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IGNORED

Behörde hat sich zur Schrankkontrolle angemeldet


sniper-k98

Empfohlene Beiträge

Ich verstehe das Affentheater auch nicht... wenn ich von Anwalt und Zeugen lese, die hinzu gezogen werden sollen kann ich nur staunen :lol: mit was rechnen manche Leute da?

Ich verstehe das Affentheater schon.

Stellen sich die Leute, welche den Kontrolleuren wahrscheinlich sogar noch Geschichten aus dem Eheleben ausplaudern wollen, doch einfach mal die Frage, was es für einen Vorteil hätte mehr als das Erforderliche preiszugeben?

Keinen.

Wenn die Kontrolle positiv verläuft, bleibt alles wie es war. Findet sich etwas, sei es berechtigt oder unberechtigt, ist man im Nachteil, da man ganz schnell einer Straftat beschuldigt werden kann. Daher Zeugen, ggf. Anwalt, etc...

Gruß @ddi

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Ich vermute das die Sache sehr bald mit einer Änderung oder besser gesagt Verschärfung der entsprechenden Gesetze endet .. das die aktuelle und besonders die zukünftige Regierung die Kontrollen aufgeben wird ist wohl eher nicht zu erwarten!

Und genau deshalb habe ich für die Verfassungsklage gespendet.

Ich will einfach nicht wahrhaben dass ich als legaler, registrierter und zigfach überprüfter Waffenbesitzer weniger Rechte haben soll wie ein Krimineller bei dem man illegale Schusswaffen vermutet!!

Hier geht es ums Grundgesetz, um unsere Verfassung, um Bürgerrechte!

Und das ist für mich kein Affentheater!

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Naja, ich sehen dem gelassen entgegen. Man sehen was kommt. Bei mir ist alles gesetzeskonform. Da sie nichtmal meine Wohnung, sondern nur meinen Vorratskeller sehen tangiert mich das wenig.

Ich werde morgen mal berichten....

Zum Thema Rechtschreibfehler. In meiner WBK sind in zwei Wörtern jeweils ein Rechtschreibfehler. Da kann ich mir gut vorstellen, dass die Seriennummern bei der Behörde auch nicht alle Fehlerfrei sind.

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@sniper-k98

Frage: Wieso nicht Fotos mit der Digikamera von Waffen und Tresor machen? Wenn notwenig auch Fotos mit den Serienummern drauf und dann der Behörde per Attachment senden, damit man die Ueberprüung obsolent machen könnte. Nur mal so als Idee in den Raum geworfen.

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Da isser wieder, unser blauäugiger Schweizer ... Mensch mühli, wir sind doch hier in Deutschland und wenn die Behörde bei dir ins Haus will, dann will sie gefälligst ins Haus. Die Begründung dafür? Ganz einfach: "Weil, wo kämen wir denn da hin ..." Das genügt als Argument voll und ganz.

Laut gültigem Waffengesetz hat die Behörde nun mal das Recht, bei dir rein zu spazieren, wenn sie es so will. Und solange das Gesetz nicht für verfassungswidrig erklärt wird, haben wir uns nun einmal daran zu halten. Die Sinnfrage stellt man als Deutscher grundsätzlich bei Gesetzen nicht, das ist schlecht für's Gehirn und macht nur Kopfschmerzen. Man vertraut grundsätzlich darauf, dass diejenigen, die die Gesetze machen, schon wissen, was sie da tun. Schlimm wird es nur, wenn man mal Leute kennen lernt, die für die Gesetze verantwortlich sind - ich denke da an einen inzwischen im Ruhestand befindlichen Ministerialrat, der sich vom Herrgott persönlich berufen fühlte, das Böse in Deutschland (verkörpert durch die Waffenbesitzer bzw. "Fremde Heere Mitte" [wie er uns zu nennen pflegt]) zu bekämpfen.

Meine Behörde haut übrigens beim Beantragen der letzten WBK freundlich nachgefragt, ob ich ihnen schon Bilder meiner Tresore und insbesondere der Typenschilder hätte zukommen lassen. Als ich das verneinte, fragte man mich höflich, ob ich dem vielleicht nachkommen könnte, gerne auch per eMail, wenn das bequemer für mich wäre. Wer nett fragt, bekommt auch eine nette eMail. Beim nächsten Besuch auf der Behörde dann die gleiche Frage und mein Hinweis, dass man eine eMail von mir haben müsste. Kurzer Blick in die Akte und die SBiene war glücklich.

