Zum Inhalt springen
IGNORED

Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung


tarday

Empfohlene Beiträge

... wirbt Hartmann Tresore mit dem Slogan ...

... und trotzdem geht es hier immer noch und rechtliches und interpersonales Fehlverhalten des Vertreters einer Waffenrechtsbehörde und nicht um die Aufbewahrung an sich. ;)

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, ich habe ehrlich schon Interesse daran, dass kein Unberechtigter so mir nichts, Dir nichts an meine Waffen kann, während das Haus leer steht oder ich selbst nicht daheim bin! Insofern fühl ich mich schon auch persönlich besser, wenn sie in einem echten Safe stecken, als wie wenn sie an der Wand hängen oder in der Ecke stehen...

Wenn es dir darum geht, dass du nicht beklaut werden willst, dann kann ich das verstehen. Vielleicht hast du dann ja sogar einen höherwertigeren Waffenschrank als das geforderte Mindestmaß. Aber warum soll dann jeder LWB verpflichtet werden, sich so einen Schrank zuzulegen, nur weil du meinst, dass deine Waffen geklaut werden könnten? Wieso soll jeder den Kontrolleur reinlassen müssen wenn es sich doch nur um eine private allein im eigenen Interesse stehende Sicherheitsvorkehrung handelt?

Wenn ich keine illegalen Waffen habe, stört mich auch das nicht wirklich! Rauchen tu ich auch nicht...

Sorry aber auf diese dummen "Ich habe nichts zu verbergen"-Sprüche reagiere ich allergisch. Hier mal eine gute Antwort.

Zu den illegalen Waffenbesitzern hat Mausebaer ja bereits etwas geschrieben. Im Übrigen verlangt die EG-Richtlinie, in der das Waffenregister geregelt ist, die Erfassung aller Waffen. Deshalb kann sich der Staat da nicht einfach aus seine eigene Untätigkeit berufen.

Hartmann hat hier bei WO übrigens auch schon mal Ärger bekommen, weil die gegen Tresore mit VDMA-Klassifizierung gewettert hatten.

Mit den Kontrollen soll es jeder halten wie er will. Wer meint, durch Buckeln bei seiner Waffenbehörde Fleißkärtchen sammeln zu können, der soll das nur versuchen. Aber "wer sich zum Wurm macht, kann nachher nicht klagen, wenn er mit Füßen getreten wird" (Kant).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist denn das, was der Gesetzgeber da vorschreibt, wirklich SO schlimm?

Bist Du nicht bayerischer Polizeibeamter? Und als solcher auf die Verfassung vereidigt worden? Also auch auf den für manche Herrschaften so lästigen Art. 13GG? :gutidee: Nur so mal gefragt.

Mag OT sein, aber: Aber mit dem Bayerntrojaner nimmt "man" es ja auch nicht so tragisch. :peinlich:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bist Du nicht bayerischer Polizeibeamter? Und als solcher auf die Verfassung vereidigt worden? Also auch auf den für manche Herrschaften so lästigen Art. 13GG? :gutidee: Nur so mal gefragt.

Mag OT sein, aber: Aber mit dem Bayerntrojaner nimmt "man" es ja auch nicht so tragisch. :peinlich:

Ja, bin ich! Aber ich bin - am Rande bemerkt - auch schon viele Jahre länger LWB! Leute, ich will hier niemanden plattmachen oder gar Eure Rechte untergraben! Ich sag nur meine Meinung! (=Grundrecht!!!) Ist es so schwer rauszulesen, was ich auszudrücken versuche? Und wenn es schon in die Richtung geht, dass die Polizei Grundrechte von Bürgern einschränkt oder beschneidet, so stimmt das: im Normalfall (!) auf Grund von Gesetzen, die sich aus dem GG herleiten! Bin gespannt, ob jetzt wieder die altbekannte Hetze auf alles in Uniform folgt...! Wäre ein Traum, wenn's mal nicht so käme!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im Übrigen verlangt die EG-Richtlinie, in der das Waffenregister geregelt ist, die Erfassung aller Waffen. Deshalb kann sich der Staat da nicht einfach aus seine eigene Untätigkeit berufen.

Hast du einen Link zu der Richtlinie?

bye knight

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ihr versteigt euch in einer unnützen, kleinkarierten Diskussion.

