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Fyodor

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  1. Ja, das geht. Wird bei der ID-Prüfung für 3 Euro aber auch so gemacht. Nur bei "Express-Eigenhändig" nicht.
  2. Der ein oder andere macht das. Ich habe mir für solche Sendungen eine Postnummer geben lassen. Das ist kostenlos, und ich kann die Pakete dann direkt zur Filiale schicken lassen, ohne Umweg über Zustellfahrzeug, Haustürklingel und abends dann doch in die Filiale. Diese Pakete kann man dann nur mit der entsprechenden Postkarte und Perso abholen. Das ist also eine vollwertige ID-Prüfung, und das Paket wird nur an den Adressaten übergeben. Und das beste: Es kostet überhaupt keinen Aufpreis, weder für den Versender, noch für den Empfänger. Hat aber noch andere Vorteile, wie eine Vorab-Email wenn ein Paket am nächsten Tag kommt, einer Umleitungsmöglichkeit, und noch ein paar weitere Kleinigkeiten.
  3. BW
  4. Das kann jede Behörde machen wie sie will.
  5. Genau dafür wurden bei uns extra zwei neue Stellen geschaffen. Und um die zu bezahlen, wurden die Gebühren drastisch angehoben (Vor- und Fertigeintrag Sportschützenwaffe mit Mun-EWB auf grün plus EFP: Früher 80,-€, heute 220,-€)
  6. Bei Waffen genau heute.
  7. Es gibt einen Radiosender (107,7), der hat eine Aktion "wir zahlen deine Rechnung". Da hat kürzlich ein Waffenbesitzer seine Nachschaurechnung begleichen lassen. Der hat 75 Waffen, und musste knapp 800,00€ Gebühren zahlen. Bei uns ist es auch nach Zeitaufwand.
  8. Naja, die Zündmasse ist richtiger Sprengstoff, und detoniert. Im Gegensatz zum Pulver, das nur schnell brennt. Ich würde auch einen KK-Repetierer nicht in der Hand halten wollen bei dem Versuch.
  9. Die Losnummer steht meist innen auf einer der Laschen.
  10. Jahaaaa! Aber ein ganz wichtiger Grundsatz ist: Qualität ist, wenn der Kunde wiederkommt (und zwar ohne Fackel oder Mistgabel), und nicht das Produkt! ?
  11. Volle Zustimmung! In der Sachkunde werden die völlig falschen Themen viel zu lange behandelt. Wir haben damals einen halben Tag nur über Notwehr geredet. Wer seine Waffen ordnungsgemäßt verwahrt, braucht sich da gar keine großen Gedanken drüber zu machen. Außerdem haben wir die Sicherung eines K98 bedient, und eine CZ 75 feldmäßig zerlegt. Aber sichere Handhabung wurde mit "Der Standaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten" abgehandelt...
  12. Stimmt, interessant. Wer als Waffenbesitzer den Kontrollettis vom Amt Zugang zu den Waffen verschafft ist unzuverlässig, weil er Unbekannten die Waffen überlassen hat. Hätte ich nicht gedacht
  13. 2x nein. 1. Sind Einzelfälle von menschlichem Versagen keine gute Grundlage um neue Regeln aufzustellen, denn menschliches Versagen zeichnet sich ja gerade dadurch aus, daß bestehende Regeln mißachtet wurden. Noch mehr Regeln helfen da nicht. 2. Weiß man es bereits: Jemand hat den Abzug einer geladenen Waffe betätigt, während sie nicht in eine sichere Richtung gezeigt hat. Jeder ist für die von ihm abgegebenen Schüsse selbst verantwortlich. Das ist ja das schöne an Coopers Regeln: Es sind 4 sehr einfache Regeln. Zu gefährlichen Unfällen kann es nur dann kommen, wenn gleichzeitig alle vier mißachtet werden! Wird auch nur eine einzige Regel beachtet, gibt es entweder einen Schreck (die Waffe wird auf eine Person gerichtet, aber der Finger ist weg vom Abzug) oder einen Knall (der Finger war am Abzug, aber die Waffe zeigt in eine sichere Richtung). Aber eben keinen schlimmen Unfall.
