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IGNORED

Verkehrskontrolle


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Ein kleines Schloß aus dem Kaugummiautomaten reicht. Es steht ja auch nirgends geschrieben, daß man mit dem Auto zum Schießen fahren muß... manche haben den Schießstand auch in Laufentfernung, oder fahren mit dem Rad. Ist alles erlaubt.

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...bin ich doch sehr neugierig, mit welcher begründung er dies tun will.

Vielleicht weil er ggf., abhängig von den Eingriffsbefugnissen "seines" Polizeigesetzes, ganz einfach darf?!

Für Rheinland-Pfalz etwa siehe hier.

Umfasst ist auch die Inaugenscheinnahme des Kofferraums unabhängig von einem konkreten Verdacht gegen die kontrollierte Person, nicht hingegen eine Durchsuchung. Tatbestandliche Voraussetzung dieser sog. Schleierfahndung ist im Wesentlichen lediglich ein entsprechendes polizeiliches Lagebild. Einzelne andere Bundesländer verfügen über ähnliche Regelungen.

Der Zoll dagegen hat diese Probleme nicht! Er hat in dieser Hinsicht Befugnisse (...)
Was der Zoll sehen will, darf er in der Regel sehen.

Soso. Dann beleg es anhand der einschlägigen Rechtsgrundlage. Oder lass es besser, die Aussage ist nämlich in ihrer Absolutheit, insbesondere ohne Berücksichtigung des Kontrollortes, schlicht falsch.

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.. Die Waffen sind in verschlossen in einem Waffenkoffer. Dieser kleine Koffer ist in einem Rangebag an dem ein Schloß hängt. Da ich noch nie kontrolliert wurde, habe ich keine Ahnung ob mir da wegen Zugriffsmöglichkeit einer an die Karre fahren kann. 3 Handgriffe und 3 Sekunden und so....

Du darfst Dir das Rangebag ja auch umhängen, und zu Fuß richtung Schießstand (oder Büxer) laufen - also wo soll das Problem sein?

Mo

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Moin!

Schon einmal darüber nachgedacht, dass "im Auftrag" kein unerlaubtes Führen vorliegen kann?

:contra: hola amigo Uwe,

aber nur wenn ICH Zeugen dabei habe die dem "Auftrag" des Beamten, mir gegenüber, bestätigen könnten, sonst fass ich keine Waffe im öffentlichen Raum an, und meine Waffen bleiben im Futteral-wie weiter oben schon beschrieben.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

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Dementsprechend hat der Zoll Befugnisse, die in manchen Bereichen weit über denen des polizeilichen Sektors hinausgehen.

Was der Zoll sehen will, darf er in der Regel sehen.

Was die Polizei möchte, nicht unbedingt.

Glaubst Du das wirklich???

Ich bin eher vom Gegenteil überzeugt.

MfG

Pirol 2

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:contra: hola amigo Uwe,

aber nur wenn ICH Zeugen dabei habe die dem "Auftrag" des Beamten, mir gegenüber, bestätigen könnten, sonst fass ich keine Waffe im öffentlichen Raum an, und meine Waffen bleiben im Futteral-wie weiter oben schon beschrieben.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Naklar der Schutzmann / Schutzfrau wartet bestimmt gerne, bist du eine von dir festgelegte Anzahl von leumündigen Zeugen herbeizitiert hast.

Überlege einmal wer die Kontrolle durchführt und wer im gesetzlichen Rahmen eine Mitwirkungspflicht hat ....

tstststs

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Da ich, berufsbedingt, häufig mit auffälligen und sehr teuren Autos unterwegs bin, jünger aussehe als ich bin und nach Feierabend und am Wochenende auch häufig nur in Jeans und Pulli in solchen Fahrzeugen sitze, komme ich recht häufig in den "Genuß" einer solchen Kontrolle.

Ich habe dabei die Erfahrung gemacht, dass die Kontrolle umso schneller verläuft und umso freundlicher abläuft, je freundlicher und kooperativer man selber sich verhält.

Die Beamten sind schließlich auch Menschen und machen einfach nur ihren Job.

Habe ich bei einer solchen Kontrolle Waffen "an Bord", weise ich freundlich darauf hin und zeige die WBK zusammen mit Führerschein und Fahrzeugschein, meist haben sich die Beamten einfach nur für den Hinweis bedankt.

Erst eine (übrigens sehr attraktive) Beamtin wollte die Waffe sehen, daraus hat sich ein sehr nettes Gespräch über Zivil- und Dienstwaffen entwickelt.

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Naklar der Schutzmann / Schutzfrau wartet bestimmt gerne, bist du eine von dir festgelegte Anzahl von leumündigen Zeugen herbeizitiert hast.