Einziges Argument "Unverletzlichkeit der Wohnung"- Punkt. Das ist mein Schutzräum, meine Privatssphäre, das ist mein Grundrecht und da gibt es kein vorbei! Das ist in unserem Grundgesetz verbrieft und nicht ohne Grund.

Nebendiskussionen um Spitzfindigkeiten braucht man da nicht führen. Das ist verschenkte Spucke. Da gibt es keinen Millimeter Spielraum.

An alle da draußen: Das ist meine Wohnung!

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, bin ich! Aber ich bin - am Rande bemerkt - auch schon viele Jahre länger LWB! Leute, ich will hier niemanden plattmachen oder gar Eure Rechte untergraben! Ich sag nur meine Meinung! (=Grundrecht!!!) Ist es so schwer rauszulesen, was ich auszudrücken versuche? Und wenn es schon in die Richtung geht, dass die Polizei Grundrechte von Bürgern einschränkt oder beschneidet, so stimmt das: im Normalfall (!) auf Grund von Gesetzen, die sich aus dem GG herleiten! Bin gespannt, ob jetzt wieder die altbekannte Hetze auf alles in Uniform folgt...! Wäre ein Traum, wenn's mal nicht so käme!

Ich will nicht gegen Uniformierte hetzen. Aber ich frage mich schon, ob denn bei Uniformierten, die ihre Waffe privat tragen dürfen und sie daher auch zu Hause aufbewahren dürfen:

1.) die gleichen Aufbewahrungsregeln gelten

2.) diese ebenfalls unangemeldet zu Hause kontrolliert werden

Ich denke auch, dass die Akzeptanz der Kontrollen bei den LWBs viel höher wäre, wenn es nicht einfach die mittlerweile x-te Scheibe der Salami wäre. Ein einfaches solides Waffenrecht ohne viel Firlefanz (und seien wir doch ehrlich: viele Regelungen im WaffG dienen nicht der Sicherheit sondern existieren nur, um dem LWB - im Wesentlichen dem Sportschützen - Knüppel zwischen die Beine zu werfen) und einfache und solide Aufbewahrungsvorschriften ohne eine Riesenentscheidungstabelle kombiniert mit dem Vertrauen des Staates in den LWB => dann hätte der LWB auch Vertrauen und Akzeptanz in die Kontrollen.

Was du sagst zu der Historie Deutschlands und dass es heute andere Leute sind, das ist zwar richtig. Aber dein Schluss ist es nicht. Die Decke der schützenden Grundrechte ist sehr dünn. Das belegen immer wieder entsprechende soziale Experimente (http://de.wikipedia.org/wiki/The_Third_Wave und http://de.wikipedia.org/wiki/Stanford-Prison-Experiment) . Nicht umsonst wird einem deshalb in der Schule eingetrichtert, wachsam zu sein. Deine Zuversicht und Vertrauen, dass unser Staat nicht wieder abgleitet, ehrt dich. Aber empirische Belege für einen Automatismus, dass eben dies nicht passiert, gibt es nicht sondern eben gegenteilige.

bye knight

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

100% zu beiden Antworten.

Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden. In erster Linie sind sie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, sie können sich jedoch auch auf das Verhältnis der Bürger untereinander auswirken („Drittwirkung“).
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lieber Doc1966, sieht du es denn anders als die Kollegen?

Die Polizei zwangsweise ins Haus lassen und am besten noch bezahlen für einen nutzlosen Aufwand?

Woraus schließt Du das? Nach meiner PRIVATEN Auffassung und Einstellung, die ich hier als PRIVATE PERSON geäußert habe, ist eine ZWANGSSITUATION doch gar nie gegeben! Weil ich persönlich (als Privatperson!) dem Kontrolleur ganz einfach erlauben werde, sich meinen Schrank und die darin stehenden Waffen anzusehen und gut ist's! Volenti non fit iniuria! Gut möglich ist, dass es auch damit zu tun hat, dass "mein" Sb am LRA wirklich ein sehr netter, umgänglicher, korrekter und kompetenter Mensch ist, immer offen und bereit, zuzuhören und Probleme möglichst einvernehmlich zu lösen! So möchte ich es umgekehrt auch ihm gegenüber halten!

