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IGNORED

Schreckschuss in der Wohnung abfeuern


Rome

Empfohlene Beiträge

Hallo

kürzlich habe ich einen Bericht gehört, nach dem gegen Jemanden, der in seiner Wohnung mit einer Schreckschusspistole Platzpatronen abgefeuert hat, wegen Verstoss gegen das Waffengesetz ermittelt wird.

Darf ich nicht mit meiner Schreckschusspistole in meiner Wohnung rumknallern?

Gut evtl bekomm ich Probleme wegen dem Lärm aber waffenrechtlich doch nicht oder?

LG Roman

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Ich würd,s lassen.

Ich denke da an pöse Nachbarn...

und nen anschliesenden "Besuch".

Wie er bei einem unserer Vereinsmitglieder vor kurzem stattfand.

Und das alles, ganz ohne Knall.

Der Mann wollte nur seinen Vorderlader reinigen.

So weit ist,s schon mit dem "Denunziantentum"

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Moderativer Hinweis:

Auch ich kann über die Geschichte mit dem Griesheimer Schlüssel regelmäßig lachen, aber mit der Frage, um die es in diesem Thread geht, hat das nichts zu tun.

Bitte bleibt beim Thema.

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Da mein Beitrag hier anscheinend gelöscht wurde, nochmal.

Es war kein Witz mit der Uhrzeit.

Auch die Uhrzeit ist bei diesem Thema relevant. Natürlich kann man in seiner Wohnung mit Schreckschuss schiessen, aber nicht um jeder Uhrzeit. In manchen Gegenden ist eine extreme Ruhe angeordnet. Auch Sonntags sollte man es sein lassen.

Frage an den Mod. Warum war mein vorheriger Beitrag so anders das man ihn löschen muss?

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Frage an den Mod. Warum war mein vorheriger Beitrag so anders das man ihn löschen muss?

Nach nochmaligen betrachten, hätte man ihn nicht unbedingt löschen müssen. Aber garniert mit den Smilieys zu der Zeit, als der Thread gerade dabei war in Geblödel abzudriften, wurde er mitentsorgt.

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Na ja,

mal erlaubt hin oder erlaubt her.

Wenn ich mit meinem WauWau gassi gehe und an einem Grundstück vorbei komme in dem eindeutig Schüsse zu hören sind - evtl. noch a bissele

Geschrei dazu - was würde ich wohl denken - was würde ich wohl machen.

Wenn die grünen Männchen ankommen und im Sonntagsanzug anrücken kostet das richtig Geld - Geld das der Steuerzahler bezahlen soll, nur weil

jemand es nicht abwarten kann bis es wieder Silvester ist.

Salve Hülsenstopfer

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Gut evtl bekomm ich Probleme wegen dem Lärm aber waffenrechtlich doch nicht oder?

Nach 22 Uhr und an Sonntags wie auch Feiertags kann es mit dem Nachbarn richtig Ärger geben, ist ja wie mit Rasenmähen, da kennt die Lärmschutzverordnung keine Ausnahme.

Wenn es unbedingt sein muss, würde ich halt in den Keller gehen, oder einen Schalldämpfer draufmachem.

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Wenn die grünen Männchen ankommen und im Sonntagsanzug anrücken kostet das richtig Geld - Geld das der Steuerzahler bezahlen soll, nur weil

jemand es nicht abwarten kann bis es wieder Silvester ist.

Ich nenne das vorauseilenden Gehorsam. Weshalb sollte es nur an Silvester knallen? Weshalb darf mein Nachbarn ohrenbetäubend mit dem Laubbläser seinen Spieltrieb befriedigen, ich aber nicht einige Platzpatronen auf meinem Grundstück durchjagen, obwohl beides rechtlich exakt gleichermaßen legal einzuordnen ist und dieselbe Belästigung darstellt?