Überlege einmal wer die Kontrolle durchführt und wer im gesetzlichen Rahmen eine Mitwirkungspflicht hat ....

:gutidee: hola amigo Tommy Danger (ous?),

lies doch bitte nochmal meinen Beitrag #33, damit ist meiner "Mitwirkungspflich" genüge getan, ICH FASSE MEINE WAFFEN IM ÖFFENTLICHEN RAUM NICHT -OHNE ZEUGEN FÜR DEM AUFTRAG-AN:

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

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Ich verstehe die Logig nicht!

Sollte sich eine Kontrolle denn so abspielen:

Der Polizeibeamte sagt zu mir ich soll die Waffe zur Kontrolle geben. Sofort nachdem ich ihm die Waffe übergeben habe wird er mir dann mit einem lächeln mitteilen das ich ätsche bätsche gegen die Waffenvorschrift verstoßen habe weil ich die Waffe angefasst habe?

Eigentlich kann ich es so nicht glauben!

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Der Polizeibeamte sagt zu mir ich soll die Waffe zur Kontrolle geben. Sofort nachdem ich ihm die Waffe übergeben habe wird er mir dann mit einem lächeln mitteilen das ich ätsche bätsche gegen die Waffenvorschrift verstoßen habe weil ich die Waffe angefasst habe?

Wenn ich auch schon viel Unfug erlebt habe, aber das halte ich für ausgeschlossen!

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:gutidee: hola amigo Tommy Danger (ous?),

lies doch bitte nochmal meinen Beitrag #33, damit ist meiner "Mitwirkungspflich" genüge getan, ICH FASSE MEINE WAFFEN IM ÖFFENTLICHEN RAUM NICHT -OHNE ZEUGEN FÜR DEM AUFTRAG-AN:

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Wenn du da mal nicht auf dem Holzweg bist.

Ich hoffe für dich, dass du nie an einen kommst, der sich auskennt !

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:confused: hola amigos,

ich hab jetzt keine Lust zu suchen: aber hier bei WO wurde über ein Jäger(?) berichtet der vor Gericht verloren hat weil er den Kontrolleti seine Waffen-bei sich zu Hause-ausgehädigt hat, ohne sich zu vergewissern dass der das darf, das war auch die Begründung des Richters.

Die (Gut)Menschen sind schlecht und wollen uns/mir auch nur Schlechtes tun!

saludos de pancho lobo :drinks::hi: was unter meinem Name steht meine ich auch so!

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bei Polizeibeamten in einer VK-Kontrolle sollte sich die "Vergewisserung" erledigt haben. Das ist ein vollkommen anders gelagerte Fall gewesen.

Eher sollte schon der Einwand von Uwe beachtet werden. In jedem Fall wird der Polizeibeamte dir schon genau sagen, ob du die Finger von den Waffen lassen sollst oder ob du sie ihm aushändigen sollst.

Macht doch nicht alles komplizierter als es sowieso schon ist.

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...............Er wollte auf seine Verantwortung trotzdem reinschauen, und da er wiegesagt absolut freundlich war haben wir ihn mal eine anschauen lassen. Auf jeden Fall stand der Polizist (oder Zöllner?) irgendwann aufm Standstreifen der Autobahn mit ner 1:1 AK74 Nachbildung und hat sich n Wolf gefreut das er das Teil befingern darf. Hat dann schon gefragt ob er mal schießen darf, bis irgendwann der ältere Kollege kam und ihn mitgenommen hat weil sie scheinbar einen "richtigen" Einsatz hatten.................

Schön das es noch Menschen unter den Ordnungshütern gibt :icon14: :icon14:

Man findet sie immer seltener aber man findet sie noch.

Gruß Christian

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Vor 14 Tagen:

Ich fahre Abends nach einbruch der Dunkelheit über eine Ortsverbindungsstraße welche eigentlich nur von einheimischen genutzt wird, weil kein anderer Autofahrer darauf kommt, daß das wirklich eine Straße ist weil eng u. mit Flicken übersäät.

Kurz vor dem Ortseingang fällt mir im Rückspiegel ein Auto auf, daß anscheinend Xenon-Scheinwerfer hat u. man meint da macht Jemand Lichthube. Als ich zum Ort hineinfahre sehe ich im Wageninneren, daß eine Person mit einem roten Gegenstand hantiert u. ihn dann zum Fenster raus hält. Erst jetzt erkenne ich die Polizeikelle.

Angehalten u. schon kommen die Personen aus dem KFZ auf mich zu u. weisen sich als Zivilbeamte aus. Die erste Frage: "Warum haben Sie nicht schon ehr gehalten?"

