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IGNORED

Chronologie einer verdachtsunabhängigen Kontrolle


Reiner Assmann

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Es geht auch ganz anders. Nach Übersendung von Fotos und einer Rechnungskopie für den Tresor hat mir mein SB mitgeteilt, dass ich überhaupt keinen Besuch bekomme.

Mit Dienstsiegelabdruck und Unterschrift oder doch eher informell?

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  • 2 Wochen später...
Und Leo wie war denn nun deine Nachschau?

:rolleyes: Ach ja.. das hätte ich jetzt beinahe vergessen...

Kurz gesagt, wie erwartet.. völlig Problemlos! Die beiden (mir bekannten) wie gewohnt freundlichen Herrschaften von der Behörde sind pünktlich erschienen.. ich habe Sie herein gebeten, man hat einen kurzen Blick auf die Schränke geworfen.. ein paar Kreuzchen auf einem mitgebrachten Formular gemacht.. und das ist's eigentlich schon gewesen.

Die eigentliche Kontrolle hat keine 2 Minuten gedauert.. das besichtigen der Schrank-Inhalte und das private Geplauder etwas länger.. aber das gehört meiner Meinung nach dazu :)

Und gekostet hat die Kontrolle natürlich auch nichts.. :icon14:

Gruß

Hunter

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Die haben auch den Inhalt angeschaut aber mit nichts verglichen oder dazu was notiert?! Rein privates Gespräch darüber?

:rolleyes: die Besichtigung des Inhalts war rein privater Natur.. das hatte mit der Kontrolle nichts zu tun! Da ich weis das sich der SB für Waffen interessiert hab ich natürlich gefragt ob Er rein schauen möchte...

Gruß

Hunter

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Auch bei mir, bereits im Dezember, eine verdachtsunabhängige, aber angemeldete Kontrolle. Bundesland NRW, kreisangehörige Gemeinde.

Fotos hatte ich schon geschickt, es bestand nur noch Unklarheit wegen eines älteren B-Würfels ohne Zertifizierungsplakette. Das Dingen wies zwar die

Maße auf, die auch heute im Katalog nachzuschlagen sind, aber fiel durch, weil bei unzertifizieten Schränken die Tür eine bestimmte Stärke haben muß.

Das war nicht der Fall.

Also bekam ich die Aufgabe, mir einen zertifizierten B-Würfel zu beschaffen. War für mich kein Problem. Ärgerlich aber allemal, wenn man bedenkt, daß es LWB gibt, die jahrelang ihre meist geerbte oder aus Altbesitz stammende Waffe irgendwo zwischen den Socken aufbewahren und unsereiner nun der gelackmeierte ist und zweimal zahlen darf.

Bei der Gelegenheit durfte ich dann noch mal kurz den A-Schrank öffnen und mein Pulverlager vorführen. War natürlich alles im grünen Bereich.

Für die mitlesenden Antis: war es aber sowieso schon!!! Nicht nur, weil der Behördenvertreter mal reingeschaut hat.

Gebühren: Null!!!

Den Erwerb des neuen B-Schranks habe ich mit einem Scan des Kaufbelegs nachgewiesen.

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Erstens finde ich die Kontrolle hier nicht völlig verdachtsunabhängig, denn wie er selber schreibt bestand Unsicherheit bzgl. der Einstufung eines B-Schrankes. Diese Nachschau erbrachte eben, dass die Waffenbehörde diesen nicht akzeptiert. Ärgerlich, aber okay. Doch diese Nachschau hätte es sicherlich auch unter dem "alten" WaffG gegeben. Also nicht immer gegen alles pauschal poltern. ;)

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Ach, interessant - sind da die Waffenaufbewahrungskontrolleure auch zuständig und befugt?

In diesem Fall schon. In NRW sind für die §-27-Angelegenheiten in Kreisfreien Städten wie Düsseldorf, Münster, Köln die Ordnungsämter der Stadtverwaltung zuständig, während die Waffenrechtsangelegenheiten bei der Polizei, genauer, beim Polizeipräsidenten angesiedelt sind.

Bei den Kreisangehörigen Gemeinden ist es für beides die Kreispolizeibehörde, die dem Landrat des Kreises unterstellt ist.

Damals waren es die Gewerbeaufsichtsämter, später die staatl. Ämter für Arbeitsschutz.

Ich bin für die aktuelle Lösung recht dankbar. Kompetenz aus einer Hand!

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