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LI

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Alle Inhalte von LI

  1. Der ER ist eine Sie, und scheint den Usern hier im Forum immer wieder nachträglich irgendwelche Verbesserungen zu ihrem Geschreibsl zuzuflüstern. Eigentlich ist sie ein Phantom: Jeder weiß, dass es sie gibt, nur gesehen hat sie noch keiner. Edit meint, ich solle das noch anfügen:
  2. Es sollte eigentlich heißen: ... im Hosenbund steckende Wumme...
  3. Dein Vergleich hinkt gewaltig. Ich beziehe mich auf eine konkrete Person, die bereits mehrmals durch Gewaltdelikte aufgefallen ist, und nicht auf einen Personenkreis, von welchem einzelne mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Wenn ich bei einer konkreten Person aufgrund der Erfahrungen aus deren Vergangenheit mit Gewatbereitschft rechnen muß, sollte man einfach Vorsichtig sein. Das hat nix mit Bestrafung zu tun. Eher mit, "Wo Rauch ist, ist auch Feuer!". Ich rede ja nicht von unbeschriebenen Blättern. Sagen wir mal, so'n Typ zeigt mir seine im Hosenbund stehende Wumme, weil er glaubt, von mir blöd angequatscht worden zu sein, ich zeige ihn an, und die Polizei, weiß, wen ich meine. Dann würde ich rechnen: Bekannte Gewaltbereitschaft + illegale Waffe = potenziell große Gefahr. Die Summe machts. Wenn das keine Rechtfertigung ist, muß er dann erst jemanden töten? Natürlich könnten die Beamten auch mal ganz lieb fragen, was für eine Waffe er hat, und welche Streukreise er mit welcher Munition schafft. Ich bezweifle aber, daß sie Auskunft bekämen. Spaß beiseite - Du plädierst dafür, zu erwartende Risiken zu ignorieren.? Ist dann sozusagen "Berufsrisiko"?
  4. Hier ist es präziser: Und das gilt für den stadt- oder auch nur polizeibekannten Kriminellen, der zwar schon mehrmals wegen Gewaltdelikten vorm Kadi stand, und nur deshalb noch nicht verurteilt wurde, weil er Zeugen / Opfer bisher derart eingeschüchtert hat, daß die die Aussage verweigerten, oder zurückzogen? Hmmmm... Ich bin auch für den Grundsatz "In dubio pro reo", aber alles hat Grenzen. Und sage niemand, es gäbe solche Leute nicht!
  5. Auch Ich wiederhole mich ungern. Es bleibt die Verhältnismäßigkeit. Menschen, die bereits (mehrmals?) strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, und sei es, dass man ihnen bisher nichts nachweisen konnte, würde ich auch mit größter Vorsicht begegnen, und dann ist ein SEK wohl auch vertretbar. Bei bisher unbescholtenen Bürgern sollte aber eine Hemmschwelle seitens der Exekutive bestehen. Ich denke, diese ist in den vergangenen Jahren geringer geworden, auch deswegen, weils ja der suggerierten totalen Sicherheit dient.
  6. Ich habe das auch so verstanden. Es geht um die Verhältnismäßigkeit! Und in sofern kann man beides durchaus vergleichen. Wir neigen allerdings in "diesem unserem Lande" zu der Mär vom absoluten null-Risiko-Leben. Soll heißen: Es wird durch Politik und Medien suggeriert, daß unser Leben KEINERLEI Gefahren beinhalten darf und vorallem auch kann, und dadurch grundsätzlich immer die Maximalvorsorge zum Einsatz kommen muß, egal mit welchen Folgen. Daß dabei die Freiheit vor die Hunde geht, will nur niemand wahr haben. Und unbeteiligte Menschen, die traumatisiert zurückbleiben sind dann eben "Kollateralschäden". DAS KANNS NICHT SEIN!!!
  7. LI

    Verfassungsbeschwerde

    Das Grundgesetz wird wieder geachtet! ... - es gibt einfach zu viele Staatsdiener der in der Exekutive, die mit ihren Möglichkeiten nicht rechtlich korrekt umgehen. Das zeigt doch schon, dass jedes Jahr mehr Telefonüberwachungen und Lauschangriffe durchgeführt werden, als erlaubt gewesen wären. ... Mach die Augen auf! Falls jemand die Waffen in seinem Schlafzimmer im Tresor hat, geht das niemanden etwas an, wie es da sonst aussieht. Oder die Wohnung ist z.B. nicht gerade ordentlich, der Besitzer aber zumindest in Punkto Waffen korrekt, könnte das ein schlechtes Licht auf ihn werfen, und Anlass zu weiteren Kontrollen / Überwachung geben. Du hast echt keine Ahnung, wie sich manche Staatsdiener das Recht zurechtbiegen. Normalbürger aber auch, leider! Wehret den Anfängen! Unsere Gründerväter haben sich beim Grundgesetz schon etwas gedacht, nur wird durch Angstmache dieses scheibchenweise ausgehöhlt!
  8. LI

    Fallscheiben

    Ist zulässig, jedenfalls lese ich es so. Wo mans herkriegt? keine ahnung. Selber machen. gruß, LI
  9. LI

    Fallscheiben

    Wo? Auto läuft schon warm !
  10. LI

    Fallscheiben

    Hat jemand eine Fallscheibenanlage nach BSSB Sportordnung? Wenn ja, was kostet's und wo gekauft? Falls selbst gemacht, gibt`s Pläne? Alle anderen Anlagen sind nicht relevant. Ja! Suchfunktion bemüht! Ja, auch beim Goggel!
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