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IGNORED

Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Aber noch lieber wäre es, wenn das Forum Waffenrecht und unsere Verbandsvertreter VOR der endgültigen AWaffV klare Stellung beziehen würden.

:icon14::icon14::icon14:

Ich möchte auch gesetzeskonform agieren. Gerade deshalb wäre es mehr als angebracht, wenn unsere Lobby VOR dem Erlass unsinniger Regularien (hier: bezügl. Transport) dagegen angeht und Stellung bezieht.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Oh, Gott!!

Wenn ich das lese, was manche so vorhaben, dann erinnere ich mich direkt an diesen Spaß Thrad.

http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=300563&hl=

Hatten die Spinner aus dem Handy Forum doch recht??

"Ich versuch jetzt da mal zu antworten. Ich habe keinen Waffenschein, deswegen kann das auch falsch sein was ich schreibe. Aber irgednwie habe ich das mal so gehört.

Es gibt verschiedene Kategorien von Waffenscheinen. Zum einen einen Besitzschein. Dann darfst Du waffen besitzen, aber nicht bei Dir tragen, oder Benutzen. So einen holen sich z.B. sammler etc. die ihre Waffen nur in einer Vitrine/Schrank haben.

Waffenscheine für Sportschützen berechtigen nur zur Verwendung einer Waffe im Schützenhaus. Wenn Du die Waffe danach mit nach Hause nehmen willst, muß die Zerlegt werden, und die Teile getrennt befördert werden. Es müssen nicht viele Teile sein, aber jedes Teil darf zum Schißen nicht mehr benutzbar sein. Die Teile dürfen nicht von einer Person befördtert werden, damit diese die Teile nicht wieder einfach zusammenstecken kann. Also z.B. Die Waffe in einem Auto, und der Abgenommene Lauf oder ein anderes Teil bei jemand anders im Auto. Das habe ich von einem Arbeitskollegen, der so einen Waffenschein hat. Der fährt immer mit einem Teil der Waffe zum Schützenferein, und Seine Frau bringt den Rest im 2.ten Auto nach."

Geschrieben

Oh, Gott!!

Wenn ich das lese, was manche so vorhaben, dann erinnere ich mich direkt an diesen Spaß Thrad.

http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=300563&hl=

Hatten die Spinner aus dem Handy Forum doch recht??

"Ich versuch jetzt da mal zu antworten. Ich habe keinen Waffenschein, deswegen kann das auch falsch sein was ich schreibe. Aber irgednwie habe ich das mal so gehört.

Es gibt verschiedene Kategorien von Waffenscheinen. Zum einen einen Besitzschein. Dann darfst Du waffen besitzen, aber nicht bei Dir tragen, oder Benutzen. So einen holen sich z.B. sammler etc. die ihre Waffen nur in einer Vitrine/Schrank haben.

Waffenscheine für Sportschützen berechtigen nur zur Verwendung einer Waffe im Schützenhaus. Wenn Du die Waffe danach mit nach Hause nehmen willst, muß die Zerlegt werden, und die Teile getrennt befördert werden. Es müssen nicht viele Teile sein, aber jedes Teil darf zum Schißen nicht mehr benutzbar sein. Die Teile dürfen nicht von einer Person befördtert werden, damit diese die Teile nicht wieder einfach zusammenstecken kann. Also z.B. Die Waffe in einem Auto, und der Abgenommene Lauf oder ein anderes Teil bei jemand anders im Auto. Das habe ich von einem Arbeitskollegen, der so einen Waffenschein hat. Der fährt immer mit einem Teil der Waffe zum Schützenferein, und Seine Frau bringt den Rest im 2.ten Auto nach."

:00000733::00000733::yes::00000733::00000733:

Geschrieben

Da sollte man aber vorsichtig sein WO man sich befindet. Hier in meiner Stadt gibt es eine Musikhochschule... nicht nur das man da blitzschnell in ein Fachgespräch verwickelt wird das dann Böse für einen ausgeht, Instrumente in Bussen klauen ist hier sehr beliebt... schließlich sind viele gute Instrumente in einem für Diebe überaus interessanten Preisniveau.

Interessant wäre dann das Gesicht des Diebes zu sehen, der sich als neuer Besitzer einer Trompete o.ä. wähnt ;)

Geschrieben
Wie funktioniert denn ein SCHNELLER Zugriff auf den Inhalt des Stauraums eines Kombis (ich unterstelle den Normalfall mit Gepäckabtrennung und ggf. Stauraumabdeckung) ?

