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IGNORED

Anschreiben der Waffenbehörde


Sport-Schütze

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Hallo Forum,

ich wohne in Karlsruhe und habe letztes Jahr auch ein Anschreiben der Stadt erhalten. Da man nun immer mal wieder davon hört, dass tatsächlich die Behörde vor der Türe steht, habe ich dazu mal ein paar Fragen.

Das Anschreiben mit Markierungen meinerseits: Anschreiben

Meine zwei Kurzwaffen habe ich in einem Möbeltresor Burg Wächter H1E mit elektronischem Schloss. Die Munition habe ich in so einer Art Munitionskiste (Bild) mit einem Zahlenschloss.

Nun steht in dem Schreiben, dass der Behörde die ordnungsgemäße Aufbewahrung nachzuweisen ist und falls das noch nicht geschehen ist, diese erneut auf mich zukommen werden.

Meine Fragen:

1. Ich besitze meine SpoPi und 9mm seit Sommer 1998 und noch nie habe ich eine entsprechende Aufbewahrung nachgewiesen. Sollte ich das nun wirklich tun? Und wie funktioniert das genau?

2. In dem Anschreiben steht als Folge von nicht zulässiger Aufbewahrung, dass die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers in Frage gestellt wird, mit der regelmäßigen Folge des Widerrufs der Waffenbesitzkarte. Das heißt, wenn bei der Kontrolle auch nur ein Mißstand festgestellt wird, ist sofort die WBK (und die Waffen) weg?

3. Aktuell steht mein Möbeltresor in meiner Wohnung. Ist es auch möglich, den im Keller zu platzieren? Es ist ein 5-Parteien-Haus mit entsprechender Kelleranlage, die einzelnen Keller sind so typischerweise mit einem Bretterverschlag getrennt und die Türen mit einem einfachen Vorhängeschloss gesichert. Das heißt, natürlich kann in den Keller leichter eingebrochen werden als in die Wohnung. Würde ich zumindest als Laie sagen, wobei die Wohnungstüre bestimmt genauso schnell zu öffnen ist. Ist schon ein altes Haus.

4. Wenn die Behörde nun vor der Türe steht, was muss ich machen? Einlass gewähren und direkter Weg zum Tresor. Auch Öffnen des Tresors?

5. Mit der 9mm schieße ich im Grunde nicht mehr. Da sie schon wirklich alt ist und ich sie mal von einem Jäger erstanden habe (war bestimmt eine Fangschusspistole, nichtmal die Visierung ist verstellbar), überlege ich nun, ob ich sie entweder versuche zu verkaufen oder der Behörde zur Vernichtung zu bringen?

Danke für eure Hilfe.

Gruß,

Crischan

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Gast solideogloria

Machst ein formloses Schreiben an deine Behörde und legst Bilder deines Tresors mit erkennbarer Klassifizierung dazu. Im Optimalfall noch eine Kopie des Kaufbelegs.

P.S. für zwei Pistolen musst du den Klasse B Tresor nicht andübeln.

Warum willst du die 9mm verkaufen? Darfst sie doch behalten.

Bearbeitet von solideogloria
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Hallo Forum,

ich wohne in Karlsruhe und habe letztes Jahr auch ein Anschreiben der Stadt erhalten.

Meine zwei Kurzwaffen habe ich in einem Möbeltresor Burg Wächter H1E mit elektronischem Schloss. Die Munition habe ich in so einer Art Munitionskiste (Bild) mit einem Zahlenschloss.

Hallo Crischan und willkommen im Forum !

Erstens möchte ich anmerken, daß DU dringend was tun musst. Solch ein Schreiben so lange liegen zu lassen ist ungesund. Sorry! :heuldoch:

Deine Aufbewahrung (jetzt) ist WaffG und AWaffV konform, wenn Du mich fragst. 2 Kurzwaffen in B-Tresor, Munition davon getrennt in Blech-Kiste (besseres Schloss ?).

