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Verkehrskontrolle


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Wenn die Strafe schon hinterher gefahren ist, wird sie - aufgrund der Halterabfrage - schon wissen, dass sich im Fahrzeug Waffen befinden können (wenn Halter, Fahrer und Waffenbesitzer identisch sind)!

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Und wie schaut es aus, wenn er sieht, dass es Waffen sein werden.

Hängt ein Alibischlösschen dran, muss er nichts fragen. Hängt keins dran, wird er Dich nach deinem Jagdschein fragen und ob Du auf dem Weg zur Jagd bist.

Er hat ja keinen Kontrollzwang, bloß weil er Waffenbehältnisse sieht.

Gruß

Tauschi

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Hängt ein Alibischlösschen dran, muss er nichts fragen. Hängt keins dran, wird er Dich nach deinem Jagdschein fragen und ob Du auf dem Weg zur Jagd bist.

:contra: hola amigo Tauschi,

das "Alibischlösschen" ist keine Vorgabe des WaffG, und wenn die Waffen im (verschlossenem) Kofferraum sind diese sowieso gegen "schnellem Zugriff" sicher.

Aber bei einer KFZKontrolle ist der Polizist zugleich beauftragter der Waffenbehörde: das heisst er KANN darauf bestehen deine Waffen nebst Dokumente zu kontrollieren, dafür darf er auch deine Waffen anfassen. Ich würde aber IMMER darauf hinweisen das ich die Waffen im öffentlichen Raum nicht anfasse weil das schon als führen ausgelegt werden kann, und natürlich den Polizist GENAU auf die Finger gucken werde ob er alles richtig macht-Waffe öffnen/Magazin raus usw. d.h. SICHERHEIT... wenn nicht bekommt er sofort bescheid!

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

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Ein von innen erreichbarer Kofferraum erfüllt die Bedingungen des verschlossenen Behältnisses nicht. I.d.R. werden aber die anderen Merkmale die Zugriffsbereitschaft ausschließen.

Der Polizist wird auch kein Beauftragter einer Waffenbehörde (sofern diese nicht identisch sind) sondern handelt einfach nach Polizeiaufgabengesetz.

P.S.: Nur um es auch ganz genau zu beschreiben ;)

Gruß

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Aber bei einer KFZKontrolle ist der Polizist zugleich beauftragter der Waffenbehörde: das heisst er KANN darauf bestehen deine Waffen nebst Dokumente zu kontrollieren, dafür darf er auch deine Waffen anfassen. Ich würde aber IMMER darauf hinweisen das ich die Waffen im öffentlichen Raum nicht anfasse weil das schon als führen ausgelegt werden kann, und natürlich den Polizist GENAU auf die Finger gucken werde ob er alles richtig macht-Waffe öffnen/Magazin raus usw. d.h. SICHERHEIT... wenn nicht bekommt er sofort bescheid!

Natürlich kann der Polizist. Er muss es aber nicht. Wenn auf den ersten Blick für Ihn die Welt in Ordnung ist, wird er es auch nicht. Hat er Zweifel, wird er kontrollieren.

Nur darum ging es. Tommy schrieb nichts von Kofferraum oder so...

Gruß

Tauschi

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Ich würde aber IMMER darauf hinweisen das ich die Waffen im öffentlichen Raum nicht anfasse weil das schon als führen ausgelegt werden kann,…

Wieso auslegen?

Du führst die Waffe doch eh schon, egal ob Du sie anfasst oder nicht.

Aber anfassen soll der kontrollierende Polizist die wirklich mal schön selber…

Kontrolliert wurde ich in zehn Jahren Autofahren genau zweimal. Einmal am Tag nach Altweiber, auf dem Weg zum Frühdienst (ob ich es gestern was getrunken hätte – ne, hab ich nich – ohne blasen, schöne fahrt noch). Und einmal vor ein paar Jahren, am Wochenende morgens, auf dem Weg zu einem PaintballTurnier (Hab füher Sub-Air-Paintball gespielt). Nachdem die nette Polizisten den randvollen Kofferraum und drei Anfang Zwanzigjährige in Trikots erspähte, fragte sie, was wir machen. „Wir sind auf dem Weg zu’nem Paintball turnier“ – „Aha, schöne Fahrt noch“. Wieder kein großes Nachgefrage oder Kontrolltheater…

Das Resomé für mich: Antworten tue ich nur auf Fragen, und wenn dann aber richtig. Die meisten Polizisten sind auch nur Menschen und erledigen ihre Arbeiten, wollen aber idR dir persönlich gar nichts. Die Wenigsten spielen das Spiel „SchuPo & Bürger“

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Wasndes?

Wenn Du das mal Life erleben willst, dann kommst Du mal an einem Sonntag zu mir. In GZ auf einem ehemaligen BW - Gelände haben diese Leute mindestens zwei Freiluftanlagen und ein Indoorspielfeld.