Ich unterstelle hier einfach mal, das der Verfasser der Verordnung nicht böswillig gehandelt hat, sondern einfach eine saubere Abgrenzung vornehmen wollte. (Jammern wir nicht sonst immer, wenn irgendwas schwammig formuliert ist?)

Hier wird nur davon ausgegangen, dass der Fahrer auf dem Fahrersitz hockt, die Waffen im Kombi-Kofferraum liegen und das Auto ansonsten leer ist.

Soll die Verordnung hier bei unterschiedlicher Fahrzeugbesetzung differenzieren; z.B. wie folgt?:

  1. Ist der berechtigte Waffenbesitzer allein unterwegs, ist es ausreichend die Waffen in einem verschlossenen (ohne Schloß) Behältnis im Gepäckabteil eines Kombis zu transportieren. Es ist ihm während der gesamten Transportdauer untersagt, die Rückbank zu benutzen. Es darf maximal eine weitere Person im Auto sein, die sich nur auf dem Beifahrersitz aufhalten. Bei längeren Fahrten, bei denen abwechselnd gefahren wird auch auf dem Fahrersitz, wobei der vormalige Fahrer in diesem Fall ohne Benutzung der Rückbank auf den Beifahrersitz zu wechseln hat.
  2. Sollten mehr als zwei Personen an der Fahrt beteiligt sein, müssen Waffen im Gepäckabteil eines Kombis unter Verschluß (MIT Schloß) verwahrt werden. Nur in diesem Fall darf die Rücksitzbank genutzt werden.
  3. Sollte das Kraftfahrzeug mehr als 2 Sitze in der vorderen Reihe haben, so kann die unter 1.) dargestellte vereinfachte Form des schloßlosen Waffenbehältnisses, das jedoch verschlossen werden können muß, entsprechend auf soviele Personen ausgedehnt werden, wie Vordersitze im Fahrzeug vorhanden sind, sofern die Rückbank nicht benutzt wird. (Auf eine ausreichende Anzahl von Sicherheitsgurten ist analog zur Staßenverkehrsordnung zu achten.)
  4. Sollte das Kraftfahrzeug über mehr als zwei Sitzreihen verfügen, so kann die Anzahl der Personen entsprechend erhöht werden. Hierbei muß sichergestellt bleiben, dass die letzte Sitzreihe vor dem Kombi-Gepäckabteil freizuhalten ist, um die vereinfachte Form des schloßlosen Transportes von verschlossenen Waffenbehältnissen beibehalten zu dürfen.
  5. Anforderungen an Gepäckraumabdeckungen zur Ermöglichung des vereinfachten Schloßlosen Transport verschlossener Waffenbehältnisse:

  • Bei abgeschlossenen Gepäckraumabdeckungen (MIT Schloss) der Schnittfestigkeitsklasse midestens "Kettenhemd 03" kann analog zum schlosslosen Transport in Limosienen (siehe Abschnitt "xy-Waffentransport in Limosienen) auf weitere Sicherungen verzichtet werden. Die Nutzung der Rückbank ist in diesen Fällen erlaubt. Ein Nachweis über die Klassifizierung der Gepäckraumabdeckung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
  • [...]

Ich glaube das würde etwas zu weit führen. Da mach ich doch lieber ein kleines Zahlen-Vorhängeschlösschen an meie Flintentasche und leg sie gemütlich auf die Rückbank.

Meine Meinung zum Thema habe ich ansonsten hier vor ein paar Tagen schonmal zum besten gegeben.

Geschrieben

Ich fange doch nicht an und zerlege für einen Transport zum Schützenhaus meine Waffe. Nicht in sieben kalten Wintern...

Meiner Ansicht nach wird der Ausschluss der Zugriffsbereitschaft hier völlig überinterpretiert.

Es soll mir mal ein Polizeibeamter oder Richter die Zugriffsbereitschaft der Waffe belegten, wenn diese nicht griffbereit im Wortsinne ist (sprich Unterbringung im Kofferraum und nicht Beifahrersitz) und dazu in einem

Futteral oder einer Hülle steckt.

