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IGNORED

Verdachtsunabhängige Kontrollen


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Geschrieben
also, das sehe ich etwas anders. Sinn und zweck (wenn mann dann da dran glaubt....) der Kontrollen ist doch zu überprüfen ob alle Waffen Ordnunggemäss aufbewahrt sind. Nur vom Tresoranschauen kann nicht überprüft ob alle Waffen auch da drin sind oder nicht doch einer im Nachtschränkchen liegt.

Also muss ein Kontrolleur m.e. sämtliche in der wbk eingetragene auf deren ordnungsgemässe Aufbewahrung überprüfen, ...

Adriaan

Ach Adriaan,

wenn ein Berechtigter zum Ausübeben der direkten, tatsächlichen Gewalt über die Waffen anwesend ist, sind alle Waffen ordnungsgemäß verwahrt. Dass hatten wir doch schon ganz zu Anfang der Kontrollproblematik. Also auch wenn Du das noch so sehr möchtest, braucht der Kontrolleur gar gar nicht überprüfen, ob alle Gewehre und Pistolen in den passenden Schränken sind. :blum: Da Du als ein Mensch, der sich in Deutschland an die bestehenden Gesetze hält, der Behörde auch schon längst die von Dir getroffenen Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung nachgewiesen hast, braucht der Behördenvertreter bei einer Kontrolle auch nicht die Zertifizierung in den Schränken zu prüfen. :rolleyes:

Also

  1. ein Berechtigter ist bei der Kontrolle anwesend => alles ordnungsgemäß verwahrt oder
  2. kein Berechtigter ist bei der Kontrolle anwesend => keine zerstörungsfreie Öffnung der Waffenschränke möglich

Alles was bei einer Nachschau geprüft werden kann, ist

  • ob die Anzahl und die Art der angegeben Schränke sich dem einfachen Anschein nach an dem von Dir angegebenen Ort befindet oder
  • ob Du unberechtigten, einfältigen Personen in Deinen Haushalt Deine Waffen überläßt.

Anders ausgedrückt, wenn eine Nachschau bei Dir durchgeführt wird, beschuldigt Dich die Waffenrechtsbehörde implizit entweder des Überlassens an Nichtberechtigte und/oder eines derartigen Verstoßes gegen §§ 36 Abs. 3 S. 1 HS. 2 i.V.m. 39 Abs. 1 WaffG, der so offensichtlich ist, dass Fahrlässigkeit nicht mehr in Frage kommen kann. Die Nachschau ist daher eigentlich schon Bestandteil einer Ermittlung aufgrund §§ 52 Abs. 3 Nr. 7. oder 53 Abs. 1 Nr. 21 WaffG oder staatliche Willkür. :huh:

Denkt Euch Eure Teile! B)

Dein

Mausebaer

Geschrieben (bearbeitet)
Da ist die Waffe in einem verschlossenen und abgeschlossenen Behältnis zu transportieren. Getrennt von der Munition. Bedeutet, die Munition darf nicht im selben Fach wie die Waffe sein.

Vom ständigen Wiederholen wird es auch nicht richtiger.

Die Waffe darf nicht schussbereit (geladen/unterladen) sein, dazu hatte der Kohlheim doch neulich ein Merkblatt geschrieben!

Bearbeitet von tar
Geschrieben

Hi,

mal ne ganz blöde Frage...wie ist das dann wenn ich grad drüber bin meine Waffen zu reinigen und der zur Kontrolle kommt...dann hab ich eine Waffe ja ggf. nicht im Schrank, sondern zerlegt aufm Tisch.

Wenn ich den Raum nun absperre weil der Herr Kollege an der Tür klingelt...weil so schnell kann ich dann nicht mehr zam bauen...ist das ok? Oder wie verhält man sich in dem Fall?

Gruß

Carsten

Geschrieben
Oder wie verhält man sich in dem Fall?

Du sagst dem Kontrolleuer:

" ich grad drüber bin meine Waffen zu reinigen und der zur Kontrolle kommt...

dann hab ich eine Waffe ja ggf. nicht im Schrank, sondern zerlegt aufm Tisch."

