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Proud NRA Member

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  1. Jedenfalls unter Zustimmung der Mehrheit derjenigen, die Abstimmen gegangen sind. Mangelnden Willen zu Freiheit und Selbstbehauptung kann man nicht dauerhaft durch Institutionen ersetzen.
  2. Der Waffenbegriff bei der Einstufung als gefährliche Körperverletzung, schwerer Raub usw. ist ein anderer als der im Waffenrecht, hat insbesondere mit der Widmung bei der Herstellung wenig bis nichts zu tun. Im Fall der gefährlichen Körperverletzung heißt es da "mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs," womit offensichtlich ein Küchen- oder Teppichmesser genauso erfasst ist wie ein Bajonett. Man könnte sich nun fragen, ob bei dieser Formulierung denkbar wäre, daß ein Gegenstand eine Waffe, aber kein gefährliches Werkzeug sei, aber das ist wohl nur eine Spitzfindigkeit für Leute, die noch kein Dissertationsthema in Jus haben.
  3. Ich habe die von SportRx.com. Wie der Name sagt, spezialisieren die sich auf Sportbrillen mit Korrektur. Das sind so $130 für die Brille und $300 für die eingearbeitete Korrektur, aber ich fand und finde es eine lohnende Investition. Halten tun sie ewig. Wenn sich natürlich Deine Stärke dauernd ändert wird's teurer. Oakley kann Dir bestimmt auch sagen, ob's das auch in Deutschland gibt, oder vielleicht exportieren die Amis auch.
  4. Das haben wir doch in Deutschland schon erreicht. Übrigens unter dem Applaus des sich für besonders aufgeklärt haltenden Teils des Publikums, der sich gerne über "Kleinstaaterei" lustig macht.
  5. Da würde ich das anders sehen. Gehörschäden sind kumulativ. Augenschäden sind einmal schiefgegangen und dann fürs Leben geschädigt. Meine erste Brille war daher teurer als meine erste Kanone, und ich benutze beide immer noch. Die Brille ist eine Oakley M-Frame mit im Glas eingebauter (oder vermutlich eingeklebter) Korrektur. Wenn man YouTube vertrauen darf, hält die wenn beide Schutzengel gleichzeitig Dienst tun noch eine .22 Kugel auf. Bei mir auch insofern besonders relevant, weil ich viel aus recht kurzer Distanz auf Stahl ballere, aber auch wenn das nicht angedacht ist, ist guter Augenschutz wohl kein Fehler. Im Zusammenhang mit dem Augenschutz auch zu empfehlen: Eine gute Baseballkappe für Pistole oder Gewehr mit Reflex- oder offener Visierung, und einen etwas flexibleren Hut wenn mit Zielfernrohr geschossen werden soll. Jedenfalls etwas, das die Schutzbrille noch mal nach oben gegen Splitter und Hülsen abdichtet.
  6. Könnte man nicht mit ein paar tausend Leuten die NPD übernehmen und dann lautstark für illegale Einwanderung ("Afrrrikanische Syrrrerr heim ins Rrreich!"), Industrievernichtung ("Teutsche Naturr ohne j**disch-kapitalistischen Feinstaub") und Schuldenvergesellschaftung ("Brrrrechung derr Zinsknechtschaft") agitieren? Vielleicht mit Umbennenung in Unionssozialistische Europäische Arbeiterpartei oder so?
  7. Das war wohl schon immer unmöglich. Inzwischen sind wir aber viel weiter: Es ist gar nicht mehr möglich, auch nur die zur Abstimmung stehenden Vorlagen überhaupt flüchtig durchzulesen. Der Kicker in dieser Hinsicht war vielleicht waren die diversen Pakete, die in Deutschland unter dem Namen "Eurorettung" durchgepeitscht wurden. Da wurden hunderte von Seiten auf den Tisch des hohen Hauses geknallt und dann darüber abgestimmt, und zwar über dreistellige Milliardenbeträge. Wenn die Omma einen Vertrag mit solcher Tragweite unter solchen Bedingungen unterschreibt, muß sie vielleicht schon ihre Entmündigung fürchten.