BITTE JETZT ENDLICH UND ABSCHLIEßEND ZU VERSTEHEN: ich habe nur anregen WOLLEN, sich deswegen nicht endlos in derartige Aufregung zu versetzen, wie es hier manche tun! Wer's unbedingt will, darf das freilich gerne weiterhin machen und sich schon "aus Prinzip" mit der Behörde anlegen! Es ist mir ja auch klar, um was es Euch im Grund geht! Akzeptier ich (nunmehr) voll und ganz! Ich werd niemanden mehr dabei "stören"! Wie weit der Einzelne kommt und welche Folgen das nach sich zieht, bzw. ob es das dann wirklich wert war, muss am Ende jeder ganz allein für sich entscheiden und ggf. ausbaden! VIELLEICHT kriegt er ja "Recht"! Auch das würde ich ihm ehrlich von Herzen vergönnen!

Wenn's recht ist, würd ich es von meiner Seite damit gut sein lassen!

Gruß, Doc

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich Zuhause bin brauchen die Waffen nicht im Tresor zu sein, bin ich nicht Zuhause kommt er nicht rein zum kontrollieren.

Der Meinung kann man sich auf jeden Fall anschließen, sofern der Waffenbesitzer nicht gerade bei Eintreffen des Kontrolleurs sichtbar Gartenarbeit verrichtet und drinnen die Plempen am Wohnzimmertisch liegen.

Die momentane Ausführung der Kontrolle laut Gesetz ist einfach nur sinnlos und kann allerhöchstens dann Ergebnisse bringen, wenn gar keine zulässige Verwahrmöglichkeit vorhanden bzw. die Aufbewahrung außerhalb der Behältnisse offensichtlich ist. (z.B. Gartenarbeit, siehe oben ;) )

Meine Waffen sind immer sicher verwahrt, ich würde vermutlich und je nach Situation auch den Kontrolleur einlassen, da ich mit meiner Behörde recht gut auskomme und das auch so bleiben soll.

Die Sache an sich finde ich aber wie beschrieben sowas von sinnlos, insbesondere wenn anhand Fotos etc. schon die Verwahrmöglichkeit nachgewiesen wurde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Doc:

Du musst sinnigerweise zwei Dinge streng logisch voneinander trennen:

1.) Die sichere Aufbewahrung von Feuer-Schusswaffen und der zugehörigen Munition ist sinnvoll, vernünftig. Da gibt es genügend Parallel-Beispiele von anderen Gefahrenquellen, von denen Du ja einige auch schon selbst in Deinem ersten Post genannt hast, wie die Gurt-Pflicht.

2.) Der Versuch des Staats vernünftiges Verhalten mit Überwachung und Sanktionen zu erzwingen ist FALSCH. Er ist zum Scheitern verurteilt, will man nicht einen Big Brother herbeiführen, und damit erfolgt das Kontrolletti-Verhalten zu Unrecht und sollte von uns als freiheitsliebenden Bürgern auf das Schärfste bekämpft werden.

Einer halbwegs sinnvollen Maßnahme in einem Gemeinwesen kann man sich unterwerfen, das tun wir als Waffenbesitzer bereits. Meine Zuverlässigkeit, Sachkunde und Eignung habe ich bereits nachgewiesen. Ja, darüber hinaus habe ich sogar glaubhaft begründen können, daß meine privaten Wünsche nach Schusswaffen schwerer wiegen, als die abstrakte Gefährung des Gemeinwohls, die mir unverschämterweise unterstellt wird.

Das Versprechen von 100%iger Sicherheit vor bösen (legalen !!!) Schusswaffen, auf dem sich die Kontrollen begründen, kann mit diesen Kontrollen gar nicht eingelöst werden. Die Kontrolle ist somit unnütz, wirkungslos, unbegründet, zweckfrei... :peinlich:

Ich bewahre meine Schusswaffen sicher auf und schütze somit mein Umfeld und diese Gemeinschaft vor fahrlässigem Verhalten. Meiner Meinung nach wäre ein solcher Schutz auch mit deutlich weniger Aufwand zu erreichen, btw. Ich habe meine Maßnahmen gegenüber Meinem Staat bereits beschrieben und sie entsprechen dem (überhöhten) Standard. Warum sollte ich mich jetzt freiwillig in meinen Grundrechten beschneiden lassen ?