Und gut ist...

Geschrieben
Vom ständigen Wiederholen wird es auch nicht richtiger.

Die Waffe darf nicht schussbereit (geladen/unterladen) sein, dazu hatte der Kohlheim doch neulich ein Merkblatt geschrieben!

Dann ist das noch ein Relikt aus meinen Anfangstagen, als ich den Waffenschein noch hatte. Da wurde uuns von der Firma immer eingeimpft, die Waffe ist getrennt von der Munition zu transportieren.

Noch heute praktiziere ich das genauso.

Geschrieben
Noch heute praktiziere ich das genauso.

Du machst ja damit auch nix Falsches, eher im Gegenteil. Aber der Umkehrschluss :"So muss man das machen, wie ich es erledige" führt zu einer Selbstverschärfung oder zu Fehlverhalten. Du kannst (rein theoretisch) die (leere)Waffe in die Tasche legen, mit Munition übergießen bis Tasche voll und dann die Tasche mit Schikaneschlössileinchen verschließen.

Das Gesetz kann nicht soooooo haarklein alles regeln als daß es nicht auch unsinnige aber gesetzeskonforme Tatbestände gibt. Genauso wie sinnvolle Maßnahmen wie ein Abzugsschloss oder eine andere Waffensicherung gesetzlich nicht relevant sind. (Für den Transport)

Und das ist letztlich für mich das was unter dem Strich bei den Kontrollen rauskommt. Der Gesetzgeber hat in einem Anflug von Aktionismus ein Grundrecht eingeschränkt. Bringen tut's nichts, kein "Amoklauf" wird dadurch zu verhindern sein. Selbst irgendein Zweck der Kontrolle ist ja für den Standard LWB nicht zu erkennen. Alleine unwissende Altbesitzer, Erben und Beratungsresistente werden aus unseren Reihen aussortiert. Das wird dann als Erfolg gegen die Waffennarren gepriesen.

Mausebär's Spitzfindigkeit geht mir etwas in die Falsche Richtung, da ließe sich ja dann ableiten, wenn die Kontrolle des Schrankinhalts nicht gedeckt ist, muss eben alles andere kontrolliert (durchsucht) werden. Also steckt man wieder in der Zwickmühle der "normalen" Durchsuchung: entweder den gesuchten Gegenstand vorzeigen/herausgeben oder die Durchsuchung erfolgen lassen.

Fallllls sich mal jemand bei mir einfinden sollte, dann machen wir das nach Vorschrift. Die Damen&Herren dürfen auf meiner Bank (vor der Türe) platznehmen, bis ich Ihre Ausweise überprüft habe und bei der für mich zuständigen Dienststelle die Richtigkeit feststellen durfte. Dann gehen wir direkt dorthin wo meine Schränke stehen (nirgendwo anders), und dann können sie mir ja mal sagen, was sie sehen wollen. Länger als eine halbe Stunde habe ich aber keine Zeit.

Erinnert mich an meine Zeit in der Tanzschule: Wenn man vernünftig Spannung zum Partner hält, dann ist der Eindruck des Paares auch besser. Daphne, Du führst schon wieder...

Geschrieben
...

Mausebär's Spitzfindigkeit geht mir etwas in die Falsche Richtung, da ließe sich ja dann ableiten, wenn die Kontrolle des Schrankinhalts nicht gedeckt ist, muss eben alles andere kontrolliert (durchsucht) werden. Also steckt man wieder in der Zwickmühle der "normalen" Durchsuchung: entweder den gesuchten Gegenstand vorzeigen/herausgeben oder die Durchsuchung erfolgen lassen.

...

Sei beruhig, oh edler Recke!

Des Vogtes Büttel haben ein Betretungsrecht, kein Durchsuchungrecht.

Die Nachschauen sind das Ergebnis politischen Aktionismus

  1. - rechtlich bedenklich
  2. - nutzarm
  3. - sinnfrei

und einfach zum :bad:

Dein

Mausebaer :friends:

Geschrieben
Was daran sehr irritierend und für mich nicht nachvollziehbar war, ist der Fakt, dass die der Kollege gerade erst vor ein paar Monaten eine neue Langwaffe gekauft hat und da bereits überprüft wurde.

