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  1. ???? Im von Dir zitierten Fall handelte es sich darum, daß jemand eine Belohnung ausgelobt hatte für den Ersten, der Beweise liefert, daß der Holocaust stattgefunden hat. Die Belohnung musste der Auslobende natürlich zahlen nachdem jemand das Angebot angenommen hat. Das ist nicht anders als wenn ich eine Belohnung auslobe für den Ersten, der den Schnee vor meiner Garage wegschaufelt--wenn jemand schaufelt muß ich zahlen. Von einer Strafbarkeit oder sonstigen Verfolgung der Holocaustleugnung kann deswegen aber in Amerika keine Rede sein, und das würde schon am ersten Verfassungszusatz scheitern. Du darfst in Amerika vollkommen folgenlos den Holocaust leugnen, genauso wie die historische Existenz Julius Caesars, oder was auch immer du leugnen willst. Du darfst sogar behaupten, die Welt sei vor zwanzig Minuten geschaffen worden (mitsamt Erinnerungen usw.), mithin die ganze Geschichte bis vor zwanzig Minuten leugnen.
  2. Also bitte. In meiner Stadt gibt's dieses Angebot auch: Wenn man sich mit Fremden treffen will, zum Abwickeln eines Gebrauchtwarengeschäfts oder aus welchen anderen Gründen auch immer, darf man das auf dem Parkplatz des Polizieireviers tun. Das ist ein netter Service, aber beim besten Willen kein Zeichen dafür, daß es anderswo in der Stadt unsicher wäre. Also jedenfalls aus der Perspektive eines Kreditkartenunternehmens, mit dem ich mal beruflich zu tun hatte, ist es in Europa schlimmer. Vielleicht hat sich das inzwischen etwas geändert weil die Europäer jedenfalls in manchen Ländern Fortschritte mit der Chipkartenzahlung gemacht haben. Diese Versicherungen dürften größtenteils Geldschneiderei sein, mit einem plastischen aber eigentlich kaum versicherbaren Risiko (man wird ja für den Hauptverlust, seine Zeit, von der Versicherung gar nicht entschädigt). Es gibt auch Versicherungen speziell für den Fall, daß man in (aus eigener Perspektive jedenfalls) Notwehr auf jemanden geschossen hat. Die schließen Leute ab, die keine Privathaftpflicht haben. (Die ist in Amerika unüblicher als in Deutschland, aber durchaus verfügbar, unter dem Namen "umbrella liability," und auch bezahlbar, weil die meisten Leute, die sowas abschließen, dann doch nicht allzuoft allzuhohe Haftungsforderungen produzieren.) Die Versicherungsleistungen sind auch minimal, denn gegen die Strafe oder zivilrechtliche Haftung für ungerechtfertigten Totschlag gibt es offensichtlich keiner Versicherung. Es gibt dazu ein berühmtes psychologisches Experiment: Relativ kurz nach den Anschlägen vom 11. September haben die Veranstalter der Studie auf Flughäfen Reisenden Versicherungen angeboten. Die eine Versicherung war für Todesfälle durch Terrorismus während des Fluges. Die andere Versicherung war für Todesfälle während des Fluges aus irgendeiner Ursache. Es ist offensichtlich, daß die zweite Versicherung immer wertvoller sein muß als die erste, aber trotzdem haben die Leute die erste bevorzugt.
  3. Alles kommt wieder. Früher hieß es "Zimmerstutzen", dann "Überlebensgewehr" (so zerlegbar), heute ist's bei Ruger der Charger.
  4. Ein "reinrassiges AR Verschluss System" wäre ein Direktgaser mit einer gewissen Länge des Gasröhrchens...
  5. Soll aber laut Geissele in der MPX nicht verwendet werden weil der die Belastung nicht abkann. Funktionieren würde er natürlich, halt bis er es nicht mehr tut. Ich hoffe schwer, daß der versprochene Geissele für MPX diesen Winter wirklich rauskommt--es soll ja bald soweit sein. Zur Zeit in ein Timney drin, der sehr gut funktioniert, aber sich einfach für mich nicht ganz so schön anfühlt.
