Hallo Crack,
Wer einen Antrag auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen
Bedürfnisses oder auf die Bescheinigung der Verbandszugehörigkeit
stellt, muss mindestens 12 Monate Mitglied in einem nach § 15 WaffG
anerkannten Schießsportverband und einem diesem angehörenden
Schießsportverein sein.
Ist der Antragsteller weniger als 12 Monate Mitglied des BDMP e.V. so hat er den Nachweis der 12-monatigen Verbandsmitgliedschaft mit der Antragsstellung selbst zu erbringen.
Hiervon muss der Antragsteller jedoch mindestens zwei Monate Mitglied
im BDMP e.V. sein und während dieser Zeit regelmäßig
Schießsport betrieben haben. Diesbezüglich sind mindestens vier
Schießtermine, die bei einer Schießsportveranstaltung des BDMP e.V.
nach einer Disziplin der anerkannten Sportordnung des BDMP e.V.
absolviert wurden, nachzuweisen. Danach können ihm waffenrechtliche
Bedürfnisse bescheinigt werden, sofern er die Voraussetzungen des §14
WaffG erfüllt.
(3) Für Antragsteller, die ab dem 01.04.2004 Mitglied im BDMP e.V. sind, ist
das BDMP-Schießbuch zur Dokumentierung der Schießnachweise nach der
Sportordnung des BDMP e.V. zu verwenden.
Du brauchst nicht mit der Waffe geschossen zu haben, die Du beantragen möchtest, und Du musst auch keinen Wettkampf geschossen haben.
Viel Spaß mit DG3
Jens