Das Blockwart-Argument: "Wer nichts zu verbergen hat..." zieht nicht. Ich habe zwar nichts zu verbergen, aber ich muß etwas schützen, nämlich meine Grundrechte. Und dadurch auch die Grundrechte von allen anderen Menschen in diesem Staat. Nicht mit irgendeiner meiner Waffen, sondern mit Willen, Worten und Weigerung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

>ist eine ZWANGSSITUATION doch gar nie gegeben! Weil ich persönlich (als Privatperson!) dem Kontrolleur ganz einfach erlauben werde, sich meinen Schrank und die darin stehenden Waffen anzusehen und gut ist's!

Auch noch ein schlauer Satz (auf den man nicht antworten muss):

Ein Gefangener der sich nicht bewegt spürt auch seine Fesseln nicht!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unabhängig wie man zu den Kontrollen steht - so wie die Meinung v. Doc1966 oder der "anderen Partei" ist es doch ein Nogo für eine unangekündigte Kontrolle finanziell belastet zu werden! Das einzig und allein ist schon ein Grund dem Ganzen eine Absage zu erteilen. Aber eine Frage an den Doc:

Warum gibst Du so freiwillig Dein Recht auf Privatphäre auf? Würdest Du auch für eine Kontrolle bereitwillig zahlen, wenn Du zufällig nicht zu Hause bist. Oder ggf. wenn sie durchgeführt wird?

Es wurde 2009 in einer Form v. blinden Aktionismus beschlossen ohne wirkliche reale Notwendigkeit. Früher (<2009) war ich leider auch in dem Glauben, Widerstand, selbst "aufmucken" bringt nur Schlimmeres, es gibt ggf. Nachteile sich zu "outen". Jetzt bin ich der Meinung gerade DADURCH kann man heute nur noch was erreichen. Bedenklich, aber unsere Gesellschaft scheint nur noch so zu funktionieren, alle die schön ruhig und angepaßt bleiben verlieren, nur die Schreihälse gewinnen. Klar ist aber auch, der Widerstand muß sich lohnen und nicht v. vorn herein sinnlos sein! Nur schau nach Bremen was da losgetreten wurde - heute sind es die Kontrollen und morgen (ohne Gegenwehr) haben wir nichts mehr bzw. dürfen es uns "Kollektivwaffen" teilen - gab es alles schon mal!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unabhängig wie man zu den Kontrollen steht - so wie die Meinung v. Doc1966 oder der "anderen Partei" ist es doch ein Nogo für eine unangekündigte Kontrolle finanziell belastet zu werden! Das einzig und allein ist schon ein Grund dem Ganzen eine Absage zu erteilen. Aber eine Frage an den Doc:

Warum gibst Du so freiwillig Dein Recht auf Privatphäre auf? Würdest Du auch für eine Kontrolle bereitwillig zahlen, wenn Du zufällig nicht zu Hause bist. Oder ggf. wenn sie durchgeführt wird?

Es wurde 2009 in einer Form v. blinden Aktionismus beschlossen ohne wirkliche reale Notwendigkeit. Früher (<2009) war ich leider auch in dem Glauben, Widerstand, selbst "aufmucken" bringt nur Schlimmeres, es gibt ggf. Nachteile sich zu "outen". Jetzt bin ich der Meinung gerade DADURCH kann man heute nur noch was erreichen. Bedenklich, aber unsere Gesellschaft scheint nur noch so zu funktionieren, alle die schön ruhig und angepaßt bleiben verlieren, nur die Schreihälse gewinnen. Klar ist aber auch, der Widerstand muß sich lohnen und nicht v. vorn herein sinnlos sein! Nur schau nach Bremen was da losgetreten wurde - heute sind es die Kontrollen und morgen (ohne Gegenwehr) haben wir nichts mehr bzw. dürfen es uns "Kollektivwaffen" teilen - gab es alles schon mal!

Dies ist nun schon ein langer Thread geworden mit vielen Beiträgen von juristisch bewnderten und "normalen" Bürgern (phun intended). Ohne den Unterschied der sich dabei herauskristallisierenden Meinungen bewerten zu wollen - ich kann nur davor warnen, dass sich die Ansichten von Juristen und Ergebnisse von Rechtsstreits eben nicht verstehen lassen, wenn man nicht die juristische Denkweise pflegt. Da sind (unangenehme) Überaschungen möglich....