  8. Insofern das sachlich einfach nicht stimmt, wird sich das schlecht begründen lassen, zumal dann z.B. ein folgenloser Angriff mit einem Nagelknipser schwerer bestraft würde als erfolgreicher Totschlag. Auch der systematischere Ansatz, die Strafe für gefährliche Körperverletzung (jedenfalls in den Fällen aus Nr. 1, 2, 3, und 5) auf lebenslänglich zu erhöhen, dürfte nicht haltbar und auch nicht wünschenswert sein. Es dürfte allerdings, wie so oft, auch schon reichen, das bestehende Recht konsequenter anzuwenden. Auf gefährliche Körperverletzung stehen ja bereits zehn Jahre. Damit könnte man Messermänner durchaus für eine ganze Weile aus dem Verkehr ziehen. Und man könnte sie, so es sich um Messermänner ohne Aufenthaltsstatus handelt, anschließend auch gleich heimschicken. Das würde sich auch schnell herumsprechen. Es wäre rechtlich wohl auch eine Strafverbüßung im Heimatland heute schon oft möglich.
  9. Das dürfte zumindest im zweiten geschilderten Fall noch nicht einmal eine Rolle spielen, weil schon die Notwehrüberschreitung nicht vorliegt. Der Mann wurde von einer Gruppe von fünf angegriffen, sein Freund war bereits durch einen Schlag ins Gesicht am Boden, so daß es einer gegen fünf brutale Angreifer war. Das Urteil wurde ja auch laut dem zitierten Artikel vom BGH kassiert und zur Neuverhandlung geschickt--nachdem das Opfer bereits anderthalb Jahre gesessen hat! Dieses Urteil ist derartig schräg, daß man sich eigentlich fast schon fragen sollte, ob da nicht §339 StGB die Vorschrift ist, wegen der wirklich jemand verknackt gehört.
  10. Das kann als Modell vielleicht manchmal ganz nützlich sein, aber man sollte vorsichtig sein, wenn die Epidemologen ihre Zuständigkeit auf Verhaltensweisen und damit auf alles ausdehnen wollen.
  11. Dazu gibt es im Schwäbischen einen Witz, den ich mir nicht verkneifen kann. Es ist im neunzehnten Jahrhundert, in der Gaisburger Kaserne (bei Stuttgart und Namensgeber des Eintopfgerichts). Ein Rekrut kann mit dem neu eingeführten Hinterlader auf Biegen und Brechen nicht treffen. Da meint der Ausbilder zu ihm: "Füsilier Nägele, sie sind so unfähig, es wäre am Besten, sie würden sich selber erschießen." Antwort: "Zu B'fehl, Herr Sergeant!" und der Rekrut verschwindet hinter der nächsten Barracke. Ein Knall. Noch bevor alle erschrocken hinrennen können kommt der Rekrut wieder hervor. "Zu B'fehl, Herr Sergeant! Scho wieder d'rneba!"
  12. Indirekt schon: "Die Mafia ist in der Schweiz im Drogen-, aber vor allem auch im Waffenhandel aktiv." Es wird jetzt nicht explizit gesagt, ob damit formal legale Unternehmen oder die offensichtliche Schattenwirtschaft gemeint sind, aber so oder so dürfte klar sein, daß entsprechende Kreise sich eher weniger um die Feinheiten irgendwelcher Regularien kümmern werden.
  13. Tja, genau da liegt das Problem--verschiedene Leute halten verschiedene Leute für ungeeignet, unzuverlässig, unsympathisch, was auch immer. Daher im Rechtstaat die geniale Idee, das mit einem geordneten und transparent auf Fakten und Beweisen begründeten Verfahren zu machen. Das führt dann natürlich schon mal dazu, daß jemand, den man nicht mag, grinsend aus dem Gericht läuft, bis zur Freilassung von Mördern, bei denen man erhebliche Beträge verwetten würde, daß sie doch schuldig sind, auch wenn z.B. jemand bei der Beweissicherung geschlampt hat, aber das ist erfahrungsgemäß besser so als die Alternativen.
