cartridgemaster Posted July 3, 2011 Posted July 3, 2011 03.07.2011, 10:59Vater des Amokläufers will «Aufhebung des Urteils» Der verurteilte Vater des Amokläufers von Winnenden fordert die vollständige Aufhebung des Urteils. Das Verfahren am Stuttgarter Landgericht sei nicht fair gewesen, zitiert der «Focus» die Anwälte des Vaters. Sie werfen den Stuttgarter Richtern Verfahrensfehler in vier Punkten vor. So seien zentrale Beweisanträge zu Unrecht abgelehnt worden. Mit diesen Anträgen wollten die Verteidiger eine Mitschuld von Ärzten und Therapeuten nachweisen. CM
Guest Posted July 3, 2011 Posted July 3, 2011 Ob in der schwäbischen Provinz tatsächlich noch Recht gesprochen werden sollte ??? Die politisch / ideologische " Rechtsprechung" funktioniert ja schon hervorragend.
Thomas St. Posted July 3, 2011 Posted July 3, 2011 @CM Wie wärs mit einem Link zur Quelle des Zitats?
Sinu7 Posted July 3, 2011 Posted July 3, 2011 Siehe z.B. da: http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622...271284/1blkv68/
Dax Posted July 3, 2011 Posted July 3, 2011 http://www.bild.de/news/inland/amoklauf-wi...59582.bild.html Bitttesehr
Rodney Posted July 3, 2011 Posted July 3, 2011 Wie wärs mit einem Link zur Quelle des Zitats? Einfach die Überschrift bei Google eingeben und zum Focus scrollen...
Thomas St. Posted July 3, 2011 Posted July 3, 2011 Is ja schon gut, eins hätt gereicht... Danke dafür.
Guest Posted July 3, 2011 Posted July 3, 2011 Da muss sich niemand wundern! Das Urteil war sowieso nichts anderes als Sippenhaft!
Pepone Posted July 3, 2011 Posted July 3, 2011 EDIT Du hattest anscheinend noch nie etwas mit diesen gequälten Seelen zu tun, die Jahrelang von Mitschülern, Arbeitskollegen oder sonstigen Menschen des täglichen Lebens, malträtiert wurden. Für die ist das Leben ab einem gewissen Zeitpunkt vorbei. Einige flüchten sich in den Freitod, einige Leben als gebrochene Menschen weiter, ganz wenige ergreifen die Gelegenheit und versuchen andere ihren Schmerz fühlen zu lassen. Die Tat ist natürlich verabscheuungswürdig und durch nichts zu entschuldigen, jedoch muss man auch mal das Gesamtbild betrachten. Der Papa von dem Jungen trägt zwar eine Mitschuld, eben weil er gegen die Aufbewahrungsrichtlinien verstoßen hat. Ich frage mich allerdings ob er auch in dem Maße verurteilt worden währe, wenn der Junge anstelle von Waffe und Munition, den Autoschlüssel gegriffen hätte um seine Mitschüler mit dem Familienwagen zu überfahren. Just my two cents. Edit sagt noch zum Kommentar von rudine: Verantwortlich für die Tat ist nur der Täter selbst. Wie gesagt trägt der Vater zwar eine Mitschuld, abgedrückt hat jedoch der Sohn und das ohne Beeinflussung durch den Vater.
Rodney Posted July 3, 2011 Posted July 3, 2011 So Leute, äußert Euch speziell zu diesem Thema entweder sachlich oder gar nicht! Ich habe keine Lust hier in einer Stunde wieder durchfegen zu müssen.
GKLDRangemaster Posted July 5, 2011 Posted July 5, 2011 Entschuldigung, Herr Kretschmer Wer hatte die Waffe wo aufbewahrt, mit der ihr Sohn 14 Menschen erschoss ? Mehr gibts m.E. zu der Sache nicht mehr zu sagen.....seien Sie froh, daß man Sie auf freiem Fuß belassen hat....
tar Posted July 5, 2011 Posted July 5, 2011 Hier zur Information nochmal die recht ausführliche Urteilsverkündung. War dort erst Ende April gepostet worden und dürfte somit vielen entgangen sein.
dkp3011 Posted July 6, 2011 Posted July 6, 2011 Hier zur Information nochmal die recht ausführliche Urteilsverkündung. Da lese ich lieber das Urteil.
Paradoxon Posted April 18, 2012 Posted April 18, 2012 http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Terminhinweise/terminhinweise_node.html ... ganz unten! Termin: noch nicht bestimmt1 StR 359/11 LG Stuttgart – Urteil vom 10. Februar 2011 – 18 KLs 112 Js 21916/09 Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten, den Vater des Amokläufers von Winnenden, wie folgt verurteilt: wegen fahrlässiger Tötung in 15 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in 14 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit fahrlässigem Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und erlaubnispflichtiger Munition an Nichtberechtigte, jeweils begangen durch Unterlassen, zur Freiheitsstrafe von 1 Jahr 9 Monaten, und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Nach den Feststellungendes des Landgerichts verübte der damals 17jährige Sohn des Angeklagten am 11. März 2009 einen Amoklauf u. a. in einer Schule, bei dem er fünfzehn Menschen erschoss und weitere vierzehn verletzte. Der Angeklagte habe es in Kenntnis früherer Tötungsphantasien seines Sohnes und trotz dessen andauernd labiler Verfassung mehrfach gestattet, dass sein Sohn Schießübungen absolvierte. Die Tatwaffe und die dazugehörige Munition habe der Sohn aus Beständen des Angeklagten, die dieser nicht ordnungsgemäß im Wohnanwesen der Familie aufbewahrt hatte, an sich gebracht. Neben materiell-rechtlichen Beanstandungen rügt der Angeklagte mit seiner Revision insbesondere, dass ihn entlastende Beweismittel nicht in die Hauptverhandlung eingeführt worden seien, und dass seinem Verteidiger die Möglichkeit zur konfrontativen Befragung einer Hauptbelastungszeugin nicht eingeräumt wurde. Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Revision durch Beschluss zu verwerfen. Kommt nun wieder Bewegung in die Sache?