Gruß,

karlyman

Es spricht doch aber auch nichts dagegen, sich angesichts der allgemeinen rechtlichen Situation der Legalwaffen-Besitzer lieber ein wenig mehr abzusichern, als nach dem Fall der Fälle festzustellen, daß man es hätte besser tun sollen.

...Die derzeit vorliegenden AWaffV-Entwürfe anerkennen den Stauraum im Kombi nicht als den gleichen Verschlußgrad wie ein Kofferraum. Darum muß man sich vielleicht erstmal nicht scheren, ist ja noch nicht amtlich, das Papier, oder? Bitteschön, jeder wie er will. Zirkuliert nur zur Zeit schon in diversen Länderamtsstuben als "gängiger Richtwert" sozusagen , etwa in NRW.

Und es ist mir egal, wieviel KM hier irgendjemand schon durchs Land gekurvt ist, ohne Probleme. Das eine Mal reicht, den Ärger hat der Betroffende. Und Karlyman, irgendwo verkennst Du die realen Verhältnisse vor Gericht: Nicht Richter und Polizei muß Dir was beweisen, in Waffenfragen herrscht schon lange in BRD das umgekehrte Beweisprinzip - nocvh nicht gemerkt?

Und wer möchte sich hier auf die Gnade oder Einsicht eines deutschen Gerichts verlassen?

Da stellt sich mir dann aber auch gleich die nächste Frage:

Sportkamerad XYZ fährt keinen großen Kombi, sondern einen kleinen[/] Kompaktwagen (bekanntlich ohne feste Trennung vom Fahrgastraum).

Um seine LW im Kofferraum unterbringen zu können, ist es notwendig, die Laderaumabdeckung (Zumeist Pappdeckel oder Rollo) zu entfernen. Damit wäre ja nun aber der Laderaum nicht mehr explizit vom Fahrgastraum abgetrennt. Wenn sich der Gesetzgeber nun aber darauf beruft, das lediglich bei Kombi's und Van's nicht die gleiche Sicherheit wie bei Limousinen mit regulärem Kofferraum gegeben ist, dann impliziert dies, daß die Sicherheit bei Kompakten sehr wohl gegeben ist, obwohl sich deren Kofferraum in der Bauart nicht von dem eines Kombis unterscheidet. Klingt für mich irgendwie nicht logisch.

MFG DarkAngel

Geschrieben

Da stellt sich mir dann aber auch gleich die nächste Frage:

Sportkamerad XYZ fährt keinen großen Kombi, sondern einen kleinen[/] Kompaktwagen (bekanntlich ohne feste Trennung vom Fahrgastraum).

Um seine LW im Kofferraum unterbringen zu können, ist es notwendig, die Laderaumabdeckung (Zumeist Pappdeckel oder Rollo) zu entfernen. Damit wäre ja nun aber der Laderaum nicht mehr explizit vom Fahrgastraum abgetrennt...MFG DarkAngel

In der Tat wird es schwierig, wenn der Gesetzgeber alle möglichen Fahrzeug- und Beförderungsvarianten in seinem Verordnungstext abbilden wollte.

Daher mein einfacher Vorschlag:

1. Waffen sind in einem geschlossenen Behältnis (Futteral, Koffer o.ä. ohne Schloß) so zu transportieren, dass sie außerhalb der Reichweite des Fahrers oder seiner Mitfahrer liegen, sodass das Behältnis nicht erreicht werden kann, ohne den Sitzplatz zu verlassen.

2. Ist eine solche Unterbrigung der Waffenbehältnisse bauartbedingt nicht möglich, so muss das Waffenbehältnis entweder mit einem handelsüblichen Schloß abgeschlossen sein oder aber einen solchen Verschlussmechanismus ohne Schloß aufweisen, dass die Waffe nicht mit wenigen Handgriffen - i.d.R. weniger als 5 Handgriffe - in Anschlag gebracht werden kann. Dies gilt auch für den Transport auf Zweirädern, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß.

So ist mit 3 Sätzen weitgehendst Klarheit geschaffen und der öffentlichen Sicherheit wie auch dem Waffenbesitzer gedient.

Schöne Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Daher mein einfacher Vorschlag:

...das findest Du einfach? Es geht noch viiel einfacher... und der Vorschlag ist nicht durch mich entstanden:

Sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie verpackt, z.B. in einer geschlossenen Aktentasche oder in einem Futteral oder im abgeschlossenen Kofferraum, mitgeführt wird....

