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IGNORED

Armatix vom PTB zugelassen nach § 20 WaffG


Lusumi

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Vorallem müssten mal die Richtlinien bekannt gegeben werden, nach denen die PTB zertifizieren soll. Kleiner Tipp von mir: Nehmt auch Schwingschleifer in die Werkzeugliste auf :heuldoch:

Die derzeitigen sind doch bekannt und wurden hier schon mehrfach verlinkt.

Allerdings stand da kein Schwingschleider drin

Gruß

Michael

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... Kleiner Tipp von mir: Nehmt auch Schwingschleifer in die Werkzeugliste auf :heuldoch:

Du hast vergessen, dass eine zuverlässige Zertifizierung der Armatix-Systeme nur funktionieren kann, wenn die Zulassungen auf den jeweils geprüften Lauf- bzw. Waffenhersteller beschränkt wird.

Andernfalls muss die PTB auch künftig sich die Frage gefallen lassen, warum innerhalb weniger Augenblicke die Bolzen aus den Lauf zu entfernen sind!

Da will man offensichtlich nur deshalb nicht dran, weil hierdurch die Armatix-Sicherheitsphilosophien vollkommen im Eimer wären!

Bei der PTB wird man wohl erst wach, wenn etwas schlimmes passiert ist und dann wird man wieder sagen: "Der Hersteller hatte uns versprochen .... " :peinlich:

Besonders interessant finde ich, dass die PTB bei Herstellern von Verschlusssystemen andere Massstäbe anlegt als bei Herstellern von Schreckschusswaffen. Dort beschränkt sich interessanterweise die Zulassung "einzig und allein" auf die vorgelegte Musterwaffe!

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Es gibt noch keine Neuigkeiten zu berichten. Im Dezember gibt es noch eine Verhandlung. Ich schätze mal das dies aus geht wie dan Hornberger Schießen :)

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Dezember

Ich denke nicht, dass für das Produkt der Fa. Armatix - bei Würdigung aller Fakten - allzu Schmeichelhaftes

dabei herauskommen wird.

Problem könnte aber das genannte, recht späte Datum der Entscheidung sein.

Denn die BMI-VO zur Aufbewahrung/Blockierung wird Mitte November vorberaten, und Ende November wohl

den Verbänden zur Anhörung vorgelegt.

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Was ich mich derzeit frage ist folgendes:

Wie kann man das Sperrelement falsch einsetzen oder gar manipulieren, wenn es in der Waffe eingesetz wurde?

Ich habe gestern bei youtube ein Video gesehen, finde es nur nicht mehr, bei dem Herr Mauch die Sperrelemente in verschiedene Waffen einsetzt.

Das Sperrelement wird in den Lauf gesteckt und mit dem Bedienteil, scheinbar unter leichtem Druck, verriegelt. Zum entriegeln wird auch das Bedienteil aufgesetzt und mit leichtem Druck entriegelt.

Wo kann man da was falsch machen?

Wenn also bei einer Pistole den Lauf trotz verriegelung entfernen kann, und das geht ja, dann ist rein gar keine Sicherheit gewährleistet, da ich, wie im Frontal21 Video zu sehen war, ein Wechselsystem montieren kann und die Waffe ist binnen Sekunden ohne das Sicherungsystem zu beschädigen oder zu manipulieren umgehen.

Wenn ich den Lauf von einer Pistole, und das geht ja, aus der gesperrten Waffe entfernen kann, kann ich von der Patronenkammer aus arbeiten, wie man im original Video vom Schwingschleider sehr gut sehen konnte.

Also wie kommen die auf den Trichter, dass manipuliert wurde?

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Denn die BMI-VO zur Aufbewahrung/Blockierung wird Mitte November vorberaten, und Ende November wohl

den Verbänden zur Anhörung vorgelegt.

woher weißt Du das?

Harlekin

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Siehe den Beitrag von SWJ (Nr. 24) unter dem "Koalitionsvertrag"-Thread hier im Waffenrechts-Forum.

Treffen einer Arbeitsgruppe im BMI zusammen mit den Beschussämtern zu dem Thema am 18.11.2009.

