

Proud NRA Member
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
30.416 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Proud NRA Member
-
Wird das einmalige (also nicht auf Wiederholung angelegte) Mithelfen aus Gefälligkeit beim Verkauf wegen Hobbyaufgabe da wirklich drunterfallen, selbst wenn der Helfer am Erlös beteiligt wird, z.B. durch die Überlassung von ein paar Stücken, für die sich ein Bedürfnis findet? Also sagen wir, der etwas ältere Jäger will wegen Hobbyaufgabe sein Zeug verhökern, "kann aber nicht Computer", und der Jungjäger hilft ihm dabei, die Sachen auf einer entsprechenden Auktionsseite mit Handelslizenz einzustellen oder Ähnliches? Ich könnte da die "Gewerbsmäßigkeit" nicht erkennen, aber es sagt ja keiner, Waffenrecht ergebe Sinn.
-
Und scheint auch da auf einer Begriffsverwirrung kombiniert mit Allmachtsphantasie zu beruhen. Was die Schulen wollen ist--und soweit wohl berechtigt--eher mit "Kameradschaft" umschrieben als mit "bester Freund". Keiner soll ausgegrenzt werden; das ist in einer Situation, in der man ob man will oder nicht zusammen ist, wie eben Schule oder auch Militär ja gut und richtig. Wenn die Forderung kameradschaftlichen Verhaltens aber zu einem Verbot von Freundschaften, oder dem Bekennen zu denselben wird, dann wird's übergriffig. Als nächstes müsste dann logischerweise kommen, daß es keine exklusiven Liebesbeziehungen geben darf. Wenn der eine mit der Schulschönheit geht und der andere unfreiwillig ungeküsst bleibt, dann ist das natürlich eine unangenehme Erfahrung. Dafür aber die unfreie Liebe mit zentral geplanter Auswahl der täglichen Geschlechtspartner einzuführen wäre glaube ich keine Verbesserung.
-
Da könntest es doch für ihn verkaufen ohne es vorher waffenrechtlich zu erwerben, oder nicht?
-
Ohne jetzt in Unkenntnis der Hintergründe pietätlos sein zu wollen: Wenn es soweit ist, dann ist es zu spät für eine entsprechende Regelung...
-
Also ohne jede Detailkenntnis des deutschen Waffenrechts, weil ich davon gottlob nicht betroffen bin. So hirnrissig es ist, es gibt das Bedürfnisprinzip. Wenn wir also den Weg über WBK Schwarz außen vor lassen wollen, dann brauchst Du halt ein entsprechendes Bedürfnis. Wenn ein Jagdschein nicht vorgesehen ist und die Sammlung nicht als Sammlung im Sinne des Waffenrechts durchgeht, bliebe da wohl nur das sportliche Bedürfnis, oder es gibt soweit ich weiß auch noch eine Generalklausel für vom Gesetzgeber nicht aufgelistete Bedürfnisse. Beides dürfte mit "um ihm einen Gefallen zu tun" eher schlecht zu begründen sein. Beim sportlichen Bedürfnis käme 2/6 dazu, für das wiederum wohl Ausnahmen möglich sind--die Möglichkeit des kostenlosen Erwerbs könnte vielleicht eine rechtfertigen, ich weiß es nicht, aber da müsste dann auch überhaupt das sportliche Bedürfnis existieren. Wenn der Verschenkende schon ein hohes Alter erreicht hat gäbe es natürlich noch die Möglichkeit des Erwerbs durch Erbgang.
-
Da siehst Du mal wie sehr Du in der Schweiz doch noch auf einer Insel der Seeligen lebst! Im Vergleich z.B. zu dem, was man da vom sich gar noch für intellektuell haltenden Spiegel erwarten dürfte, ist das doch sachlich und ausgewogen. Es werden immerhin noch Argumente beider Seiten dargestellt, und beiden Seiten werden polemische Exzesse zur Last gelegt. In Deutschland gäbe es da in den "Qualitätsmedien" nur eine Seite.