Ad 1)

Als Nachweis gegenüber der Waffenbehörde solltest Du ein Foto des Tresors, ein Foto von der Kiste und ein Foto des Typenschilds des Tresors an die Waffenbehörde senden. Mit Anschreiben á la: "Zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung erhalten Sie ...." Zu einem solchen Nachweis bist Du nach der letzen Änderung im WaffG verpflichtet. Hilfreich ist auch ein Kaufbeleg des Tresors.

Ad 2)

Wenn gravierende Mängel festgestellt werden, dann wird in der Regel genau Deine Befürchtung eintreten. Trifft aber nicht auf Dich zu.

Ad 3)

Den Tresor im Bretterverschlag im Keller aufzustellen, findet die Polizei nicht gut, wie ich aus Anekdoten höre. Dadurch vergrößert sich der Personenkreis, der Zugang haben könnte.

Ad 4)

Hier streiten sich die Geister. Ich würde Folgendes machen: 1.) Zeugen (Anwalt?) hinzuziehen. 2.) Legitimation der Kontrollettis verlangen und bei Deiner Waffenbehörde checken. 3.) Festhalten ob die Kontrolle "anlasslos" oder "mit begründeten Zweifeln" erfolgt. Bei "anlasslos" Zutritt verwehren und Termin ausmachen und die Nachschau nur in Gegenwart eines Anwalts durchführen lassen. Bei "begründet" hast Du schlechte Karten, und musst erlauben. 4.) Den Tresor zeigen. Aufmachen ist zwar im Gesetz nicht zu begründen, aber so logisch, daß es schlecht zu verhindern ist.

Ad 5)

Deine Entscheidung. Waffen abgeben fände ich persönlich falsch. Und erst recht nicht "zur Vernichtung" ohne Entschädigung an die Behörde. Dann schenke sie lieber an einen anderen Schützen.

hoffe, das hilft Dir

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überlege ich nun, ob ich sie entweder versuche zu verkaufen oder der Behörde zur Vernichtung zu bringen?

Da trägt die systematische Weichkocherei schon Früchte...

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Hallo Forum,

Meine Fragen:

1. Ich besitze meine SpoPi und 9mm seit Sommer 1998 und noch nie habe ich eine entsprechende Aufbewahrung nachgewiesen. Sollte ich das nun wirklich tun? Und wie funktioniert das genau?

Siehe Beitrag 2, ich würde es umgehend tun, aber Du brauchst einen B-Schrank!

2. In dem Anschreiben steht als Folge von nicht zulässiger Aufbewahrung, dass die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers in Frage gestellt wird, mit der regelmäßigen Folge des Widerrufs der Waffenbesitzkarte. Das heißt, wenn bei der Kontrolle auch nur ein Mißstand festgestellt wird, ist sofort die WBK (und die Waffen) weg?

S. § 54 WaffG, wenn sie nicht ordnungsgemäß aufbewahrt sind, handelt es sich um eine OWI!

3. Aktuell steht mein Möbeltresor in meiner Wohnung.

Ein Möbeltresor dürfte ev. nicht der Norm entsprechen, kann man aber auf dem Innenschild ablesen!

Ist es auch möglich, den im Keller zu platzieren?

In Deinem Fall würde ich es verneinen!

4. Wenn die Behörde nun vor der Türe steht, was muss ich machen? Einlass gewähren und direkter Weg zum Tresor. Auch Öffnen des Tresors?

Das wurde hier schon bis zum Erbrechen diskutiert, bitte SuFu nutzen!

5. Mit der 9mm schieße ich im Grunde nicht mehr. Da sie schon wirklich alt ist und ich sie mal von einem Jäger erstanden habe (war bestimmt eine Fangschusspistole, nichtmal die Visierung ist verstellbar), überlege ich nun, ob ich sie entweder versuche zu verkaufen oder der Behörde zur Vernichtung zu bringen?

Danke für eure Hilfe.