Nun hat die Behörde die Überprüfung erneut durchgeführt und verlangt dafür eine Gebühr.

Manche Waffenbehörden prüfen - wie hier wohl geschehen - vor jedem Waffeneintrag Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, weil sie das als Erlaubniserteilung ansehen (womit der Gesetzgeber allerdings nur WBK, WS, MES etc. gemeint hat). Wenn keinerlei Erkenntnisse zu einem Waffenbesitzer vorliegen, reicht die 3-jährige Regelprüfung vollkommen aus. Würde er keinen Antrag stellen, würde er ja auch nicht geprüft werden und eine Waffe mehr macht ihn nicht "gefährlicher" als vorher.

Die Prüfungsfrequenz darf aber auch bei mehrfacher "richtiger" Erlaubniserteilung nicht bei lediglich ein paar Monaten liegen. Hierzu gibt es ein Urteil des BVerwG vom April 2008. Da klagte einer, dem im Frühjahr der Jagdschein verlängert wurde und der dann von der selben Behörde im Herbst einen Gebührenbescheid zur Regelprüfung erhielt. Und das ist nicht zulässig.

Das ganze wurde, um Porto zu sparen, mit dem Fragebogen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung an den Kollegen geschickt.

Das ist - wenn die letzte Prüfung schon länger als nur einige Monate her war - so in Ordnung. Warum sollte die Behörde deswegen zwei Schreiben aufsetzen und den Steuerzahler durch nicht verwaltungsökonomisches Handeln belasten ? Stell Dir mal vor, es müsste folgendes alles geprüft bzw. veranlasst werden:

- Waffen- und Munitionsverwahrung prüfen

- Bedürfnisprüfung

- Anschrift aktualisieren nach Umzug

- EFP verlängern

- Austrag einer Waffe

- Eintrag eines Wechselsystems.

6 Briefe dafür ? :rolleyes:

Ja, die Regelüberprüfung ist rechtlich eine "andere Baustelle"

(wenngleich die Gebühr dafür ebenfalls nicht unumstritten ist).

Das ist schon lange nicht mehr umstritten. Mit dem BVerwG-Urteil vom 01.09.2009 sollten es die letzten Zweifler auch begriffen haben.

Geschrieben
also, das sehe ich etwas anders. Sinn und zweck (wenn mann dann da dran glaubt....) der Kontrollen ist doch zu überprüfen ob alle Waffen Ordnunggemäss aufbewahrt sind. Nur vom Tresoranschauen kann nicht überprüft ob alle Waffen auch da drin sind oder nicht doch einer im Nachtschränkchen liegt.

Also muss ein Kontrolleur m.e. sämtliche in der wbk eingetragene auf deren ordnungsgemässe Aufbewahrung überprüfen, sonst wurde er/sie seine Aufgabe nicht gerecht. Das wäre auch eine verletzung seine® Amtspflichten, wogegen ich als verantwortungsvoller Waffenbesitzer vorgehen musste. Wo kämen wir denn hin wenn noch nicht mal richtig kontrolliert wird?

Jeder verantwortungsvolle Waffenbesitzer muss also darauf bestehen das jede(!) Waffe überprüft wird. Bei meine 30 plus geht das doch recht schnell :rolleyes: , kenne aber so einige Waffenbesizer wo das dann doch etwas länger dauern wurde :rotfl2:

Adriaan

Hallo Adrian!

Wenn ich das Waffengesetz richtig verstanden habe so darf der legale Waffenbesitzer in seinem Haus/ Wohnung u. befriedeten Besitztum die Waffe führen.

Das heißt doch, du kannst dir alle deine 30 Stück Waffen scharf geladen und gespannt um den Hals hängen.

So kannst du die Nachschauer empfangen und im Waffenschrank muss nicht eine Wumme liegen.

Was wollen dann die Nachschauer kontrollieren?

Der Chef im Haus bist du!

Viele Grüsse

Benzin

Geschrieben
Das heißt doch, du kannst dir alle deine 30 Stück Waffen scharf geladen und gespannt um den Hals hängen.