Offensichtlich eine Ideensammlung und Machbarkeits-Abstimmung. Regelungen sollen noch nicht festgelegt

werden, ich vermute jedoch, die grobe "Marschrichtung" dieser VO; gerade auch in technischer Hinsicht, daher

die Beteiligung der Beschussämter). Danach (und ich gehe davon aus, dass man sich nicht zu lange Zeit lässt)

bekommen die Verbände Bescheid.

Gruß,

karlyman

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Was ich mich derzeit frage ist folgendes: ...

Richtig!

Die bisher bekannt gewordenen Details werfen zahlreiche Fragen auf und geben genügend Anlass zum Philosophieren:

  1. Interssant wäre, einmal zu erfahren unter welchen Umständen Armatix Trustlock von der PTB die Zulassung bekommen hat ???
  2. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die PTB-Mitarbeiter ohne Grund dermaßen leichtfertig - wider besseren Wissen - die Zulassung erteilt haben. Schließlich war der PTB - laut von Armatix veröffentlichten Schreiben - schon vor Erlass der TR bekannt, dass die Verschlussbolzen bei Schwingungen aus den Lauf fallen. Wenn dies "wirklich" bekannt war und die PTB sich mit der Nachrüstung einer elastischen Komponente zufrieden gegeben hat, dann ist fraglich warum keine Wirksamkeitsprüfung dahingehend erfolgt ist, ob die elastische Komponente:

  • falsch eingebaut werden kann,

  • sich mit handelsüblichen Werkzeug entfernen lässt,

  • genügend Widerstand gegen chemische Mittel gegeben ist,

  • die Verwendung der elastischen Komponente unmissverständlich in der Verwendungsanleitung beschrieben worden ist, usw
    ???

Die Zulassung ist - wenn man von dem ausgeht was bisher veröffentlicht worden ist - nicht Gegenstand des Verfahrens. Ich weiß nicht mit welchem Ernst die Richter um Aufklärung bemüht sind. Richtig interssant würde es, wenn die Richter dass Zulassungsverfahren zum Gegenstand des Verfahrens machen würden.

Aber wie sagt man so schön: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand"!

Wie schon geschrieben, es sind nur die sich mir aufdrängenden philosophischen Fragen!

Ärgerlich finde ich immer noch, dass - mal von Einzelnen abgesehen - fast die gesamte Waffenbranche sich das Geschäft ihren Lebens mit den Armatix-Sicherheitsphilosophien verspricht. Egal wo man hingeht. überall stößt man auf Waffenhändler mit zwei Gesichtern! Bisher war nur einer - in einem anderen Thread - so ehrlich seine Haltung zu den Armatix-Sicherheitsphilosophien offen zu legen und ist dafür hier öffentlich zerlegt worden.

Ohne den Waffenhandel funktionieren die Armatix-Sicherheitshilosophien nicht. Neben den Widerstand durch die Testberichte ist dringend Widerstand durch ALLE Verbände - allem vorran VDB, JSM und FWR - erforderlich. Nur so werden auch die zertifizierten Büchsenmacher und Waffenhändler wach und begreifen, dass es - wenn überhaupt - nur einen Gewinner gibt und der würde Armatix heißen!

Ich werde ganz sicher für meine Schusswaffen kein Armatix kaufen und stattdessen:

Den Schießsport, den Vorsitz meines Vereines und die Jagd aufgeben! Auch wenn ich damit mich den politischen Zielen der Sicherheitsexperten dieses Landes beugen würde, würde ich mich in diesem Fall nicht als Verlierer sehen, da ich mit den mir zur Verfügung stehenden mitteln alles versucht habe die Armnatix-Sicherheitsphilosohien zu vereiteln.

Die echten Verlierer werden die Büchsenmacher und Waffenhändler sein! (Das war mein Wort zum Sonntag :rolleyes: )!

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Aus Kostengründen wird sich ohnehin auf Sicht der mechanische GunBlock durchsetzen (auch wenn die PTB die neuen Kaliberfreigaben noch mit Macht vertrödelt). Das "Problem" wird sich also früher oder später ganz von selbst lösen.