Gruß,

Crischan

Ah, Tyr war schneller, werde wohl alt! :traurig_16:

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Ein Möbeltresor dürfte ev. nicht der Norm entsprechen...

Wieso das denn?!? Es gibt jede Menge Möbeltressore nach VDMA 24992, Klasse B - ich habe selber so einige davon herumstehen. Ob man die jetzt versicherungstechnisch anschrauben müsste oder nicht ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung gleichgültig.

Der TE hat nur zwei Kurzwaffen. D.h. der Tresor darf leicht sein und er muss nichts anschrauben.

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Nun macht ihn doch nicht irre! Es ist alles okay. Der Burg Wächter H1E ist ein B-Tresor, auch wenn er als Möbeltresor bezeichnet wird, also völlig ausreichend. Auch die Munitionsaufbewahrung ist i.O.

Ruf deine Behörde an und frage, ob die Aufbewahrung schon nachgewiesen ist oder ob Du noch Fotos des Typenschildes machen sollst. Dieses Schreiben ging bei uns auch pauschal an jeden LWB. Da ich schon alles nachgewiesen hatte reicht ein Anruf und die Sache war erledigt.

edit: Seine Pestilenz war schneller ;)

Bearbeitet von Bandit_911
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Ad 1)

Hilfreich ist auch ein Kaufbeleg des Tresors.

Hi Crischan,

dem ist kaum was hinzuzufügen.

Ich würde hier aber gerne noch eine Frage in die Runde werfen, da ich Deinen anderen Thread hier zum Thema Tresorbefestigung gelesen habe:

Ist es wirklich klug, der Behörde einen Beleg zuzuschicken, aus dem hervorgeht, dass sich der Tresor (vorsichtig gesagt) noch nicht so wahnsinnig lange in Deinem Besitz befindet?

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Ist es wirklich klug, der Behörde einen Beleg zuzuschicken, aus dem hervorgeht, dass sich der Tresor (vorsichtig gesagt) noch nicht so wahnsinnig lange in Deinem Besitz befindet?

Ach, daß ist ja nur der neue Tresor, der alte war halt geschenkt, daher kein Kaufbeleg...:huh:

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Hallo Crischan,

hier findest Du das Formular der Waffenbehörde für den Landkreis KA :

http://www.landkreis-karlsruhe.de/media/cu....PDF?1259827802

Ausfüllen, Anlagen ( Rechnungen / Fotos .... ) dazu und abschicken.

Könnte nur sein daß Stadt - und Landkreis sich unterscheiden ---- aber da kannst Du ja beim Amt nachfragen.

Für mich ( Landkreis KA ) war es das richtige Formular.

Nicht zu lange warten ....

Grüße

Teilchenbeschleuniger

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Nein,

er hat noch nicht genug gepostet, um freigeschaltet zu werden. :)

Na dann so.

Ich kenne den Sachbearbeiter persönlich und kann Dir sagen, dass er selbst Sportschütze ist und nur seine Arbeit macht. Er ist sehr nett und umgänglich und will Dir nichts böses. Einfach so schnell als möglich das Schreiben beantworten, Fotos vom Tresor machen und unbedingt eine Rechnung oder Bestätigung beilegen. Falls Du demnächst nicht antwortest muss er Dich besuchen kommen, dazu ist er verpflichtet.

Gruß

Schoffi

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Hallo zusammen,

oh man, so viele Beiträge, da kann ich ja gar nicht auf jeden einzeln eingehen. Sorry!

Also grundsätzlich werde ich mich mit denen nun mal am Montag in Verbindung setzen. Ich habe eh nichts zu verbergen und mit zwei Waffen gehöre ich bestimmt zu denen, die mit am wenigsten besitzen... Aber ich muss auch sagen, so arg kann es mit den Kontrollen ja nicht sein, wenn ich über ein Jahr nach dem Schreiben noch nichts gehört habe. Trotzdem gut zu wissen, dass ich hier nochmal bestätigt wurde, dass meine Aufbewahrung in Ordnung ist.