So kannst du die Nachschauer empfangen und im Waffenschrank muss nicht eine Wumme liegen.

Noch gilt das, ja.

Möglicherweise so lange, bis die ersten 1000 LWB davon ganz demonstrativ Gebrauch machen,

um "wider den Stachel zu löcken". Danach fällt einem oder zwei MdB-Hinterbänklern

garantiert ein netter kleiner Passus für die nächste Novelle ein....

Geschrieben
Hallo Adrian!

Wenn ich das Waffengesetz richtig verstanden habe so darf der legale Waffenbesitzer in seinem Haus/ Wohnung u. befriedeten Besitztum die Waffe führen.

...

Viele Grüsse

Benzin

Nee Duuu, mein Leichtentzündlicher,

"Führen" ist nach dem deutschen Waffengesetz ausdrücklich nur "außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte" möglich. :acute:

Dein

haarespaltender

Mausebaer

Geschrieben
Noch gilt das, ja.

Möglicherweise so lange, bis die ersten 1000 LWB davon ganz demonstrativ Gebrauch machen,

um "wider den Stachel zu löcken". Danach fällt einem oder zwei MdB-Hinterbänklern

garantiert ein netter kleiner Passus für die nächste Novelle ein....

Hallo Karlymann,

wenn der legale Waffenbesitzer und seine Familienangehörigen die in seiner Wohnung wohnen auf Art 13 Grundgesetz "Unverletzlichkeit der Wohnung" verzichten soll, damit der Waffenbesitzer die Zuverlässigkeit behält,

und dann seine Waffen nicht unendgeldlich eingezogen werden, dann ist das eine große Schweinerei.

Für den Zugang zur Wohnung des verdächtigen Straftäters für die Ordnungsbehörden muss ein gerichtlicher Wohnungsdurchsuchungsbefehl vorliegen.

Bis 26.07.2010 sollte beim Bundesverfassungsgericht die Klage gegen dieses ungerechte Gesetz eingereicht sein, danach geht nicht mehr!

Gruß

Benzin

Geschrieben
Bis 26.07.2010 sollte beim Bundesverfassungsgericht die Klage gegen dieses ungerechte Gesetz eingereicht sein, danach geht nicht mehr!

Ist denn unter den über 2 Millionen LWB's kein Rechtsanwalt, der 'nen Arsch in der Hose hat und mal unentgeltlich für sich selber und sein Hobby arbeiten kann? Ich habe zuwenig Ahnung und zuwenig Kohle für einen Anwalt.

Geschrieben
Ist denn unter den über 2 Millionen LWB's kein Rechtsanwalt, der 'nen Arsch in der Hose hat und mal unentgeltlich für sich selber und sein Hobby arbeiten kann?

Das ist eine sehr gute Frage die ich mir auch schon des öfteren gestellt habe.

Vor allem wenn ich von mir selbst ausgehe.

Ich würde das machen. Ganz sicher und garantiert. Leider fehlt's an der entsprechenden Berufszulassung und Ausbildung.

Geschrieben
Ist denn unter den über 2 Millionen LWB's kein Rechtsanwalt, der 'nen Arsch in der Hose hat und mal unentgeltlich für sich selber und sein Hobby arbeiten kann?

Natürlich gibt es unter Sportschützen und Jägern viele Anwälte - und auch hier im Forum.

Fairerweise muß man allerdings sagen, dass Verfassungsrecht sonst im Berufsalltag dieser Anwälte meist eher *sehr* wenig eine Rolle spielen dürfte.

Es gibt einen Juristen hier im Forum - Glöckner - der das fachlich sicher sehr gut hinbekommen könnte, wenn er denn wollte. Leider ist er aber zu "staatstragend", um vor dem BVerfG unsere Exekutive verklagen zu wollen...

Sinnvoll wäre m.E., wenn das einer unserer vielen tollen Waffenrechtsverbände anpackt:

1. Aufruf zu Spenden- und Unterstützungsaktion

2. Rechtsgutachten eines Verfassungsrechtlers erstellen lassen.

3. Mandatserteilung an einen im Verfassungsrecht erfahrenen Anwalt

4. Auswahl einiger geeigneter klagewilliger Personen und Einreichen der Klageschrift vor dem BVerfG spätestens Juli 2010.

