Dein Vergleich hinkt gewaltig. Ich beziehe mich auf eine konkrete Person, die bereits mehrmals durch Gewaltdelikte aufgefallen ist, und nicht auf einen Personenkreis, von welchem einzelne mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Wenn ich bei einer konkreten Person aufgrund der Erfahrungen aus deren Vergangenheit mit Gewatbereitschft rechnen muß, sollte man einfach Vorsichtig sein. Das hat nix mit Bestrafung zu tun. Eher mit, "Wo Rauch ist, ist auch Feuer!". Ich rede ja nicht von unbeschriebenen Blättern. Sagen wir mal, so'n Typ zeigt mir seine im Hosenbund stehende Wumme, weil er glaubt, von mir blöd angequatscht worden zu sein, ich zeige ihn an, und die Polizei, weiß, wen ich meine.
Dann würde ich rechnen: Bekannte Gewaltbereitschaft + illegale Waffe = potenziell große Gefahr. Die Summe machts. Wenn das keine Rechtfertigung ist, muß er dann erst jemanden töten?
Natürlich könnten die Beamten auch mal ganz lieb fragen, was für eine Waffe er hat, und welche Streukreise er mit welcher Munition schafft. Ich bezweifle aber, daß sie Auskunft bekämen. Spaß beiseite - Du plädierst dafür, zu erwartende Risiken zu ignorieren.? Ist dann sozusagen "Berufsrisiko"?