-
Restriktionen wirksam gegen Waffengewalt
Proud NRA Member antwortete auf heletz's Thema in Allgemein
Das kann gut stimmen, aber in einer Bedeutung, die der Politikwissenschaft keine Ehre macht... Schon aus der Zusammenfassung ergibt sich jedenfalls, daß sie elementaren Standards der Logik nicht gerecht wird. Da macht jemand eine Regression, bei der dann auch ein ganz toller Wert für die p-Statistik rauskommt. Daraus folgert er dann, daß A Ursache für B sei. Das ist genau die gleiche Methode, mir der regelmäßig irgendwelche Forschungs"ergebnisse" publiziert werden und dann in nochmals weiter verdummter Form in den Massenmedien landen, daß diese und jene Diät ein langes Leben fast schon garantiere, daß diese oder jene Praxis Glückseligkeit oder aber Depression verursache, usw. Dabei wird dann sowohl ignoriert, daß p-Werte nicht das bedeuten, was sich der Eumel darunter vorstellt, als auch daß tatsächliche Korrelation natürlich keinesfalls Kausation beweist oder auch nur nahelegt. Manche Leute machen solche "Studien" einfach aus Spaß. Hier ist z.B. ein sehr wichtiges Ergebnis: -
Restriktionen wirksam gegen Waffengewalt
Proud NRA Member antwortete auf heletz's Thema in Allgemein
Ich glaube Deutschland ist den Eidgenossen viele Millionen voraus und würde das selbst dann bleiben, wenn einmal in der Woche ein Helvetier mit seinem Sturmgewehr durchknallen würde, was aber nicht der Fall ist. Jede Diskussion über staatliche Monopolisierung von Waffen um ihren Mißbrauch zu verhindern ist schon vollkommen irre, wenn sie nicht berücksichtigt, daß die überwältigende Mehrheit aller Morde mit Feuerwaffen staatlich organisiert war. Da könnte man genauso gut die Eignung des Bocks als Gärtner nachweisen, weil der Bock ja so schön das Unkraut aufgegessen hat. -
Restriktionen wirksam gegen Waffengewalt
Proud NRA Member antwortete auf heletz's Thema in Allgemein
Das Gegenteil ist offensichtlich der Fall. Ein funktionierendes Recht auf Waffenbesitz kann es offensichtlich nur in einem Rechtstaat geben, in dem Rechte anerkannt und respektiert werden. (Und "uneingeschränkte" Rechte gibt's eh nirgendwo. Zweijährige haben kein Recht auf Freizügigkeit bezüglich des In-die-Straße-Laufens.) Wo "kein funktionierender Rechtsfrieden die Bürger schützt" gibt es so ein Recht nicht, sondern die Monopolisierung von Waffen durch die, die es können. -
Ich habe es bei "meinem" (meiner ehemaligen Vermieter, aber ich hatte Hausschlüssel für den Hund) einfach so gemacht, entsprechende Übungen in der Nähe von Baustellen mit Preßlufthämmern und dergleichen zu machen. Es war allerdings auch nicht an einen jagdlichen oder Schutz-Einsatz gedacht, so daß typisch urbaner Lärm vermutlich auch die realistischere Kulisse war.
-
Und da gibt es in einem Land, in dem alles entweder vorgeschrieben oder verboten ist, keine Vorschrift, daß man ohne Schlüssel und Werkzeuge von innen öffnen können muß??? Das fühlt sich ja irgendwie an, wie gewisse berühmte Kellerräume in Amstetten...
-
Also zumindest ob es Kalender- oder stufenlos gerechnete Monate sein sollen könnte man sich bei der Interpretation des Textes wohl schon streiten. Wenn ich nur einmal innerhalb eines Tages Bier trinken soll, ist dann 23 Uhr am Freitag und 1 Uhr am Samstag OK, vorausgesetzt daß Freitag und Samstag keine weitere Biere getrunken werden? Wenn nicht nach Kalendermonat, soll nach ganzen Tagen gerechnet werden oder gar sekundengenau (wie z.B. bei mir die "Abkühlphase" von drei Tagen beim Waffenkauf gehandhabt wird--Montag um 19 Uhr bezahlt, Donnerstag um 19 Uhr abholen, aber nicht früher)?