Und ich muss ja wohl nicht seit 1998 meine diversen Aufbewahrungen nachweisen. Es sollte das aktuelle Modell genügen. Die Rechnung habe ich noch. Alte davor gibt es nicht.

Hallo uwewittenberg,

nur Deinen Beitrag verstehe ich nicht ganz. Du schreibst zuerst, ich mache es richtig. Aber dann, dass die, die sich nicht melden, die ersten sind, die Besuche erhalten. Ich habe mich noch nie bei der Behörde gemeldet. Ganz ehrlich, bis zu dem Schreiben letztes Jahr habe ich meinen Lebtag nicht daran gedacht bzw. es nicht gewusst, dass man irgendwie tätig werden muss, was solche Nachweise angeht. Und ich bin seit 1984 aktiver Sportschütze...

Grüße,

Crischan

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Ganz ehrlich, bis zu dem Schreiben letztes Jahr habe ich meinen Lebtag nicht daran gedacht bzw. es nicht gewusst, dass man irgendwie tätig werden muss, was solche Nachweise angeht. Und ich bin seit 1984 aktiver Sportschütze...

Grüße,

Crischan

DA liegen unsere größten Probleme- hier mal sehr gut sichtbar.

Edith meint - das ist NICHT gegen dich gerichtet, Sport-Schütze! Es ist ein Systemimmanentes Problem.

Bearbeitet von Lobo-s
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Hallo Lobo-s,

ich möchte das natürlich nicht runterspielen. Bekanntermaßen schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Und ich habe natürlich auch seinerzeit einen Sachkundelehrgang und so gemacht. Daran kann ich mich heute im Detail nicht mehr erinnern, aber ich war immer der Meinung, dass a) die richtige Aufbewahrung meinerseits und B) das Wissen der Behörde welche Waffen ich besitze (bedingt durch die WBK) ausreicht. Bis zu dem Schreiben der Waffenbehörde habe ich nicht davon gehört, dass ich denen die Aufbewahrung noch beweisen muss.

Wie dem auch sei. Ich habe die Post eben fertig gemacht. Formular ausgefüllt, drei Bilder beigelegt (Tresor, Zertifikat und Munitionsbehältnis) sowie die Rechnung des Tresors. Das werde ich morgen bei der Post abgeben und dann ist es in meinen Augen gut.

Gruß,

Crischan

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Wie dem auch sei. Ich habe die Post eben fertig gemacht. Formular ausgefüllt, drei Bilder beigelegt (Tresor, Zertifikat und Munitionsbehältnis) sowie die Rechnung des Tresors. Das werde ich morgen bei der Post abgeben und dann ist es in meinen Augen gut.

Gruß,

Crischan

die Rechnung lass Bitte weg!!!!!!! das Bild von dem Tresor & dem Zertifikat reicht

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Hallo Lobo-s,

ich möchte das natürlich nicht runterspielen. Bekanntermaßen schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Und ich habe natürlich auch seinerzeit einen Sachkundelehrgang und so gemacht. Daran kann ich mich heute im Detail nicht mehr erinnern, aber ich war immer der Meinung, dass a) die richtige Aufbewahrung meinerseits und B) das Wissen der Behörde welche Waffen ich besitze (bedingt durch die WBK) ausreicht. Bis zu dem Schreiben der Waffenbehörde habe ich nicht davon gehört, dass ich denen die Aufbewahrung noch beweisen muss.

Wie dem auch sei. Ich habe die Post eben fertig gemacht. Formular ausgefüllt, drei Bilder beigelegt (Tresor, Zertifikat und Munitionsbehältnis) sowie die Rechnung des Tresors. Das werde ich morgen bei der Post abgeben und dann ist es in meinen Augen gut.

Gruß,

Crischan

Nochmal: DU warst nicht gemeint, du hast das Problem nur benannt.

Ich habe man ROT markiert, WO das Problem liegt.

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