme.

Du musst ja nur nachweisen, das du mit erlaubnispflichtigen Waffen trainiert hast!

Wenn du dabei immer daneben schießt, geht das die Behörde nichts an. :D

black count

Geschrieben

Ich verstehe nicht warum die Behörde überhaupt das Schießbuch bekommt. Das Bedürfnis bescheinigt der Verband. Bescheinigung an die Behörde, fertig.

Wer das Schießbuch einreicht ist selber Schuld und muss damit rechnen, dass die Behörde das auch auswertet, wie auch immer. Das mit den Ringzahlen ist übrigens Blödsinn. Sollen sie Dir doch mal die Gesetzesgrundlage dafür zeigen.

Geschrieben
aber ist das wirklich Vorschrift oder Behördenwillkür??

Meine Einschätzung: Willkür. :bad:

Es gibt zwei Gelegenheiten, das Schießbuch vorzulegen

1. Beim Verein/Verband als Nachweis schießsportlicher Aktion im Rahmen Bedürfnisprüfung nach §14

2. Beim Amt als Nachweis zum Fortbestehen des Bedürfnis §4.4

Bei dem Verfahren nach 1. Muß die Waffenbehörde gar keine Einsicht haben,ihr gegenüber wird nur die Verbandsbescheinigung vorgelegt. Und bei 2. gibt es auch andere Formen des Nachweis. Anforderungen an die Form nach §4.4 kann das Amt aber nun gar nicht stellen,da weder in Gesetz, Verordnung noch in der VwV Maßstäbe präzisiert sind.

Soweit meine Argumente.

Geschrieben
Ein Vereinskollege wurde jetztauf dem Amt wieder vorstellig da drei Jahre um waren und es gab ziemlichen Ärger weil er

ebenfalls keine Ringzahl bei den Schiessterminen eingetragen hatte.

Unsere alter Vereinsvorsitzender meinte es wäre "hier halt so".

Gude....

Dafür gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage!!! Die erreichten Ringzahlen gehen den Sachbearbeiter einen Schei$$dreck an....

"Es wäre hier halt so"??? Pah!!! Blockwartverhalten, nichts weiter! :angry2: Dagegen solltet ihr dringend vorgehen! Auch Sachbearbeiter haben sich an Vorschriften und Gesetze zu halten und sich keine eigenen machen! :keulebaeh:

Mit rebellischen Gruß :bud:

Turrican

Geschrieben
Wieso musste der dafür aufs Amt? Die Regelüberprüfung läuft doch im Hintergrund.

nee - hier nicht Überprüfung der Zuverlässigkeit sondern des Bedürfnisses nach §4.4. Bei uns läuft das über eine Vereinsbescheinigung (würde die Sache gerne delegieren - an Dich ?!) .

Viele Grüße - sundance

Geschrieben
Anforderungen an die Form nach §4.4 kann das Amt aber nun gar nicht stellen,da weder in Gesetz, Verordnung noch in der VwV Maßstäbe präzisiert sind.

Das ist nach meiner Kenntnis so richtig.

Wenn ich mich aber richtig erinnere, schickt man sein Schießbuch an der Verband der die Bescheinigung erstellt, wofür dann auch eine Gebühr erhoben wird, was ich durch Vorlage des Schießbuches bei meinem Sb umgehen und den Prozeß so vereinfachen kann, wenn ich und der Sb das so akzeptieren!

Das mit der Ringzahl ist für mich der größte Unsinn und das habe ich noch nicht einmal hier in Berlin gehört!

Geschrieben
Das mit der Ringzahl ist für mich der größte Unsinn und das habe ich noch nicht einmal hier in Berlin gehört!

Das kenne ich persönlich nur von dem unglücklichen SB, der das Erfurter Massaker anno 2002 mit zu verantworten hatte:

Der regte sich auch auf (es war 2001 - da war das WaffG aber auch noch diesbezüglich anders als heute), daß keine Ringzahlen in meinem Schießbuch stünden, er hätte gern "eine Entwicklung gesehen".

Wenn er nur auch bei anderen so sorgfältig gewesen wäre...