Als Warnung, und als Erläuterung, was ich meine - in Udo Vetters lawblog gibts aktuell (28.6.11) eine nette Geschichte ("Ein Stundensatzt zerbröselt vor Gericht") dazu. Ich verzichte auf einen Link, weil google es sofort findet.

Im Endeffekt läufts daraus hinaus, dass eine Vertragsklausel im Endeffekt genau dadurch ALLEINE wirksam wird, indem man sie aus einem Vertrag herausstreicht.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im Endeffekt läufts daraus hinaus, dass eine Vertragsklausel im Endeffekt genau dadurch ALLEINE wirksam wird, indem man sie aus einem Vertrag herausstreicht.....

Irgendwie OT, aber es läuft eher darauf hinaus, dass man als Anwalt eben gerade nicht unter den gesetzlichen Gebühren abrechnen darf. Sozusagen ein gesetzlicher Mindestlohn für die verarmte Anwaltschaft. Durch die abweichende Vereinbarung in dem genannten Fall aus lawblog hätte man die Mindestgebühr unterschreiten können, also war die Abweichung unwirksam. Somit brauchte der Mandant "nur" das gesetzliche Honorar zahlen und nicht das Honorar nach der abweichenden Vereinbarung.

Interessant, aber irgendwie am Thema vorbei?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Irgendwie OT, aber es läuft eher darauf hinaus, dass man als Anwalt eben gerade nicht unter den gesetzlichen Gebühren abrechnen darf. Sozusagen ein gesetzlicher Mindestlohn für die verarmte Anwaltschaft. Durch die abweichende Vereinbarung in dem genannten Fall aus lawblog hätte man die Mindestgebühr unterschreiten können, also war die Abweichung unwirksam. Somit brauchte der Mandant "nur" das gesetzliche Honorar zahlen und nicht das Honorar nach der abweichenden Vereinbarung.

Interessant, aber irgendwie am Thema vorbei?

"hätte man die Mindestgebühr unterschreiten können" - hat man aber nicht. Und trotzdem war die Abweichung unwirksam.....

naja, in welchem Zusammenhang ich das hier gepostet habe, ist auf meiner Post klar zu ersehen.

Wer das für OT hält, ist natürlich auch von seiner eigenen Rechtsauslegung 100 Pro überzeugt.

Kann ich dann auch verstehen....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
.....nach Klärung der Rechtslage....

Die Rechtslage sollte doch vor einer Amtshandlung geprüft worden sein, nicht hinterher.

@ Sportschütze 79

Beim 1. Fehltritt kann der vorgesetzte noch den Deckel draufhalten, aber was sich der Herr danach geleistet hat,

kann ihm u.U. den Kontrolljob kosten. :00000733:

Schnuffi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Rechtslage sollte doch vor einer Amtshandlung geprüft worden sein, nicht hinterher.

@ Sportschütze 79

Beim 1. Fehltritt kann der vorgesetzte noch den Deckel draufhalten, aber was sich der Herr danach geleistet hat,

kann ihm u.U. den Kontrolljob kosten. :00000733:

Schnuffi

Das ist so alles richtig. Ich bin momentan dabei stärkere Geschütze aufzufahren. Mittlerweile sind wir bei massiven Verstössen gegen den Datenschutz angelangt...I am gonna keep you informed!

Gruß

Jan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mittlerweile sind wir bei massiven Verstössen gegen den Datenschutz angelangt...

Nicht nur das, sondern auch eine ungleichbehandlung der LWB´s.

Der Herr hat bei einem LWB kontroliert und den Abgleich der Waffen mit der WBK nicht als notwendig angesehen,

obwohl eine KW nicht im Schrank war, wurde nicht einmal über dessen Verbleib nachgefragt.

Schnuffi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Sportschütze79:

Halt die Ohren steif!

Würde vor meiner Tür jemand stehen, der meine Aufbewahrung kontrollieren möchte, und ich hätte Bedenken aufgrund hier gelesener Berichte, dürfte ich das Amt bitten, mir jemand anderes zu schicken ? Also nur hypothetisch...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.