Zum Inhalt springen
IGNORED

WaffVwV


Nitro

Empfohlene Beiträge

Besonders praxisnah finde ich die jetzt , fast zwei Jahre nach dem Inkraft-Treten des Gesetzes , angedachte Regelung , daß Leute, die nur ein KK Gewehr haben, dafür nicht extra einen klassifizierten Waffenschrank brauchen  :gaga:

Ich kenne genügend Leute, die ihr KK verkauft, verschenkt oder sich dafür tatsächlich einen A Schrank gekauft haben, der den Wert der Waffe übersteigt - um dann vielleicht Ende 2005 /Anfang 2006 (wenn halt die Endfassung des Werkes vorliegen wird) zu erfahren : "Ähem SIE in IHREM Fall hätten eigentlich nicht  :P

Würde mir da irgendwie von Amts wegen vera...... vorkommen  :016:

Mouche

312253[/snapback]

das war aber von Anfang an klar. Wurde auch so niedergeschrieben, nur war das Schriftstück gut versteckt und nur einige haben es gelesen.

Gruß

Makalu

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das war aber von Anfang an klar. Wurde auch so niedergeschrieben, nur war das Schriftstück gut versteckt und nur einige haben es gelesen.

Gruß

Makalu

312274[/snapback]

Vermute mal auch DAS wird den direkt Betroffenen kein sonderlicher Trost sein :chrisgrinst:

Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im ersten (allgemeinen) Text des §14 wird m.E. wieder nicht absolut eindeutig klar, was jetzt mit der 2/6 Regelung ist.

312260[/snapback]

Also zumindest dieser Punkt ist bei o.g. Variante doch geklärt.

Die bayerische Variante gefällt mir natatürlich auch am besten.

Gruß André

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also zumindest dieser Punkt ist bei o.g. Variante doch geklärt.

Die bayerische Variante gefällt mir natatürlich auch am besten.

Gruß André

312311[/snapback]

...und schon fangen wieder die Unklarheiten an - noch bevor überhaupt die Variante die es sein wird, bekannt ist :P ....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...und schon fangen wieder die Unklarheiten an - noch bevor überhaupt die Variante die es sein wird, bekannt ist  :P ....

312320[/snapback]

wieso? Diesmal kommt für jeden was. Die für die meisten, die eine für Schützen in NRW und dann noch eine für die Bewohner in BY. Man nennt es dann förderalistische Lösung.

Gruß

Makalu

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

An die dienstlichen Mitleser:

Bitte (!!!) nehmen Sie folgenden Passus extra für NRW-Behörden auf:

"Der erlaubnisfreie Erwerb von Wechselsystemen gleichen oder geringeren Kalibers durch einen WBK-Inhaber mit eingetragener Basiswaffen umfaßt auch eine Freistellung vom Erfordernis einer Verbringungserlaubnis gemäß §29 WaffG."

Sinn: Das Verbringen obiger Objekte durch einen oben bezeichneten WBK-Inhaber ist nachweislich FREI und auch so gewollt. Anderfalls hätte man eine Zuwiderhandlung straf- oder bußgeldbewertet, hiervon hat man aber bewußt abgesehen.

Warum soll man nun für ein offensichtlich rechtmäßiges Verhalten eine GESONDERTE Erlaubnis einholen? :gaga::wacko:

Ferner keine Aushöhlungmöglichkeit der Erwerbs- und Besitzfreiheit durch die Hintertür auf NRW-Art.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wieso? Diesmal kommt für jeden was. Die für die meisten, die eine für Schützen in NRW und dann noch eine für die Bewohner in BY. Man nennt es dann förderalistische Lösung.

Gruß

Makalu

312326[/snapback]

...man könnte es auch die Bankrotterklärung des Versuchs, ein wirklich einheitlich angewendetes Waffen-Recht für ganz D-Land zu schaffen , nennen :rolleyes: .