Als Laie siehst Du beim Spiel nicht wirklich viel, aber das Drumherum ist sehenswert.

LG

Manne

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Wenn Du das mal Life erleben willst, dann kommst Du mal an einem Sonntag zu mir. In GZ auf einem ehemaligen BW - Gelände haben diese Leute mindestens zwei Freiluftanlagen und ein Indoorspielfeld.

Als Laie siehst Du beim Spiel nicht wirklich viel, aber das Drumherum ist sehenswert.

LG

Manne

Warum muss man jetzt ab hier wieder auf PaintBall ausweichen u. kann nicht mal beim Thema bleiben.

Michael

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Warum muss man jetzt ab hier wieder auf PaintBall ausweichen u. kann nicht mal beim Thema bleiben.

Ich fand diesen kleinen Exkurs sehr interessant.

`tschuldige. Das Thema war doch eigentlich durchgekaut. Oder wolltest Du dazu noch was schreiben?

Gruß

Tauschi

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Woher stammt diese Weisheit?

Ein PKW zählt nicht zum befriedeten Besitztum, außer er dient zum Bewohnen, als Wohnmobil o.ä.!

Dazu gibt es auch ein Urteil, habe ich aber gerade nicht zur Hand.

Frohe Ostern!

Eines kann ich Euch mit Sicherheit sagen: Polizisten sind nur in bestimmten Fällen berechtigt, Anweisung zum Öffnen und zur Durchsuchung des Kofferraums zu geben. Fragt ruhig mal nach der Rechtsgrundlage; die kommen vielleicht schneller ins Schwimmen, als ihr denkt.

Der Zoll dagegen hat diese Probleme nicht! Er hat in dieser Hinsicht Befugnisse, von der die Landes- und Bundespolizei nur träumen kann. Dem Zoll m ü s s t Ihr den Kofferraum öffnen, wenn er hinein sehen möchte....

Setzen die Polizeien ihr (gewolltes bzw. behauptetes) Recht hier in jedem Falle durch, kann der "Schuss" für sie nach hinten los gehen, falls jemand Rechtsmittel dagegen einlegt.

Um solchen und anderen Problemen aus dem Weg zu gehen, sind bei Großkontrollen (z.B. auf Parkplätzen) meist auch Zollbeamte vor Ort. Wenn einer meckern sollte, ob der Bitte des Polizisten, den Kofferraum zu öffnen, hat er wenig Chancen, da der Polizist dann den Zöllner zur Kontrolle hinzu zieht....

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Zum Zoll:

Und da kam doch tatsächlich, auf der Fahrt zur Waffenbörse Kassel, die Frage nach "Größeren Mengen Bargeld, Drogen oder Waffen" an den Fahrer des Kleintransporters, der mittels Lichtorgel und "Bitte folgen" Schild vom Zoll von der Autobahn geholt wurde...

...Antwort des Fahrers: "Bargeld hätte er gerne, Drogen nimmt er nicht - aber Waffen wären schon an Bord" - führte zu leicht panischen Reaktionen der Zöllner und einer peinlich genauen Kontrolle der Person sowie der gesamten Ladung.

Ach ja, die Kontrolle endete mit einem "Gute Fahrt"...

Gruß

jaeger7-de

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Wenn einer meckern sollte, ob der Bitte des Polizisten, den Kofferraum zu öffnen, hat er wenig Chancen, da der Polizist dann den Zöllner zur Kontrolle hinzu zieht....

Muss der Polizist sich dann entfernen, wenn der Zöllner die Kontrolle macht? Und was soll der Bürger von so einem "Verfahrenstrick" halten bzw. wie soll er sich dabei vorkommen?

Wir wissen alle nur zu gut, dass nicht alles einen wirklichen Grund hat, was so in den Gesetzen steht. Aber unterstellen wir mal es hätte einen Grund, warum Polizisten manches nicht dürfen. Dann hat der Grund nichts damit zu tun, ob gerade ein Zöllner daneben steht oder nicht. Sofern der Zöllner das dann darf, darf es der Polizist eben weiterhin nicht - und dann hat dieser sich für die Zeit in der ausschließlich nach Kompetenzen des Zolls kontrolliert wird zu entfernen.

bye knight

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Zum Zoll:

Und da kam doch tatsächlich, auf der Fahrt zur Waffenbörse Kassel, die Frage nach "Größeren Mengen Bargeld, Drogen oder Waffen" an den Fahrer des Kleintransporters, der mittels Lichtorgel und "Bitte folgen" Schild vom Zoll von der Autobahn geholt wurde...

...Antwort des Fahrers: "Bargeld hätte er gerne, Drogen nimmt er nicht - aber Waffen wären schon an Bord" - führte zu leicht panischen Reaktionen der Zöllner und einer peinlich genauen Kontrolle der Person sowie der gesamten Ladung.

Ach ja, die Kontrolle endete mit einem "Gute Fahrt"...