Ob das mir jetzt allerdings einen persönlichen Besuch erspart ... das sollte ich wohl ihren Vorgesetzten mal fragen.

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Wenn du sie reinlässt - verlange vorher eine schriftliche Rechtsbehelfsbelehrung.

Die ist bei jedem Verwaltungsakt (und das IST ein Verwaltungsakt) auf Verlangen beizubringen.

Die haben Sie garantiert nicht, also dürfen Sie erstmal wieder heimfahren :)

Und was hast Du dann damit erreicht?

MfG

Pirol 2

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Hier gibts ja einige echt abstruse Ratschläge. Wenn man mal die Klammerbeutelpuderer weglässt, z.B. den (Entschuldigung) bescheuerten Ratschlag mit der "Rechtsbehelfsbelehrung" oder den Satz "die Schränke bleiben zu", dann sollte man doch mal gesunden Menschenverstand walten lassen. :gaga:

(Sorry, aber das konnte ich mir jetzt echt nicht verkneifen !) :rolleyes:

Wenn die Verfassungsklage noch nicht durch ist und ich mich grundsätzlich entschlossen habe, die Kontrolle zuzulassen, sollte ich sie auch im Rahmen des Vernünftigen insgesamt ermöglichen. Alles andere ist doch albern und lässt zumindest Zweifel am gesunden Menschenverstand des Waffenbesitzers aufkommen. Dann lieber gleich sagen: "Ich will das nicht, weil ich das nicht muss !" Dann kommt auch keiner umsonst raus und vertut seine Zeit mit sinnlosen Aktionen. Sowas macht einen nämlich richtig beliebt und fördert das Image der "komischen" Waffenbesitzer so richtig.

Zur Kontrolle der Aufbewahrung gehört auch, dass der Kontrollierende die Waffen sieht, die in dem entsprechenden Behältnis aufbewahrt werden. Denn wie soll er sonst wissen, ob im A-Schrank nicht die Kurzwaffen liegen oder im B- Schrank mehr als die erlaubten fünf verstaut sind, oder ggf. die passende Munition direkt neben den Waffen liegt ? Das sind alles aufbewahrungsrelevante Tatsachen, die zu Recht abgefragt werden können.

Der Kontrolleur muss die Waffen ja auch nicht befingern oder damit irgendwo anstoßen, weil ich sie selbst rausholen und vorzeigen kann !

Seid doch froh, wenn sich Eure Kontrolleure anmelden. So haben wir alle die Chance, die Evaluationsstatistiken der Waffenrechtsänderung 2009 zu unseren Gunsten zu beeeinflussen. Wer dann noch Aufbewahrungsmängel hat, dem ist eh nicht mehr zu helfen.

By the way, alles was mit Wiederladen zusammenhängt, kann in diesem Rahmen nicht geprüft werden, es sei denn, die gleiche Behörde ist dafür sachlich zuständig. Bei uns in NRW ist dies nicht der Fall, also bleibt mein Pulverschrank auch zu. Ebenso bleiben natürlich andere als die Waffenschränke, z.B. Kleiderschränke. die Nachttischschublade oder andere Behälter in meiner Wohnung zu, wenn der Kontrolleur mal nachgucken will, ob noch weitere Waffen oder Munition woanders liegen. Das dürfte aber wohl kaum mal eben so passieren, es sei denn die Nachfrage beruht drauf, dass nicht alle Waffen da sind, wofür eine gute Erklärung sicherlich hilfreich wäre.

Gruß,

Coltfan

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...

Zur Kontrolle der Aufbewahrung gehört auch, dass der Kontrollierende die Waffen sieht, die in dem entsprechenden Behältnis aufbewahrt werden. Denn wie soll er sonst wissen, ob im A-Schrank nicht die Kurzwaffen liegen oder im B- Schrank mehr als die erlaubten fünf verstaut sind, oder ggf. die passende Munition direkt neben den Waffen liegt ? ...