-
Es gibt insbesondere soweit mir bekannt keine europäische Vorschrift gegen die Anerkennung des Schutzes von Leben und Freiheit, individuell und kollektiv, als Bedürfnis. Ausdrücklich zu schreiben, daß man Leben und Freiheit der Bürger gering bewertet käme ja auch irgendwie blöd.
-
Regel 8.5.1 - Finger am Abzug beim Positionswechsel
Proud NRA Member antwortete auf Shiva's Thema in IPSC
Sie gilt. Als Vergleich: Beim Schiebenschießen darf der Finger ja auch nicht nur auf den Abzug, wenn man die Waffe sicher auf die 10, das eigentliche Ziel, hält. Wenn die Waffe wohin zeigt, wohin man zu schießen gewillt ist und beabsichtigt, dann kann man natürlich auch dahin schießen, mit der Verantwortung für die Folgen. -
Die Richter sind es, welche Urteile schreiben, aber da ist auch der Einsatz von vielen Millionen von Leuten dahinter. Das reicht von der Sammelbüchse für Waffenrechtsorganisationen im Waffenladen, in die jemand das Kleingeld steckt, bis zu Akademikern, die an einer unbedeutenden Uni Jura lehren weil Harvard Law keinen einstellt, der einen Großteil seiner Forschung zur Geschichte des zweiten Verfassungszusatz und der entsprechenden Rechtsprechung veröffentlicht hat, bis zu Leuten, die sich bei jeder Anhörung in einem Parlament eines Einzelstaats zu einem diesbezüglich Gesetz, das eh nie eine Mehrheit finden wird, als Zeugen anmelden und eine gut vorbereitete Aussage vortragen.
-
Theoretisch ja, praktisch eher selten. Ich habe auch schon drüber nachgedacht, daß es eigentlich taktisch seltsam ist, ein Präzisionsgewehr samt Munition am Standende zu lassen, während ich durch tiefen Schlamm und dementsprechend langsam einen halben Kilometer und zurück zum Ziel stapfe. Die Pistole am Mann hilft auf diese Entfernung offensichtlich gegen ein Präzisionsgewehr eher wenig, hinter einer Bodenwelle flach machen noch eher. Dann setzt sich aber wieder der Verstand durch: Fälle dieser Art sind vernachlässigbar im Vergleich zur Wahrscheinlichkeit, daß mich auf der Wegstrecke unverhofft der Blitz trifft, zumal ich auf der Fläche der Schießbahn auch für den Blitz offensichtlich ein exponiertes Ziel wäre, daß ich einen Herzinfarkt erleide während ich alleine auf dem Stand bin, und was sonst noch passieren könnte.
-
Davon ist doch das ganze Waffenrecht von hinten bis vorne gekennzeichnet. Der "Anschein" ist ja nicht gerade klarer, was auch in der Natur der Sache liegt, weil man das Vorhandensein eines Mechanismus zum Zurückhalten des Unterbrechers oder dessen völlige Abwesenheit von außen auf eine gewisse Distanz logischerweise nicht sehen kann. Die "besondere Gefährdung" ist noch unklarer--würde man das als eine quantifizierbar größere Gefährdung als die Allgemeinheit objektiv zu interpretieren versuchen, dann würden vorrangig Zuhälter und Motorradrocker den Zettel kriegen, was natürlich nie so gedacht war und nie so gehandhabt wurde. Gar nicht zu reden von der ersten Hürde, "bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen": diese Formulierung hätte genausogut im Gesetz über die Hochschulzulassung der DDR stehen können, aus den gleichen Gründen. Darüber regt sich doch auch kaum ein "LWB" überhaupt groß auf. Warum sollte es bei einem "Magazinkörper"verbot anders sein? Da würde es dann halt vielleicht auch darauf hinauslaufen, daß sich das BKA einen "Magazinkörper" anguckt und sich dann mehr oder weniger frei Schnauze überlegt, welche Sorte Murmeln betrachtet werden soll, egal was draufsteht, und wie viele davon reingehen. Was ist eigentlich, wenn jemand zwei gleiche "Magazinkörper" und eine Rolle starkes Klebeband besitzt? ?
-
Damit kann man doch sogar EU-Kommissionspräsident werden...
