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IGNORED

Anschreiben der Waffenbehörde


Sport-Schütze

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... Der Burg Wächter H1E ist ein B-Tresor, auch wenn er als Möbeltresor bezeichnet wird, also völlig ausreichend. ...

Beim Kauf eines Tresors wäre ich im Hinblick auf die "echten" Möbeltresore vorsichtig, da diese dann aufgrund ihrer Sicherheitseinstufung auch wirklich in ein Möbel eingebaut werden müssen. Ansonsten kann es im Schadensfall zu versicherungstechnischen Problemen kommen. Ob der Nichteinbau in ein Möbel im Fall der Fälle auch waffenrechtliche Folgen hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß Jägermeister

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Ein "Möbeltresor" ist ein "Möbeltresor" weil er in ein Möbel passt. Er bekommt die Tresoreigenschaft nicht durch das Möbel in das er `reingestellt werden kann. Die Zertifizierung des Widerstandsgrades ist vollkommen unabhängig von dem was um den Tresor drumrum ist.

Immer wieder der selbe Bullshit...... :rolleyes:

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Beim Kauf eines Tresors wäre ich im Hinblick auf die "echten" Möbeltresore vorsichtig, da diese dann aufgrund ihrer Sicherheitseinstufung auch wirklich in ein Möbel eingebaut werden müssen. Ansonsten kann es im Schadensfall zu versicherungstechnischen Problemen kommen. Ob der Nichteinbau in ein Möbel im Fall der Fälle auch waffenrechtliche Folgen hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß Jägermeister

Hallöle,

hihi, die Sache mit der Bezeichnung...ich denke mal, man unterscheidet bei den kleineren Modellen in Möbeltresor und Wandtresor (grob jedenfalls) . Während Wandtresore eingemauert werden müssen um ihre Schutzfunktion zu erfüllen bringt der Einbau in einen Wohnzimmerschrank rein gar nix! Ich habe auch einen H1E, der Safe ist Stufe B und damit zugelassen.Zu den 35 kg kommt noch , das er recht sperrig ist und etwas Langwaffenmuni kann man ja auch noch reinstopfen (wegen dem Gewicht :gutidee: ) Wenn er will, kann er das ding ja mit dem Wohnzimmer/Kleiderschrank verschrauben :rolleyes: Meiner ist allerdings anständig mit der Wand verschraubt - sicher ist sicher.

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...Während Wandtresore eingemauert werden müssen um ihre Schutzfunktion zu erfüllen

Korrekt, siehe angefügte VdS Richtlinie Seite 21.

bringt der Einbau in einen Wohnzimmerschrank rein gar nix! ...

Naja, das ist ein zweischneidiges Schwert: Sichtschutz von Außen, etc. Zudem ging es hier um das Umbauen von Tresoren, nicht das Einbauen. Leider finde ich das Urteil nicht, indem wie oben angeführt entschieden wurde.

Gruß Jägermeister

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Hallo uwewittenberg,

nur Deinen Beitrag verstehe ich nicht ganz. Du schreibst zuerst, ich mache es richtig. Aber dann, dass die, die sich nicht melden, die ersten sind, die Besuche erhalten. Ich habe mich noch nie bei der Behörde gemeldet. Ganz ehrlich, bis zu dem Schreiben letztes Jahr habe ich meinen Lebtag nicht daran gedacht bzw. es nicht gewusst, dass man irgendwie tätig werden muss, was solche Nachweise angeht. Und ich bin seit 1984 aktiver Sportschütze...

Grüße,

Crischan

Ich schrieb ja auch eigentlich!

Du machst es richtig, dass Du Dich kümmerst, allerdings ziemlich spät, so dass Du eigentlich glücklich sein kannst, dass Du noch keinen Besuch bekamst!

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  • 6 Jahre später...

Ich erwecke diesen Thread mal wieder zum Leben, da er zu meinem Vorgang passt und man deswegen ja keinen Neuen aufmachen muss.

 

Bin ebenfalls im Besitz des Burg-Wächters H1E. Die Rechnung hatte ich bei WBK-Beantragung beigelegt. Bei der Behörde schrillten ob des Wortes "Möbeltresor" auf der Rechnung die Alarmglocken. Vor-Ort erhielt ich schon eine mündliche Anweisung, wenige Tage später dann ein Schreiben.