  14. Wenn in einem Thread über gesetzliche Bestimmungen zum Umgang mit Waffen diskutiert wird ist es sehr hilfreich, die dort getroffenen Definitionen zu verwenden. Ansonsten sorgt man für unnötige Verwirrung.
  15. Nein, denn fast alle Waffen können auch ohne eingesetztes Magazin noch einen Schuß abgeben. Das einzige was gilft solche Unfälle zu vermeiden ist, mit einer Waffe immer so umzugehen als wäre sie geladen. Also nicht mal eben schnell im Futteral auf dem Parkplatz zu entspannen, z.B..
  16. Hätte ich gerne getan. Leider wurden bei uns damals die Taschenkarten meist nur für den Stubenälteste ausgegeben, und selbst das waren meist schlechte und alte Kopien.
  17. Freiheit der Kunst... Ich lasse mir dann also von einem wahren Meister eine Maschinenpistole mit Goldrand bauen, und darf die dann ohne waffenrechtliche Genehmigung mit mir rum tragen, weil Kunstwerk? Wäre ich voll dafür.
  18. Theoretisch reicht Regel 1 aus, denn Nr. 2-4 folgen daraus. Nr. 1 ist das "Mindset", und Nr. 2-4, wie @German schon schrieb, die daraus folgenden Verhaltensregeln.
  19. Ein häufiger Fehler, auch hier im Forum, ist, die Cooperschen Regeln aus Sportschützensicht zu sehen. Es sind keine Regeln, die semantisch exakt formuliert und durch einfaches ja und nein umgesetzt bzw. bewertet werden können. Sie sind eher ein "Mindset", von und für Menschen, die im Alltag mit der Waffe leben.
  20. Genau das war übrigens, was ich beschrieben habe... Du mußt nochmal lesen lernen.
  21. Eben ausdrücklich NICHT, wie Du zeigst. Genau das von mir genannte hätte eben diese Beispiele alle verhindert! Wer seine Waffen in eine sichere Richtung abschlägt, muß das eben nicht mehr im Futteral, am Auto oder sonstwo tun. Und genau DAS sind die Fehler: die Nichtbeachtung des von mir genannten. Die Alternative zum Abschlagen ist, die Waffen grundsätzlich mit gespanntem Hahn oder Schlagstück wegzupacken. Denn ohne Entspannen bleiben sie gespannt. Meine Aussage war, daß man beim Abschlagen die gleichen Sicherheitsregeln zu beachten hat wie beim scharfen Schuß. Also genau das Gegenteil von:
  22. Warum sollte das ein Widerspruch sein? Die Regeln "Handhabe die Waffe als wäre sie geladen", "ziele nicht auf etwas das Du nicht bereit bist zu beschießen", "gehe erst an den Abzug wenn Du auf etwas zielst das Du bereit bist zu beschießen" und "Sei sicher daß beim Schuß keine Gefahr für Dich und andere entsteht" gelten allesamt auch beim Entspannen. Oder entspannst Du Deine Waffen solange sie auf andere gerichtet sind?
  23. Doch, das halte ich sogar für sehr sicher. Denn erst nach dem Entladen, wenn man sich sicher ist daß die Waffe leer ist, wird über den Abzug in sichere Richtung entspannt. Das ist praktisch der Hosenträger zum Gürtel: Sollte vorher, warum auch immer, irgendwas schief gelaufen sein, und es ist doch eine Patrone in der Waffe verblieben, jetzt ist sie definitiv "entschärft". Nur durch trockenes "schießen" läßt sich 100% feststellen daß die Waffe wirklich leer war. Deshalb finden sich die Entspannhebel auch nur bei DA-Pistolen, die man einfach nicht gespannt tragen möchte. Mir fällt keine reine SA-Pistole mit Entspannhebel ein.
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