5. parallel begleitende Öffentlichkeitsarbeit, etwa in dem Stil: " ...wenn heute ein 160 Jahre altes Grundrecht für Legalwaffenbesitzer gekippt wird, dann sind morgen Familien (Hausbesuche durch Jugendamt), übermorgen Arbeitnehmer (Hausbesuche durch Arbeitsamt, Finanzamt usw.) und am Ende alle dran".

6. ebenso parallel Organisation erneuter Unterschriftsaktionen

So oder so ähnlich machen es viele Bürgerrechtsorganisationen, nur Pro Legal, FvLW, Forum Waffenrecht, ELF und die vielen Sportsdchützen- und Jägerverbände kriegen anscheinend nichts gebacken. Es wird groß getönt, man wolle die "deutsche NRA" sein, aber wenn wir in unseren elementarsten Grundrechten angegriffen werden, herrscht Schweigen im Walde.

Benzin hat allerdings vollkommen Recht: Nach dem 26.07.2010 ist Schluss - dann könnte das Gesetz nur noch auf einem langen Weg durch alle Instanzen evtl. angegriffen werden: VG,OVG,BVG,BVerfG... sowas kostet Zeit, Geld und Nerven, die dann eh keiner mehr hat und auch nicht mehr braucht, weil die Grundrechtegrapscher dann schon ein paar Schritte weiter sind.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
So oder so ähnlich machen es viele Bürgerrechtsorganisationen, nur Pro Legal, FvLW, Forum Waffenrecht, ELF und die vielen Sportschützen- und Jägerverbände kriegen anscheinend nichts gebacken.

Ich kann hier selbstverständlich nur für die FvLW e.V. sprechen:

So eine Verfassungsklage mit vorhergehenden Gutachten und entsprechenden guten Fachanwälten kostet Geld. Eine Menge Geld. Deutlich mehr als der FvLW zur Verfügung steht.

Hier im Forum eine Spendenaktion loszutreten um dies alles finanzieren zu können wäre zwar möglich aber ganz sicher nicht erfolgreich. Für viele ist der Mindesbeitrag einer FvLW-Mitgliedschaft in Höhe von 12,00 € schon über der Schmerzgrenze.

Wer soll also von der FvLW für die anfallenden Kosten garantieren? Der Vorstand mit seinen privaten Mitteln? Hätten wir einen Goldesel, wären wir die Letzten, die sich gegen eine solche Klage stellen würden.

Realistisch betrachtet müsste für solch ein Unterfangen ein Anfangskapital in der Größenordnung von um die 25.000,00 € (rd. 2100 Neumitglieder à 12,00 €) zur Verfügung stehen.

Bringe uns diese Mitgliederzahl und wir legen sofort los.

Manfred

Geschrieben
Ich kann hier selbstverständlich nur für die FvLW e.V. sprechen:

So eine Verfassungsklage mit vorhergehenden Gutachten und entsprechenden guten Fachanwälten kostet Geld. Eine Menge Geld. Deutlich mehr als der FvLW zur Verfügung steht.

Hier im Forum eine Spendenaktion loszutreten um dies alles finanzieren zu können wäre zwar möglich aber ganz sicher nicht erfolgreich. Für viele ist der Mindesbeitrag einer FvLW-Mitgliedschaft in Höhe von 12,00 € schon über der Schmerzgrenze.

Wer soll also von der FvLW für die anfallenden Kosten garantieren? Der Vorstand mit seinen privaten Mitteln? Hätten wir einen Goldesel, wären wir die Letzten, die sich gegen eine solche Klage stellen würden.

Realistisch betrachtet müsste für solch ein Unterfangen ein Anfangskapital in der Größenordnung von um die 25.000,00 € (rd. 2100 Neumitglieder à 12,00 €) zur Verfügung stehen.

Bringe uns diese Mitgliederzahl und wir legen sofort los.