 

"Hierin werde ich aufgefordert, den EINSATZSCHRANK, NICHT ZUR FREIEN AUFSTELLUNG(!) gem. VDMA-Einheitsblatt 24992 so in ein Möbel oder hinter eine Wandverkleidung einzubauen, dass der Tresor allseitig (außer die Tür) mit Holz verkleidet ist. Hierzu wird die Verwendung von OSB-Platten o. ä. mit einer Mindeststärke von 20 mm empfohlen.
Weiterhin besteht eine Verankerungspflicht. In Abhängigkeit vom Mauerwerk unter anderem durch die Verankerung mit mindestens 3 Schrauben D=10 mm mit Mindestfestigkeit 8.8."

 

Die Rückfrage beim Hersteller:
Bitte teilen Sie mir mit, ob es sich bei dem im Betreff genannten Tresor tatsächlich um einen Möbel(Einsatz)Tresor im engeren Sinne handelt , welcher nicht zur freien Aufstellung verwendet werden darf und daher umbaut werden muss.

 

Die Antwort des Hersteller:

" bei dem HomeSafe handelt es sich um einen Möbeleinsatztresor, d.h. er ist für den Einbau in einem Schrank geeignet, der Einbau ist allerdings kein muss.
Einige regionale Waffenbehörden bestehen aufgrund der Bezeichnung allerdings auf den Einbau in einen Schrank, in einigen Orten sind die Waffenbehörden nicht so kleinlich und bestehen nicht auf den unbedingten Verbau in ein Möbelstück. Sollten Sie den Schrank nutzen wollen, ist die Vorgabe der Waffenbehörde leider nicht zu umgehen. Eine Verankerung muss in jedem Fall vorgenommen werden. "

 

Eine Verankerung in der rückseitigen Ziegelwand würde ich vornehmen. Optimalerweise käme hier FIS V 16 x 85 M 10 / FIS AM 10 x 130 zur Anwendung. Ansonsten steht der Tresor in einem Schiebetürenschrank, lt. Behöre muss  er aber tortzdem noch umbaut werden, sozusagen ein Haus im Haus. Diese Vorgabe hat mir etwas die Stirn runzeln lassen.

 

Geplant sind hier die Aufbewahrung von max. 5 KW (SpoPi, 9 mm oder .45 ACP).

Munition in einem separaten Munitionsschrank mit Doppelbartschloss (HMF 49205-11)

 

 

 

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Es gibt 100.000 Tresore die für Waffen passen - warum kauftst n ausgerechnet den Quatsch da mit der bekloppten Möbelbezeichnung im Namen.

Wenn du da 5 KW reinpacken willst warum nimmst das so n mini fuzzi Tresor ... dann mußt jedesmal die Kniften auspacken und blank da rein legen.

Meine Empfehlung gibt den zurück und nimm was gscheides .... des koscht au ned mehr.

 

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vor einer Stunde schrieb 2011-Jack:

warum kauftst n ausgerechnet den Quatsch da mit der bekloppten Möbelbezeichnung im Namen.

Weil es kaum einen günstigeren B-Schrank mit Zahlenschloss gibt, Schon mal geschaut was die Kosten? Bei uns werden solche Vorgaben von den Behörden GSD nicht gemacht, einige Kollegen haben sich den geholt um u.a. der Schlüsselproblematik aus dem Weg zu gehen. Neuen Kollegen hab ich diesen Schrank schon mehrfach empfohlen. Ist i.d.R für um die 200 Euro zu bekommen. incl Versand.

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Weder eine Verankerung noch ein Einbau ist erforderlich. Die Verankerungspflicht greift erst bei mehr als 5 KW. Dass der Einbau des Tresors zum Erhalt/zur Erlangung der Sicherheitsstufe nicht notwendig ist, hat dir der Hersteller bestätigt. 

Insofern gegen das Schreiben der Behörde Widerspruch einlegen und die Mail beifügen.