Perser Posted April 19, 2012 Posted April 19, 2012 Vergiss es, er wird nie Recht bekommen, das ist politisch nicht gewollt.
Guest Posted April 19, 2012 Posted April 19, 2012 Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Revision durch Beschluss zu verwerfen. Was hat dieser Satz genau zu bedeuten? fragt ein Nichtjurist ... Gruß Karlheinz
MG34 Posted April 19, 2012 Posted April 19, 2012 Mal von den Verfahrensfehlern abgesehen, straffrei solte er nicht davonkommen. Immerhin hat er Waffe und Minition für Unberechtigte zugänglich aufbewahrt und so das Ganze erst in dieser Form möglich gemacht. Das soll natürlich nicht heißen, dass die Bluttat ohne Pistole nicht stattgefunden hätte und Tim K. sicher andere Mittel gefunden hätte. Gruß MG34
Turrican Posted April 19, 2012 Posted April 19, 2012 Was hat dieser Satz genau zu bedeuten?fragt ein Nichtjurist ... Gruß Karlheinz Gude.... Das bedeutet das eine Anfechtung des Urteils und damit die Wiederaufnahme des Verfahrens durch einen richterlichen Beschluß nicht möglich gemacht werden soll. Oder auf gut deutsch: die versuchen mit aller Gewalt eine Anfechtung zu verhindern.... Gruß Turrican
dkp3011 Posted April 19, 2012 Posted April 19, 2012 Oder auf gut deutsch: die versuchen mit aller Gewalt eine Anfechtung zu verhindern.... Das geht per Textbausteinformular fast automatisch raus....
MG34 Posted April 19, 2012 Posted April 19, 2012 Das verlangt ja kein vernünftiger Mensch.Aber man muß schon fragen, ob es richtig ist, den Vater genauso zu behandeln, wie einen Vater, der die Autoschlüssel liegen läßt und seinem bekanntermaßen gerne unerlaubt fahrenden Sohn damit die Autofahrt ermöglicht. Bei Autofahrern wurde diese Möglichkeit meines Wissens nach nämlich erst dann angewandt, wenn der Sohn schon mindestens eine illegale Fahrt hinter sich hatte, der Vater also von seiner Neigung wissen mußte. Nun verlangt ja auch keiner, daß der Sohn erst einmal ein shool shooting hätte hinter sich bringen müssen. Aber unter diesem Sachverhalt dürfte das Urteil schon noch einmal genauer angesehen werden. Ist richtig, ich hab den Satz nur nicht geschrieben weik ich es schlichtweg vergessen habe. Selbstverständlich muss das Urteil überprüft werden wenn wirklich vier Fehler gemacht wurden. Gruß MG34
Wodan Posted April 19, 2012 Posted April 19, 2012 Frage: Wäre ein „politisches Urteil“ mit Verfahrensfehler, welches nicht Anfechtbar ist bzw. bei dem per Dekret keine Revision zugelassen wird, nichts für den EGMR?
Gloeckner Posted April 19, 2012 Posted April 19, 2012 für den EGMR? Bestimmt. Die freuen sich über jede hirnrissig begründete Beschwerde, da sie an chronischer Arbeitsunterlastung leiden.
Guest Posted April 19, 2012 Posted April 19, 2012 Mal von den Verfahrensfehlern abgesehen, straffrei solte er nicht davonkommen. Immerhin hat er Waffe und Minition für Unberechtigte zugänglich aufbewahrt und so das Ganze erst in dieser Form möglich gemacht. Das soll natürlich nicht heißen, dass die Bluttat ohne Pistole nicht stattgefunden hätte und Tim K. sicher andere Mittel gefunden hätte.Gruß MG34 lieber Freund, ich hoffe sehr, daß Du nie bei einem Fehler erwischt wirst. Dann schreibe ich: straffrei soll er nicht davon kommen. Allrounder
MG34 Posted April 19, 2012 Posted April 19, 2012 lieber Freund,ich hoffe sehr, daß Du nie bei einem Fehler erwischt wirst. Dann schreibe ich: straffrei soll er nicht davon kommen. Allrounder Was hat das damit zu tun, dass die Waffe+Munition nicht verschlossen im Save lag? Wegdiskutieren kann man das nicht, fahrlässig bleibt fahrlässig. Bei Aufbewahrung sowie Transport habe ich lieber zuviel Sicherheit als zu wenig.
uwewittenburg Posted April 19, 2012 Posted April 19, 2012 Aber man muß schon fragen, ob es richtig ist, den Vater genauso zu behandeln, wie einen Vater, der die Autoschlüssel liegen läßt und seinem bekanntermaßen gerne unerlaubt fahrenden Sohn damit die Autofahrt ermöglicht. Wenn er dann vorsätzlich in eine Gruppe Menschen rast, um diese zu töten und das dann auch so medienwirksam dargestellt wird, denke ich sieht die Sache ähnlich aus, wobei es für das Fahrzeug und die Fahrzeugschlüssel keine Aufbewahrungsvorschriften gibt.
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