Moin,
gerade wurde in einer Diskussion in einem anderen Forum eine angebliche Aussage „der Polizei“
zitiert.
Danach bleibt ein Einhandmesser auch ein Einhandmesser wenn z.B. der Daumenpin entfernt wurde und sich das Messer auch sonst nicht mit einer Hand öffnen lässt. „Da es als Einhandmesser hergestellt wurde.“ Und dann hat man in jeder Diskussion verloren, wenn jemand „die Polizei“ zitiert. Auch wenn es Unsinn ist.
Würde man die Klinge eines Klappmessers dauerhaft in geöffneter Form blockieren (Schrauben, Bolzen, schweißen, löten etc.), dann wäre es ein feststehendes Messer. Niemand würde widersprechen. Also gäbe es eine Möglichkeit des Umbaus, der legitim wäre (feststehend) und eine die es nicht wäre (Zweihandmesser). Unlogisch. (Ich weiß, kein Argument bei unserem Waffenrecht).
Aber wenn ein Einhandmesser ein Einhandmesser ist, weil es eben als solches gebaut worden ist, dann müsste ja ein Zweihandmesser immer ein Zweihandmesser bleiben, auch wenn ich da ein Loch in die Klinge bohre und dort dann einen Daumenpin hinein schraube und es dann mit einer Hand öffnen und feststellen kann. Ebenfalls total unlogisch.
Aber das Argument, dass ein Einhandmesser immer ein Einhandmesser bleibt, egal was man dort abbaut oder weg feilt, das ist mir schon öfters untergekommen. Ist an diesem Gerücht irgendetwas haltbares dran? Gab es da vielleicht schon herrlich unlogische Urteile zu? Wenn da jemand was weiß, bitte her damit. Ich fange dann sofort an meine Zweihandmesser zu unproblematischen Einhandmessern umzubauen.