  14. Und in Tschechien sogar zum Tragen.
  15. Das würde vermutlich so gehen: Du hast ein Recht auf Leben und Unversehrtheit. Eine Waffe, egal ob Messer oder Feuerwaffe oder sonst was, kann auch ein geeignetes Mittel sein, dieses Dein Recht zu schützen. Allerdings kann eine Waffe natürlich auch zum Nachteil von Leben und Unversehrtheit anderer mißbraucht werden. Der Gesetzgeber hat deshalb einen weiten Entscheidungsspielraum, diese beiden Aspekte abzuwägen und Besitz und Tragen von Waffen zu regulieren. Das erklärt immer noch nicht, warum der Gesetzgeber selbst Sammeln und Trachtenvereine vor dem Schutz des Lebens bevorzugt, aber das fällt eben in seinen weiten Entscheidungsspielraum. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Also so ähnlich wie z.B. bei der "Reiten im Walde" Entscheidung: Im Grunde hast Du schon recht, aber der Gesetzgeber darf das machen, wie er will. Außer natürlich, wenn es dem Gericht beliebt, dem Gesetzgeber zu teilweise abstrusesten Sachverhalten detaillierte Vorschriften zu machen, wie die zu regeln seien.
  16. Diese Experiment zeigt, wenn einmal for argument's sake annimmt, daß es überhaupt replizierbar und valide ist, folgendes: Wenn jemand unerwartet Schmerzen zugefügt bekommt und dann die soziale Erlaubnis bekommt, dem Verursacher dieser Schmerzen dieselben (als harmlos bekannten und selbst überstandenen) Schmerzen zuzufügen, dann ist er mehr geneigt, das zu tun, wenn er durch die unerwartete Anwesenheit fremder Waffen stimuliert wird. Das muß überhaupt nichts mit Aggression zu tun haben, sondern könnte z.B. auch Verunsicherung oder Angst sein. Jedenfalls ist eine unerwartet und unerklärt herumliegende Waffe, auf die eine Testperson trifft, die normalerweise keine Waffen um sich herum hat, schon mal eine völlig andere Situation, als eine Waffe, die man dauernd um sich herum hat. Selbst wenn es den postulierten Effekt so gäbe und das wirklich eine Aggressionssteigerung wäre, was mir zweifelhaft erscheint, dann müsste man immer noch davon ausgehen, daß dieser Effekt sich nach einer Gewöhnungsphase verliert, so wie praktisch jede Reaktion auf einen Stimulus. Das dürften doch die meisten von uns kennen: Das erste Mal, daß wir mit eine Schußwaffe hantiert haben, war da sicher etwas zusätzliches Adrenalin ausgeschüttet. Dann kommt aber schnell die Gewöhnung, und die Herausforderung ist eher, nicht in Schlendrian zu verfallen.
  17. Das ist das Grundprinzip des deutschen Waffenrechts. Noch nicht bemerkt? Sammeln ist für Feuerwaffen eine akzeptable Begründung (wenn man die Zeit und das Geld und Interesse an einer systematischen Sammlung hat), Erben auch (mit Buttplug, aber unabhängig von solchen Faktoren wie nachvollziehbarerem sentimentalem Wert), Sporteln und Jagen sowieso, nur eines nicht: Der Schutz von Leben (außer für verwaltungsnahe Bonzen) und Freiheit. Warum sollte das bei Klingenwaffen anders sein?
  18. Ich will nicht klugschei**n, aber eine klassische SMS fasst 160 Zeichen...
  19. Irgendwie fehlen auch die wesentlichen Ideen, was denn eigentlich so viel besser sein soll als die bekannten (und sattsam sowohl militärisch als auch zivil ausprobierten und verfügbaren) Fortentwicklungen von Stoner's Idee. Eine drastische Verbesserung, sagen wir irgendwelche wundersamen Verbesserungen durch Integration von Elektronik, ist, glaube ich, nicht in Sicht. Das G11 war ein interessantes Projekt, aber irgendwie ist's doch mehr fürs Uhrmachermuseum als für den Krieg. Das Design des AR-15 ist zwar nur noch zwei Jahre vom Renteneintrittsalter entfernt, aber so viel Besseres als die grundsätzliche Idee dahinter fällt mir jetzt spontan nicht ein. Wen man mag, kann man natürlich über ein Bullpup nachdenken, aber dann hat man halt ein Bullpup.