 

Zur Not anwaltliche Hilfe über eine Verbandsrechtsschutz-RSV in Anspruch nehmen.

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Eben:

 

Wann ein Tresor irgendwo eingebaut werden muß und wann nicht, steht im Einheitsblatt. Der Unterschied ist vor allem die Wandstärke am Korpus. Beträgt sie nur 30 mm, darf der Tresor tatsächlich nicht "frei" ausgestellt werden. Laut Einheitsblatt ist aber eine paßgenaue Schreinerarbeit nicht nötig. Dort steht: "... die in Möbel oder hinter Wandverkleidungen eingebaut werden...".

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Hallo Zusammen,
 
vielen Dank für´s Feedback.
 
Ursprünglich wollte ich einen 1er von Hartmann kaufen (auch wegen Feuerschutz für einige ausgewählte Dokumente, Schliessfächer sind bei uns nicht mehr zu bekommen), der Preis wäre aber > 1000 EUR gewesen,  dann bei Hartmann geschaut. In Summe lag ich da aber auch bei ca. 780 EUR. Ein Kamerad hatte mich dann „gedrängt“, mir das zu beschaffen, was das Gesetz verlangt. Und dann kam „Black Friday“ bei Amazon und der Würfel stand für 163 EUR zum Angebot. Und, nachdem ich bei der Behörde war und die Auflage über das Informationsblatt erhalten habe, die Ernüchterung dann doch groß und zunächst dachte ich, „wer billig kauft, kauft zweimal“. Ich habe mich dann nochmals durch das Gesetz gelesen und an keiner Stelle wirklich die Verankerungspflicht (wobei ich das trotzdem als sinnvoll erachte, selbst bei einem 1er Schrank) für den Würfel gelesen.
 
Zudem, der Burg-Wächter sieht keinen Deut anders aus als das gleiche Modell von z. B. Eisenbach, und da ist die Bezeichnung Möbel nicht in der Beschreibung.
 
Das mit dem zusätzlichen Umbauen fand ich aber ein Witz, er befindet sich in einem 2,36 m großen Schwedenschrank mit Schiebetüren, ist also auch nicht direkt sichtbar. Die Rückwand habe ich ausgeschnitten, damit man die Türe komplett schließen kann. Nur damit man nicht direkt mit einem Hebel ansetzen kann.
 
Ach ja, und als abschließende mündliche Empfehlung gab man mir noch mit auf den Weg, die Lücken zwischen der zusätzlichen Einhausung und dem Tresor mit Silikon zu verfüllen (kein Witz!)
 
Ich wollte zunächst nicht auf Konfrontation gehen, da mir Wartezeiten von bis zu 6 Monaten offenbart wurden, das Ergebnis der Abfrage könnte aber auch nur einige Tage dauern. Und ich wollte den einen oder anderen RWK bzw. bei der KM schon mit neuem Gerät trainieren. Daher erstmal die Füsse still gehalten.

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vor 14 Stunden schrieb Quarterhorse:

Ich wollte zunächst nicht auf Konfrontation gehen, da mir Wartezeiten von bis zu 6 Monaten offenbart wurden, das Ergebnis der Abfrage könnte aber auch nur einige Tage dauern. Und ich wollte den einen oder anderen RWK bzw. bei der KM schon mit neuem Gerät trainieren. Daher erstmal die Füsse still gehalten.

Jetzt stellt sich halt die Frage ob die 6 Monate für die gelten, die sich alles gefallen lassen und die einigen Tage für die, die für Ihre Rechte auch mal "kämpfen" bzw. zumindest klar stellen, dass man wissen möchte auf welcher Rechtsgrundlage die "Forderung" oder soll ich sagen "der Wunsch" der Waffenbehörde begründet ist.

 

Aber das ist naürlich Deine Entscheidung. Bei Aussagen wie "da mir Wartezeiten von bis zu 6 Monaten offenbart wurden, das Ergebnis der Abfrage könnte aber auch nur einige Tage dauern" bin ich halt eher der Typ "dann schau ma mal wer Recht hat (evtl. auch bekommt)". Allerdings braucht es das bei meiner Behörde bzw. dem für mich zuständigen Sachbearbeiter so überhaupt nicht, aber es gibt ja auch noch andere Behörden bei denen ich mir "meinen" SB wünschen würde. ;-)

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Bei uns in der Umgebung hat noch ein Schutzenkamerad diesen Hinweis bekommen. Es geht wohl darum, dass man seitlich und von oben nicht mit der Flex ran kann. Wobei einem dann immer noch die Front bleibt.