Gruß,

Coltfan

Abba dass darf doch auch alles sein, solange eine berechtigte Person dabei die tatsächliche Gewalt über die Gegenstände ausübt. :huh:

Da müßte die Behörde schon zum Nachschauen kommen, wenn keine berechtigte Person anwesend ist. :rolleyes:

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Hier gibts ja einige echt abstruse Ratschläge. Wenn man mal die Klammerbeutelpuderer weglässt, z.B. den (Entschuldigung) bescheuerten Ratschlag mit der "Rechtsbehelfsbelehrung" oder den Satz "die Schränke bleiben zu", dann sollte man doch mal gesunden Menschenverstand walten lassen. :gaga:

(Sorry, aber das konnte ich mir jetzt echt nicht verkneifen !) :rolleyes:

Wenn die Verfassungsklage noch nicht durch ist und ich mich grundsätzlich entschlossen habe, die Kontrolle zuzulassen, sollte ich sie auch im Rahmen des Vernünftigen insgesamt ermöglichen. Alles andere ist doch albern und lässt zumindest Zweifel am gesunden Menschenverstand des Waffenbesitzers aufkommen. Gruß,

Coltfan

Hallo Coltfan,

danke! Der gleichen Meinung bin ich auch.

MfG

Pirol 2

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Der Kontrolleur muss die Waffen ja auch nicht befingern oder damit irgendwo anstoßen, weil ich sie selbst rausholen und vorzeigen kann !

Weil es so wichtig ist, hier ruhig nochmal die Erinnerung: Dann als erstes

- das (sowieso leere) Magazin rausnehmen und den Verschluss öffnen

- Nochmal prüfen, dass das Patronenlager leer ist

- Mündung immer in eine sichere Richtung halten

Trotzdem eine doofe Situation, wenn man mit Waffe in der Hand vor dem Kontrolleur steht und der die kleine Nummer lesen will. Andererseits kann ich nachvollziehen, dass man nicht jeden gerne seine Waffen anfassen lässt.

Reicht es nicht, wenn der Kontrolleur die Waffen im Tresor liegen bzw. stehen sieht, ohne dass jemand damit hantiert? Ich meine, das wäre besser.

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... außer Zeit und Nerven. ;)

:rolleyes: naja.. da bei mir die Kontrolle schon da war kann ich über Zeit und Nerven folgendes berichten...

Zeit: wenn man es so kurz wie möglich macht und private Unterhaltungen vermeidet.. keine 5 Minuten B)

Nerven: mittlerweile sollte jeder LWB wissen wie Waffen und Munition zu lagern sind... also müssen bei einer angesagten Kontrolle keine Nerven blank liegen... es ist ja nicht so kompliziert das man da all zu große Fehler machen kann :lol:

Gruß

Hunter

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...

Trotzdem bisschen doofe Situation, wenn man mit Waffe in der Hand vor dem Kontrolleur steht und der die kleine Nummer lesen will. Andererseits kann ich nachvollziehen, dass man nicht jeden gerne seine Waffen anfassen lässt.

Auch das ist nur eine Frage der Planung... im optimalen Fall steht ein Tisch und ein Stuhl für den Kontrolleur bereit (ja ich weis.. so unbequem wie möglich machen) der setzt sich hin und bekommt jede Waffe einzeln präsentiert... Leute, das ist doch alles kein Problem, ausser man macht eines daraus :rolleyes:

Gruß

Hunter

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...

Nerven: mittlerweile sollte jeder LWB wissen wie Waffen und Munition zu lagern sind... also müssen bei einer angesagten Kontrolle keine Nerven blank liegen... es ist ja nicht so kompliziert das man da all zu große Fehler machen kann :lol:

Gruß

Hunter

Nicht jeder Kontrolletti ist auch LWB. ;)

Es kann also auch nervig werden.

ps: Für die, die sich nicht erinnern: Bereits aus staatbürgerlicher, pragmatischer Mitverantwortung für die Situation der öffentlichen Haushalte, befürworte ich die strikte Beachtung der Verhütung nach § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG.

pps: Das soll so nebenher in einigen Orten auch die eigenen Nerven und Geldbeutel schonen.

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Das dürfte aber wohl kaum mal eben so passieren, es sei denn die Nachfrage beruht drauf, dass nicht alle Waffen da sind, wofür eine gute Erklärung sicherlich hilfreich wäre.

