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Daniel-Mark

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  1. Das ist bei meinem Peugeot 307 Kombi auch so ähnlich. Der Kofferraum verriegelt sich aber sobald der Motor läuft und die Türen sobald man sich in Fahrt setzt. Das mit den Türen kann man abschalten, das mit dem Kofferraum nicht. Haben die Franzosen so gemacht, weil in Südfrankreich schon öfters mal Leuten die Koffer an einer Ampel aus dem Kofferraum geholt wurden. Gefällt mir gut, so wie die das geregelt haben!
  2. Oh, Gott!! Wenn ich das lese, was manche so vorhaben, dann erinnere ich mich direkt an diesen Spaß Thrad. http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=300563&hl= Hatten die Spinner aus dem Handy Forum doch recht?? "Ich versuch jetzt da mal zu antworten. Ich habe keinen Waffenschein, deswegen kann das auch falsch sein was ich schreibe. Aber irgednwie habe ich das mal so gehört. Es gibt verschiedene Kategorien von Waffenscheinen. Zum einen einen Besitzschein. Dann darfst Du waffen besitzen, aber nicht bei Dir tragen, oder Benutzen. So einen holen sich z.B. sammler etc. die ihre Waffen nur in einer Vitrine/Schrank haben. Waffenscheine für Sportschützen berechtigen nur zur Verwendung einer Waffe im Schützenhaus. Wenn Du die Waffe danach mit nach Hause nehmen willst, muß die Zerlegt werden, und die Teile getrennt befördert werden. Es müssen nicht viele Teile sein, aber jedes Teil darf zum Schißen nicht mehr benutzbar sein. Die Teile dürfen nicht von einer Person befördtert werden, damit diese die Teile nicht wieder einfach zusammenstecken kann. Also z.B. Die Waffe in einem Auto, und der Abgenommene Lauf oder ein anderes Teil bei jemand anders im Auto. Das habe ich von einem Arbeitskollegen, der so einen Waffenschein hat. Der fährt immer mit einem Teil der Waffe zum Schützenferein, und Seine Frau bringt den Rest im 2.ten Auto nach."
  3. Da hast Du natürlich recht, und das wollte ich auch mit meinen Statements nicht aussagen. Mir ging es lediglich darum, dem MK23Socom mitzuteilen, dass er aufgrund des Fernabgabegesetzes vom Kauf zurücktreten darf (und natürlich keine Preissenkung erzwingen kann!)
  4. Das ist auch absolut rechtens, solange Du das VOR dem Kauf gesagt bekommst!
  5. Ist ja alles sehr ehrenhaft, was Du von Dir gibst. Aber genauso toll ist, Mk23-Socom geht in den Laden um sich seine Waffe für z.B. 1500€ abzuholen und Karl-Heinz geht 10 Minuten später hinein und holt sich die gleiche Waffe für 1400€ ab. Wie nennst Du sowas denn? Ein "ehrenhaftes" Geschäft?? Außerdem, es wird kein Händler gezwungen Geschäfte nach dem Fernabgabegesetz zu machen! Bei Ladenverträgen gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht!!
  6. Daran ist nichts fraglich! Das Fernabgabegesetz wurde ja genau für den Fall geschrieben. Nämlich ein Kunde kann eine Ware ordern die er aber nie in den Händen hatte sondern nur anhand eines Kataloges, Homepage etc. Sollte die Ware bei Lieferung nicht seinen Vorstellungen entsprechen, kann er den Vertrag rückgängig machen. Ein Händler wird ja nicht gezwungen über das Internet zu vertreiben. Er kann sich die Waffen in eine Vitrine legen, dem Kunden die Ware zeigen und einen Vertrag OHNE Rücktrittstrecht tätigen. Ich weiß auch nicht, was daran misszuverstehn ist? Wenn Du Dir z.B. bei Frank*** etwas bestellst, hast Du auch Dein 14-tägiges Rückgaberecht. Und das unerheblich, ob es sich um Waffenöl für 12,-€ oder einen Drilling für 15000,-€ handelt. Und es ist ebenso egal, ob Frank*** die Ware sonstwo extra für Dich bestellt hat oder auf Lager hatte. Es sei denn, es ist eine Sonderanfertigung speziell für Dich, dann keine Rückgabe.
  7. Warum ist hier kein Vertrag nach dem Fernabgabegestz getätigt worden? Hier eine Erklärung von einer Rechts-Seite: "Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher durch Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, eMails sowie Rundfunk und Tele- und Mediendienste (z. B. Internet) geschlossen werden. Ausnahmsweise liegt allerdings kein so genannter Fernabsatzvertrag vor, wenn der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystems erfolgt. Wird beispielsweise beim Elektriker um die Ecke telefonisch eine Glühbirne bestellt, fällt dies nicht in den Anwendungsbereich des Fernabsatzgesetzes" Der Händler ist aber sehr wohl für den Fernabsatz organisiert, da er, laut MK23-Socom, über eine Homepage, die alle käuflichen Modelle mit Preisen listet, verfügt und der Vertragsabschluss ist nur über E-Mail Verkehr möglich und auch erfolgt. Das ist eindeutig ein Handel nach dem Fernabgabegesetz.
