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Proud NRA Member

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  1. Solange man sie dafür nicht extra bezahlt (und dann logischerweise ausbildet und prüft und eine gewisse Erwartungshaltung hat) würde ich tippen, so zwischen 0.1% und 0.5%. Dieser Wert ist abgeschätzt aus dem Prozentsatz der Bevölkerung, der sich einen Waffenschein holt wenn man den ohne großen bürokratischen Kram bekommt (so 2%-5%), dem Umstand, daß die meisten Scheinbesitzer nicht dauernd tragen, und den Umständen, daß es sich im Sitzen eher unbequemer trägt, daß Lehrer mehr nach links tendieren als der Bevölkerungsdurchschnitt, und daß manche vielleicht auch allgemein weniger zu Unbequemlichkeit motiviert sind als manche andere Berufsgruppen. In Hinterwaldschulen, wo Bären ein Problem sein könnten, wird's vielleicht etwas mehr sein, in städtischen Schulen etwas weniger. Wenn ich in einem Job, der nicht Soldat heißt, meinte, tragen zu müssen, dann würde ich umziehen.
  2. Da kannst Du genausogut sagen, daß eine Feuerlöscher eine "sehr trügerische Sicherheit" biete, oder ein Sicherheitsgurt, oder ein Fahrradhelm, oder ABS, oder eine Impfung. Wenn man Glück hat braucht man das alles nie, und dieses Glück zu haben ist sogar recht wahrscheinlich. Man kann auch Pech haben und in eine Situation geraten, wo es nichts hilft, daß man vorgesorgt hat. Oder man kann Glück im Unglück haben und in eine mißliche Situation geraten, mit der man aber dank entsprechender Vorsorge umgehen kann. Das ist das Leben. Ich weiß nicht, was daran "sehr trügerisch" sein soll.
  3. Doch. Aber halt eine, die nur auf dem Vortrag der erschienenen Partei beruht.
  4. Deren Wirksamkeit in bezug auf die Schutz- und Schmierwirkung aber fragwürdig zu sein scheint. Nicht ohne Grund ist in der Luftfahrt trotz händeringenden Suchens nichts derartiges zugelassen.
  5. Ist ja schön und gut. Das Abkommen ist vermutlich zur Verhinderung des Mißbrauchs von Waffen durch staatliche Akteure ungefähr so geeignet wie "Menschenrechtsausschüsse" mit Saudi-Arabien und Nordkorea als Repräsentanten der Menschenrechte. Wenn man sich das Geld für die Dienstreisen zu absolut sinnentleerten Konferenzen und deren Lächerlichkeit spart, dann ist das ein Fortschritt. Aber derselbe Präsident lässt gegen ein halbes Jahrhundert entgegengesetzter Tradition und gegen den Wortlaut des Gesetzes, das eh rechtlich mehr als fragwürdig ist, den Besitzern harmloser und legal gekaufter Plastikspielzeuge Dauerknast androhen. In zwei Jahren, in denen die Republikaner den Präsidenten und beide Kammern der Bundeslegislative stellten, gab es keinerlei Fortschritte bei nationaler gegenseitiger Anerkennung von Waffenscheinen oder Abschaffung wenigstens der schikanösesten und sinnlosesten Teile von NFA und GCA, und schon gar keine dementsprechenden Initiativen des Präsidenten. Im Gegenteil, der GCA wird entgegen seinem Wortlaut schikanöser als je zuvor interpretiert. (Es gibt ein paar richtig harte Trump-Fans, die sagen, das mache er, damit jemand dagegen klagen und den ganzen GCA zu Fall bringen könnte...) Wo Fortschritte gemacht wurden war das vor Gericht und auf Ebene der Bundesstaaten. Hoch zugutehalten muß man ihm die Ernennung zweiter Richter am Obersten Gerichtshof und vieler mehr an den untergeordneten Bundesgerichten, welche den Text der Verfassung als solchen anerkennen und für relevant halten, was heute leider keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Aber das war's dann auch schon soweit es die Waffenbesitzer betrifft.
