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Proud NRA Member

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  1. [Klugscheißmodus an] Natürlich ist es eine Urkunde, denn die ist in den Rechtswissenschaften zunächst einmal eine irgendwie gehaltene schriftliche Niederlegung irgendwelcher Gedanken mit einem erkennbaren Aussteller. Das kann z.B. auch eine Telephonnotiz auf einem Post-it-Zettel sein. Man könnte damit auch in den Bereich der Urkundenfälschung kommen, wenn man z.B. einen Schießtermin mit der Absicht der Täuschung im Rechtsverkehr falsch dokumentiert. Es dürfte auch allgemeiner Auffassung entsprechen, daß eine zum jeweiligen Zeitpunkt oder jedenfalls zeitnah gepflegte Liste mit Schießterminen zuverlässiger ist als die reine Erinnerung, daß jemand regelmäßig geschossen haben will--auch ohne Stempel.
  2. Warum soll das eigentlich nicht zum Begriff "Schießübungen" gehören? Selbst Piloten können unter gewissen Umständen Zeit im Simulator als Flugstunden eintragen und angerechnet bekommen. Das dient einerseits der Wirtschaftlichkeit (warum viele Tonnen Sprit abfackeln, um Prozeduren in einem Verkehrsflieger zu üben?) und ermöglicht andererseits Übungen, die im echten Leben zu riskant wären. Warum sollte das beim Trockenüben anders sein?
  3. Das ist bei Disziplinen, die auf Tempo angelegt sind, je nach Waffe schon aus thermischen Gründen unmöglich. Im Wettbewerb einen Parcours mit 60 Schuß .223 abgearbeitet, und man weiß, warum das AR 15 auch dann kein MG ist, wann es Vollauto kann. Auch wird eine solche Konzentrationsaufgabe, wie es das Schießen ist, nicht leicht vier Stunden am Stück durchzuhalten sein. Den meisten Anfängern jedenfalls werden die meisten Leute raten, daß 200 Murmeln mehr als genug für eine Tageseinheit sind, auch wenn Zeit und Geld keine großen Begrenzungen darstellen. Es gibt natürlich die Ausdauerübung, z.B. beim Biathlon, aber auch, in anderer Form, bei solchen Sachen wie 3Gun. Gestern war ich auf einem Match, wo über sieben Stunden geschossen wurde, bie Temperaturen zwischen den Erdwällen gut jenseits der 35 Grad und intensiver Sonneneinstrahlung. Das wird dann natürlich zum körperlichen und mentalen Ausdauertest, und der kluge Mann hat massenweise Flüssigkeit, Palästinensertücher für seine Birne und seine Waffen, usw. Solche Events dürften aber nicht das sein, was sich der Gesetzgeber vorrangig unter Sportschießen vorgestellt hat, und geschossen habe ich während dieser ganzen Zeit nur 140 Sekunden. Um zu gewinnen hätte ich sogar nur 96 Sekunden schießen dürfen. Und das Training für solche Sachen ist eben nicht nur, was man auf dem Stand macht, sondern einerseits Trockenüben und andererseits Sachen wie Dauerlauf in der Hitze, für die ganz Harten mit Gepäck.
  4. Mag sein. Vielleicht war's auch einer, der einfach masochistischerweise seinen Spaß dem Vereinsbetrieb untergeordnet hat. Wenn man einen Schießleiter braucht, der während dieser Tätigkeit nicht selber schießen darf, und wenn dann die anderen gegangen sind auch selber eigene Verpflichtungen hat oder wegen Lärmschutz zu der fortgeschrittenen Stunde nicht mehr darf kann das wohl schon vorkommen.
  5. Damit scheiden logischerweise Techniken, bei welchen die Barrikade als Stütze belastet wird, aus... Ich nehme einfach was da ist, die seltsam verlegten uralten Abwasserrohre oder einen Schemel, je nach gewünschter Position.
  6. Ob die für die Nutzung seines Videos wohl bezahlt oder sonst um Genehmigung gefragt haben? ?
  7. Wie wäre es mit einem Catch-22? Diejenigen, die tatsächlich mit der geforderten Intensität ballern, sind offensichtlich Waffennarren, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß...
  8. Das ist wahr. Es trifft aber auch z.B. auf einen Einschießvorgang im Sinne der Biodynamik zu, bei dem nur zu Vollmond eingeschossen werden darf, mit einer speziellen Handladung, die außer dem Pulver auch Arsenicum Album in homöopathischer Verdünnung C 30 enthält. Das Gewehr wird nach dieser speziellen biodynamisch-homöopathischen Einschießprozedur vermutlich gut laufen. Wenn man's einfach mal schnell durchwischt und dann wie der Teufel losballert allerdings vermutlich auch.
  9. Oder, wenn er frech ist, der Büttel selber. Wäre das nicht eine Tatsache, welche die Annahme rechtfertigt, daß... ?
  10. Also einmal durchwischen und alte Schmiere durch neue ersetzen mache sogar ich, wenn eine neue Kanone ins Haus kommt.
  11. Manche machen es, manche nicht. Ich nehme dabei für mich keine besondere Kompetenz in Anspruch, weil ich eigentlich zur Zeug schieße, wo als Fehlerquelle (bei einer prinzipiell brauchbaren Waffe) eindeutig der Schütze dominiert. Auf eines aber würde ich Dir eine Schachtel Patronen wetten: Das Resultat einer statistisch aussagekräftigen Studie, welche das empfohlene Einschießprotokoll mit anderen Protokollen oder einfach Losballern verglichen hat, wird diese Empfehlung nicht sein. Also mach es, wie Du es für richtig hältst, und hab Spaß damit.
