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IGNORED

Armatix vom PTB zugelassen nach § 20 WaffG


Lusumi

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Auch bei der PTB dürfte Winnenden angekommen sein. Man stelle sich vor, der 17-jährige Tim K. hätte - kurz vor dem Amoklauf - in 2 Min. das Armatix-Verschlusssysten aus dem Lauf der 9 mm Para entfernt. Ganz schnell hätten alle (Armatix "an erster Stelle", Behörden, Verbände, Waffenbesitzer und Bürger) die PTB als Verantwortlichen bzw. Verursacher ausgemacht. Bin einmal gespannt, wie lange die PTB benötigt um auf den neuen Sachverhalt zu reagieren.

Tim kannte den Code des Tresors.

Was hätte das Wundersystem A*** geholfen, wenn er auch diesen Code gekannt hätte?

Michael

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Tim kannte den Code des Tresors.

Was hätte das Wundersystem A*** geholfen, wenn er auch diesen Code gekannt hätte?

Klar, die von A.....x kreierten Sicherheitsphilosophien sind so einfach zu entlarven. Wenn die Pincode's vom Waffenschrank sowie der darin gebunkerten, mit A.....x verschlossen Waffen bekannt sind, dann kann man sich Waffenschrank und A....x gleich sparen. Deshalb ist es ja von A.....x umso verfrorener, das Drama für Werbezwecke zu verwenden, obwohl es gerade im Fall von Tim K. absolut wirkungslos gewesen wäre. Es liegt doch auf der Hand, dass Tim K. - wenn schon, denn schon - beide Pincode's bekannt gewesen wären!

Dieses Drama zeigt ganz deutlich, dass A.....x, in keinem Fall, vor unbefugter Verwendung von Schusswaffen schützen kann. Die Visiertest's 2008 und 2009 haben gezeigt, dass sich A.....x, wenn Papa den Pin nicht rausrückt, in weniger als 2 Min. entfernen lässt. Egal aus welchen Blickwinkel man A.....x betrachtet. Es ist und bleibt - einschließlich deren Sicherheitsphilosophien - eine Fehlkonstruktion!

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  • 1 Monat später...

Nun, nach dem einige Mod's aus mir verständlichen Gründen darauf bestehen, das Kind beim Namen zu bennen und der Fred bei Visier geschlossen ist, sollten wir hier dafür sorgen dass die "schwachsinnigen" Armatix-Sicherheitspilosophien nicht in vegessenheit geraten!

Was spricht eigentlich gegen weitere Versuche unter notarieller Auficht, Armatix Truslock und Quicklock in kürzester Zeit aus gesicherten Schusswaffen zu entfernen?

Wie wäre es eigentlich damit, wenn ein Treuhänder von legalen Waffenbesitzern Spenden sammeln würde, damit - wenn genug Kohle da ist - ein annerkanntes Prüfinstitut (evtl. mit waffensachkundigen Tipps) unter notarieller Aufsicht tätig würde?

Im wirtschaftlichen Bereich laufen derartige Gutachten häufig nach dem Prinzip: "Wer die Musik bezahlt, bestimmt was gespielt wird"!

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Hat eigentlich schon mal jemand die PTB angeschrieben, wie die sehenden Auges ein schnell knackbares System zulassen können und gabs da evtl. 'ne Antwort drauf (so zwecks Ablage für zukünftige Amtshaftungsklagen ...)?

Hast du BEWEISE das ein ZUGELASSENES System geknackt wurde? Mit den in der TR genannten Mitteln?

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Hast du BEWEISE das ein ZUGELASSENES System geknackt wurde? Mit den in der TR genannten Mitteln?

Da auf einen bestimmten Artikel nicht verwiesen werden sollte - nein, ich habe keine BEWEISE, dass ein ZUGELASSENES System geknackt wurde. Um die muss ich mich auch erst kümmern, wenn ich einen Anspruch GELTEND machen möchte. Nichtsdestotrotz wäre eine entsprechende Stellungnahme schon was für die Akte, denn fraglich ist, ob sich die PTB auf ihre TR (Inhalt ist mir nicht im Detail bekannt) berufen kann, wenn sie die Kenntnis des möglichen (nicht bewiesenen) Umstandes, dass mit einem bestimmten Verfahren in kürzester Zeit die zuzulassende Sicherung umgangen werden kann, ausblendet. Sowas wäre zumindest grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar dolus eventualis. Und dass sie keine Kenntnis hat, kann die PTB wohl angesichts des Bekanntheitgrades des Artikels nicht mehr behaupten.

ps: Meine Frage hast Du nicht beantwortet - ich gehe mal davon aus, dass DU die PTB NICHT angeschrieben hast und DU auch KEINE Antwort bekommen hast.

