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IGNORED

Neues aus Winnenden


cartridgemaster

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03.07.2011, 10:59

Vater des Amokläufers will «Aufhebung des Urteils»

Der verurteilte Vater des Amokläufers von Winnenden fordert die vollständige Aufhebung des Urteils. Das Verfahren am Stuttgarter Landgericht sei nicht fair gewesen, zitiert der «Focus» die Anwälte des Vaters. Sie werfen den Stuttgarter Richtern Verfahrensfehler in vier Punkten vor. So seien zentrale Beweisanträge zu Unrecht abgelehnt worden. Mit diesen Anträgen wollten die Verteidiger eine Mitschuld von Ärzten und Therapeuten nachweisen.

CM

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Ob in der schwäbischen Provinz tatsächlich noch Recht gesprochen werden sollte ???

Die politisch / ideologische " Rechtsprechung" funktioniert ja schon hervorragend.

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Da muss sich niemand wundern! Das Urteil war sowieso nichts anderes als Sippenhaft!

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EDIT

Du hattest anscheinend noch nie etwas mit diesen gequälten Seelen zu tun, die Jahrelang von Mitschülern, Arbeitskollegen oder sonstigen Menschen des täglichen Lebens, malträtiert wurden. Für die ist das Leben ab einem gewissen Zeitpunkt vorbei. Einige flüchten sich in den Freitod, einige Leben als gebrochene Menschen weiter, ganz wenige ergreifen die Gelegenheit und versuchen andere ihren Schmerz fühlen zu lassen.

Die Tat ist natürlich verabscheuungswürdig und durch nichts zu entschuldigen, jedoch muss man auch mal das Gesamtbild betrachten.

Der Papa von dem Jungen trägt zwar eine Mitschuld, eben weil er gegen die Aufbewahrungsrichtlinien verstoßen hat. Ich frage mich allerdings ob er auch in dem Maße verurteilt worden währe, wenn der Junge anstelle von Waffe und Munition, den Autoschlüssel gegriffen hätte um seine Mitschüler mit dem Familienwagen zu überfahren.

Just my two cents.

Edit sagt noch zum Kommentar von rudine: Verantwortlich für die Tat ist nur der Täter selbst. Wie gesagt trägt der Vater zwar eine Mitschuld, abgedrückt hat jedoch der Sohn und das ohne Beeinflussung durch den Vater.

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So Leute, äußert Euch speziell zu diesem Thema entweder sachlich oder gar nicht! Ich habe keine Lust hier in einer Stunde wieder durchfegen zu müssen.

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Entschuldigung, Herr Kretschmer

Wer hatte die Waffe wo aufbewahrt, mit der ihr Sohn 14 Menschen erschoss ?

Mehr gibts m.E. zu der Sache nicht mehr zu sagen.....seien Sie froh, daß man Sie auf freiem Fuß belassen hat....

  • 9 months later...
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http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Terminhinweise/terminhinweise_node.html

... ganz unten!

Termin: noch nicht bestimmt

1 StR 359/11

LG Stuttgart – Urteil vom 10. Februar 2011 – 18 KLs 112 Js 21916/09

Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten, den Vater des Amokläufers von Winnenden, wie folgt verurteilt: wegen fahrlässiger Tötung in 15 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in 14 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit fahrlässigem Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und erlaubnispflichtiger Munition an Nichtberechtigte, jeweils begangen durch Unterlassen, zur Freiheitsstrafe von 1 Jahr 9 Monaten, und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

Nach den Feststellungendes des Landgerichts verübte der damals 17jährige Sohn des Angeklagten am 11. März 2009 einen Amoklauf u. a. in einer Schule, bei dem er fünfzehn Menschen erschoss und weitere vierzehn verletzte. Der Angeklagte habe es in Kenntnis früherer Tötungsphantasien seines Sohnes und trotz dessen andauernd labiler Verfassung mehrfach gestattet, dass sein Sohn Schießübungen absolvierte. Die Tatwaffe und die dazugehörige Munition habe der Sohn aus Beständen des Angeklagten, die dieser nicht ordnungsgemäß im Wohnanwesen der Familie aufbewahrt hatte, an sich gebracht.

Neben materiell-rechtlichen Beanstandungen rügt der Angeklagte mit seiner Revision insbesondere, dass ihn entlastende Beweismittel nicht in die Hauptverhandlung eingeführt worden seien, und dass seinem Verteidiger die Möglichkeit zur konfrontativen Befragung einer Hauptbelastungszeugin nicht eingeräumt wurde. Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Revision durch Beschluss zu verwerfen.