Gruß

jaeger7-de

Wenn alles in Ordnung ist, hat man vor dem Zoll ja auch nichts zu befürchten.

Wollte mit meinem vorherigen Beitrag nur verdeutlichen, dass der Staat dem fiskalischen Bereich mehr Kompetenzen zugewiesen hat, als dem Polizeibereich.

Dementsprechend hat der Zoll Befugnisse, die in manchen Bereichen weit über denen des polizeilichen Sektors hinausgehen.

Was der Zoll sehen will, darf er in der Regel sehen.

Was die Polizei möchte, nicht unbedingt.

Oftmals wird von der Polizei der Grund angegeben, nach Warndreieck und Verbandkasten schauen zu wollen, wenn es heißt: bitte den Kofferraum öffnen. Ich habe diese Dinge hinter dem Fahrersitz liegen, so dass kein Anlass besteht, den Kofferraum zu öffnen. Bei einer Kontrolle wollte ein Polizist trotzdem dort hineinschauen (ohne dass konkrete Verdachtsmomente das rechtfertigen) - das habe ich nicht gestattet, mit dem Hinweis auf fehlende Befugnis. Ich sagte, er könne gerne den Zoll rufen, wenn er möchte.

Ich habe mit denen nämlich keine Probleme.... es sind Kollegen von mir.

Schon hieß es "gute Fahrt" - der Kofferraum blieb zu....

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Ich bin erst einmal kontrolliert worden wo "Waffen" im Spiel waren.

Das war auf der Rückfarhrt von Belgien nach einem Wochenende Airsoftspielen.

Da wurden wir (zu dritt im Auto) auf der Autobahn angehalten. Das Auto war ein tiefergelegter Audi, es war in der nähe der Holländischen Grenze und wir Insassen sahen vermutlich dank wenig schlaf im Zelt recht verballert aus.

Wir wurden gefragt woher wir kommen, "Aus Belgien", was wir da gemacht haben, "Gecamped", was das für Futterale hinten im Auto sind, "Airsoftgewehre", was das den sei "Spielzeugwaffen die Plastikkügelchen verschießen".

Auf jeden Fall hat der jüngere Kollege dann, sehr nett, gefragt ob er sich das mal anschauen darf. Wir haben ihn drauf hingewiesen das die Dinger nicht ohne Grund in verschlossenen Futteralen transportiert werden, und das führen nicht erlaubt ist. Er wollte auf seine Verantwortung trotzdem reinschauen, und da er wiegesagt absolut freundlich war haben wir ihn mal eine anschauen lassen. Auf jeden Fall stand der Polizist (oder Zöllner?) irgendwann aufm Standstreifen der Autobahn mit ner 1:1 AK74 Nachbildung und hat sich n Wolf gefreut das er das Teil befingern darf. Hat dann schon gefragt ob er mal schießen darf, bis irgendwann der ältere Kollege kam und ihn mitgenommen hat weil sie scheinbar einen "richtigen" Einsatz hatten.

Ich würde aber auch nie von mir aus gleich rauspossaunen, dass ich Waffen oder was was danach aussieht dabei habe.

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Na Ihr habt das aber alle gut...

Ich wurde zum Teil 4mal pro Monat angehalten,und immer in der Woche.

Bei der letzten Fahrtauglichkeitskontrolle sagte mir die Beamtin,

nach erfolglosem Drogentest wohlgemerkt,das ich sauber bleiben sollte.

Ich antwortete Ihr das ich das als eine gottverdammte Frechheit empfinden würde,

da ich schon mindestens 3 Drogentests in den letzten 6 Monaten gemacht habe,

und es nichts anderes wäre,als wenn ich Ihr wünsche das Sie unbestechlich bleibt.

Sie verzog kurz das Gesicht und hat mir dann freundlich versichert das es so nicht gemeint war,

worauf ich entgegnete das Sie es aber genau so gesagt hat.

Ich habe nichts gegen solche Kontrollen,und mache auch alles mit, aber der Ton macht die Musik,

und leider habe ich schon viele Beamte erlebt die das nicht so sehen, obwohl man freundlich mit den

Beamten spricht, und keine ablehnende oder patzige Haltung an den Tag legt.

Schönen Gruß und gute Fahrt,

Corbon

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Guude,

Eine Frage habe ich da aber schon noch....

Ich transportiere meine Waffen in einem Kombikofferraum. Die Waffen sind in verschlossen in einem Waffenkoffer. Dieser kleine Koffer ist in einem Rangebag an dem ein Schloß hängt. Da ich noch nie kontrolliert wurde, habe ich keine Ahnung ob mir da wegen Zugriffsmöglichkeit einer an die Karre fahren kann. 3 Handgriffe und 3 Sekunden und so....

Ich kann mir deswegen doch kein anderes Auto kaufen :traurig_16:

Wie handhabt Ihr das?

Ciao

Weissblau

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