Manfred

Hallo Manfred Breidbach,

ich finde es nett, dass Du als erster halboffiziell mal dazu Stellung nimmst.

Ich hatte schon früher Links eingestellt, bei denen die aktuell laufende Verfassungsklage wegen dem "BKA-Gesetz" angeblich etwa 8000 EUR kostet (Anwaltskosten, Unkosten der Organisation, Fahrtkosten etc.). Die Kosten liessen sich bei uns auch deshalb kleinhalten, weil wir in der Tat zahlreiche Juristen im Boot haben, die hier auch ehrenamtlich mal zuarbeiten könnten. Ich weiß, dass man davon wenig wissen will, alldieweil ja früher schon ein sechsstelliges Jahresgehalt für den Nebenjob Forum W... geflossen sein soll, aber vielleicht sind doch nicht alle so.

Was Spenden anbelangt, käme sicher auch einiges - ich bin sofort mit 100 EUR dabei, wie schon öfter angeboten. Für etwas konkret spenden fällt mir leichter als einen weiteren Mitgliedsbeitrag für eine weitere Organisation abzudrücken, die dann nix tut...

Bitte versucht es wenigstens - nicht nur ich wäre euch riesig dankbar!!!

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben (bearbeitet)
So oder so ähnlich machen es viele Bürgerrechtsorganisationen, nur Pro Legal, FvLW, Forum Waffenrecht, ELF und die vielen Sportsdchützen- und Jägerverbände kriegen anscheinend nichts gebacken. Es wird groß getönt, man wolle die "deutsche NRA" sein, aber wenn wir in unseren elementarsten Grundrechten angegriffen werden, herrscht Schweigen im Walde.

Grüße

Schwarzwälder

Da hast du absolut Recht! Der einzige Weg um den legalen Waffenbesitz für eine grosse Menge Bürger am Leben zu erhalten, ist zu klagen - in jeder Form. Besonders Präzendenzfälle auf das Recht auf SV, welche veröffentlicht werden, halte ich für für sehr wirksam. Es gibt bestimmt einige Möglichkeiten dies zu begründen. (Z.b. weil die Polizei nicht für den Schutz des Einzelnen zuständig ist, sondern nur für die Allgemeinheit; vrgl. hier: *). Das ganze Geschleime bzw. Buhlen um Politiker bringt keine dauerhafte Substanz. Die Politik wird immer um grossflächiges Entwaffnen bemüht sein. Schliesslich steht sie im Rampenlicht und kann sich, wenn das reale Bedrohungpotential abgeschafft ist, noch etwas mehr aus dem Fenster herauslehnen.

*

Bill of Rights

Bearbeitet von rattler
Geschrieben
Das ganze Geschleime bzw. Buhlen um Politiker bringt keine dauerhafte Substanz. Die Politik wird immer um grossflächiges Entwaffnen bemüht sein.

Da hast Du vermutlich Recht. Leider blasen aber auch die Gerichte in dieses Horn.

Vor jeder Klage gilt es daher vorher (sofern man nicht über den sprichwörtlichen Dukatenesel verfügt) das Prozessrisiko abzuwägen. Hier mitlesende Juristen geben mir sicher Recht und hätten bei einer kalkulierbaren Erfolgschance längst das "Messer quer zwischen den Zähnen".

Daher bleibt zunächst nicht viel mehr als in Kleinarbeit in der Politik - ggf. mit dem entsprechenden Nachdruck - Überzeugungsarbeit zu leisten. Das kann übrigens jeder. Einfach mal seinen gewählten Abgeordneten während seiner Sprechstunde besuchen, sich von ihm seine Meinung bezüglich des Waffenrechts erklären lassen und entsprechend einhaken. Viele vertreten nämlich eine (vorgegebene?) Mainstream-Meinung und wissen gar nicht warum.