  6. Es ist extrem unwahrscheinlich, daß Du einen Vollauto-Upper oder -Lower hast. Insbesondere ist es extrem unwahrscheinlich, daß Dein Lower ein Montageloch für den dritten Stift für das Auto-Sear hat. (Wenn doch wäre das ein Loch wie die beiden für den Abzug, aber etwas weiter hinten.) Es kann sein, wie Nilsemann schrieb, daß Dein Verschlußträger eine Vollauto-Variante ist, die auch in zivilen Halbautomaten gerne verbaut wird, oder auch daß der Lower abgesehen vom fehlenden Loch für den Stift Platz für das Auto-Sear hätte. Ob es dagegen in Deutschland rechtliche Einwände gibt müssen Dir andere Foristen sagen.
  7. Wobei "der EU" eigentlich die Machtbasis fehlt, wirklich etwas an sich zu ziehen, nicht nur mangels Truppen sondern noch mehr wegen eines fehlenden Staatsvolks, das sich primär mit der EU identifiziert. Ich glaube, was wir haben, ist gar nicht so sehr ein Konflikt zwischen Unions- und nationalen Kompetenzen, sondern eine Bürokratie, die sich verselbständigt hat, und bei der Mehrung ihrer Macht flüssig zwischen nationalen und unionsübergreifenden Ebenen hin- und herspringt. Ein Beispiel dafür ist die Wiedereinführung der eigentlich mit den neunzehnten Jahrhundert (jedenfalls in sich als liberal verstehenden Staaten--die totalitären Diktaturen waren natürlich ein bewusster Gegenentwurf) überwunden geglaubten Vorzensur, heute Upload-Filter genannt. Eigentlich sollte ja schon der Vorschlag, daß eine Äußerung vor ihrem Druck oder sonstiger Vervielfältigung auf Zulässigkeit überprüft werden muß, absolut indiskutabel sein. Was wir heute erleben ist der Angriff sowohl auf nationalstaatlicher als auch auf europäischer Ebene und mit jeweils unterschiedlichen Begründungen. National haben wir z.B. das Netwerkdurchsetzungsgesetz, das sich (so klar ist das gar nicht gesagt) wohl präventiv gegen Beleidigungs- und Volksverhetzungsdelikte richten soll. Gleichzeitig haben wir die europäische Urheberrechtsrichtline, die sich gegen Urheberrechtsverstöße (also private Eigentumsinteressen, und Schadenshöhen typischerweise im Bagatellbereich pro einzelnem Fall) richten soll. Gleichzeitig kommt die Richtline gegen terroristische Meinungsäußerungen, bei der die Kommission sowohl Upload-Filter als auch einstündige Löschfristen, also in der Praxis voll automatisiertes Löschen, verlangt. Auf diese Weise wird bei der Abschaffung der grundlegendsten Errungenschaften des liberalen Staates eine Redundanz zwischen nationalem und europäischem (Un)recht und zwischen verschiedenen Gesetzen mit verschiedenen Begründungen, aber mit identischer Stoßrichtung geschaffen.
  8. Proud NRA Member

    GRA?

    Um Zeit und Geld zu verschwenden und sich lächerlich zu machen? Man kann natürlich (das kann auch jeder, nicht bloß die GRA) sich z.B. an den Programmbeirat wenden und eine sorgfältigere Formulierung anregen.
  9. Das wäre doch in der Tat ein interessantes Gebiet für eine technische Sammlung oder gar Stoff für ein Buch, das dann sicher zum Standardwerk würde. (Für den Fall des Buches sollte man vielleicht eine Rechtsschutzversicherung haben...)
  10. Klar, und als klassisches Einwanderungsland ist das auch durchaus machbar. Wenn Du gern ballerst und gleichzeitig gern Kohle machst ein Tipp: Am Ar*** der Welt suchen die händeringend Ärzte und die Einkommen sind oft deutlich höher als in den Metropolen, bei gleichzeitig drastisch niedrigeren Lebenshaltungskosten, und natürlich besseren Möglichkeiten zum Schießen, Reiten, Fliegen, Wandern, etc. Bei staatlich regulierten Berufen hat man natürlich die üblichen Scherereien, eine Approbation oder andere Lizenz anerkannt zu bekommen.
