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doc44

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  1. doc44

    HA Forum geschützt

    eben diese kommentars verschließt sich mir immer noch der sinn, das forum dann frei zu geben, wenn 5 postings erreicht sind 1. post = . 2. post = . 3. post = , 4. post = - 5. post = fertig und dann ist man besser gestellt ?
  2. doc44

    Zwei Fragen

    Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)*) Vom 11. Oktober 2002 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
  3. doc44

    Zwei Fragen

    vergiss nicht, du brauchst lt. waffg nur die melden, die eine wbk haben B) bist du dir sicher, dass die alle noch eine wbk haben? führst du hierzu buch? darfst du das? @völker: 1. noch keiner hat dieses "gesetzesgrundlage" im waffg gerichtlich überprüft 2. wo steht im waffg eigentlich die ermächtigung darüber, das speziel diese daten von mir "gespeichert" werden dürfen.
  4. doc44

    Zwei Fragen

    ich weiß schon, dass ich mit meiner meinung ziemlich alleine stehe. auch wenn´s im gesetz drin steht, heißt es aber noch lange nicht, dass es nicht doch rechtswidrig ist. und zu rechtswidrigen handeln kann mich auch die behörde nicht zwingen. da lass ich es auf eine rechtsstreit ankommen und dann schaun mer mal, ob ein verein wirklich dies unaufgefordert melden muss.
  5. doc44

    Zwei Fragen

    muss ich das wirklich tun, wer ersetzt mir die aufwendungen etc? geschweige denn, will/darf ich das auch gar nicht tun. es ist aufgabe der behörde zu überprüfen, ob bei schützen ein bedürfnis noch vorliegt und nicht die eines vereins! sollen die behörde doch im einzelfall konkret anfragen, dann wird auskunft erteilt.
  6. doc44

    Zwei Fragen

    Gesetzestext = Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen. Ich finde diese Regelung sehr bedenktich und unser Verein (DSB) praktiziert dies nicht!!! Begründung: Zu melden sind nur Vereinsaustritte von Personen, die Inhaber einer WBK sind. Der Verein kennt diesen Personenkreis nicht vollständig! Unsere Mitglieder werden nicht unterschieden in WBK-Inhaber und solche, die keine haben. Der Verein stellt zwar ein Bedürfnis aus, ob der Person daraufhin eine WBK erteilt wurde ist uns nicht bekannt. Auch sind evtl. WBK-Widerrufe wegen Alkohol etc. dem Verein nicht bekannt bzw. werden vom LRA an den Verein nicht weitergegeben. Woher soll also der Verein wissen, welche Personen der Meldepflicht unterliegen? Solange uns das Landratsamt nicht mitteilt, wer in Besitz einer WBK ist, bekommt das LRA auch keine Meldung, wenn Personen austreten! Ich habe diesbezüglich auch eine Anfrage beim Ministerium laufen, das sich dazu äußern wird, wenn die WaffVwV raus ist. Wenn sich schon die Behörde aus datenschutzrechtlichen Gründen weigert dem verein mitzuteilen wer in Besitz einer WBK ist, dann können wir als privatrechtliche Vereinigung erst recht nicht solche Daten weitergeben. Sollte ich wirklich austreten und der Verein dies melden, hätte der softort eine entsprechende Klage am Hals! Wenn das LRA konkret anfrägt, ob bei einer entsprechenden Person ein Vereinsaustritt erfolgt ist, wird die Auskunft natürlich gegeben, generell aber nicht weil aus obigen Gründen nicht möglich!
  7. ist schon klar, wenn der lauf nach einigen hundert schuss wirklich total versifft ist, ist´s zu spät mit dem vm-geschoss. nehmt doch h&n-geschosse! die sind aus blei und mit einer kupfer/kunsstoffschicht überzogen, so dass sie die vorteile von bleigeschossen besitzen, ohne deren nachteil (laufverbleiung) zu haben.
  8. alte hasen schießen halt ein normales vollmantelgeschoss hinterher, hat den gleichen effekt!
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