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IGNORED

geladene magazine


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Deswegen kauft man sich auch einen großen Klasse 1 Schrank mit Zahlenschloss. Da passt dann gleich das Chest-Rig mit sechs AR-15 Magazinen, Kampfmesser, Taschenlampe, etc. rein... :ninja:

:rotfl2:

Morpheus

Geschrieben

Deswegen kauft man sich auch einen großen Klasse 1 Schrank mit Zahlenschloss. Da passt dann gleich das Chest-Rig mit sechs AR-15 Magazinen, Kampfmesser, Taschenlampe, etc. rein... :ninja:

:rotfl2:

Morpheus

Wollte mir schonmal ne Kutscherflinte kaufen und nebens Bett hängen. :bud:

Meine Frau meinte aber mich würde man bei offenem Fenster so schnarchen hören , das ich mir nicht sicher bin ob ich dann nicht in meine eigene Flinte gucken würde. :D

mfg

Frank

  • 5 Jahre später...
Geschrieben

Nach 6 Jahren belebe ich diesen Thread mal wieder!

Genau um das Thema geht es mir!

Kam heute vom Stand, wo eine mir bisher unbekannte Aufsichtsperson mir mitteilte (in einer aus der Situation herausgelösten Diskussion), dass man niemals geladene (=>gefüllte?) Magazine transportieren dürfe. Denn vorallem auch hier an diesem Stand trainiere der Zoll, und der dürfe auch hier kontrollieren! Und wenn die dann sehen, dass man ein "geladenes" Magazin aus der Tasche holt, dann darf man ja gleich alle Waffen abgeben.

Ich habe dazu nichts weiter zu gesagt.

Aber jetzt frage ich euch:

Gibt es inzwischen eine verlässliche Quelle, die dazu Auskunft gibt? Oder ist einfach nichts darüber in den Texten bekannt und daher gilt, was nicht verboten ist, ist erlaubt?

Wenn es erlaubt ist, wie macht man es so jemanden klar? Er war sehr freundlich und meinte, die Diskussion hätte er schon mehrfach gehabt aber es sei eben nicht erlaubt....

Edit: Tippfehler

Geschrieben
[...]

Kam heute vom Stand, wo eine mir bisher unbekannte Aufsichtsperson mir mitteilte (in einer aus der Situation herausgelösten Diskussion), dass man niemals geladene (=>gefüllte?) Magazine transportieren dürfe. [...]

Aussage des damaligen Landesjugendleiter WSV 1850:

"Beim DSB darf nur auf Kommando vor der Übung geladen werden ("Waffe mit fünf Schuss laden") daher darf man keine Magazine geladen transportieren oder lagern."

Seit dem mach ich Leuten wie deiner Aufsicht auch keine Vorwürfe mehr. Die lernen es so in den Schulungen der Verbände...

Verwirren kann man solche Leute aber dann immer damit wenn man nachfragt wie es denn mit IPSC aussieht. Da lädt man ja mehr als 5 Schuß... Oder eben einfach mit einem ganz treu-doofen Blick fragen wo das denn steht. Also in welchen Paragraphen...

Geschrieben

Hallo,

"Beim DSB darf nur auf Kommando vor der Übung geladen werden ("Waffe mit fünf Schuss laden") daher darf man keine Magazine geladen transportieren oder lagern."

Ich habe ja keine Waffe geladen, sondern das Magazin ist befüllt.

Ich habe auf den DSB Meisterschaften auch schon diskussionen gehabt, da ich vor dem Kommando laden das Magazin fülle.

Keiner konnte mir irgend eine Regelung zeigen warum ich das nicht dürfe.

Gruß

voyager

Geschrieben
Aussage des damaligen Landesjugendleiter WSV 1850:

"Beim DSB darf nur auf Kommando vor der Übung geladen werden ("Waffe mit fünf Schuss laden") daher darf man keine Magazine geladen transportieren oder lagern."

Seit dem mach ich Leuten wie deiner Aufsicht auch keine Vorwürfe mehr. Die lernen es so in den Schulungen der Verbände...

Aha. Ein Magazin ist also eine Waffe. Sehr interessant.

Da bin ich also voll auf dem Holzweg gewesen, daß ich annahm, das Einführen eines geladenen Magazins (oder das Abstreifen von Patronen aus einem Ladestreifen) wäre das Laden einer Waffe.