  6. In einem Rechtstaat ist das die Annahme, egal ob sie stimmt oder nicht, jedenfalls bis zum Beweis des Gegenteils. Das ist auch gut und wichtig so. Es ist auch richtig, daß Verfehlungen irgendwann mal vergessen werden. Andererseits: Eine Verurteilung von 90 Tagessätzen kann natürlich aus der Kombination einer eigentlich eher lässlichen Tat mit einem schlecht gelaunten Richter resultieren. Regelmäßige Ermittlungen, die im Sande verliefen, können passiert sein, obwohl man völlig unschuldig war, vielleicht gar böswillig verdächtigt wurde. Sehr wahrscheinlich ist das allerdings nicht. Bei den meisten Leuten, die regelmäßig Kunde bei der Rennleitung werden, gibt's dafür einen Grund. Da könnte man schon unterstellen, daß Zeit, Geld, und geistige Energie in einer Überarbeitung des eigenen Verhaltens besser angelegt wären als in Waffen mit dem Ziel des Selbstschutzes, einmal unabhängig von der Frage nach der Sinnhaftigkeit von Pustepistolen im Speziellen. Die meisten Opfer von gewalttätigen Straftaten sind im sozialen Umfeld der Täter. Der wirksamste Schutz ist also, mit solchen Leuten nicht zu verkehren und selber keine Konflikte zu suchen, egal ob man dabei jetzt schon die Grenzen des Strafrechts überschreitet oder nicht.
  7. Zur Aufbewahrung höchstwahrscheinlich ja. Wenn Du das Ding da drin betreiben kannst ohne irgendwelche Leitungen rauslaufen zu lassen auch, aber das schränkt die Nutzanwendungen irgendwie ein. Das Problem sind normalerweise nicht so sehr die Geräte an sich, sondern Leitungen, die eine gewisse Länge haben, über die dann erhebliche Potentialdifferenzen auftreten. Bei den Funkamateuren gibt's da eine eine beträchtliche Literatur darüber, wie man für bezahlbares Geld einen einigermaßen passablen Schutz erreichen kann (natürlich mit der Nutzanwendung des Blitzschlags, weniger der empirisch kaum zu prüfenden Schutzwirkung gegen Pulswaffen).
  8. Also mir hat gegen Anfang meiner Karriere mal ein Chef den weisen Rat zu geben, immer davon auszugehen, daß wegen irgendwelcher externen Idiotie die Sachen deutlich später fertig sind als sie das unter vernünftigen Menschen sein sollten, und deswegen auch einen riesigen Puffer in Zielvereinbarungen einzubauen. Das Chef kann immer noch gegenhalten, und so muß man sich nicht wegen anderer Leute Faulheit, Unfähigkeit, was auch immer dafür rechtfertigen, nicht zeitig geliefert zu haben. So dürfte das auch in Deinem Fall sein. Wenn mir jemand von Anfang an sagt, daß etwas ein halbes Jahr Lieferzeit hat, dann überlege ich ob das funktioniert, bin aber so oder so nicht sauer, daß es ein halbes Jahr dauert. Aber wenn jemand sagt, es dauere vier Wochen und dann wird es ein halbes Jahr, dann werde ich sauer. Umgekehrt freue ich mich, wenn ein halbes Jahr vereinbar war und es dann nach vier Wochen fertig ist. Also nicht mehr versprechen als Du auch mit ziemlicher Sicherheit halten kannst und willst, und dann sollte auch keiner wütend sein, jedenfalls nicht berechtigt.