Das war mal die Begründung für das neue Gesetz - und wie wir alle bereits vermutet und befürchtet haben wird so etwas NIE Realität :chrisgrinst:

Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:confused:

Hab das Dukument mal kurz überflogen und wollte genaueres zur Aufbawahrung wissen.

Ich hatte bis jetzt gedacht das die Verwahrung von Kurzwaffen und passender Munition in einem >Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 1< erlaubt ist. Leider wird hier nicht darauf eingegangen oder hab ich es nur überlesen ????. Weiß einer genaueres?

"36.2

Alternativ hierzu ist auch die Aufbewahrung einer unbegrenzten Anzahl er-laubnispflichtiger Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 1 möglich."

Das habe ich zu dem Thema gefunden leider kein Kommentar zu Munition und 1er Schränken.

-----------------------

Aber jedenfalls weiß ich jetzt das meine Luftpistolen im Klasse B Schrank "sehr" richtig liegen. (Ich weiß das ein A Schrank reicht)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber jedenfalls weiß ich jetzt das meine Luftpistolen im Klasse B Schrank "sehr" richtig liegen.  (Ich weiß das ein A Schrank reicht)

312588[/snapback]

Aber dass im Extremfall (wenn Du eine Bande seeeeehr verschlagener Kids zu Hause hast) auch ein Blechspind mit Schloss ausreicht, weisst Du hoffentlich auch, oder? :lol:

Gruß, Ronald

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber dass im Extremfall (wenn Du eine Bande seeeeehr verschlagener Kids zu Hause hast) auch ein Blechspind mit Schloss ausreicht, weisst Du hoffentlich auch, oder?  :lol:

Gruß, Ronald

313785[/snapback]

Ja aber ich habe die auch mit der Flobert zusammen und so ein Schloss am Blechspinnt ist schnell offen. :chrisgrinst:

Die kleinen Biester sind ja auch nicht total doof. Am ende haben die noch Lockpicking als Hobby.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

:016: So, können wir uns erst mal alle etwas beruhigen?

Das FWR arbeitet an dem Ding, die betroffenen Verbände (Sammler, BDS, AGL usw) arbeiten an dem Ding und stehen permanent im Dialog untereinander. Ich habe mir u.a. letzten Sonntag mit der überarbeitung von nur zwei paragraphen versaut...

Alle Verbände? Naja, bei der Sitzung letzte Woche glänzte einer mit Abwesenheit (mal wieder!)

Könnte hier auch ein abgewandeltes Asterix-Zitat reinstellen, möchte aber keinen flamewar starten.

Es ist eben nur ein Entwurf - und wird nicht der letzte sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

sorry, bin grade im büro

und hab da jetzt nix vorliegen, btw. auc hnicht die zeit nach zu sehen

aber ich bin mir sicher, da war genügend, was man nicht unbedingt so annehmen sollte, wie es vorgeschlagen wurde

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

Hallo

hat jemand schon erfahren, ob Ende April bei den VWV eine Einigung erzielt wurde?

Auch wenn die Verbände zum Stillschweigen verdonnert wurden und sich daran halten (was ich auch verstehe) wird ja irgendwo eine undichte Stelle sein.

Wurde Dr. Steegmann mit einer Barbiepuppe oder einem Eis von seinem derzeitigen Lieblingsthema abgebracht oder geht dieses Kasperletheater weiter bis in alle Ewigkeit?

Irgendjemand mit Kompetenz muss doch das mal zu Ende bringen.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch wenn die Verbände zum Stillschweigen verdonnert wurden und sich daran halten (was ich auch verstehe) wird ja irgendwo eine undichte Stelle sein.

Möchtest du nur wissen, wer den Mund nicht halten kann? Es gab wohl noch keinen weißen Rauch über dem Innenministerium in Düsseldorf?

Irgendjemand mit Kompetenz muss doch das mal zu Ende bringen.

:021: Sowas hab ich ja noch nicht gehört. Da sitzen Politiker! Beurteile deine Erwartungen doch mal realistisch.

Liebe Grüße

fa

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.