Die Leute müssen lernen, Dinge grundsätzlich als erlaubt und harmlos zu betrachten, so wie das einer freiheitlichen Gesellschaft würdig und nach unserem Rechtsprinzip zu handhaben ist, und nicht bei jedem Mist die Polizei rufen, nur weil sie notorisch krankhaft jeden Nachbarn der schlimmsten Sachen verdächtigen und im Ordnungswahn alles und jedes für eine möglicherweise verbotswidrige Störung halten (Nach dem Motto: "Ich hab zwar keine Ahnung, aber irgendein Gesetz muss es doch geben, dass das alles verbietet, wokommwadenndahin!".

Wenn durch so einen unnützen Polizeieinsatz der eifrige Anrufer und ein Dutzend andere, die das mitbekommen haben, entsprechend erzogen wurden, beim nächsten Mal das Hirn einzuschalten, ob es wirklich so wahrscheinlich ist, dass auf ein und demselben Grundstück zig scharfe Schüsse in kontinuierlicher Folge mit Ladepausen in verbrecherischer Absicht abgefeuert werden oder doch eher, dass nur mal jemand sein harmloses Spielzeug ausprobiert, dann ist das Geld der Steuerzahler sinnvoll in Volksbildung und in unserem Interesse angelegt. Für jeden noch so abstrusen Blödsinn ist ja sonst auch genug Geld da.

--

Zum Schießen in der Wohnung: Hab ich ein Mal gemacht, einen Schuss 9mm P.A.K., bei geschlossenen Fenstern. War trotz doppeltem Gehörschutz (Stöpsel+MickeyMouse) sehr unangenehm laut.

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Ich habe mal zuhause ein paar Schuss 6mm Flobert abgefeuert. Mit Ohrstöpseln war der Knall ganz angenehm zu ertragen. Dabei wird allerdings eine Menge Gestank verursacht. Gerade im Keller, wo es mit der Belüftung schwierig ist, würde ich so etwas nicht unbedingt machen.

Zur Lautstärke kann ich den Aufsatz "Schalldruckspitzenpegel von Schüssen aus Schreckschußwaffen" von Rothschild/Dieker/Prante/Maschke, erschienen in der HNO 12/98, S. 986-992 empfehlen.

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Ich nenne das vorauseilenden Gehorsam. Weshalb sollte es nur an Silvester knallen? Weshalb darf mein Nachbarn ohrenbetäubend mit dem Laubbläser seinen Spieltrieb befriedigen, ich aber nicht einige Platzpatronen auf meinem Grundstück durchjagen, obwohl beides rechtlich exakt gleichermaßen legal einzuordnen ist und dieselbe Belästigung darstellt?

Die Leute müssen lernen, Dinge grundsätzlich als erlaubt und harmlos zu betrachten, so wie das einer freiheitlichen Gesellschaft würdig und nach unserem Rechtsprinzip zu handhaben ist, und nicht bei jedem Mist die Polizei rufen, nur weil sie notorisch krankhaft jeden Nachbarn der schlimmsten Sachen verdächtigen

ich hab zwar nichts gegen die Frage dieses Beitrags, aber deine Antwort ist ja wohl voll der Gipfel.

Was bitte hat es mit "vorauseilenden Gehorsam" zu tun wenn ich auf ner Straße laufe und dann Schüsse aus einem Haus höre und ich dann die Polizei rufe? Gehts noch?

Könnte es nicht vieleicht sein das dort gerade etwas schlimmes passiert? Soll ich vieleicht erst mal anklopfen und fragen ob alles OK iss?

Soll dein Beitrag so zu lesen sein das du in so einer Situation einfach weitergehst und dir denkst "och, da schießt ja nur einer mit Schreckschuss"? Ist dein Motto wegschauen/weghören?

Mag sein das Laubbläser und abschießen von Platzpatronen legal einzuordnen sind, es aber doch grundverschiedene Dinge sind.

Es gibt Sachen die sind legal, aber man sollte sie doch lassen oder vermeiden.