Aber, wie schon Ottokar Domma treffend bemerkte: "Der Mensch wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch hinzu."

Jetzt werde ich also alle, die mir mißfallen, mit einem gefüllten Magazin außerhalb und weit weg von jeder Waffe beeindrucken.

Geschrieben
Das WaffG schreibt vor, dass möglichst viele Schritte eingebaut sein müssen, die den ZUGRIFF auf die Waffe beim Transport erschweren. Sowie, dass die Mun. getrennt transportiert werden muss,

Hallo The Hun,

diese Auffassung ist falsch. Die "Trennung" von Waffe und Munition bezieht sich grundsätzlich auf die Lagerung.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Hallo,

Ich habe auf den DSB Meisterschaften auch schon diskussionen gehabt, da ich vor dem Kommando laden das Magazin fülle.

Keiner konnte mir irgend eine Regelung zeigen warum ich das nicht dürfe.

Gruß

voyager

Hallo Voyager,

da kann ein Blick in Sportordnung sehr hilfreich sein.

MfG

Pirol 2

Geschrieben

@ cartridgemaster

Beim Transport kann die Munition unverschlossen transportiert werden. Sie kann auch => zusammen <= mit der Waffe in einem Behältnis transportiert werden, das aber verschlossen sein muss. Die Waffe darf dabei nicht geladen sein. Diese Auffassung wird sogar vom DSB geteilt Zitat: [...] Munition darf grundsätzlich mit der Schusswaffe zusammen – auch in einem Waffenkoffer –

transportiert werden. [...] vgl. http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&am...zMg-gE7YvxLMv3Q

Die Frage war hier eben nur, ob man gefüllte Magazine transportieren darf, mit oder ohne Waffe.

Geschrieben

Gefüllte Magazine zu transportieren ist laut Waffengesetz nicht verboten.

Bei Wettkämpfen fülle ich aber das Magazin erst vor Ort. Dann weiß ich genau dass auch die richtige Anzahl Patronen drin ist.

Die ganze Sache erinnert mich stark an die Geschichte wo mir gesagt wurde dass ich beim Transport kein leeres Magazin in der Pistole haben dürfte.

Weil die Waffe dann als geladen gelten würde. :confused:

Und was die Federn in den Magazinen bei gefüllter Aufbewahrung machen, darüber gab es auch schon lange Diskussionen hier.

Geschrieben
..Die Frage war ...

Hier so zu fragen, ist müßig. Es werden immer welche Antworten, die meinen etwas zu wissen.

Schau doch ins WaffG. Da ist alles geschrieben. §12 (3) 2.

Gruß

Erik

Geschrieben

Folgendes steht im Merkblatt einer Behörde:

"Eine Schusswaffe ist zugriffsbereit, wenn sie mit wenigen schnellen Griffen in Anschlag gebracht werden kann, z.B. wenn sie in einem Halfter oder in einer bei Militär und Polizei üblichen Tasche getragen oder im geschlossenen Handschuhfach des Pkw mitgeführt wird. Die Waffe gilt allerdings als nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis (z.B. in einer verschlossenen Aktentasche, einem verschlossenen Futteral oder im verschlossenen Pkw-Kofferraum - nicht Kombi-Kofferraum!) mitgeführt wird. Voraussetzung für die Erfüllung des Begriffs „nicht zugriffsbereit“ ist demnach, dass man an die Waffe nur durch die Überwindung einer Sicherheitseinrichtung, z.B. ein Vorhänge- oder Zahlenschloss, gelangen kann. Mitgeführte Munition für die beförderten Waffen ist in entsprechender Weise getrennt von den Waffen und nicht bereits in ein Magazin eingefügt zu transportieren. Dies ist nur dann erlaubt, wenn ein verschlossenes, für den Transport von Waffen und Munition besonders gestaltetes Behältnis verwendet wird. Die Art des Beförderungsmittels ist unerheblich (zu Fuß, per Fahrrad, Motorrad, Kfz)."

Geschrieben
Folgendes steht im Merkblatt einer Behörde:

Das stammt aus einem alten Entwurf der WaffVwV und ist nicht gültig. Der Passus mit den geladenen Magazinen kommt in der verabschiedeten WaffVwV gar nicht vor.

Geschrieben

Magazine sind Munitionsaufbewahrungsbehälter. Mehr nicht.