Geschrieben

Die Ringe hätt ich beim SB auf dem Schreibtisch direkt in mein Schießbuch, das ich im übrigen gar nicht führe, eingetragen.

Von 1 bis XXX

Hauptsache da steht was !!

Hegges

Geschrieben

Ich kann die Aufregung hier total verstehen und nicht verstehen. Wer verarscht werden will, soll sich verarschen lassen. Ich wäre die Tür rausgegangen, hätte mir vorher einen Stift beim Sachbearbeiter geliehen und nach einer Minute wieder reingekommen mit den Worten:"Anbei wie besprochen mein nun vollständiger Schiessnachweis nach §1 WkürG.

Geschrieben
Und bei 2. gibt es auch andere Formen des Nachweis. Anforderungen an die Form nach §4.4 kann das Amt aber nun gar nicht stellen,da weder in Gesetz, Verordnung noch in der VwV Maßstäbe präzisiert sind.

Nicht präzisiert?

In der WaffVwV steht doch:

Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch

geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass

der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist.

Was die Behörden letztendlich als geeigneten Nachweis ansehen und anerkennen, entscheiden die, wie ich befürchte, wohl selber.

Geschrieben
Was die Behörden letztendlich als geeigneten Nachweis ansehen und anerkennen, entscheiden die, wie ich befürchte, wohl selber.

Das Ermessen ist hierbei aber nicht grenzenlos... Sonst hieße es nicht "Ermessen", sondern "Willkür".

Für das Verlangen, über die rein schießsportliche Betätigung hinaus auch einen Nachweis über die erzielten Leistungen/das Leistungsniveau des Schützen

vorgelegt zu bekommen, gibt es keine rechtliche Grundlage, Punkt. Genau das würde ich dem Sachbearbeiter sagen.

Geschrieben
Das Ermessen ist hierbei aber nicht grenzenlos... Sonst hieße es nicht "Ermessen", sondern "Willkür".

Da hast Du grundsätzlich Recht. Aber was letztendlich alles als "geeigneter Nachweis" anzusehen ist, hängt ein Stück weit von der Kreativität der Behörde ab. Eine Vereinsbescheinigung oder ein Schießbuch werden ja nur beispielhaft aufgezählt, theoretisch sind auch noch jede Menge andere Nachweise denkbar, man muss die "Eignung" als Bedürfnisnachweis nur halbwegs sinnvoll begründen können.

Für das Verlangen, über die rein schießsportliche Betätigung hinaus auch einen Nachweis über die erzielten Leistungen/das Leistungsniveau des Schützen

vorgelegt zu bekommen, gibt es keine rechtliche Grundlage, Punkt.

Ich vermute mal, die machen das noch auf der Grundlage des alten WaffG, wo man für ein Bedürfnis nicht nur regelmäßig, sondern auch erfolgreich trainiert haben musste.

Das "erfolgreich" wurde aber in § 14 WaffG nicht mit übernommen.

Geschrieben
Ich vermute mal, die machen das noch auf der Grundlage des alten WaffG, wo man für ein Bedürfnis nicht nur regelmäßig, sondern auch erfolgreich trainiert haben musste.

Das "erfolgreich" wurde aber in § 14 WaffG nicht mit übernommen.

Wie definiert man erfolgreich?

Scheibe getroffen?

Erfolgreich Munition eingebracht und Waffe dazu gebracht dass sich ein Schuß löst? - Ist auch ein Erfolg!!!

Geschrieben

Leute...ganz klar...das was der SB da will...ist nicht rechtskonform. Und meine Ergebnisse sind meine private Sache. Es wurde nachgewiesen das ich trainiere...das ich ggf. an diversen Meisterschaften teilgenommen habe...und basta.

Alles was der sonst will ist Willkür.

Rechtsmittelfähiger Bescheid oder ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten können da Wunder wirken. Evtl. lohnt auch mal die Kontaktaufnahme mit unseren zuständigen Funktionären im Verband...die könnten da auch mal einnorden.

Zumindest würde ich da unsere Funktionäre auch mal in der Pflicht sehen. So ein offizielles Schreiben vom Verband an den Vorgesetzten oder ähnliches.

Gruß

Carsten

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