Vermutlich bleibt aufgrund der anderen Baustelle keine Zeit für gunBlock :021:

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Ärgerlich finde ich immer noch, dass - mal von Einzelnen abgesehen - fast die gesamte Waffenbranche sich das Geschäft ihren Lebens mit den Armatix-Sicherheitsphilosophien verspricht. Egal wo man hingeht. überall stößt man auf Waffenhändler mit zwei Gesichtern!

Na ja, es gibt schon einige aus der Branche, die in der Lage sind, über den eigenen Gartenzaun hinauszublicken

und die weiteren, üblen Folgen dieser "Sicherheits"philosophien für Waffenbesitzer UND Waffenbranche zu erkennen.

Ich selbst kenne zwei BüMas und einen Händler, die sehr klar erkannt haben, wohin bereits mittelfristig der Hase

läuft, wenn die Armatix-Quicklock-Technik per Verordnungszwang ALLEN aufgezwungen werden sollte.

Gruß,

karlyman

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Aus Kostengründen wird sich ohnehin auf Sicht der mechanische GunBlock durchsetzen

Halt, halt. Nicht ganz so schnell.

1.

Zunächst mal hat "die Politik" den von der evtl. kommenden VO Betroffenen bis heute nicht mal im

Ansatz erklärt, wie und warum Zusatz"sicherungen" bei Aufbewahrung im Waffentresor sowie

bei abgeschlossenem Transport, wie heute vorgeschrieben, überhaupt einen Sinn machen bzw. geeignet

sind, die Sicherheit irgendwie zu erhöhen. So lange das nicht geschieht, wird die Akzeptanz bei den

Betroffenen gegen Null gehen.

2.

Selbst wenn man bezüglich der "Sinnfrage" (s.o.) zu einem plausiblen Ergebnis kommen sollte,

dann wäre die simpelste und doch wirksame Zusatzsicherung immer noch das mechanische

Abzugsschloss. Ist in manchen Waffen bereits intern eingebaut, mitgeliefert, bzw. für einen Bruchteil

der Kosten teurerer Systeme (auch Gunblock) zu erwerben. Verhindert wirksam die spontane,

mißbräuchliche Schuss-Abgabe durch unberechtigte Verwender - und gegen technisch halbwegs

versierte "Schlossknacker" ist, wie wir alle wissen, weder bei Armatix, noch bei Gun-Block,

noch bei sonstigen Systemen ein Kraut gewachsen. Ich wundere mich also, was die technische

Diskussion soll... Aber wer weiß, vielleicht bringt das anstehende "Brainstorming" beim BMI unter

Einschaltung der Beschussämter ja noch Einige auf die Spur.

Gruß,

karlyman

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Vermutlich bleibt aufgrund der anderen Baustelle keine Zeit für gunBlock :021:

Nein, so ist das nicht. Aus zuverlässiger Quelle weiß ich, dass die Modelle mit irrwitzigen Begründungen mehrfach an die PTB eingesendet werden mussten und so das ganze Lizenzierungsverfahren unnötigerweise verzögert wurde. Zufall oder Absicht ? <_<

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Die mögen ihre Fantasien ja haben...

Bislang wurde aber (ich wiederhole mich) in keinster Weise erklärt oder begründet

- welchen Sinn Zusatz"sicherungen" im abgeschlossenen Waffenschrank machen sollen

- warum ggf. eine elektromechanische Laufblockierung wirksamer als eine simple Abzugsblockierung sein soll.

Gruß,

karlyman

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Die mögen ihre Fantasien ja haben...

Bislang wurde aber (ich wiederhole mich) in keinster Weise erklärt oder begründet

- welchen Sinn Zusatz"sicherungen" im abgeschlossenen Waffenschrank machen sollen

- warum ggf. eine elektromechanische Laufblockierung wirksamer als eine simple Abzugsblockierung sein soll.

Gruß,

karlyman

Aber du weißt doch: Wenn dadurch nur ein Menschenleben gerettet werden könnte, muss es uns das wert sein! Fakten bleiben da auf der Strecke.

Gruß

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Bei der Diskussion über GunBlokc und Armatix, vergesst Ihr zwei Dinge:

1. GunBlock ist preislich günstiger als Armatix, das ist richtig und wenn die Wahl bestünde, dann würden die meisten wohl auf GunBlock gehen. Nur bietet GunBlock keine biometrie an und wird somit als Zusatzsicherung, wie es der BMI gerne hätte flachfallen.