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Vielleicht lasse ich mich ja zu wenig von Boulevardmedien berieseln, aber was Schusswaffenkriminalität in unserem noch relativ beschaulichen Deutschland angeht, würde ich tatsächlich, wenn ich simples Geknalle, v.a. zu regulärer Tageszeit, hören würde (insb. in beschaulichen Wohngegenden oder speziell lokalisierbar auf einem bekannten Privatgrundstück), nicht als erstes von Mord und Totschlag, einer wilden Schießerei oder einem durchgeknallten Schützen mit scharfer Waffe ausgehen. Schon gar nicht, wenn das Geknalle die einzige Wahrnehmung ist, die ich machen kann (ohne sichtbaren Schützen, weglaufende Leute, ohne Geschrei, ohne klirrende Fenster... etc.); gerade wenn viele Schüsse in offensichtlich manueller Abfolge, gewisser Regelmäßigkeit und mit vermutlichen Ladepausen zu hören sind.

Ich denke, folgenreiche scharfe Schüsse wird man entweder als einzelnen, verfälschten Knall irgendwo, gar nicht als Schuss mitbekommen; oder die andere Variante, schon wirklich eindeutig zuordnen können, weil man Zeuge weiteren Tatgeschehens wird.

Meinst du wirklich, dass diese Annahmen so realitätsfern sind?

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chute; ich wünsche Dir viel Glück!

beim Durchsetzen " Deiner" Meinung..vor allem in "heutigen" Zeiten. Übrigens, ich habe den "Spassrevolver" meines Sohnes den er sich mal vor Jahren zum "Knallen" gekauft hatte, auf Geheiss" meines Sohnes.-entsorgt. Nun ja,- tut dann auch Not,....wenn man sich offiziell sich mit ner 45/90....beschäftigen möchte! !

Und man.....den "Unterschied" kennt.

chute,....viel Spaß noch.....

mit den... Nachbarn.....und mit den "unangemeldten" Besuchern.

Und wenn die ne grüne Farbe haben ? hast,e noch Glück gehabt! ! !

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Erst kommen die schwarz gekleideten und dann ev. die mit dem weißen Kittel!

Nun ja, wie ich schon öfter schrieb, paßt auf Eure Nachbarn auf.

Bei einem Verdacht wird eben die Wohnung gestürmt und eine Strafanzeige wegen Verdacht Verst. WaffG geschrieben, dass das Verfahren dann ev. eingestellt wird ist ein anderer Schuh.

Ev. wird es dann eine OWI wegen Lärmverstoß und die Waffe bleibt eingezogen!

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Ich habe mal zuhause ein paar Schuss 6mm Flobert abgefeuert. ...

Zur Lautstärke kann ich den Aufsatz "Schalldruckspitzenpegel von Schüssen aus Schreckschußwaffen" von Rothschild/Dieker/Prante/Maschke, erschienen in der HNO 12/98, S. 986-992 empfehlen.

Also ich muss sagen, gerade von Dir bin mit dieser Antwort richtig enttäuscht. Warum? Weil ich von dir hier einen Fachaufsatz erwartet hätte, der die rechtlichen Aspekte des Schießen ausserhalb von Schießstätten oder der ordnungsgemäßen Jagdausübung berücksichtigt hätte. Komm befasst dich noch mal dezidiert mit § 12 Abs. 4 WaffG.

Grüße

SWJ

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Zum Schießen in der Wohnung: Hab ich ein Mal gemacht, einen Schuss 9mm P.A.K., bei geschlossenen Fenstern. War trotz doppeltem Gehörschutz (Stöpsel+MickeyMouse) sehr unangenehm laut.

Das kann ich bestätigen wobei ich einen Schuss an Sylvester mit einer gebördelten Platzpatrone aus einer echten Pistole abgab. Es war wirklich unangenehm laut trotz Gehörschutz.