  9. Mit dem Grundgesetz und seiner Schwammigkeit gerade da, wo es drauf ankommt, ist das da so eine Sache. Beim genannten Artikel selber würde Abschnitt (2) wenn man ihn für sich alleine liest für alle Durchsuchungen gelten, aber er kann sich natürlich auch--sprachlich schlampig--nur auf den in Abschnitt (1) geschützten Bereich, die Wohnung, beziehen. Andererseits ist das geschützte Gut ja ein Ausfluß aus Art. 1 (1) und bei einer Durchsuchung der Person kommt auch noch Art. 2 (2) in Betracht. Man sollte insofern eigentlich so doer so davon ausgehen, daß man für das, was man in seiner gerade getragenen Kleidung vor neugiereigen Blicken verbirgt, einen grob vergleichbaren Schutz erwarten kann wie für den Inhalt der Wohnung oder eines Briefumschlags zumal ja auch jedenfalls von manchen Menschen schon Befummeln und/oder Entkleiden vor anderen auf Befehl als erheblicher Eingriff in die Menschenwürde empfunden wird--zur Zeit des Inkrafttretens des Grundgesetzes vermutlich mehr als heute. Insgesamt ist die Lage wohl durchwachen. Einerseits wird wohl kaum ein Richter oder Juraprof die Chuzpe haben, zu behaupten, das Grundgesetz setze der Durchsuchung von Personen keine Schranken; andererseits aber sind manche Polizeiaufgabengesetze an dieser Schrankenlosigkeit nahe dran, und das finden sie auch wieder OK. Es würde einem ein Gericht vermutlich also erklären, daß man im Grunde einigermaßen Recht habe, jedenfalls die Schutzrechte aus dem Grundgesetz schon auch Schutz vor grundloser Durchsuchung einschließen, daß aber nach sorgfältiger Interessenabwägung die Interessen der öffentlichen Sicherheit überwögen.
  10. Grundgesetz schtonk! In 13(2) heißt es nämlich: Das verträgt sich ganz offensichtlich nicht mit Begrapschen ohne Anlaß, "Allgemeinverfügung" hin oder her. Es gibt zwar, weil alles im Grundgesetz eher windelweich ist, auch noch 13(7), aber das wird man kaum so verstehen können, daß Durchsuchungen ohne jeden Anlaß erlaubt sind, nur weil jemand durch eine Innenstadt durch will, da etwas erledigen will, oder gar da wohnt.
  11. Bei den Amis ist die Addition zwar unter gewissen Umständen möglich (das wird so gedacht, daß je nach Umständen und rechtlichen Feinheiten mehrere Strafen entweder nacheinander oder aber--günstiger--gleichzeitig abgesessen werden können.) In der Praxis kriegen die aber oft eine Kuscheljustiz hin, die sich mit der deutschen messen kann: Über das Instrument des plea bargain (auf neudeutsch: "Deal") werden einfach z.B. die Vorwürfe bezüglich des Schießens auf andere Leute gar nicht angeklagt sonder nur noch der leichter zu beweisende und milder zu bestrafende Besitz durch einen Vorbestraften. So ist es möglich, daß innerhalb von fünf Jahren die gleiche Person dreimal wegen Schießereien in den Knast ein- und wieder ausfährt, bisweilen mit keinen zwei Wochen zwischen Entlassung und nächster Bandenschießerei. Die höheren theoretischen Strafmaße sorgen dafür, daß es gelegentlich jemanden mit dem Strafmaß sehr hart trifft, aber der muß dann schon sehr Pech oder die Justiz besonders geärgert haben, oder aber ein sonst untätiger Staatsanwalt oder Richter stehen zur Wiederwahl an. Andererseits kann einem das in Deutschland auch passieren, z.B. wenn man wegen eigentlich kleiner Vorwürfe ohne konkrete Entlassungsperspektive im Bezirkskrankenhaus landet, das vermutlich nicht weniger belastend ist als Knast, insbesondere wenn man gar nicht verrückt ist. Die Zwangseinweisung ist bei den Amis wiederum sehr schwierig; ein Grund, warum sich Leute, die eigentlich zum Psychiater gehören, da aber nicht hinwollen, dann im Knast wiederfinden.