LG

Manfred

Geschrieben
...Vor jeder Klage gilt es daher vorher (sofern man nicht über den sprichwörtlichen Dukatenesel verfügt) das Prozessrisiko abzuwägen. ...Daher bleibt zunächst nicht viel mehr als in Kleinarbeit in der Politik

Hallo Manfred,

bevor Du hier das Beschreiten des Klagewegs für den FvLW offenbar verwirfst, nochmals ein paar Fakten:

A. Eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde direkt vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen, ist kostenlos. Wenn zu wenig Geld da ist, braucht man auch kein Gutachten mitliefern. Es besteht noch nicht einmal Anwaltszwang. Das Verfahren an sich ist ebenfalls kostenlos.

Fazit: IHR bestimmt, wieviel Geld ihr einsetzen wollt! Ein völlig unübersehbares Prozess- und Kostenrisiko gibt es nicht, einen Golddukatenesel braucht man nicht.

B. Es gibt bei der direkten Rechtssatzverfassungsbeschwerde keinen langen Marsch durch die Instanzen. Und wenn ihr verliert, dann entstehen idR keine weiteren Kosten oder Nachteile für uns. Ich darf mal an die Rechtssatzverfassungsbeschwerde des Schiesssportverbandes DSU von 2003 erinnern: Die damals kleine DSU hat die Verfassungsrechtler-Kanzlei Dr. Zuck aus Stuttgart beauftragt. Am Ende haben sie zwar formal verloren, ABER in der Urteilsbegründung wurden doch einige Sätze dem Gesetzgeber/den Behörden als Handlungsrichtschnur reingeschrieben, die nachfolgend nicht nur der DSU, sondern auch viel kleineren Verbänden die Anerkennung als Schiesssportverband einbrachte!Link DSU-Verfassungsklage

Anwalt Sledgehammers Kurzanalyse damals im Board:

Für die Anerkennung der DSU hat das BVerfG im Nebensatz übrigens einen Auslegungsmaßstab festgesetzt. Insoweit ist die VB für die DSU nicht ohne Erfolg geblieben.

Insofern: Wenn wir mit der Klage Erfolg haben, dann Riesenfreude und dieser Passus wird aus dem WaffG gestrichen und diejenigen Unions- und FDP-Politiker, die beim WaffG Entschärfungen fordern, bekommen Oberwasser. Scheitert die Klage, dann ist es trotzdem ein gewaltiger Schuss vor den Bug unserer Berliner Politiker, von denen viele das WaffG am liebsten heute noch radikal und grundgesetzwidrig weiter verschärfen wollen. Die werden dann deutlich vorsichtiger! Nur wenn wir gar nicht klagen, geht die Verbotsmaschinerie gnadenlos weiter...

Mein Vorschlag:

1. Startet doch mal eine Spendenaktion und Werbekampagne und beginnt begleitend die Organisationsarbeit. Diese ist im Moment fruchtbarer als zum x-ten Mal beim Büro Friedrich anzuklopfen und um Gesprächstermine zu winseln.

2. Ende März macht ihr Kassensturz: Wenn das Geld reicht: Gutachten bei einem namhaften Rechtsgelehrten in Auftrag geben. Ist etwas weniger Geld reingekommen: Kein Gutachten, aber immerhin eine gute/einschlägig erfahrene Kanzlei beauftragen. Ist noch weniger Geld reingekommen, dann wird eben nur verbandsintern um Formulierungshilfen einiger Juristen im FvLW oder bei WO gebeten und das Ding ohne offizielle Rechtsvertretung (wie gesagt, bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde besteht kein Anwaltszwang) abgeschickt.

Wie gesagt: Die Ausrede "kein Geld da" zählt in diesem Fall nicht!

Schöne Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
:gutidee: hola amigos,

wenn Schwarzwälder Recht mit seiner Aussage hat...müssen wir etwas riskieren, d.h. auch ich bin bereit mich mit min. 50.-€ an dieser wichtigen Klage zu beteiligen.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Auch ich würde 100.-€ spenden

Ballwanz

Geschrieben (bearbeitet)

50,- € hierfür und weitere 50,- € wenn eine Klage wegen der Erbenblockiersysteme angestrengt wird.

Für konkrete Projekte gibt man eher (oder auch nicht) Geld aus als für ein stilles System der Geheimdiplomatie. FW hat hier viel kaputt gemacht.

Bearbeitet von Muck

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