Gesetzestext = Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.
Ich finde diese Regelung sehr bedenktich und unser Verein (DSB) praktiziert dies nicht!!!
Begründung: Zu melden sind nur Vereinsaustritte von Personen, die Inhaber einer WBK sind. Der Verein kennt diesen Personenkreis nicht vollständig! Unsere Mitglieder werden nicht unterschieden in WBK-Inhaber und solche, die keine haben.
Der Verein stellt zwar ein Bedürfnis aus, ob der Person daraufhin eine WBK erteilt wurde ist uns nicht bekannt. Auch sind evtl. WBK-Widerrufe wegen Alkohol etc. dem Verein nicht bekannt bzw. werden vom LRA an den Verein nicht weitergegeben. Woher soll also der Verein wissen, welche Personen der Meldepflicht unterliegen? Solange uns das Landratsamt nicht mitteilt, wer in Besitz einer WBK ist, bekommt das LRA auch keine Meldung, wenn Personen austreten!
Ich habe diesbezüglich auch eine Anfrage beim Ministerium laufen, das sich dazu äußern wird, wenn die WaffVwV raus ist.
Wenn sich schon die Behörde aus datenschutzrechtlichen Gründen weigert dem verein mitzuteilen wer in Besitz einer WBK ist, dann können wir als privatrechtliche Vereinigung erst recht nicht solche Daten weitergeben. Sollte ich wirklich austreten und der Verein dies melden, hätte der softort eine entsprechende Klage am Hals!
Wenn das LRA konkret anfrägt, ob bei einer entsprechenden Person ein Vereinsaustritt erfolgt ist, wird die Auskunft natürlich gegeben, generell aber nicht weil aus obigen Gründen nicht möglich!