  11. Na ja, versprechen ist ja schön und gut. Aber man sollte auch nicht vergessen, daß vermutlich auf seine Veranlassung hin, jedenfalls ohne sein Einschreiten, das ATF gerade unter Androhung von Dauerknast die Interpretation durchsetzt, daß "mehr als ein Schuß pro Abzugsbetätigung" so interpretiert werden kann, daß es auch "exakt ein Schuß pro Abzugsbetätigung" einschließt. Man wird sehen, wie das vor Gericht ausgeht. Ich denke jedenfalls, es ist fair, zu sagen, daß auch Donald Trump kein Mann ist, der eine besondere Bindung an die Bill of Rights im Allgemeinen und Rechtstaatlichkeit oder das Recht auf Waffenbesitz im Besonderen hat. Besser als die Konkurrenz natürlich, aber dazu gehört ja leider Gottes wirklich nicht viel.
  12. Proud NRA Member

    GRA?

    ???????????????
  13. Bei dem das einzig Traurige ist, daß der Mann offenbar ohne Angehörige verstorben ist. Mit den Waffen gab es offenbar keine Probleme und ihr Besitzer hat sich wohl an ihnen gefreut. Wenn weiter nichts war, dann stört mich das auch nicht mehr als jemand, der halt lieber seine Briefmarkensammlung durchblättert.
  14. Mal ganz blöd gefragt: Wie viel dieser Häufung könnte von Faktoren außerhalb der Munition (mit)verursacht worden sein? Wenn, wie es sich anhört, die Marke populär ist, dann ist schon aufgrund der höheren Anzahl von Schüssen eine höhere absolute Anzahl von Problemen zu erwarten. Wenn die Marke billig ist, dann wird sie bevorzugt von Leuten geschossen, die auf billig Wert legen, und es könnte sein, daß die z.B. eher ihre Waffe intensiv (und damit mit heißem Lager und schmutzig) schießen oder auch eher gebrauchte Waffen mit vorher vorhandenen Materialschwächen haben, wo sich eine falsch geladene Patrone eher auswirkt. Ich habe absolut keine Meinung zu Geco und RUAG hat in Amerika gerade völlig anders gelagerte Scherereien, aber wie groß ist bei den geschilderten schlechten Erfahrungen die statistische Belastbarkeit?
  15. Allerdings auf (vielleicht von der Sicherheit her nicht ganz optimale) harte Ziele. Jetzt das ganze nochmal auf Tontauben oder Fallplatten...
  16. Wäre die Grüne nicht interessanter? Ich mache Pistole, Karabiner und Flinte, manchmal alle drei auf einmal, und auch Präzisionsgewehr. Die MP als Alternative zur Flinte ist da irgendwie die fehlende Kategorie unter den modernen Handwaffen. Es wäre jedenfalls interessant, wie sie sich gegen die Flinte schlägt. Wenn man schießt wie ein Mädchen z.B. so (etwas anders im Konzept, aber ließe sich natürlich auf Subgun übertragen--da könnte sie dann bei einer Waffe bleiben).
  17. Was aber, wenn der Telos des fraglichen Gesetzes gerade in der willkürlichen Schikane liegt?
  18. Was willst Du schon erwarten, jedenfalls wo es sich nicht um Sammlerstücke und/oder Gebrauchtkäufe handelt? Bei den Stücken meiner Sammlung, in denen Geld drinsteckt, handelt es sich um meine Wettbewerbswaffen. Die sind aus meiner Sicht auf meine individuellen Bedürfnisse angepasst, aus der Sicht jedes anderen vermutlich verbastelt (oder aus Einzelteilen zusammengebastelt), und sie haben beachtliche Schußzahlen drauf, und viele Abenteuer durch Schlamm, auf Steinen, und den beherzten Wurf in die Tonne bei 3Gun. Daß man ihnen das ansieht ist für mich Patina, und die Mechanik verkraftet es bisher klaglos. Die Erinnerungen an diese Abenteuer sind halt nicht mit Geld aufzuwiegen, in beiderlei Sinn. Spaßkanonen, die ich günstig gebraucht gekauft und wenig geschossen habe, z.B. einen Ruger Old Army, würde ich sicher ohne Verlust und vielleicht mit Wertsteigerung wieder los.
