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karl22

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  1. Nichts was für den geschulten Waffenbesitzer nicht sofort als Angriff auf den Waffenbesitz darstellt. Wenn ich mit dem Hubschrauber, vielleicht noch aus dem Ausland zum Schiessen einfliege könnte ich mir es schon als Vorteil vorstellen wenn ich meine Waffen schon am Stand habe, für ne zweite Flinte zu hause sollte es in diesen Einkommensgruppen ja noch reichen. Karl
  2. richtig ist nur eine Ordnugswidrigkeit. was das Auto betrifft hast Du recht, aber zahlen muß am Ende für den Schaden der Halter, bzw. dessen Versicherung.
  3. Vergiss es, schon x-mal vor Gericht gescheitert, Anspruch besteht nicht, auch wenn es gelegentlich Sachbearbeiter akzeptiert haben. Absetzen ist (war) bei Forstbediensteten und (Berufs)jägern möglich, da Arbeitsmittel. Die Tatsache, daß Schießen als Dienstsport erlaubt ist begründet auch noch keinen Anspruch, den hättest Du zuerst gegen den Dienstherrn, der es Dir dann nicht erlaubt, wenn er noch für Dein Vergnügen zahlen soll. Karl
  4. einem jungen aufstrebenden Unternehmer solche Knüppel zwischen die Beine zu werfen! Karl
  5. karl22

    GELBE WBK

    Wolli, daß man in Bayern Einzellader gleich welches Kaliber auf Gelbe bekommt ist klar, steht so im Gesetz, mit einer Befürwortung des Kalibers 12,7 dürfte es aber schwer werden, da es kein erlaubtes Kaliber beim DSB/BSSB ist. Karl
  6. Wie oben steht handelt es sich um den 2. Vorsitzenden, und das darf jeder werden, der nach der Vereinssatzung gewählt werden darf. Karl
  7. Wenn es die Vereinssatzung nicht verbietet darf auch ein vorbelasteter Kandidat werden. Karl
  8. karl22

    GELBE WBK

    Das ist für Bayern richtig, nur haben das noch nicht alle Behörden in den übrigen, meist nördlich gelegenen Bundesländern mitbekommen. Karl
  9. Wenn ich mein Boot verleihe, lautet die Anweisung: "Gebrauch unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen." Karl
  10. Das Bedürfnis für Seenotrettungsmittel hat der verantwortliche Skipper, d. h. du brauchst ein Schiff, ein eigenes oder du charterst eines. Zum erforderlichen Führerschein kannst du dann noch eine zusätzliche Ausbildung für Signalmittel machen. Die Signalmittel dürfen nur im Seenotfall oder nach behördlicher Erlaubnis bei Sportveranstaltungen (Regatta) verwendet werden. Silvester ist übrigens kein Seenotfall. Die Kosten kannst du bei den einschlägigen Schulen oder Vereinen und Bootshändlern erfragen. Dazu kommen noch die Kosten für die Augenuntersuchung und den Erste Hilfe Kurs. Karl
  11. Das lernst Du wenn die erforderliche Zusatzprüfung für den Bootsführerschein machst.
  12. karl22

    Waffe eintragen?

    und das gesparte für den Kurs kann man auch noch ein Waffen und Munition anlegen. Karl
  13. richtig, und ein Mensch den wir bisher für eine Frau gehalten haben ist ein Mann, weil er Hosen trägt. Karl
  14. Wollen wir mal nicht übertreiben http://www.remington.com/products/firearms...xpress_deer.asp
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