  12. Aber wie groß ist die Überschneidung zwischen "wer in den Tresor will" und "wer das kann"?
  13. Und eigentlich ist es ja umgekehrt. Die lustigen Magazinverlängerungen zur Herstellung größerer als Standard-Magazine und die abenteuerlichen Sondermagazinkonstruktionen werden ja nahezu ausschließlich sportlich genutzt so man denn darf. Für Heimschutz oder Jagd wäre ein 50+ Magazin für den PCC eher wenig sinnvoll...
  14. Wenn man es weiter treiben will--bei den meisten mechanischen Schlüsselsystemen wird die Sicherheit untergraben wenn jemand Gelegenheit hat, einen Abdruck oder hochwertige Photos zu machen (und ein besseres Mobiltelephon macht heute hochwertigere Photos als früher manche Profiausrüstung). Folglich könnte man, wollte man den Wegschließfetisch auf die Spitze treiben, eigentlich eine lückenlose Aufbewahrungskette des Schlüssels verlangen, die belegt, daß ihn niemand zu scharf anschauen konnte... Auch ein kaputter Schlüssel sollte also eine erhebliche Hilfe zur Herstellung eines passenden sein.
  15. Und war wenigstens etwas aus krimineller Sicht Brauchbares drin?
  16. Gibt's schon. Hat sich aus nachvollziehbaren Gründen am Markt nicht durchgesetzt.
  17. Catch 22 heißt das. Einerseits: Um Sportschütze zu sein, musst Du mit jeder Waffe viel trainieren, und, nein, Trockenüben zählt nicht als Trainieren, auch nicht wenn es bei Wettbewerben zum Erfolg führt. Andererseits: Der Schießstand wird zugemacht und Munition gibt's nur noch tröpfenweise.
  18. Selbst wenn nicht: Dann können halt ein paar Leute ihr Zeug behalten, ohne zu schießen. Nachwachsen werden die aber nicht: Wenn man im Gegenzug dann 12/18 pro Waffe und Jahr und "intensiv", was auch immer das heißt, hat, bei gleichzeitig weniger werdenden Ständen, dann bleibt nicht mehr viel Substanz übrig, die dann eines Tages die Alte-Säcke-Regelung in Anspruch nehmen könnte. Dazu noch die immer weitergehende Einschränkung der Jugendarbeit. Da kann man dann auch noch den alten Säcken ihre Feuerbixn lassen, wenn sie dafür zwischen Bier und Salbeitee weiter CDU wählen ohne zu merken, daß die sich inhaltlich geändert hat...
  19. Das ist schon .223...
  20. Weil ich die USPSA-Regeln kenne und mir nicht die Mühe mache, mit den IPSC-Regeln zu vergleichen. ? Bei uns: Bei Euch:
  21. Daß das der gefährlichste Teil der Sache ist sind wir uns einig. Persönlich habe ich es auch so eingerichtet, daß bei mir das Holster (meistens in Carry Optics, also ohne Renn-Holster) so eingestellt ist, daß ohne eine sehr verkrampfte Körperhaltung die Waffe nicht auf mein Bein zeigen kann. Dabei könnte natürlich trotzdem ein Abpraller am Boden erheblichen Schaden anrichten, sollte man also trotzdem vermeiden. Andererseits sind die Regeln aber so gefasst, daß man bei diesem Sport nie unter Zeitdruck holstern muß oder darf. Wenn einer also sein Supersportholster in Limited oder Offen so einstellt, daß die Mündung auf das Bein zeigt, dann sollte er beim Holstern natürlich ganz besonders vorsichtig sein. In der Praxis funktioniert das auch ganz gut. USPSA hat nicht genügend Unfälle in Verbindung mit Waffen um eine Zahl wie 99% überhaupt angeben zu können. Und es ist eben ein Sport, nicht das richtige Leben.
  22. Regel 10.5.5. Beim Holstern und Ziehen darfst Du, solange es den unteren Körperbereich betrifft und der Finger deutlich vom Abzug entfernt ist.
  23. Um dem ganzen eine praktische Wendung zu geben: Das Durchziehen einer Reinigungsschnur wird wohl allgemein als erlaubt erachtet, auch wenn das mit einer wörtlichen Interpretation der Regeln eigentlich nicht passt. Man könnte allerdings mit etwas gutem Willen Regel 2.4.1.4 so auffassen, daß das erlaubt ist, denn es gehört zum üblichen Umfang der Waffenwartung.
  24. Und dann kommt einmal ein Typ, der nach den zehn "abgeleisteten" Jahren fünf Jahre lang kaum oder nicht geballert hat, und tut irgendetwas Öffentlichkeitswirksames. Das muß noch nicht einmal etwas Verbotenes sein--ein Alleinunfall oder unstrittig berechtigte Notwehr reichen da schon. Damit dürfte die nicht tragbare Rechtslücke dann geschlossen werden. Es passt dieser Vorschlag ja auch überhaupt nicht in das (eh schon hirnverbrannte) Bedürfnisprinzip. Warum soll denn ein Bedürfnis bestehen, weil man vor langer Zeit einmal Sportschütze war? Die einzige einigermaßen stichhaltige Begründung, die mir einfiele, wäre, daß Vererben auch ein Bedürfnis begründet, man also die Waffen zwischen sportlich aktiver Zeit und Eintritt des Erbfalls auch über die oftmals eintretende Zeit der Sportunfähigkeit behalten können sollte.
  25. Auch wenn es das tut: dann können sich halt noch ein paar Gemeinderäte mit ihren örtlichen internationalen Sportlern photographieren lassen, ist ja schön. Aber der nächsten Generation wird damit der Einstieg erheblich erschwert. Er wird nicht verhindert, aber es ist eben ein weiteres Element zusätzlich z.B. zu Altersbeschränkungen, das dafür sorgt, daß das kein Massenphänomen wird.
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