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IGNORED

Neues aus Winnenden


cartridgemaster

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Was hat das damit zu tun, dass die Waffe+Munition nicht verschlossen im Save lag? Wegdiskutieren kann man das nicht, fahrlässig bleibt fahrlässig. Bei Aufbewahrung sowie Transport habe ich lieber zuviel Sicherheit als zu wenig.

bedenke bitte, daß zum zeitpunkt der tat das, was der vater getan hat, lediglich als ordnungswidrigkeit verfolgt werden konnte.

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Du hattest anscheinend noch nie etwas mit diesen gequälten Seelen zu tun, die Jahrelang von Mitschülern, Arbeitskollegen oder sonstigen Menschen des täglichen Lebens, malträtiert wurden. Für die ist das Leben ab einem gewissen Zeitpunkt vorbei. Einige flüchten sich in den Freitod, einige Leben als gebrochene Menschen weiter, ganz wenige ergreifen die Gelegenheit und versuchen andere ihren Schmerz fühlen zu lassen.

Die Tat ist natürlich verabscheuungswürdig und durch nichts zu entschuldigen, jedoch muss man auch mal das Gesamtbild betrachten.

Der Papa von dem Jungen trägt zwar eine Mitschuld, eben weil er gegen die Aufbewahrungsrichtlinien verstoßen hat. Ich frage mich allerdings ob er auch in dem Maße verurteilt worden währe, wenn der Junge anstelle von Waffe und Munition, den Autoschlüssel gegriffen hätte um seine Mitschüler mit dem Familienwagen zu überfahren.

Just my two cents.

Edit sagt noch zum Kommentar von rudine: Verantwortlich für die Tat ist nur der Täter selbst. Wie gesagt trägt der Vater zwar eine Mitschuld, abgedrückt hat jedoch der Sohn und das ohne Beeinflussung durch den Vater.

Sehr gut geschrieben.

Die gleiche "moralische" Denkstruktur versuch ich eben im Fall Breivik aufzubauen: Er tötete 77 Menschen weil er sie als politische Gegner ansah. Bush ließ (ohne sich die Finger schmutzig zu machen)

200.000 Iraker dahinschlachten weil die Politik des Landes ihm (oder seiner Lobby ) nicht genehm war. Bush läuft aber frei rum. Kann man da Breivik verurteilen ? Ja Herr Nietzsche "Der Staat als die erlaubte Form seinen Nachbarn umzubringen" --->

ich versteh sie schon , nur wie ist das unter dem moralischen Gerechtigkeitsempfinden zu beurteilen ? Oder ist das moralische Gerechtigkeitsempfinden nur ein Vorurteil ?

Die Politik muß im Fall Winnenden so tun als mache sie, was die Opfer (Angehörigen ) wollen. Eine andere Möglichkeit hat sie nicht.(um zu überleben)Wenn in Afghanisten Kinder massakriert werden ist das denen egal, aber jetzt hat es sie selbst erwischt. Wer ist Schuld ? Alle !!! und Niemand. --- Der Werdegang der Soziologischen Verflechtungen geht immer weiter..und immer wieder ist es das gleiche Spiel.

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Was hat dieser Satz genau zu bedeuten?

Das sich der Bund in die den Ländern obliegende Rechtssprechung einmischen möchte. Soweit ich weiss, sind die verhandelten Anklagen auch in der BRD keine Bundesdelikte. Die Anklage war von vornherein hanebühchen, ich wünsche ihm Glück und genug Kraft, dies notfalls bis vor den EGH durchzuziehen und den Roten Politrichtern mal richtig eine zu geigen. ;)

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wobei es für das Fahrzeug und die Fahrzeugschlüssel keine Aufbewahrungsvorschriften gibt.

Oh, doch die gibt es, ein Blick in die StVO hilft hier weiter. ;)

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Oh, doch die gibt es, ein Blick in die StVO hilft hier weiter. ;)

Naja,

die Formulierung gleicht eher der Regelung im WaffR vor 2003. "Gegen unerlaubte Benutzung zu sichern" Alles weitere sind Vorschläge für faule Richter, die lieber kopieren als denken. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Und die Aufbewahrung wird dann auch kontrolliert?

... :rolleyes:

Nur soweit sie im öffentlich zugänglichen Raum erfolgt. Testweise kannst Du Dein Auto mit mehr als einen Spaltbreit geöffneter Seitenscheibe mal vor der Verkehrsüberwachungsstelle des nächsten Ordnungsamts parken. ;) Absurderweise darfst Du bei Cabrios das Verdeck auflassen, solange die Seitenscheiben oben sind. :gaga:

Nicht nur zum WaffR gibt es seltsame Vorgaben. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Gude....

Das bedeutet das eine Anfechtung des Urteils und damit die Wiederaufnahme des Verfahrens durch einen richterlichen Beschluß nicht möglich gemacht werden soll. Oder auf gut deutsch: die versuchen mit aller Gewalt eine Anfechtung zu verhindern....

Gruß

Turrican

Ich als Nichtjurist deute das so:

Der Verurteilte stellt beim BGH den Antrag auf Wiederaufnahme. Der BGH kann darüber per Beschluß oder Verhandlung entscheiden. Der Bundesanwalt als Vertreter des Staates beantragt, per Beschluß den Antrag abzulehnen. DIe Richter beim BGH können dem Antrag des Staatsanwaltes nachgeben, sie können aber auch per Verhandlung dem Verurteilten

stattgeben und eine Wiederaufnahme anordnen.