-
Als Geschenk an das Wahlvolk sicher nicht. Selbst wenn die Richtlinie abgeschafft würde, dürfte das wohl einfach als nationales Recht beibehalten werden, weil die Kinder und Terrorismus und so.
-
USA: March for Our Lives - AntiWaffen Pöbel produziert sich !
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Ein Demokrat aus Kalifornien will Präsident werden, mit Waffengrapschen als einzigem Thema. Dazu noch zu einem Zeitpunkt, zu dem sich--im Gegensatz zu der Präsidentschaft Clintons--der oberste Gerichtshof der Themas angenommen hat. Der Typ hat eh keine Chancen, aber wie ein Wahlkampf, der vorwiegend um dieses Thema geführt würde, ausgehen würde, kann man sich denken. Amerikanische Wahlkämpfe sind heutezutage, und insbesondere mit Trump auf dem Ticket, Lagerwahlkämpfe. Entscheidend ist, wer seine Anhänger zu bewegen kann, wählen zu gehen. Und wer würde wohl von einem single-issue Grapscher am wirksamsten motiviert, wählen zu gehen? Eher Chancen auf die Nominierung hätte noch Joe Biden, der zwar gerne sowohl Mädels als auch Waffen grapscht, aber immerhin nicht ein offensichtlicher Fall für die Psychiatrie ist. Der ist aber berühmt für ein Interview, in dem er erklärt, niemand brauche böse "Sturmwaffen" und man solle sich lieber eine Flinte kaufen und im Falle einer gefühlten Bedrohung damit auf den Balkon rennen und wild, ungezielt in die Gegend ballern. Gesagt von einem Mann, der Personenschutz hat, in welchem Fall das wilde Schießen vom Balkon wohl noch dümmer wäre als sonst. -
Vom Material her dürfte dabei so ziemlich alles geeignet sein, halt entsprechend dem gewünschten Griffgefühl. Das ist ja, soweit ich das sehen kann, lediglich ein Handfüller. Bei den normalen M&P sind die z.B. aus einem eher härteren gummiartigen Material gemacht, bei den CORE Modellen dann aus einem weicheren (wohl als Zeichen der Hochpreisigkeit, so wie weicherer Teppich in einem Auto--von der Funktionalität her erschiene mir es umgekehrt eigentlich logischer).
-
Krieg ist Frieden. Freiheit ist Sklaverei. Unwissenheit ist Stärke.
-
Ich glaube, die meinen nicht so sehr Akzeptanz sondern eher Kuschen. Das ist doch eh ein vollkommen hirnverbrannter Maßstab. Wer entscheidet denn, wo die Grenze zwischen "brauchen" und "wollen" liegen soll? Und gerade bei Waffen ist eh offensichtlich, daß man sie wenn man sie braucht nicht auf die Schnelle bekommt, so ähnlich wie bei Kreditlinien oder Versicherungen, wenn auch aus anderen Gründen. Nach dem Maßstab des "Brauchens" würde man z.B. die Redefreiheit danach bewerten, ob eine Äußerung nach Ansicht der Mächtigen notwendig oder, wie die Kanzlerin es sagt, "hilfreich" sei. Damit gäbe es aber gar keine Redefreiheit mehr. Deswegen schützt sie auch und gerade Äußerungen, welche die Welt nach allgemeiner Ansicht wirklich nicht gebraucht hätte.
-
Revolver von Vincent Van Gogh wird versteigert
Proud NRA Member antwortete auf mühli's Thema in Allgemein
Die waren in einer Kiste an Bord einer Junkers, die bei Börnersdorf abstürzte. Also direkt aus dem Führerhauptquartier, im gleichen Flugzeug, das auch Hitlers Tagebücher in Sicherheit bringen sollte. Die Echtheit sollte damit keinen Zweifeln unterliegen. -
*TOTALES* Waffenverbot im Bundestag
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Tun sie das? Ist da nicht die Ausstellung der Ersatzbescheinigung für den Waffenschein möglich, und ich nehme mal an, daß wenn die ausgestellt ist jedenfalls auch der Weg zum Büro mit abgedeckt sein dürfte? (Im Plenarsaal wäre schon etwas komisch, haben doch schon die alten Wikinger ihre geliebten Waffen vor dem Thingplatz abgestellt.)