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IGNORED

Chronologie einer verdachtsunabhängigen Kontrolle


Reiner Assmann

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
karl22, ich bin meiner Verpflichtung, den Aufbewahrungsnachweis, nachgekommen.

Weitere Verpflichtungen sind für mich nicht erkennbar.

Personen die ich nicht in meinem Haus/Grundstück haben möchte muß ich auch nicht dulden.

Für den Entzug der Zuverlässigkeit, reicht da eine Verweigerung der Kontrolle?

Oder muß erst ein Verstoß der Aufbewahrung nachgewiesen werden?

Schnuffi

Schnuffi,

natürlich trifft das nur zu wenn die Nachschau überhaupt zulässig ist, genaueres werden wir erst nach einem Urteil oder der Beschwerde wissen.

Karl

Geschrieben

Ich lese hier immer nur "...werde ich, werde ich nicht, brauchst du nicht, mit mir nicht, die können mich mal......"

Ich möchte gern mal lesen: " Ich HABE...." und "...daraus ergaben sich ... Folgen..."

Egel ob positiev oder negatiev. Haubtsache nachprüfbar!

Geschrieben

Dazu hat sich ja vor kurzem was in Berlin getan.

Was dabei rauskommt, werden wir wohl irgendwann erfahren.

Ich gehe mal für mich davon aus, dass die dort agierenden Behörden

aus ihrer Sicht "den Falschen" im Fadenkreuz hatten und gewaltig was

auf die Nuss bekommen.

Ansonsten wäre mein (noch vorhandenes) Vertrauen in den Rechtsstaat

irreparabel beschädigt.......

Geschrieben
Ich möchte gern mal lesen: " Ich HABE...." und "...daraus ergaben sich ... Folgen..."

Das setzt zwingend voraus, dass Kontrollen/Kontrollversuche bei denen, die hier mitdiskutieren,

stattgefunden HABEN...

Geschrieben
Egel ob positiev oder negatiev. Haubtsache nachprüfbar!

Genau diese Fakten werden zur Zeit bei Max geschaffen. er hat zuerst verweigert, später einen Termin ausgemacht, bei dem die Kontrolle nicht durchgeführt wurde, vermutlich weil ein Zeuge anwesend war.

Geschrieben

Bei mir wirds so laufen:

erstmal verweigern und einen Termin ausmachen.

Beim Termin: die Waffen zeige ich im Freien (beim Warten auf die Herren kann ich ja die Zeit zur Waffenpflege nutzen in meinem 3-Seitenhof, Mietwohnung ist/wäre halt bissel blöder), die Tresore können sie durchs Kellerfenster sehen. Ende. Ins Haus gibts nichts.

mfg

Geschrieben

Gibt es hier keinen im Forum, der mit Video-Überwachung zu tun hat und

unserem Max ein komplettes Equipement mit ein paar CAM´s und Langzeitrecorder

für die kritische Zeit stellen kann ?

"Achtung Videoüberwachung" an die Tür (gaaanz klein) und gut is....

Gruß

Stephan, der leider sowas nicht rumstehen hat

Geschrieben
Wie übrigens eine Verwaltungsbehörde den oben genannnten Nachweis führen will (ohne jegliche strafprozessualen Befugnisse, wie sie etwa eine Strafverfolgungsbehörde hat), ist eine spannende Frage.

Das Ordnungsamt einer großen Stadt in BW verschickt auch Vorladungen an Motorradhalter, deren fahrer angeblich zu schnell gefahren sein soll. Und das obwohl die wissen, daß ein Anwalt schon tätig ist. Dummheit oder DDR2.0?

Geschrieben
Das Ordnungsamt einer großen Stadt in BW verschickt auch Vorladungen an Motorradhalter, deren fahrer angeblich zu schnell gefahren sein soll. Und das obwohl die wissen, daß ein Anwalt schon tätig ist. Dummheit oder DDR2.0?

Nein! Fakten schaffen - denn der eine oder andere wird mitmachen. Nennt sich dann Rechtspraxis.

Geschrieben
Nein! Fakten schaffen - denn der eine oder andere wird mitmachen. Nennt sich dann Rechtspraxis.

Genau wie bei den § 36 Abs. 3 S. 2 - Nachschauen. :closedeyes:

Wenn jeder die "Verhütung" nach Satz 3 verlangte, bevor er die Kontrolleure in die Wohnung ließe, gäbe es keine Versuche, anlaßlose Nachschauen durchzusetzen. :bud:

Geschrieben
...

