@jofa72
Beim Lehrgang Mitte 2005 in BaWü waren einige dabei die (noch) keine WBK hatten. Da kam dann der Satz "Eigentlich sollen die Schießleiter ja eine WBK haben um die sicherzustellen, dass er auch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit haben".
Ob dies irgendwo wirklich gefordert wird oder nur so gesagt wurde, weiß ich nicht. Vor dem Lehrgang wurde uns auch nichts davon erzählt...
@moosbroetchen
Nö, ich verwechsel da nichts.
Nehmen wir mal an, XY schießt nur Luftgewehr im Verein (hat aber die Sachkundeprüfung) und deshalb keine WBK, da er ja keine braucht. Nun wird er zum Schützenmeister gewählt und soll nachweisen, dass er zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist. Meiner Meinung nach kann/könnte er dies auch mit dem Besitz eines Kleinen Waffenscheines nachweisen. Den würde er nämlich nicht bekommen, wenn er vorbestraft wäre. Jetzt klar was ich meine?
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Hier kommt es, meiner Meinung nach, auf den Grund an warum derjenige die Zuverlässigkeit verloren hat.
Sehen wir das ganze doch mal realistisch: In weiten Teilen der Bevölkerung ist fahren unter Alkoholeinfluss noch immer eine Bagatelle. "Schön gehört, der Meier hat am Samstag seinen Lappen verloren weil er mal wieder besoffen vom TSV-Sportheim noch heimgefahren ist".
Zumindest hier in den Schützenvereinen in den kleinen Dörfern (wo jeder jeden kennt) würde soetwas keine Rolle spielen... "Der hat halt seine Knarren abgeben müssen, weil er mal wieder besoffen gefahren ist."
Morpheus