Kommt nun wieder Bewegung in die Sache?

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Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Revision durch Beschluss zu verwerfen.

Was hat dieser Satz genau zu bedeuten?

fragt ein Nichtjurist ...

Gruß

Karlheinz

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Mal von den Verfahrensfehlern abgesehen, straffrei solte er nicht davonkommen. Immerhin hat er Waffe und Minition für Unberechtigte zugänglich aufbewahrt und so das Ganze erst in dieser Form möglich gemacht. Das soll natürlich nicht heißen, dass die Bluttat ohne Pistole nicht stattgefunden hätte und Tim K. sicher andere Mittel gefunden hätte.

Gruß MG34

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Was hat dieser Satz genau zu bedeuten?

fragt ein Nichtjurist ...

Gruß

Karlheinz

Gude....

Das bedeutet das eine Anfechtung des Urteils und damit die Wiederaufnahme des Verfahrens durch einen richterlichen Beschluß nicht möglich gemacht werden soll. Oder auf gut deutsch: die versuchen mit aller Gewalt eine Anfechtung zu verhindern....

Gruß

Turrican

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Oder auf gut deutsch: die versuchen mit aller Gewalt eine Anfechtung zu verhindern....

Das geht per Textbausteinformular fast automatisch raus....

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Das verlangt ja kein vernünftiger Mensch.

Aber man muß schon fragen, ob es richtig ist, den Vater genauso zu behandeln, wie einen Vater, der die Autoschlüssel liegen läßt und seinem bekanntermaßen gerne unerlaubt fahrenden Sohn damit die Autofahrt ermöglicht.

Bei Autofahrern wurde diese Möglichkeit meines Wissens nach nämlich erst dann angewandt, wenn der Sohn schon mindestens eine illegale Fahrt hinter sich hatte, der Vater also von seiner Neigung wissen mußte.

Nun verlangt ja auch keiner, daß der Sohn erst einmal ein shool shooting hätte hinter sich bringen müssen.

Aber unter diesem Sachverhalt dürfte das Urteil schon noch einmal genauer angesehen werden.

Ist richtig, ich hab den Satz nur nicht geschrieben weik ich es schlichtweg vergessen habe. :rolleyes: Selbstverständlich muss das Urteil überprüft werden wenn wirklich vier Fehler gemacht wurden.

Gruß MG34

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Frage:

Wäre ein „politisches Urteil“ mit Verfahrensfehler, welches nicht Anfechtbar ist bzw. bei dem per Dekret keine Revision zugelassen wird, nichts für den EGMR?

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Mal von den Verfahrensfehlern abgesehen, straffrei solte er nicht davonkommen. Immerhin hat er Waffe und Minition für Unberechtigte zugänglich aufbewahrt und so das Ganze erst in dieser Form möglich gemacht. Das soll natürlich nicht heißen, dass die Bluttat ohne Pistole nicht stattgefunden hätte und Tim K. sicher andere Mittel gefunden hätte.

Gruß MG34

lieber Freund,

ich hoffe sehr, daß Du nie bei einem Fehler erwischt wirst.

Dann schreibe ich: straffrei soll er nicht davon kommen.

Allrounder

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lieber Freund,

ich hoffe sehr, daß Du nie bei einem Fehler erwischt wirst.

Dann schreibe ich: straffrei soll er nicht davon kommen.

Allrounder

Was hat das damit zu tun, dass die Waffe+Munition nicht verschlossen im Save lag? Wegdiskutieren kann man das nicht, fahrlässig bleibt fahrlässig. Bei Aufbewahrung sowie Transport habe ich lieber zuviel Sicherheit als zu wenig.

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Aber man muß schon fragen, ob es richtig ist, den Vater genauso zu behandeln, wie einen Vater, der die Autoschlüssel liegen läßt und seinem bekanntermaßen gerne unerlaubt fahrenden Sohn damit die Autofahrt ermöglicht.

Wenn er dann vorsätzlich in eine Gruppe Menschen rast, um diese zu töten und das dann auch so medienwirksam dargestellt wird, denke ich sieht die Sache ähnlich aus, wobei es für das Fahrzeug und die Fahrzeugschlüssel keine Aufbewahrungsvorschriften gibt.

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