Leider - und das sage ich ernst gemeint - kam bisher noch niemand zu mir, dies obwohl hier in der Gegend schon heftig und eifrig kontrolliert wird und ich gegen meinen SB und dessen Vorgesetzte in Sache schon geklagt und gewonnen hatte...

Na, dann hast du doch schon mal gezeigt, dass du dich nicht ins Bockshorn jagen lässt. Die politisch entsprechend motivierten Verwaltungsmitarbeiter suchen bestimmt nicht den steinigsten Weg...

Gruß

Erik

Geschrieben
Stimmt, sie dürfen die Kontrolle nicht erzwingen, nur müssen sie auf Deine prsönlichen Probleme nicht eingehen.

Im Regelfall wird eine Waffenbehörde in solchen Fällen meines Erachtens eine "salomonische" Lösung anstreben. Also z.B. dass der Mann, dessen Frau permament keinen Einlass gewährt und Termine ohne diese nicht möglich sind eben auf andere Weise - schriftlich fotografisch - seiner Nachweispflicht nachkommt.

Als solch ein Mann würd ich mich übrigens schämen und mal ernsthaft drüber nachdenken, was die Ehe eigentlich noch wert ist, wenn man als Partner nicht mal eigenverantwortlich einer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen darf. :rolleyes:

Geschrieben
Mann würd ich mich übrigens schämen und mal ernsthaft drüber nachdenken, was die Ehe eigentlich noch wert ist, wenn man als Partner nicht mal eigenverantwortlich einer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen darf. :rolleyes:

man sollte als mitarbeiter einer ordnungsbehörde respektieren , wenn die ehefrau eines "kunden" auf die wahrung ihrer verfassungsmäßigen rechte - eigenverantwortlich!! - besteht und diese - eigenverantwortlich!! - nicht aufgeben will.... auch nicht um ihrem mann repressalien von staatlicher seite zu ersparen!

der ehemann kann nicht, stellvertretend für seine ehefrau, ihren verzicht auf ihre verfassungsmäßigen rechte erklären! dafür müsste er sie erst entmündigen lassen und die vormundschaft über sie erhalten! es ist ja mitunter schon schwer selbst auf seine verfassungsmäßigen rechte zu verzichten... wie soll das dann für andere möglich sein?

.. sorum wird ein schuh drauss.....

SBine ich schätze deine sachkompetenz, aber ich glaube hier argumentierst du etwas "eigenwillig"

gruß alzi

Geschrieben
Als solch ein Mann würd ich mich übrigens schämen und mal ernsthaft drüber nachdenken, was die Ehe eigentlich noch wert ist, wenn man als Partner nicht mal eigenverantwortlich einer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen darf. :rolleyes:

Ich würde mir als Angestellter, besonders aber als Beamter, Gedanken machen, wem ich eigentlich diene und was FDGO bedeutet. Sollten die eigenen Ansichten nicht kongruent mit der selbigen sein, so sollte man diesem Beruf/Dienst den Rücken kehren.

Manchmal frage ich mich, ob die Pflicht eines Soldaten, das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes zur verteidigen, auch eine Verpflichtung zur Umsetzung im Inland beinhaltet.

Geschrieben
Ich würde mir als Angestellte®, besonders aber als Beamter, Gedanken machen, wem ich eigentlich diene und was FDGO bedeutet. Sollten die eigenen Ansichten nicht konkret mit der selbigen sein, so sollte man diesem Beruf/Dienst den Rücken kehren.

Wenn das innerhalb 24 Stunden vollzogen würde, wäre es ganz schnell ziemlich leer in deutschen Amtsstuben.

Geschrieben
In der Praxis würde die Waffenbehörde wohl eine Terminierung der Waffenkontrolle ohne Frau vor Ort anberaumen.

Und dann?

Gilt dann der Wille der Frau nicht mehr, nur weil sie nicht anwesend ist und ausgetrickst wurde?

Als solch ein Mann würd ich mich übrigens schämen und mal ernsthaft drüber nachdenken, was die Ehe eigentlich noch wert ist, wenn man als Partner nicht mal eigenverantwortlich einer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen darf. :rolleyes:

Ich gehe davon aus, dass du nicht im Geringsten verstanden hast, worum es den Gründungsvätern unserer BRD bedeutete, die Unverletzlichkeit der Wohnung im Grundgesetz zu verankern und was die FDGO bedeutet.