2. Hier wurde doch schon ein paar mal erwähnt, ich weis die Threads jetzt leider nicht mehr, dass GundBlock in erster Linie eine reine Erbwaffensicherung ist. Zum immer wieder rein und rausnhemen aus der Waffe ist das Teil wohl nicht konzipiert worden und könnte da den Lauf beschädigen.

Wie gesagt, die Biometrie steht in der Verordnungsermächtigung explizit drin und das ist es, was der Gesetzgeber, bzw. Verordnungsgeber will. Biometrische Sicherungen. Ob nun in Form eines biometrisch gesicherten Waffenschrankes oder in Form einer biometrischen Zusatzsicherung ist erstmal unklar.

Aber wenn es zu den Zusatzsicherungen geht, ist unser aller Untergang in diesem Sport gesiegelt. Denn dann wird mit aller Wahrscheinlichkeit die Kombolösung, aus Biometrie und PIN, zum tragen kommen. Fingerabdruck vom Waffenbesitzer und PIN Eingabe durch geeignete Personen am Schießstand.

Somit kann, so die Denkweise, keiner mehr in den eigenen vier Wänden die tatsächliche Gewalt über die Waffen ausüben. Sie sind nur noch zur Nutzung auf dem Schießstand zu entsichern und fertig.

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Aber du weißt doch: Wenn dadurch nur ein Menschenleben gerettet werden könnte, muss es uns das wert sein! Fakten bleiben da auf der Strecke.

Gruß

Es geht nicht um die Rettung von Menschenleben sondern um Macht. Wenn man Menschenleben retten wollte, würde man das Rauchen verbieten und gesetzestreuen Bürgern erlauben, eine Waffe zu führen.

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Tja, ganz allgemein ist ja auch der Sinn der Blockiersysteme neben der (zurecht) bestehenden Tresorpflicht nicht erklärbar.

Wenn der Sinn einer (belastenden) Regelung nicht erklärbar ist, dann darf sie in einem wirklichen Rechtsstaat auch nicht eingeführt werden!

"Schikane" und "begründungslose Gängelung" sind Merkmale eines totalitären Regimes bzw. einer Bananenrepublik.

Und trotzdem wurden sie zumindest auf dem Papier eingeführt

Nein, wurden sie nicht.

Die neue Ermächtigungsgrundlage in § 36 Abs. 5 WaffG ist eine reine KANN-Bestimmung.

Der BMI wird hierdurch zu nichts gezwungen.

Gruß,

karlyman

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Denn dann wird mit aller Wahrscheinlichkeit die Kombolösung, aus Biometrie und PIN, zum tragen kommen. Fingerabdruck vom Waffenbesitzer und PIN Eingabe durch geeignete Personen am Schießstand.

Das heisst dann: "geeignete Personen" kennen dann einen General-PIN, der für alle Schließsysteme, also auch für Deins, gültig ist und dieses in Verbindung mit deinem Fingerabdruck entriegelt - oder?

Jede Wette - der ach so geheime PIN wird binnen Stunden nach der Einführung im Internet bekannt werden.

LG

Manfred

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Das heisst dann: "geeignete Personen" kennen dann einen General-PIN, der für alle Schließsysteme, also auch für Deins, gültig ist und dieses in Verbindung mit deinem Fingerabdruck entriegelt - oder?

Allein die Idee ist schon (wenngleich vielleicht ein "feuchter Traum" vieler Waffenhasser) Mumpitz.

Das fängt schon an mit so simplen Dingen wie:

- Waffenläufe müssen gereinigt werden, und zwar u.U. gründlich - dazu muss der Lauf frei sein, auch zu Hause.

- Wiederlader müssen bei der Patronenherstellung (Stichwort z.B.: Gesamtlänge..) öfter mal ihren Lauf mit (freiem!) Patronenlager zur Verfügung haben.

- Stände und Schießanlagen gibt es viele - und dort ist überall die passende PIN hinterlegt?

So ein unausgegorener Mist.

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