  12. Im Prinzip ist gleiches Recht für alle--insbesondere unabhängig vom Besitz besonderer Mützen--eine gute Sache. Allerdings habe ich schwer den Verdacht, daß diese Regel nur für die armen Säue gilt, die schon im Dienst den Kopf hinhalten müssen, und nicht für die hohen Tiere, die vermutlich weiterhin Bescheinigungen bzw. Scheine bekommen, bei hinreichender Tierhöhe auch Personenschutz.
  13. Seit es bei uns Waffenscheine gibt bei mir nicht mehr. Das ist aber eine etwas andere Situation als in Deutschland. Bei uns sind die Regeln für Waffenscheine--um die ganzen linken Weiß-Nichts zu beruhigen--so gefasst, daß die Aufbewahrung der geladenen Waffe in der Mittelkonsole während man wo ist nicht nur erlaubt sondern effektiv vorgeschrieben ist (natürlich nicht wörtlich, aber anders kann man das Gesetz kaum einhalten). Wenn wir jetzt sagen, daß 1% der Autos entsprechend bestückt sind, dann will ich jemandem, der nicht einfach im Geschäft kaufen kann, nicht unbedingt einen Wink mit dem Zaunpfahl geben, wo sich das Öffnen lohnt. Dieser Gedankengang überträgt sich aber so nicht auf Deutschland. Deswegen ist bei mir nur ein Aufkleber meiner Uni drauf, und es gibt bei uns besondere Nummernschilder für Funkamateure mit dem Rufzeichen als Kennzeichen.
  14. Da fangen die meisten ballistischen Absehen für .223 erst an. Du stellst die Hauptmarkierung auf 50/200 Yard ein. Für 100 Yard merkst Du Dir dann, daß das rund 2 cm höher trifft, was meist wenig relevant ist. Dann gibt's im Absehen Markierungen für 300, 400, 500 und 600.
  15. Stehen Dir (auf den Matches oder zum Üben) Distanzen über 200 oder 250 Meter zur Verfügung? (Ich unterstelle jetzt mal, daß .223 geschossen werden soll.) Wenn nicht, dann sind die Haltepunkte offensichtlich nutzlos. Strike Eagle ist nicht schlecht. Das war mein erstes. Inzwischen hat meine Wettbewerbskanone (mit der ich gleich rausfahre, zum Match im Schneegestöber) ein Razor 1-6 drauf, aber das ist außerhalb Deiner Preisklasse. Beim Strike Eagle ist der Augenabstand etwas weniger flexibel und das Absehen wenig durchdacht, aber insgesamt ist es ein schöner Gucker fürs Geld, jedenfalls zum Preis in Amerika. Wenn damit auch Präzisionsdisziplinen geplant sind könnte das Absehen suboptimal sein.
  16. Unter dem amerikanischen Rechtssystem würde mir da am ehesten der Systemkasten in den Sinn kommen, der die Seriennummer trägt und als einziges Teil Erwerbsbeschränkungen unterliegt--den Rest kann man sich ohne weitere Nachweise einfach schicken lassen. Das würde man aber wohl eher als "Receiver" denn als "nacktes Gewehr" bezeichnen. Das "nackte Gewehr" könnte dann also vielleicht der Systemkasten, der Lauf und der Verschluß sein, so daß man sich selber Abzugsgruppe und Schaft dranmachen kann. Ich wüsste aber nicht, daß das von Ruger so vertrieben würde. Von Volquartsen schon, aber da kostet der (tatsächlich sehr schön gefräste, aber ob's der Präzision hilft?) Receiver schon so viel wie sonst ein ganzes Gewehr.
  17. Bei derartig weitgefasstem Verständnis der Aufsichtspflicht wäre die Beaufsichtigung von Wiederladern wohl unmöglich...