  8. Ob Du das peinlich findest ist das Eine. Und nein, Geld bekommst Du für den Sprit genauso wenig zurück wie für ein paar Schuhe das heute 120€ kostet und morgen 80€. Denn die hast Du vor Ort gekauft und dadurch kein gesetzliches Rückgaberecht. Aber das ist hier ja auch hier nicht der Punkt. Fakt ist, das Geschäft wurde per E-Mails abgewickelt, daher ist es ein Vertrag nach dem Fernabgabegesetz und daher hat MK23Sococm das Recht den Vertrag rückgängig zu machen. Auf Reduzierung des Preises hat er natürlich kein Anrecht. Ob das Ganze peinlich, fies, unehrenhaft oder was immer ist, steht wohl nicht zur Debatte. Ein Büma ist m.M. nach auch "nur" ein Händler einer Ware und muss deshalb mit den gleichen Gesetzen leben, wie ein Buchverkäufer oder Bekleidungshaus.
  9. Aber nur bei Verträgen nach dem Fernabgabegesetz. Wenn Du was im Geschäft kaufst, kann (und macht auch meistens) der Händler Dir ein Rückgaberecht einräumen, muss er aber nicht. Bei der Fernabgabe ist das aber gesetzlich vorgeschrieben, da man hier ja meistens die "Katze im Sack" kauft.
  10. Das ist nicht korrekt, wenn der Vertrag über Internet, Telefon, Fax oder ein sonstiges Fernmeldemedium getätigt wurde.Denn dann greift das Fernabgabegesetz, was einen Widerruf innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Ware beim Empfänger möglich macht. Die allen bekannten 14-Tage sind immer vom jeweiligen Händler in seinen Haus-Lieferbedingungen festgeschrieben. Es sei denn, dem Verkäufer ist ausdrücklich erklärt worden, dass kein Rückgaberecht möglich ist. Und wer bitte schön, würde da denn zustimmen? Es kauft ja wohl keiner die Katze im Sack nur anhand von Bildern! Und da MK23Socom´s Vertrag, wie er schreibt, ausschließlich durch E-Mails zustande kam, greift hier das Fernabgabegesetz, was einen Rücktritt ohne Probleme möglich macht. Aber wo ist das Problem? Frag den BüMa, ob er Dir die Spritze für den jetzt angegebenen, niedrigeren Preis gibt (alles andere wäre ja wohl Verraschung) oder er soll sich das Teil an den Hut stecken.
  11. Das stimmt nur teilweise. Sehen wir uns mal kurz die Informationspflich des UNternehmers im Fernabgabegestz an: (2) Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich informieren über: ....8. das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts nach § 3, 9. Dazu wichtig ist dann noch: (3) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Informationen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 8 dem Verbraucher spätestens unmittelbar nach Vertragsschluss, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stehen. @Socom23: Der BüMa muss Dich also entweder im Vorfeld oder bei Abholung der Ware über Dein Widerrufs- oder Rückgaberecht informieren und das in schriftlicher Form bzw. als Daten auf CD etc. Tut er dies nicht, ist der Vertrag null und nichtig. Allerdings ist noch die Frage ob das hier bei Dir greift: 2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Also wenn die Ware speziell für Dich abgeändert/gebaut wurde, greift das Fernabgabegestz nicht.
  12. Das mit den Tricks habe ich auch nicht verstanden. Es ist einfach so, dass einige die Gesetze besser kennen als andere. Punkt.
  13. Also bei mir persönlich wäre das eher durch die Launen meiner Frau limitiert! Uneingeschränktes JA
  14. Ja, ist korrekt. Habe schon welche gesehen, wo es innen ein Klebeetikett war und an der Rückseite das genietete Blechschild.
  15. Hallo Olav. Warum sollte man Probleme mit dem Staatsanwalt kriegen, wenn man die gesetzlich festgelegte Aufbewahrungsvorschrift erfüllt hat?? Ich habe ja nicht gesagt "Stell Deine Gewehre in den Kleiderschrank!" Außerdem, warum sollten Diebe die es wirklich ernst meinen, nicht auch den "schweren" Schrank wegbekommen? Wenn jemand gezielt an was ran will, kriegt der es sowieso. Ich sehe einen Tresor mehr als Schutz gegen unbefugten Zugriff durch Frau, Kinder, Freunde etc. UND als Diebstahlschutz gegen einen "normalen" Einbrecher der nur schnell mal reinschaut und Geld, Fernseher, Stereoanlage usw. abgreifen will. Die trainierten Rumänenbanden reißen auch Deinen ach so tollen Tresor aus der Wand! Und mit der Versicherungssumme hast Du etwas falsch verstanden. Der Betrag gibt die MINDEST-Versicherungssumme an, d.h. was Du bei Diebstahl auf jeden Fall bekommst. Mit Deiner Versicherung kannst Du individuell, solange die das macht und Du das bezahlen kannst, einen A-Schrank mit 100.000 € versichern. Gruß Daniel
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