Außerdem bin ich "als solch ein Mann" ein Stück weit darauf stolz, dass meine Frau fähig ist selbständig zu denken und nicht dummes Zeugs anderer nachplappert...

... und deswegen brauche ich auch nicht extra einen Termin zu machen, wenn die Frau nicht nicht vor Ort ist und finde solche Ideen mehr als :peinlich:

Geschrieben
Als solch ein Mann würd ich mich übrigens schämen und mal ernsthaft drüber nachdenken, was die Ehe eigentlich noch wert ist, wenn man als Partner nicht mal eigenverantwortlich einer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen darf. :rolleyes:

Also ich liebe mein Frau besonders dafür, dass sie nicht auf ihr Recht verzichtet. Sie bekommt einen extra Blumenstrauß und darf sich Schuhe kaufen.

Aber um ehrlich zu sein, mich gruselt vor solchen Staatsdienern.

BBF

Gast solideogloria
Geschrieben

Hallo BBF und Lusumi, ich finde ihr habt recht (meine Meinung) , aber man das auch ohne persönlichen Angriff äußern (auch nur meine Meinung) :) .

Geschrieben

JA.

Deswegen habe ich auch auf einen persönlichen Angriff verzichtet und nicht geschrieben, was ich von solchen Leuten als Mensch oder als Behördenangestellter denke...

Geschrieben
Deswegen habe ich auch auf einen persönlichen Angriff verzichtet und nicht geschrieben, was ich von solchen Leuten als Mensch oder als Behördenangestellter denke...

Er meint bestimmt mich, weil's mich gruselt.

BBF

Geschrieben
Wenn das innerhalb 24 Stunden vollzogen würde, wäre es ganz schnell ziemlich leer in deutschen Amtsstuben.

Warum? Schon mal darüber nachgedacht dass diese Anordnungen/Gesetze in UNSEREM Auftrag (indirekt) erlassen wurden (weil wir blöd waren und uns unsere andere Dinge wichtiger waren als einmal über die Konsequenzen nachzudenken - gilt zumeist für den größten Teil der Bevölkerung) und durch UNSERE von UNS gewählten Politiker manifestiert wurden?

WIR als Bürger erwarten zu Recht, dass die Beamten und Angestellten UNSERES Verwaltungsapparates UNSERE Regeln auch umsetzen. Wenn es um unsere Interessen geht, sind wir die ersten,. die genau dieses verlangen.

Wer glaubt, es macht den Leuten Spaß in anderen/fremden Wohnungen herum zu trampeln ist für mich ein Depp. Das sind auch Bürger/Mieter/Familienväter und sie wissen ganz genau, wie sie sich fühlen würden.

Vielleicht ist das auch der Grund, warum der eine oder andere seine Unsicherheit und Unwohlsein durch etwas forsches Auftreten überdecken will.

ALLE Dinge haben immer mindestens zwei Seiten. Denkt man sich mal in die Lage des anderen, wird vielem schon ein Teil der Brisanz genommen.

Die durchführenden Leute sind NICHT unsere Feinde - sie arbeiten in unserem Auftrag für uns - auch, wenn uns das Ergebnis nicht immer gefällt.

Die Verursacher dieser ganzen Sch...e sitzen woanders und man kann ihre - die Einstellung widerspiegelnden- zum Teil nicht nur dummen sondern hochnäsigen Kommentare im Protokoll ( von Reiner eingestellt) nachlesen.

Geschrieben

@Lobo-S:

Gerade die Äußerungen von Sachbearbeiter zeigen doch, daß es nicht bei allen Behördenmitarbeitern, ob Beamter oder nicht, nicht so ist. Außerdem stehen die ersten 19 Artikel des GG weit vor allen weiteren gesetzlichen Vorgaben und wenn jemand, der ggf. einen Auftrag durchzuführen hat, der an der Grenze der Grundrechte mindestens so entlangschrammt wie die Titanic am Eisberg, der sollte dies mit dem notwendigen Feingefühl tun.

Geschrieben
Als solch ein Mann würd ich mich übrigens schämen und mal ernsthaft drüber nachdenken, was die Ehe eigentlich noch wert ist, wenn man als Partner nicht mal eigenverantwortlich einer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen darf. :rolleyes:

Als solch eine Frau würd ich mich übrigens schämen und mal ernsthaft darüber nachdenken, was die ehe eigentlich noch wert ist, wenn man als Partner nicht einmal eigenverantwortlich ein grundgesetzliches Grundrecht wahrnehmen darf. :kotz:

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