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Vielleicht lasse ich mich ja zu wenig von Boulevardmedien berieseln, aber was Schusswaffenkriminalität in unserem noch relativ beschaulichen Deutschland angeht, würde ich tatsächlich, wenn ich simples Geknalle, v.a. zu regulärer Tageszeit, hören würde (insb. in beschaulichen Wohngegenden oder speziell lokalisierbar auf einem bekannten Privatgrundstück), nicht als erstes von Mord und Totschlag, einer wilden Schießerei oder einem durchgeknallten Schützen mit scharfer Waffe ausgehen. Schon gar nicht, wenn das Geknalle die einzige Wahrnehmung ist, die ich machen kann (ohne sichtbaren Schützen, weglaufende Leute, ohne Geschrei, ohne klirrende Fenster... etc.); gerade wenn viele Schüsse in offensichtlich manueller Abfolge, gewisser Regelmäßigkeit und mit vermutlichen Ladepausen zu hören sind.

Ich denke, folgenreiche scharfe Schüsse wird man entweder als einzelnen, verfälschten Knall irgendwo, gar nicht als Schuss mitbekommen; oder die andere Variante, schon wirklich eindeutig zuordnen können, weil man Zeuge weiteren Tatgeschehens wird.

Meinst du wirklich, dass diese Annahmen so realitätsfern sind?

Nicht jeder ist so sachkundig wie Du und stellt bei einem Schußknall solche Überlegungen an. Außerdem soll ja ein Schreckschuß/CS-Gas-Schuß in einer bedröhlichen Situation (also nicht zu Silvester oder änlichen Ereignissen) evtl. nicht nur abschrecken sondern sogar bewußt die Nachbarschaft oder Passanten alarmieren und oder zur Hilfeleistung veranlassen.

Meiner Meinung nach glaubt ein unbedarfter Mitbürger bei einem Schußknall eher an etwas Illgales als an jemanden, der seine Schreckschußwaffe einem Funktionstest unterzieht oder mit seiner Frau/Freundin/oder wasauchimmer Cowboy und Indianer spielt und sich ballernd mit einem blauen Kittel und Omas gelbem Seidenhalstuch auf dem Schaukelpferd des Kindes ins Schlafzimmer schaukelt wo sich die Siedlerin in einer Kissenburg verschanzt hat und einer Rettung durch die Kavallerie entgegenfiebert... :00000733:

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Egal ob legal oder illegal oder die Lärmschutzverordnung greift oder was anderes.....

Ich kann mir aus meiner sicht keinen vernüftigen Grund vorstellen warum man in einer Wohnung eine Schreckschusspistole abfeuern (ggf. zum Spass?)sollte.... auch den Sinn erschließt sich mir nicht.

ich denke rechtlich einwandfrei ist es wenn ich mich in die Fußgängerzone setze und mir öffentlich mit nem Hammer auf jeden einzelnen Finger klopfe, obs Sinn macht?

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Bei allen Notarzteinsätzen, in denen sich jemand mit einer Waffe erschossen hat, wundere ich mich, warum nicht 10 Minuten nach dem Schuß das SEK antanzt. Aber irgendwann muss man einsehen, dass die Nachbarn meist entweder zu ignorant oder zu taub sind, um einen Schuß innerhalb einer Wohnung wahrzunehmen. Ich würde also mal vermuten, dass bei einem einzelnen Schuß überhaupt nichts passiert, weil ein Drittel nichts hört, ein Drittel nichts kapiert und es dem letzten Drittel scheißegal ist.

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Toller, ja geradezu lebenswichtiger Thread!

Ich würde auf der Toilette mit Platzpatronen schießen.

Da könnte man im Zweifelsfall dem entrüsteten Nachbarn oder der Polizei erklären, es habe sich gar nicht um einen (Schreck-)Schuß gehandelt, sondern nur um die Erledigung eines dringenden natürlichen Bedürfnisses.

Gruß, jawosisndes

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