  19. Was heißt da "legalisieren"? Es handelt sich um einen üblichen und ohne weitere Regelungen zu erwerbenden Gegenstand, und es ist ja offenbar und leider Gottes auch nicht beabsichtigt, etwas unsinnigerweise Verbotenes zu "legalisieren", sondern etwas zu verbieten. Daß die Leute sich vor einem Stichtag nochmal bevorraten ist doch völlig normal und wurde z.B. beim Glühlampenverbot auch hingenommen--und bei dem geht's ja immerhin um die Errettung der Welt. Die Alternative wäre eine rückwirkende Enteignung auf der Basis eines völlig willkürlichen Stichtags.
  20. Bist Du etwas Pepsi-Trinker?
  21. Spätestens als er anfing, sich "LWB" zu nennen. Die Besitzer von Büchern nennen sich doch auch nicht "LBB", und wenn sie anfangen, es zu tun, dann wird's nicht mehr viel Lesenswertes geben.
  22. Nein, aber möglicherweise die Feststellung, daß nach Ansicht der Verwaltung dabei kein erlaubnispflichtiger Handel vorliege sondern eine Gefälligkeit, die nicht unter den Begriff Handel fällt. Ich weiß nicht wie das gehandhabt wird, könnte mir aber vorstellen, daß es der Waffenbehörde nicht unrecht ist, wenn bei jemandem, der sein Zeug nicht mehr haben will, ausgemistet wird.
  23. Wird das einmalige (also nicht auf Wiederholung angelegte) Mithelfen aus Gefälligkeit beim Verkauf wegen Hobbyaufgabe da wirklich drunterfallen, selbst wenn der Helfer am Erlös beteiligt wird, z.B. durch die Überlassung von ein paar Stücken, für die sich ein Bedürfnis findet? Also sagen wir, der etwas ältere Jäger will wegen Hobbyaufgabe sein Zeug verhökern, "kann aber nicht Computer", und der Jungjäger hilft ihm dabei, die Sachen auf einer entsprechenden Auktionsseite mit Handelslizenz einzustellen oder Ähnliches? Ich könnte da die "Gewerbsmäßigkeit" nicht erkennen, aber es sagt ja keiner, Waffenrecht ergebe Sinn.
  24. Und scheint auch da auf einer Begriffsverwirrung kombiniert mit Allmachtsphantasie zu beruhen. Was die Schulen wollen ist--und soweit wohl berechtigt--eher mit "Kameradschaft" umschrieben als mit "bester Freund". Keiner soll ausgegrenzt werden; das ist in einer Situation, in der man ob man will oder nicht zusammen ist, wie eben Schule oder auch Militär ja gut und richtig. Wenn die Forderung kameradschaftlichen Verhaltens aber zu einem Verbot von Freundschaften, oder dem Bekennen zu denselben wird, dann wird's übergriffig. Als nächstes müsste dann logischerweise kommen, daß es keine exklusiven Liebesbeziehungen geben darf. Wenn der eine mit der Schulschönheit geht und der andere unfreiwillig ungeküsst bleibt, dann ist das natürlich eine unangenehme Erfahrung. Dafür aber die unfreie Liebe mit zentral geplanter Auswahl der täglichen Geschlechtspartner einzuführen wäre glaube ich keine Verbesserung.
  25. Da könntest es doch für ihn verkaufen ohne es vorher waffenrechtlich zu erwerben, oder nicht?
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