Ich lade die Magazine auch erst am Stand, aber nicht weil es verboten wäre sie befüllt zu transportieren... sondern weil dann jeder Durchgang, vom ersten bis zum letzten, gleich abläuft, und für mich das Füllen des Magazins die Zeit ist, die ich für die Konzentration nutze, so eine Art kurze Meditation.

Wichtig ist aber: Der Standbetreiber bzw. die Standaufsicht haben hier das letzte Wort, der Stand gehört ihnen. Nicht alles was rechtlich zulässig ist müssen diese Dir gestatten. Und wenn die Aufsicht sagt "Isnich", dann isnich.

Geschrieben
Und wenn die Aufsicht sagt "Isnich", dann isnich.

Ja. Den Anweisungen der Aufsicht ist folge zu leisten.

Ich nehme befüllte Magazine eigentlich nur mit wenn ich auf Wettkämpfe gehe. Mir ist es einmal passiert das ich aus Nervösität eine Murmel zu wenig im Tank hatte. Hat mich etwas Zeit gekostet. Seitdem mache ich das Zuhause und prüfe drimal nach.

Geschrieben

Da ich den Stand nach Stunden miete, ist mir die Zeit auf dem Stand zu kostbar um Magazine zu füllen.

Also mache ich das am Vorabend beim Fernsehen und schmeisse sie dann in den Rücksack.

Geschrieben
Hallo,

Ich habe ja keine Waffe geladen, sondern das Magazin ist befüllt.

Ich habe auf den DSB Meisterschaften auch schon diskussionen gehabt, da ich vor dem Kommando laden das Magazin fülle.

Keiner konnte mir irgend eine Regelung zeigen warum ich das nicht dürfe.

Gruß

voyager

Hallo Voyager,

da kann ein Blick in Sportordnung sehr hilfreich sein.

MfG

Pirol 2

Richtig, z. Bsp. Nummer 2.0.3.1.1 Laden und Entladen der Waffe

2.0.3.1.1.1 Die Waffe darf erst geladen werden wenn der Schießleiter das Kommando LADEN gegeben hat

2.0.3.1.1.2 Der Schütze hat innerhalb einer Minute Magazin und Waffe mit der vorgeschriebenen Anzahl von Patronen zu laden und schussbereit zu sein.

Das sollte eigentlich recht eindeutig sein. <_<

Das Laden des Magazines vor dem Kommando kann eine Verwarnung geben, im Wiederholungsfall die rote Karte.

Trainingsbetrieb und allgemeine rechtliche Situation beim Transport etc. sind natürlich was anderes, aber bei DSB-Wettkämpfen ist das Laden vor dem Kommando nunmal nicht zulässig, und dazu gehört eben auch das Befüllen des Magazines (s.o.).

Man kann gerne Dutzende geladene Magazine zum Wettkampf mitbringen, rechtlich ist das ok. Aber vor dem Wettkampf muß man sie halt entladen, nur um sie nach dem Kommando wieder zu befüllen, was natürlich ziemlicher Unsinn wäre. Daher nehme ich auch keine geladenen Magazine mit, auch wenn das der Gesetzgeber zulässt.

Gruß

Sigges

Geschrieben
Nirgendwo, sie müssen nur räumlich getrennt transportiert werden und die Waffe darf nicht mit wenigen Handgriffen in den Anschlag gebracht werden.

mit geladenen Magazinen nicht mehr erlaubt weil, nicht räumlich getrennt ...

Ich vertehe mal unter "räumlich getrennt" zwei seperate Fächer einer Tasche ...

hallo,

wo steht das "räumlich getrennt"????

Gruß

Allrounder

Geschrieben
hi

ich wollte euch mal fragen ob es erlaubt ist schon vorgeladene magazine im munitionsschrank aufzubewahren

bzw. im stahlbehältnis zum stand zu transportieren?

hier bei uns im verein steigt die diskusion ins unermässliche weil angeblich jeder recht hat.

gruß mike

spricht m. M. nix dagegen. Das Magazin ist kein wesentliches Waffenteil. Ob Du die Mun lose, verpackt oder eben im Mag im Mun-Schrank aufbewahrst ist egal. Wichtig ist dabei nur das der Mun-Schrank den Anforderungen entspricht und mind. mittels Schwenkriegel abgeschlossen ist.

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