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ps: Meine Frage hast Du nicht beantwortet - ich gehe mal davon aus, dass DU die PTB NICHT angeschrieben hast und DU auch KEINE Antwort bekommen hast.

Nein, da ich die Antwort kenne!

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Nichtsdestotrotz wäre eine entsprechende Stellungnahme schon was für die Akte, denn fraglich ist, ob sich die PTB auf ihre TR (Inhalt ist mir nicht im Detail bekannt) berufen kann, wenn sie die Kenntnis des möglichen (nicht bewiesenen) Umstandes, dass mit einem bestimmten Verfahren in kürzester Zeit die zuzulassende Sicherung umgangen werden kann, ausblendet.

Die TR findest Du hier. Dort ist genaus beschrieben, welche Werkzeuge bei der Zertifizierung benutzt werden dürfen. Ein Schweissgerät oder Autobatterien gehören nicht dazu.

Unser Ansatzpunkt kann also nur die TR (also das BMI als Herausgeber) sein und nicht die PTB

Gruß

Michael

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Die TR findest Du hier. Dort ist genaus beschrieben, welche Werkzeuge bei der Zertifizierung benutzt werden dürfen. Ein Schweissgerät oder Autobatterien gehören nicht dazu.

Unser Ansatzpunkt kann also nur die TR (also das BMI als Herausgeber) sein und nicht die PTB

Gruß

Michael

ein Schweissgerät auf Grundlage einer oder mehrerer Autobatterien würde ich doch glatt als Hilfswerkzeug einstufen!

Zitat: Hilfswerkzeuge, die mit einfachen Werkzeugen hergestellt werden können (z.B. Gewindestab oder Stab aus Silberstahl mit geschlitztem Ende)

:ninja:

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Die TR findest Du hier. Dort ist genaus beschrieben, welche Werkzeuge bei der Zertifizierung benutzt werden dürfen. Ein Schweissgerät oder Autobatterien gehören nicht dazu.

Unser Ansatzpunkt kann also nur die TR (also das BMI als Herausgeber) sein und nicht die PTB

Gruß

Michael

Vielen Dank für den Link. Wenn ich die TR richtig lese, besteht ein Anspruch des Herstellers auf Zulassung bei Erfüllung der Anforderung. Dabei darf nur auf Werkzeuge nach Nr. 4 zurückgegriffen werden. Dei Zulassung besagt daher, dass sich diese Sicherungssysteme nicht mit den dort aufgeführten Werkzeugen innerhalb der vordefinierten Zeit beseitigen lassen. Sie sagt aber nicht aus, dass sich das Ding nicht auf andere Weise herauszaubern lässt. Wieder was gelernt - danke. Widerspricht natürlich dem Sinn und Zweck der Norm, "die unbefugte Nutzung von Schusswaffen durch Erben und den ihnen gleichgestellten Personen oder durch Dritte mindestens erheblich" zu erschweren, "wenn nicht gar unmöglich" zu machen.

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Doch.

Das Herausschlagen/Heraustreiben hatte zwar gewisse Schäden am Lauf hinterlassen, aber keine, die die Nutzungsfähigkeit der Waffe beeinträchtigten.

Und ja, die Entfernung des Sperrelements erfolgte dabei wirklich mit einfachen, praktisch überall vorhandenen Werkzeugen.

Gruß,

karlyman

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Ich lese immer zugelassen als "Blockiersystem für Erbwaffen"

Was ist, wenn die xxxx auch für nicht Erbwaffen zu verwenden sind, dann muss doch auch eine neue Zulassung z.B. für Schußwaffen allgemein, her. Irre ich mich da ?

Der Mumpitz gillt doch "nur" für Erbwaffen, was schon schlimm genug ist.

Werden evtl. die selben Anforderungen an das Prüfverfahren gestellt ?

Oder ist es möglich von geeigneter Stelle auf die Kriterien des Prüfverfahrens einzuwirken, um die Unzulänglichkeit des Systems nachzuweisen.

Das die xxxx gecknackt wurden steht ja ausser Frage........ oder werden die Zulassungsformunlare einfach neu beschriftet ?