  20. Also wenn man--und das scheint mir sehr zweifelhaft--ernsthaft davon ausgeht, daß die EU die Schweiz aus gemeinsamen Ermittlungs- und Fahndungssystemen rausschmeißen würde, weil die Schweiz eine angeblich zur Vereinfachung des Handels mit Waffen für den legalen Bedarf gedachte Verordnung nicht oder nicht vollständig umsetzt, und wenn man weiter davon ausgeht, daß dieser Ausschluß die Wahrscheinlichkeit terroristischer Anschläge vergrößern würde, wie der Herr Hofmann das offenbar tut, dann könnte man das auch anders formulieren: EU droht Schweiz mit Terroranschlägen!
  21. Also, mal blöd gefragt, was soll diese Aktion denn aussagen? Es gibt doch überhaupt keine Kraft, die sagt, in Schengen sei es nicht schön, und auch keine, die die Reisefreiheit in Europa (für legal im Schengenraum Anwesende) in Frage stellt. Die anstehende Frage ist doch vielmehr die: Soll sich die Schweiz auf Verordnung der EU hin einem Gesetz unterwerfen, für das die EU nicht zuständig ist, das geeignet ist, die bürgerliche Freiheit und die Volkssouveränität zu untergraben, und das keine Vorteile bringt? Es bringt noch nicht einmal irgendwelche Vorteile im Verhältnis zur EU, denn die nächste Zumutung kommt bestimmt, und dann geht's wieder von vorne los.
  22. Also mein Kommentar bezog sich nicht auf irgendwelche angeblich oder tatsächlich besonderen Eigenschaften eines bestimmten Verbands, sondern ich habe halt die zwei Verbände als Beispiele genannt, die mir am Schnellsten einfielen.
  23. Wobei das natürlich schon häufig zwei Seiten sind, die sich da gegenseitig reinsteigern. Irgendwie schade, wenn es gar nicht den Büttel braucht und auch keine besorgten Anwohner, sondern die Schützen sich gegenseitig das Knallen verleiden. Die Prozeßkosten hätte man auch für Munition verwenden können und die Zeit zum Ballern. Bei uns ist die Rechtslage erstaunlich entspannt (zum Führen mit Waffenschein maximal 0,8 Promille, entsprechend der Regelung im Straßenverkehr), dafür aber durch den Stand selber oder durch dessen Versicherung oft ein absolutes Besitzverbot inklusive auch nur der Anwesenheit von verschlossenen Flaschen vom Einkaufen im Kofferraum vorgegeben. Wenn ein Spirituousenhersteller flüssige Preise sponsort, dann muß man die halt nach dem Match woanders abholen. Ist vielleicht kleinlich, mag aber an schlechten Erfahrungen der Versicherungen liegen, und immerhin dürfen wir auf einem offenen Stand ohne Blenden oder dergleichen machen, was wir wollen.
  24. Das ist doch das eigentlich Geniale am WaffG: Den Schützenverbänden wird eine effektiv hoheitliche Funktion und im Vergleich zu einem freiheitlichen Waffenrecht ein hoher Zuwachs an Macht und Geld zugewiesen. Damit ist der eigentlich logische Kondensationspunkt für Forderungen nach einem freiheitlichen Waffenrecht abgewürgt, denn jedem Funktionär dürfte klar sein, daß wenn der Verband nicht mehr zum Waffenerwerb benötigt würde, bei den Mitgliederzahlen und den Beiträgen "amerikanische Verhältnisse" herrschen würden, also nur noch die löhnen würden, die wirklich auf die Teilnahme an höherwertigen Wettbewerben, eine nationale Punktestandsverwaltung, die Pflege des Regelbuchs usw. Wert legen. Nur so als Vergleich: USPSA als einer der größten amerikanischen Sportverbände ist in den unteren sechsstelligen Mitgliedsnummern, also mit etwas Schwund wohl under hundertausend zahlende Schützen, oder auf die deutsche Bevölkerung umgelegt etwa 20.000. Der DSB hat deutlich über eine Million.
  25. Wenn es keinen Streit in der Sache gibt (weil nur eine Seite zur Sache vorträgt), was will man dann prüfen außer der Schlüssigkeit (und natürlich Zulässigkeit) der Klage?
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