  18. Bei uns ist es so geregelt, daß man zum Schießen über 200 Yard eine Zertifikation des Vereins braucht. Das ist keine große Sache--man muß auf unserer 600-Yard Bahn erklären, wie man seine Korrektur gegenüber dem Haltepunkt für 100 Yard oder worauf auch immer man eingeschossen ist ermittelt, und dann vorführen, daß das funktioniert. Um eine Bewertung der sportlichen Leistung geht es nicht; derjenige, der die Prüfung abnimmt, hilft nötigenfalls auch als Spotter, und schließlich war jeder mal Anfänger. Aber ein Stück hinter dem mächtigen Wall gibt es Häuser, und da wollen wir halt wissen, daß die Kandidaten immerhin so grob treffen, daß nichts entweder direkt oder als Bodenabpraller über den Wall gehen kann. Das funktioniert soweit eigentlich sehr gut.
  19. Darin liegt aber wohl gerade der Sinn. Es wird ja von denen, die derartigen Schwachsinn verteidigen, gelegentlich angeführt, daß Du und ich nicht anlaßlos durchsucht werden und im Zweifel auch den sozialadäquaten Zweck oder die angemessene Verpackung anerkannt bekämen, man aber eine Handhabe wolle, mit der man zweifelhaften Gestalten flexibel beikommen könne. Mag ja sein, daß das (noch!) weitgehend so gehandhabt wird. Aber mit diesem Argument ist schon der Zweck zugegeben, sowohl die Abwehrrechte gegenüber unbegründeter Durchsuchung wie auch das Bestimmtheitsgebot, also zwei fundamentale Regeln des Rechtstaats, zu schottern. Vom eigentlich auch zum Rechtstaat gehörenden Recht auf Selbstverteidigung gar nicht zu reden (denn das wird schon seit einiger Zeit nur noch in der Ausübung auch nur formal anerkannt, nicht aber im Bereithalten entsprechender Gegenstände, und selbst die Übung mit bloßen Händen soll irgendwie als anrüchig gelten). Die Unbestimmtheit und Praxisferne ist also nicht Auswuchs gutgemeinter Versuche sondern gerade Sinn und Zweck der Sache.
  20. Jo, es hat sich schon immer als gute Idee erwiesen, den Rechtstaat zu schottern und sich darauf zu verlassen, dann man zu denen gehöre, die über dem Gesetz stehen...
  21. Darn...ich hatte jetzt "Schießleiter" aus dem Kontext als deutschen Begriff für eine Vorgabe der Schußreihenfolge interpretiert. Die gibt es bei USPSA bei manchen Classifiers, eben mit dem Procedural als Strafe wenn man sich nicht dran hält.
  22. Und wenn es sie doch gibt (bestimmte Classifier, jedenfalls bei USPSA) dann wird das über Strafpunkte für die falsche Reihenfolge des Beschießens geregelt und nicht über die Trefferaufnahme.
  23. Die ist wohl auch irgendwie in Trachtenphantasien steckengeblieben, oder erscheinen jedenfalls nach außen so. Ein Staat von der Größe Bayern kann heute nicht wirklich unabhängig sein (und war es auch früher nicht--da gab es allerlei Subsidienverträge und Allianzen mit Großmächten, die auch nicht unbedingt glücklicher machten als die EU). Wohl aber könnte man sich deutlicher darauf besinnen, zu erklären, daß ja eigentlich die EU auf die vollkommen richtigen Prinzipen gegründet ist, insbesondere das der Subsidiarität (z.B. Art. 5, EUV), man diese allerdings auch zum großen gegenseitigen Nutzen umsetzen und respektieren sollte.
  24. Die beiden offensichtlichen Fragen stellt sie aber nicht. Erstens: Wenn einem die Polizei schon raten muß, sich "nicht wehrlos zu machen", folgt daraus dann nicht im Umkehrschluß, daß man sich als unbescholtener Bürger wehrhaft machen dürfen sollte ohne gleich Strafverfolgung oder verwaltungsrechtliche Nachteile befürchten zu müssen? Zweitens: Die Leute finden es eigentlich ganz nett, in Condition White statt Condition Yellow oder drüber rumzulaufen und auch mal einen oder mehrere zu heben. Was genau sind die Ursachen, warum das von zehn Jahren recht problemlos ging und man heute besser wehrhaft sein sollte?
  25. Er ist doch auch stolzer Helvetier...
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