Gruß,

Coltfan

Wenn diese Annahme bei der Behörde vorhanden ist, sollten die Kontrolleure aber mit einem Durchsuchungsbeschluss erscheinen, wenn sie "Nachsuchen" wollen.

Erik

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Woher weiß ich eigentlich, dass der angebliche Kontrolleur echt ist? OK, meine Sachbearbeiterinnen kenne ich. Aber der Kontrolleur kann doch auch jemand anderes sein, oder? Schon klar, für sowas gibt es Ausweise. Aber woher weiß ich, dass der Ausweis echt ist? Muss der Kontrolleur so einen Polizeidienstausweis haben?

dienstausweis2.jpg

(www.polizei-nrw.de/bonn/Start/Aktuelle Themen/Polizeidienstausweis)

Ich habe gerade auch diesen Rat der Polizei gefunden:

Lassen Sie sich bei angeblichen Amtspersonen den Dienstausweis zeigen - und prüfen Sie ihn sorgfältig (Druck, Foto, Stempel). Auch Kriminalbeamte, die sich mittels ihrer Dienstmarke ausweisen, führen einen Dienstausweis mit Lichtbild bei sich und sind gehalten, diesen auf Verlangen vor zu zeigen. Sollten Restzweifel bestehen, sollte die polizeiliche Dienststelle angerufen werden, welcher die angeblichen Polizeibeamten angehören. Allerdings nicht unter der Telefonnummer, die die Personen angeben, sondern unter der, die die Telefonauskunft nennt, oder einfach unter der "110".

(www.polizei-nrw.de/aachen/Startseite/Aktuelles/aus%20der%20Region/article/Falsche_Polizisten_ergaunern_groesseren_Geldbetrag.html)

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Ich seh das eigendlich ganz locker.

Wenn Kontrolle ist und sie wollen was sehen sollen sie eben.

Hab nix zu verbergen.Und wer doch ist dann selbst schuld.

Und warum sollte ich denen noch Futter geben und sie verägern

oder das Gefühl geben ich hätte was zu verbergen.

Nervig ist es alle mal,aber wenn die Behörden einen Weg suchen

ihr Ding durch zu ziehen finden sie den auch irgendwann.

So oder so......das ist halt D. <_<

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@sniper-k98

Frage: Wieso nicht Fotos mit der Digikamera von Waffen und Tresor machen? Wenn notwenig auch Fotos mit den Serienummern drauf und dann der Behörde per Attachment senden, damit man die Ueberprüung obsolent machen könnte. Nur mal so als Idee in den Raum geworfen.

Die haben schon lange Bilder. Die Anweisung zu kontrollieren kommt vom Land Nds. demnach handeln die.

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Woher weiß ich eigentlich, dass der angebliche Kontrolleur echt ist? OK, meine Sachbearbeiterinnen kenne ich. Aber der Kontrolleur kann doch auch jemand anderes sein, oder? Schon klar, für sowas gibt es Ausweise. Aber woher weiß ich, dass der Ausweis echt ist? Muss der Kontrolleur so einen Polizeidienstausweis haben?

Wenn der Kontrolleur nicht der/die bekannte Sachbearbeiter(in), sondern eine unbekannte Person ist,

gilt für mich folgender Ablauf:

1. Telefonische Rückfrage beim Sachbearbeiter der Waffenbehörde, ob das mit Kontrolleur(in) XY seine Richtigkeit hat.

2.a Bei positiver Bestätigung: reinlassen, Kontrolle (im rechtlichen Rahmen) durchführen.

2.b Bei ausbleibender Bestätigung (Sachbearbeiter ist entweder nicht erreichbar, oder - drastischer - kennt Herrn/Frau Kontrolleur nicht:

Vorgeblichen Kontrolleur - unter Verweis auf meine Sorgfalts- und Sicherungspflichten als Waffenbesitzer - nicht hereinlassen.

Das ist m.E. ein klares und schlüssiges Vorgehen.

P.S.:

Dienstausweis? Na ja... dass diese mit heute verfügbaren Mitteln schnell zu "produzieren" sind, ist mir bewusst.