--

Christoph

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Vergiss es, er wird nie Recht bekommen, das ist politisch nicht gewollt.

Ich glaube noch an die Unabhängigkeit unserer Gerichte, denke nicht, dass die sich von politischen Vorgaben soweit lenken lassen ...

... dies schließt nicht aus, das der eine oder andere Richter (oder Schöffe) befangen sein könnte und/oder bei der Urteilsfindung geschlampt haben könnte.

Das durch die Staatsanwaltschaft beantragt wird die Revision zu verwerfen ist auch klar - wer läßt sich schon gerne wegen seiner Arbeit "kritisieren" ...

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Absurderweise darfst Du bei Cabrios das Verdeck auflassen, solange die Seitenscheiben oben sind. :gaga:

Was ist daran absurd?

Hast du mal versucht, bei einem Cabrio mit hochgefahrenen Fenstern in den Innenraum zu gelangen?

Das ist eine Turnübung, die ein eingeschlagenes Seitenfenster deutlich übersteigt! B)

MfG

(cabriofahrender) :wub:

LWB

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...ihm Glück und genug Kraft, dies notfalls bis vor den EGH durchzuziehen und den Roten Politrichtern mal richtig eine zu geigen.

Wünsch ich ihm auch. Das Urteil war politisch. Ja, er hat einen Fehler gemacht, aber ihm dafür eine Mitschuld für

ein derartiges Verbrechen, dass ein anderer begangen hat, aufzuhalsen ist nicht gerecht.

Da kann man sich ein Beispiel an Norwegen nehmen, die sind nicht bereit, auch nicht angesichts eines solchen Verbrechens, ihre Bürger und Freiheitsrechte preiszugeben.

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Ich glaube noch an die Unabhängigkeit unserer Gerichte, denke nicht, dass die sich von politischen Vorgaben soweit lenken lassen ...

Und die Erde ist ein Scheibe um die sich die Sonne dreht, nachdem dies alles vor ein paar tausend Jahren von einem allmächtigen Wesen (Politiker) geschaffen wurde...

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Das sich der Bund in die den Ländern obliegende Rechtssprechung einmischen möchte.

Na sowas, dann solltest du den Bundesgerichtshof ganz dringend darauf aufmerksam machen, dass er für die hier diskutierte Revision gar nicht zuständig ist.

Soweit ich weiss, ...

Du bist der Problematik näher als du denkst...

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Bestimmt. Die freuen sich über jede hirnrissig begründete Beschwerde, da sie an chronischer Arbeitsunterlastung leiden.

Wenn nach ausgereizten Gerichtsinstanzen bis zum BVerfG ein M.Gäfgen zu einem europäischen Verfahren kam, solltest du das in diesem Falle auch nicht so verächtlich abtun.

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Na sowas, dann solltest du den Bundesgerichtshof ganz dringend darauf aufmerksam machen, dass er für die hier diskutierte Revision gar nicht zuständig ist.

Frage: Ist der das denn per se ? Oder doch erst, weil er dazu angerufen wurde ? Aber dann vertritt immer noch der zuständige STAATSanwalt seinen Fall und nicht der BUNDESanwalt. Oder ist Totschlag neuerdings in der BRD ein Bundesdelikt, wo es dem Bundesanwalt obliegt die Erst-Anklage zu führen ? Soweit ich weiss, wird dies erstinstanzlich immer noch von den Amtsgerichten der BundesLÄNDER verhandelt, oder ? Immer schön die Spielregeln beachten und Schuster bleib bei deinen Leisten, heisst es nicht umsonst. ;)

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Jo, leider.

Früher haben wir Fahrzeuge als Test(Übung) zur Fahndung ausgeschrieben und vor Polizeirevieren geparkt, was meinst Du wie lange die dort standen?

Solange, bis sie vom Ordnungsamt wegen zuvieler Knöllchen und abgelaufener Zulassung abgeschleppt wurden? :teu38:

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Was ist daran absurd?

Hast du mal versucht, bei einem Cabrio mit hochgefahrenen Fenstern in den Innenraum zu gelangen?

Das ist eine Turnübung, die ein eingeschlagenes Seitenfenster deutlich übersteigt! B)

MfG

(cabriofahrender) :wub:

LWB

Ja,

auf Zehenspitzen stellen, über die Scheibe langen ohne sie zu zerbrechen und Knöpfchen hochziehen. Mein Problem liegt darin, mich zwischen Lenkrad und Lehne sowie Fahrertür, Lenkrad und Mittelkonsole so zu positionieren, dass ich noch einigermaßen ans Gaspedal komme. :mad:

Dein

Mausebaer

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Ja,

auf Zehenspitzen stellen, über die Scheibe langen ohne sie zu zerbrechen und Knöpfchen hochziehen.

Offtopic:

Bei vielen Cabrios gibt‘s eine Sicherheitsschließung für das offene parken. Bei dieser kann die Verriegelung nicht durch den Knopf/Hebel/Schalter an der Tür oder im Innenraum aufgehoben werden.

MfG

(Roadster fahrender)

Wodan

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Ja,

auf Zehenspitzen stellen, über die Scheibe langen ohne sie zu zerbrechen und Knöpfchen hochziehen.

Soweit die Theorie.

Heutzutage haben Cabrios sber im allgemeinen keine Türknöpfe mehr.

Mir ist zumindest kein aktuelles mehr bekannt und wie bereits erwähnt gibts die Safety-Schließung .

MfG

LWB

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