Soviel zu "Kirche im Dorf lassen." :sla:

Geschrieben

Es geht noch viiel einfacher...

sagen wir es anderst: es ginge noch viel einfacher wenn der gesunde menschenverstand von den verfassern dieses gesetzes bzw. deren "anweisungen" eingeschaltet worden wäre:

waffe und munition sind getrennt in verschiedenen behältnissen zu transportieren (PUNKT!)

ist nicht auf meinem mist gewachsen, gibt es schon z.b. in der schweiz

Geschrieben

VISIER ist ne Zeitung :rolleyes:

Die vertritt eine Meinung :icon14:

Das Bundesgesetzblatt ist was Anderes :D

Dort steht (noch) nichts Konkretes zum Thema B)

Also handelt jeder für sich verantwortlich, nach eigener Entscheidung und Auslegung - wozu also all die Debatten :confused:

Mouche

Geschrieben

Man sollte sich beim Thema "Waffentransport" generell auf die sichere Seite begeben und jegliches Behältnis immer abschließen (wie auch immer das Schloß aussieht). Das hat nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun!!!

Im Fall der Fälle möchte ich kein Experimentierfeld der Justiz im Umgang mit dem neuen Waffenrecht sein. Ein "falscher" Transport heißt Führen und Führen, ohne dazu berechtigt zu sein, heißt Unzuverlässigkeit und Unzuverlässigkeit heißt Eisen weg.

Das Risiko um den Preis eines albernen Schlosses einzugehen, sehe ich nicht ein!!!

Geschrieben

:confused: Was ist, wenn man alle Waffen schön in einem verschlossenen Behältnis im Kofferraum transportiert und ein schneller Zugriff nicht möglich ist, und in eine Situation gerät, in der man als treuer Staatsbürger Notwehr oder Nothilfe leisten müsste? Da in unserem Obrigkeitsstaat ja alles ordentlich geregelt ist, findet man sich just vor dem Richter wieder, der einen dann eine Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung aufbrummt

Nothilfe mit der Schußwaffe?????

Der beste Weg direkt in den Knast. 100 %!!!

Geschrieben

Wie steht es mit dem Transport einer Waffe im Rucksach per Motorrad oder Fahrrad?

Insgesamt scheint dies eine typisch deutsche Diskussion zu sein. Wenn eine Regelung nicht alle Eventualitäten erfasst, befällt viele Beiteiligte eine gewisse Unsicherheit.

Diese Unsicherheit wünscht sich detallierte und allgemeingültige Regelungen für jeden Sonderfall.

Wenn alles detalliert geregelt ist fängt die Diskussion um die Sinnhaftigkeit und Überregulierung an.

"Den Beamten" die Schlud für administrativen Ballast alleine zuschieben zu wollen, erschein mir unberechtigt. Ein Teil des Regulierungszwangs liegt in unserer Mentalität.

Geschrieben

Wenn eine Regelung nicht alle Eventualitäten erfasst, befällt viele Beiteiligte eine gewisse Unsicherheit.

Diese Unsicherheit wünscht sich detallierte und allgemeingültige Regelungen für jeden Sonderfall.

Wenn alles detalliert geregelt ist fängt die Diskussion um die Sinnhaftigkeit und Überregulierung an.

Genau das ist das Problem. Es wird immer gejammert. Entweder über "schwammige Regelungen" oder über "Überregulierung". Wir sind wirklich selber schuld. :icon13:

Geschrieben

Beim Smart würde ich mir mit ner 6" KW schon Sorgen machen :021:

...deshalb hat mein M19 auch nur 4"... :D

Im Ernst: Molot Vepr mit 20"-Lauf passt hinten rein, aber der K31 fährt auf dem Vordersitz. Diese Tasche hat dann ein Vorhängeschlösschen.