 

Er hatte auch umbaut. Und bei der letzten Kontrolle stellten die eine übermenge Schwarzpulver fest mit dem Hinweis, sich mal kurz einen Eimer Wasser zu holen. Hatte wohl auch anders ausgehen können. Seine Aussage...so wie es in den Wald reinschreit...

 

Da es bei uns im Haus einen Versuch und in der Nachbarschaft einen vollendeten Einbruch gab, werde ich wohl zusätzlich umbauen.

 

Im Übrigen heute die Email vom LRA bekommen, wenn Bedürfnis Bescheinigung vorliegt, kann ich WBK abholen. Das ging mal fix

Bearbeitet von Quarterhorse
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4 passgenaue Platten aus dem Baumarkt und ne Tüte Kleber, schon ist ein Möbel fertig. Wenn man das billigste Zeug nimmt und unter Verzicht auf irgendeine Schraube direkt auf den Tresor klebt zeigt man dem SB auch gleich was man von seiner Auslegung der Vorschriften hält...

 

Ps, stinkt zwar wie hupe aber mit der Flex kommt man auch durch Holz.

Bearbeitet von bumm
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vor 16 Stunden schrieb Fyodor:

Der Unterschied ist vor allem die Wandstärke am Korpus. Beträgt sie nur 30 mm, darf der Tresor tatsächlich nicht "frei" ausgestellt werden.

Dort geht es um den Abstand zwischen Außen- und Innenmantel, der in diesem Zusammenhang (wie aus dem Einheitsblatt hervorgeht) feuerschutztechnische Gründe hat und nicht mit dem Widerstandsgrad in Zusammenhang steht. Anderweitig müsste auch das beinhaltende Möbelstück zertifiziert sein - da gibt es doch erhebliche Unterschiede zwischen Eiche massiv und Ikea Pappe. Entzündlich darf hingegen beides nicht leicht sein, im Zweifel durch Zugabe von Flammschutzmitteln.

 

So ganz nebenbei: Ich möchte mal wissen, bei welchen B-Schränken zur freien Aufstellung in der mittleren Größenklasse die 60 mm Gesamtabstand über Innen- und Außenmantel gegeben sind.

Ich habe hier allein sieben B-Schränke diverser "Markenhersteller", die allesamt vielleicht auf max. 45 mm kommen...

 

Die 60 mm findet man vielleicht bei zweiflügligen Schränken der 250 KG-+-Klasse.  

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vor 23 Stunden schrieb Quarterhorse:

In Abhängigkeit vom Mauerwerk unter anderem durch die Verankerung mit mindestens 3 Schrauben D=10 mm mit Mindestfestigkeit 8.8."

Hat das Ding denn 3 Löcher für drei Schrauben?

 

Diese Angaben der Mindestfestigkeit kenne ich nur von metrischen Schrauben, die kann man aber kaum in den normalen Fischerdübel drehen. Die müssen wenn überhaupt in einen Schwerlastdübel und der muß in druckfesten Beton...

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Semantic fail!

Natürlich muss es das nicht nach dem Kuchenblech-Einheitsblatt (das hat auch kein Mensch behauptet) und warum das so ist, erschließt sich daraus auch,.

Denn wenn es sich anders verhielte, dann müsste eben auch das Möbelstück zertifiziert sein, da ansonsten komplett sinnbefreit.

 

Aber gut, dass wir drüber gesprochen haben...

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vor 30 Minuten schrieb skout357:

M4 Schraube mit 8.8, mit einer 10.9 und 12.9 sogar eine M3 Schraube.

 

Sorry wenn ich dumm frage.

8.8, 10.9 oder 12.9 was?

Ich habe davon keine Ahnung - deshalb fehlt mir zum Verständnis eine Einheit...

Bearbeitet von Meckii
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