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Fyodor

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  1. Eben, bei uns auch. Und weil ich die beiden Damen nicht kannte, habe ich vorher meinen mir bekannten SB angerufen.
  2. Damals war ich noch motiviert...
  3. Als man mich kontrollieren wollte, war ich natürlich nicht zu Hause. Es lag ein beliebiger Zettel im Briefkasten, ich möge eine Handynummer anrufen um dort mit Frau X einen Termin auszumachen. Da habe ich natürlich auch erstmal meinen mir persönlich bekannten Sachbearbeiter angerufen und gefragt ob diese Person wirklich von ihm beauftragt ist diese Kontrolle bei mir durchzuführen. Ja, war sie. Aber: Der Zettel war ein ganz normaler, selbst ausgedruckter Wisch, den jeder in einer Minute hätte selbst anfertigen können. Der "Dienstausweis" ähnlich, ein bedrucktes und laminiertes Stück gewöhnliches Papier. Ein runder Stempel war drauf, aber so verwischt daß es alles hätte sein können. Nein, solange ich meine Waffen vor meiner Freundin wegschließen muß als wäre sie eine psychopatische Massenmörderin, lasse ich niemanden dran der behauptet von einer Behörde zu kommen, nur weil er es behauptet. Und wenn sie irgendwann nochmal kommen, werde ich wieder vorher meinen SB anrufen...
  4. Im Stammhaus in Würzburg ging es mir da ähnlich. Ich wollte damals einen großen B-Schrank kaufen. Ein Verkäufer drückte mir den Katalog in die Hand, danach ward keiner mehr gesehen. Als dann ein lodengrün gekleideter, älterer Herr für seinen Enkel ein Opinel kaufen wollte, waren schlagartig drei Verkäufer da... das war meine letzte Erfahrung mit Frankonia. Die Rabattaktionen sind eigentlich auch eher "Normalpreisaktionen". Ansonsten ist dort alles viel zu teuer. Mein örtlicher Händler kauft auch bei Frankonia, ich zahle aber 10-15% weniger.
  5. Das ist richtig. Aber jede Waffe muß eben durch eine Sportordnung begründbar (Bedürfnis) sein.
  6. Doch, ist es. Es muß nur im Einzelfall nicht nachgewiesen werden, und es gibt kein "Regelkontingent". Trotzdem muß jede Waffe auf der gelben WBK aufgrund eines sportlich begründeten Bedürfnisses erworben worden sein.
  7. Echte Sorgen muß man sich aber erst machen, wenn sie ein neues Logo erfinden...
  8. Warum? Sowas ist sicher großer Spaß auf dem Kindergeburtstag, wenn man sich die Kekse durch den ganzen Saal in den Mund werfen lassen kann.
  9. Hast du mal "hell" gesehen?
  10. Gibt es die Dinger noch? Das würde mir gefallen!
  11. Mit meiner SL-Flinte in 9mm Flobert fallen auf 5m noch nicht mal die kk-Fallscheiben. Die soll wirklich eine Wurfscheibe beschädigen können? Spaß macht das Teilchen aber.
  12. Die mir bekannten haben aber auch alle ein Mindestkaliber angegeben.
  13. Ein automatischer Verschlussfang wäre mir neu beim 10/22. Einen automatischen Release gibt es aber.
  14. Schade daß nur Karabiner zugelassen sind... selbst wenn es nicht zu weit weg wäre, dürfte ich mit meinem Schweizer G96/11 ja gar nicht mitspielen :(
  15. Was ist auf dem Bild links zu sehen? Krabbelt da ein Krokodil am Pfosten hoch?
  16. Im Postfaktischen Zeitalter sind die ohnehin eher hinderlich. Gewonnen hat, wer die größere Betroffenheit an den Tag legt. Debatten finden doch gar keine statt, weder in und durch die Öffentlichkeit, noch in den Parlamenten. Es geht immer nur darum, wer warum "völlig versagt" hat oder "untragbar" ist. Aussagen sind nicht richtig oder falsch, sondern "unerträglich".
  17. Sollten. Und die erste sollte auch kostenlos sein. Aber wir leben in Deutschland, dem Land der Blockwarte und Denunzierer.
  18. Fyodor

    Mein altes G3

    "This is my rifle, this is my gun, ..."
  19. Der da? http://ipsc.de/wp-content/uploads/ipsc_kalender.html
  20. Bei meinem Kurs damals (ist aber auch mittlerweile wieder einige Jahre her) war etwa ein Drittel des Tages das Thema Selbstverteidigung. Natürlich keine praktischen Übungen, aber eben der rechtliche Rahmen. Auch in der Prüfung nahm dieses Thema den größten Einzelposten ein. Bei unserer gesetzeskonformen Aufbewahrung könnte man das Thema ganz außer Acht lassen. Wer seine Waffen gesetzeskonform aufbewahrt, braucht in der Realität an bewaffnete Selbstverteidigung gar nicht zu denken.
  21. Wobei der Gesetzgeber daran nicht unschuldig ist. Im Sachkundekurs nimmt die bewaffnete Selbstverteidigung einen ganz erheblichen Teil ein. Natürlich geht man dann davon aus, dass diese zum Waffenbesitz dazu gehört.
  22. Beim Verfassungsgericht: Wir wollen uns damit nicht beschäftigen, bleibe der Pöbel doch wo er will.
  23. Hatten wir. Aber die Klage wurde ja auch nicht wegen eines fehlenden Betroffenen abgewiesen, sondern ohne Begründung gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Das ist auch etwas, das nur das Verfassungsgericht darf: Wenn ihnen das zu erwartende Urteil nicht gefällt, wird einfach gar nicht entschieden.
  24. Die FvLW hatte genau dagegen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wurde ohne Begründung abgewiesen.
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