... und ein herzliches Willkommen an die "Neumitglieder":)

:021:

Geschrieben

Ein guter Bekannter kam in eine V-Kontrolle auf der Rückfahrt von einer Ausstellung (von Waffen), bei der er eine Anzahl echt antiker Westernrevolver (alle so von 1850-1880) im Fußraum der Hinterbank in einer Transporttasche unverschlossen mitführte, obendrauf Stühle, Tische, Zeltbahn. Trotzdem erkannte der Richter auf unerlaubtes Führen, Tateinheit restalkohol am Steuer: Pappe weg, WBK rot weg, dicke Geldstrafe UND Einziehung der "Tatwaffen" (Wert damals 25000 DM). Dies alles ist schon 6-7 Jahre her und passierte auch noch im Heimatländchen des so gepriesenen bayr. Inneministers Beckstein, in Nürnberg - wo man Waffenbesitzer vor Gericht besonders gern hart hernimmt...

Wieviele Promille "Restalkohol" waren es denn?

Interessant wäre auch das Aktenzeichen um so herauszufinden welche Rolle das angebliche Waffendelikt bei der Urteilsfindung tatsächlich spielte.

Als Vergleich möchte ich an den Jäger erinnern, dem letztes Jahr der Jagdschein entzogen wurde - nur weil er eine Langwaffe auf dem Weg von der Jagd nach Hause unverpackt auf dem Beifahrersitz liegen hatte. Sein Alkoholpegel von ca. 2 Promille und der Umstand, daß die Kanone geladen war spielten dabei natürlich überhaupt keine Rolle. ^_^

Geschrieben

Wir als Sportschützen, die regelmässig Waffen transportieren, sollten sinnvolle Vorgaben erörtern, darstellen und erläutern.

Das alles sollte vorwurfsfrei geschehen, weil man nicht erwarten kann, dass Nicht-Schützen unsere Probleme kennen.

Wir sollten nicht erwarten, dass uns sinnvolle Regelungen von "Aussenstehenden" ohne unsere Mithilfe zugedacht werden.

Deshalb sollten wir konkrete Vorschläge unterbreiten können, wenn man uns fragen sollte und unsere Wege etablieren, bevor wir solche auferlegt bekommen, die wir im nachhinein nicht ohne weiteres ändern können.

In diesem Sinne wünsche ich mir eine konstruktive Diskussion mit Gesetzgebern und ausführenden Organen.

Emotionen oder Vorurteile sind hier kontraproduktiv und sollten aussen vor bleiben.

Geschrieben

Nothilfe mit der Schußwaffe?????

Der beste Weg direkt in den Knast. 100 %!!!

Hallo Mad Lawyer

eine hervorragende Interpretation des Nothilfeparagraphen nach genauem Studium desselben.

Wende dich doch mal an ELF, die suchen immer gute Rechtsanwälte, die auf sowas spezialisiert sind.

Ansonsten kann ich zu dieser Diskusion nur sagen: Wir Waffenbesitzer sind scheinbar zum größten Teil Masochisten, die statt eine Domina die Ministerialbürokratie bevorzugen.

Kann denn hier keiner mehr klar denken?

Meine Meinung ist: Ich darf mit den Waffen keinen Blödsinn machen. Mit der Waffe unterwegs jemanden bedrohen ist verboten und wird bestraft. Mal schnell auf dem Weg eine Bank überfallen ist verboten und wird bestraft. Das ist klar und nachvollziehbar. Die ausufernde Bürokratie, die jede Bewegung reklementieren will ist nicht nachvollziehbar und sollte bekämpft werden. Vorauseilender Gehorsam leistet der Bürokratie und damit der Verschwendung von Steuergeldern vorschub, und sollte unterlassen werden.

Steven

Geschrieben
Und wenn ein Auto kein Kofferaum Hat ? z.b Langwaffe im Smart oder Porsche oder sonstige Sportwagen ?

Bei so einem Fahrzeug bleibt nur der Beifahrer Sitz

Mit einer Langwaffe im Smart wird definitv das zulässige Gesamtgewicht überschritten. Würde ich also nicht machen... :rolleyes:

Geschrieben
waffe und munition sind getrennt in verschiedenen behältnissen zu transportieren (PUNKT!)

wo steht das? oder war das nur deine eigene meinung wie man es am besten machen sollte?

zum thema nothilfe/notwehr:

wenn jemand mit einer waffe andere bedroht bist du, selbst wenn du deine sportwaffe dabei hast, nicht verpflichtet dieselbige einzusetzten um anderen zu "helfen"!!!

denn du musst dich bei solchen situationen nicht selber in gefahr begeben, das kann keiner von dir verlangen und ist so auch vom gesetz her nicht gefordert und wird dir auch nicht als unterlassung ausgelegt!!!

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