Gruß Inst200

MODERATIVER HINWEIS:

VERWARNUNG

Grund: HIER NACHZULESEN

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Wenn es nicht um die Rettung der Geschäftsidee sondern um den Waffenbesitzer gehen würde, dann wäre schon längst die TR bei den Hilfsmitteln um Baumarktschweißtrafo und Autobatterien ergänzt worden. Nur ist man wohl - um die unsinnige Geschäftsidee zu retten - nicht dazu bereit die TR zu aktualisieren! Auch hier haben die Armatix-Sicherheitsphilosohpen mit gewirkt. Schließlich dürfte der Hersteller am besten wissen, was sein Produkt kann bzw. nicht kann!

Außerdem:

Was soll die enummerative Auflistung der Hilfsmittel? In der Praxis zählt nur wie lange der Verschluss hält.

Ich bin mal gespannt, wie es weiter geht. Die TR gilt zunächst nur für die Erbwaffen, deren Vorgaben dank der Visierberichte von 2008 (Quicklock) und 2009 (Trustlock - auch wenn Armatix etwas anderes behauptet) im Fall Armatix mehr als unzuverlässig sind. Wenn die Politik nun den Anwendungsbereich von Armatix erweitern will, dann ist neben einer Änderung des WaffG auch eine Anpassung der TR erforderlich! In diesem Fall könnte man - wenn man die Sache ernst nimmt - die TR bei den Hilfsmitteln um einen Baumarktschweißtrafo und Autobaterien ergänzen. Der Visiertest vom März 2009 steht dem jedoch im Weg.

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Sind eigentlich irgendwelche Informationen zum technischen Aufbau des Quicklock Systems bekannt? Auf den Bildern des Herstellers lassen sich nur wenige Details mit diversen Kugeln sehen. Bei Druck auf das Sperrelement von der Laufseite drücken die Kugeln das Element immer fester in den Lauf bzw. zerstören ihn. Wie eben vom Gesetzgeber gefordert. Aber wie wird die Entriegelung durchgeführt? Es muss zwischen Bedienelement und Sperrelement eine verschlüsselte Kommunikation mit Authentifizierung laufen - zumindest soetwas in der Richtung. Aber es muss ein aktives Bauteil geben, welches bei positiven PIN/Fingerabdruck das gesamte Sperrelement entriegelt. Ist dort eine "Mikro"-Elektromotor verbaut? Hat jemand so ein Sperrelement schonmal zerlegt?

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  • 3 Monate später...

weitere Aktualisierung vom 24.08.09 (Zulassungszeitraum 2.5.-3.7.2009) der Liste von zugelassenen Blockiersystemen der Firma A.: ..... weitere Büchsen- und Kurzwaffenkaliber....

7 mm Rem. Mag.

8 x 68 S

.300 Win. Mag.

.38 Special

.357 Magnum

6,5 x 54 Mannl.Sch.

8 x 64

8 x 64 S

8 x 65 R

8 x 65 S

.300 WSM

.270 WSM

5,6 x 52 R

nachzulesen bei der PTB >>> HIER <<<

gruß alzi

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  • 1 Monat später...

weitere Aktualisierung vom 21.10.09 der Liste von zugelassenen Blockiersystemen der Firma Armatix: ..... weitere Büchsenkaliber....

9,3 x 72 R

9,3 x 74 R

nachzulesen bei der PTB >>> HIER <<<

ausserdem gibt es >>> HIER <<< auch für gunBlock von Mogdans eine Positivliste (vom September 2009) für einzelne Kombinationen von Bockiersystem und Waffenmodell

gruß alzi

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Nachdem die PTB - trotz der Testergebnisse - Trustlock weiter zertifiziert kann ich sie sowieso nicht mehr ernst nehmen!

Die Trustlock-Zertifizierung hätte man mindetens bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung aussetzen müssen, statt weitere Systeme zu zertifizieren.

Quicklock ist für mich wegen der fehlenden Zertifizierungsgrundlage kein Thema. Hoffentlich sind nun die Entscheidungsträger aufgrund der Ergebnisse zur Bundestagswahl 2009 genügend sensibilisiert!

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Trustlock ist das zertifizierte System für Erbwaffen

Quicklock ist nicht für Erbwaffen gedacht und wird daher wohl kaum zertifiziert werden.

Gruß

Michael

Ei das sagte ich doch...;-)

Wenn der Gesetzgeber diesen mist aber vorschreiben will, muss es für sicher deklariert werden.

Da werden sie um eine PTB Zulassung wohl nicht umhin kommen.

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