Das empfinde ich (aus Sicht des Bürgers, dem ein solcher unter die Nase gehalten wird) grundsätzlich noch nicht als Katastrophe,

in einem so emfpindlichen Bereich wie dem Zugang zu meinen Waffen allerdings schon.

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was soll das bringen?

Ganz einfach:

Die Behörde ist berechtigt die zur Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen nach §36 Satz 1 und 2 zu kontrollieren. Genau dies, und sonst nichts. Die Aufzählung ist positiv abschließend.

Diese sind:

- Kurzwaffen und verbotene Waffen in einem B-Schrank oder B-Innenfach, je nach Größe und Gewicht maximal 5 oder 10 Stück

- Langwaffen beliebiger Anzahl in einem A-Schrank

- Munition nicht bei der zugehörigen Waffe

Mehr nicht! Denn alles andere, inklusive der Besitzverhältnisse wird NICHT in §36 Satz 1 oder 2 geregelt! Alles was sie kontrollieren dürfen das können sie auch aus 2 Metern Entfernung kontrollieren.

Wer natürlich mehr als nötig preisgeben will darf das gerne tun, aber man kann dazu nicht gezwungen werden.

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1.Du mußt sie nicht reinlassen.

2.Falls Du sie dennoch reinläßt, solltest Du den Schrank nicht aufmachen.

Moin Leute!

Erklärt doch mal einen "dummen" Sportschützen, der als "Größtes" KK-Waffen sein eigen nennt, wo eigentlich das Problem liegt?

"Weil Kriminelle auch nicht mit Kontrollen zu rechnen haben, es zweimal mehr illegale Waffen gibt und der gesetzestreue nicht der Dumme sein darf!"

Das habe ich soweit auch verstanden, aber ein drittel sind nun mal legale Waffen, die aufgrund ihres Potentials strenge Auflagen mit sich ziehen. Ich empfinde solche Kontrollen eiegenltich als völlig normal? Nur, weil viele Leute mit geklauten Autos rumfahren, müssen wir doch alle zwei Jahre zum Tüv...

Ich habe kein Problem damit, wenn (sogar angemeldet!) die Beamten Stichprobenartig meine Aufbewahrung kontrollieren, da ich alle Bestimmungen einhalte.

Ach ja -> Nein, ich bin kein typischer "Ich habe nichts zu verbergen"... ganz im Gegenteil.

Aber sowohl das zentrale Waffenregister, als auch die Besuche vom SB sehe ich als noch akzeptable Maßnahmen, die ja auch unserem Ansehen zuträglich sind.

In der Tat wäre auch mein erster Gedanke: Warum lassen die sich wohl nicht in die Karten schauen, wenn doch alles I.O ist? Doch Dreck am Stecken?

Das sieht anders aus, wenn der SB alle paar Tage vorbeischaut, weil ihm der Kaffee so gut geschmeckt hat. (Den bekommt bei mir JEDER, der mich besucht)

Ich finde ein gutes Verhältnis zu den Behörden wichtig, denn so wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus und eventuell möchte man irgendwann ja nochmal etwas vom SB, die im Allgemeinen ein gutes Gedächtnis haben, wenn ihnen mal jemand vor den Koffer gesch"§)n hat ;-)

Diesen extrem teuren Dreck von wegen Fingerabdrucksysteme, Blockierstulpsen und soweiter an Tresor und Waffe stören mich mehr, oder wenn ich den netten Besuch vom SB bezahlen soll... was auf die magere Schießkasse drückt, ist übel.

Wie sieht das eigentlich mit den Kosten aus? Kommen da welche auf uns zu, wenn der SB läutet?

(BTW: Die Abnahme des Schießstandes soll uns auch 350 Euro (!!!) kosten, für dass der Herr sich auf den Boden gelegt und "Da sehe ich aber noch Himmel..." gesagt hat. 350 Euro sind in unserem Fall fast die Hälfte aller regulären Mitgliederbeiträge. )

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Ein begründeter Anlass kann auch sein, dass sie in IHRER datei Fehler gefunden haben und nun im Rahmen der Nachschau diese Daten abgleichen.

nö.

läuft so wie bei mir dann vor 3 monaten: ich schicke ein foto der nummer per mail und das war es.

wegen so einer lappalie kommen sie nicht zu mir rein.

mfg

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