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Mad Lawyer

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  1. Und zwar zu mehr als 90 Tagessätzen....aber dann hat man in der Regel eh keine Eisen mehr...... Nein, nein! Die Auskunft über laufende Verfahren bekommt die zuständige Ordnungsbehörde von der Polizei. Im BZR steht da nix drin!
  2. Des mein ich doch auch. Vorschreiben würds ich persönlich keinem (mit welchem Recht auch?) aber empfehlen schon.... Denn wenn sich dieses vermeidbare Risiko verwirklichen sollte, geht viel kaputt!!!
  3. Die neue VwV zum WaffG is doch noch gar net "offiziell". Die alte definiert den Begriff zugriffsbereit auch nur unvollständig. Solche Lücken füllt dann die Rechtsprechung. Wer stellt sich freiwillig zur Verfügung, um in diesem Bereich Rechtsfortbildung zu betreiben?? Bis wir Rechtssicherheit haben, dürften dabei einige Eisen draufgehen. Die Exbesitzer könnens dann ja in 10 Jahren wieder probieren, bis dahin wissen wirs bestimmt. Was is so schlimm an einem kleinen Schloß, das allen Zweifeln Schweigen gebietet??? Daheim stecken wirs alle ohne zu Murren in die A- und B-Schränke und beim Transport bricht die Welt wegen einem Schloß am Waffenkoffer zusammen????? Kann nicht sein - oder ?
  4. Nothilfe mit der Schußwaffe????? Der beste Weg direkt in den Knast. 100 %!!!
  5. Man sollte sich beim Thema "Waffentransport" generell auf die sichere Seite begeben und jegliches Behältnis immer abschließen (wie auch immer das Schloß aussieht). Das hat nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun!!! Im Fall der Fälle möchte ich kein Experimentierfeld der Justiz im Umgang mit dem neuen Waffenrecht sein. Ein "falscher" Transport heißt Führen und Führen, ohne dazu berechtigt zu sein, heißt Unzuverlässigkeit und Unzuverlässigkeit heißt Eisen weg. Das Risiko um den Preis eines albernen Schlosses einzugehen, sehe ich nicht ein!!!
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