Ich: "Weil ich keinen Grund dazu hatte, weil ich die Polizeikelle erst im letzten Moment gesehen habe."

Da meinte die Komissarin warum sie wohl Lichthupe gemacht habe. Da entgegnete ich Ihr das ich das so nicht wahrgenommen habe weil es eine schlechte Straße ist u. man mit Xenon-Scheinwerfer das nicht unterscheiden kann.

Nach Kontrolle des Führerscheins u. der Fahrzeugpapiere kam noch die Frage ob ich denn Sportschütze sei weil ich meine Schiessweste an hatte u. wohin ich unterwegs bin. Darauf hin antwortete ich Ihr daß ich auf den Weg ins Schützenhaus zum Training bin.

Dann kam noch die Frage ob ich Warndreieck u. Verbandkasten dabei habe u. der in Ordnung ist.

Als ich dann noch erwähnte das ich auch eine Warnweste dabei habe u. sie das gerne sehen kann durfte ich weiterfahren ohne weitere Nachschau.

Angehalten wurde ich übrigens, weil mein rechtes Bremslicht defekt war.

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Angehalten u. schon kommen die Personen aus dem KFZ auf mich zu u. weisen sich als Zivilbeamte aus. Die erste Frage: "Warum haben Sie nicht schon ehr gehalten?"

Ich: "Weil ich keinen Grund dazu hatte, weil ich die Polizeikelle erst im letzten Moment gesehen habe."

Da meinte die Komissarin warum sie wohl Lichthupe gemacht habe. Da entgegnete ich Ihr das ich das so nicht wahrgenommen habe weil es eine schlechte Straße ist u. man mit Xenon-Scheinwerfer das nicht unterscheiden kann.

Schon klar, ich halte auch immer an weil einer mit seiner Lichthupe rumhampelt. Abends im Dunkeln wo sich Fuchs und Hase gute nacht sagen.

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Schön das es noch Menschen unter den Ordnungshütern gibt :icon14: :icon14:

Man findet sie immer seltener aber man findet sie noch.

Gruß Christian

Also zu Ehrenrettung muss ich sagen, dass ich doch viel mehr normale und umgängliche Menschen als Polizisten erlebt habe, als Vollspackos die den Sheriff raushängen lassen wollen.

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"Warum haben Sie nicht schon ehr gehalten?"

Weil Lichthupe kein offizielles Anhaltezeichen ist?

Ich bin mal eine vierspurige Bundesstraße gefahren. Da stand hinter einer Rechts- aber vor einer Linkskurve, also auf dem geraden Stück dazwischen, ein Polizeiauto auf der linken Spur, der Polizist daneben und winkt mit der Hand. Ich mache langsam, lasse die Fensterscheibe runter und halte neben ihm an.

Da schreit der Polizist mich an: "FAHREN SIE WEITER!!! WENN DA EINER VON HINTEN KOMMT...."

Ich bin dann weiter gefahren und hab an meinen Schulfreund gedacht, der bei der Bundeswehr ein Diszi bekommen hat, weil er mit dem LKW zurückgesetzt hat obwohl sein Einweiser ihm falsche Zeichen gegeben hat.

Komische Welt, da draußen..... <_<

bye knight

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hat er Winke,Winke gemacht oder hat er Anhaltezeichen gegeben? Was ein Anhaltezeichen ist setzte ich bei dir als bekannt voraus.

Die genaue Bewegung kann ich dir nicht mehr beschreiben, ist Jahre her. Ich habe da außer Rumgefuchtel nix erkannt, was auch ein Grund ist, warum ich sie nicht beschreiben kann. Eine Kelle oder sonst was hatte er jedenfalls in keiner seiner Hände. Wenn ich jemanden "Durchwinken" wollte, dann würde ich eine lange durchgehende Winkbewegung von vorne nach hinten machen. Das war es jedenfalls nicht. Ich bin mir nicht mehr sicher, aber ich meine, das Blaulicht war an. "Schriftmitteilungen" irgendwo am Fahrzeug gab es damals noch nicht.

Was du konkret mit Anhaltezeichen meinst, weiß ich leider tatsächlich nicht. Kenne den Begriff nur abstrakt und Google hilft auch nicht weiter - außer zu dem Link hier:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-28957883.html

"Meine besondere Bitte geht an alle Kraftfahrer, jedes Anhaltezeichen der Polizei, vor allem auch während der Nacht, unverzüglich zu befolgen. Die Polizei hat Anweisung, andernfalls sofort von der Schußwaffe Gebrauch zu machen. Nach den bisherigen Erfahrungen ist gerade darauf leider nicht zu verzichten."

Schluck!!! :shok::s2:

bye knight

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