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  1. War mir schon klar, aber das Problem dürfte sich ähnlich darstellen. Aus einer hoch anmutenden Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis folgt noch kein hoher Nettogewinn und schon gar kein hoher Stundenlohn.
  2. Das setzt voraus, daß der zu bearbeitende Gegenstand eine sinnvolle Regelung wäre, wobei sinnvoll im Sinne bürgerlicher Freiheit verstanden wäre. Wenn der zu bearbeitende Gegenstand die beliebige Schikane und das Ausfüllen einer gewissen erwarteten Wort- oder Seitenzahl sind, dann wissen sie es vermutlich schon. Das ist auch nicht erstaunlich, denn jemand, dessen Vorschlag wäre "Schafft das WaffG ab und ersetzt es durch einen einzelnen Paragraphen im StGB bezüglich des Besitzes durch Kriminelle und Verrückte", wird nie und nimmer mit so einem Entwurf beauftragt werden, auch dann nicht wenn er als Referent natürlich etwas weit weniger "radikales" abliefern würde als was er wirklich für richtig hielte.
  3. Wenn das immer so einfach wäre, dann wären nicht viele Gebrauchtwagenhändler dauernd pleite. Sagen wir 500 Spesen, dann blieben 4000 hängen, die dann versteuert werden wollen. Das Zeug wird man nicht mal schnell an einem oder zwei Tagen verkauft bekommen, jedenfalls nicht mit 900% Aufschlag auf den Einkaufspreis.
  4. Ich bin mir ziemlich sicher, daß Deutschland auch dann nicht aus der EU fliegen würde, wenn ab 2020 jeder Haushalt verpflichtet wäre, ein Sturmgewehr mitsamt anmontierbarem Granatwerfer zu bevorraten. Auch für wesentlich schwerere Verfehlungen, vom regelmäßigen Reißen des Stabilitätspakts über die steuerfinanzierten Zockereien der Landesbanken bis zur Flutung Europas mit irregulären Migranten gibt's bestenfalls Applaus, schlimmstenfalls folgenlose Unmutsbekundungen.
  5. Der wurde doch schon lange aufgegeben. In der ersten "Lesung" wird an einen Ausschuß verwiesen und in der zweiten und dritten "Lesung" wird in einem Rutsch (formal: direkt nacheinander) durchgewinkt.
  6. Z.B. Seite 6: "There are growing concerns in the scientific community on the exposure of target shooters to lead dust used in lead ammunition, primers and propellants." Man könnte, nur zu Deinem Besten, die Kugeln, die Treibmittel und die Zündhütchen verbieten...
  7. Ist das dann nicht eine etwas seltsame Ehe? Mir kommt schon die vom deutschen Gesetzgeber gewünschte Vorstellung, daß der Gatte, der vielleicht keine Zeit oder Lust zum regelmäßigen Sportschießen hat, die Kombination zum Schrank nicht kennen soll, extrem familientherapiewürdig vor, aber daß man gar nicht weiß, was drin ist?
  8. Es wird kaum möglich sein, von vorn herein so weit auszuschließen, daß keine Strafbarkeit wegen Mittäterschaft, Beihilfe, was auch immer vorliegt, daß §55 nicht mehr greift.
  9. Und dann gibt's noch die ganzen säkularen Spinnereien. Nimm die Homöopathen. Meine Mutter hat mich, bis ich mit zwölf oder so alt genug war, meine eigenen Termine zu machen, zu einem Typen geschleppt, der jüngst u.A. einen Artikel veröffentlicht hat, wie er Ebola homöopathisch behandeln will--mit ziemlicher Sicherheit, ohne je einen entsprechenden Patienten oder eine biologische Probe auch nur gesehen zu haben. Ist so ein Arzt, oder auch ein Patient, der freiwillig dahin geht, weniger meschugge als ein Reichsbürger? Der Reichsbürger bestreitet immerhin noch eine interpretationsfähige soziale Realität, während der Homöopath tausendfach im Alltag erfahrbare Zusammenhänge von Ursache und Wirkung ohne jede Evidenz bestreitet. Angeblich macht mehr als die Hälfte der Bevölkerung diesen Quatsch in irgendeiner Form mit. Soll man die alle für waffenrechtlich unzuverlässig erklären und sie auf den "sanften Weg" einer nur homöopathisch geladenen Dekopistole verweisen? Noch interessanter wird es, wo eine Diskussion so abgeglitten ist, daß die Positionen in ihr eigentlich nur noch der Verortung in Lagern dienen, und nichts mit Nachdenken über die Realität zu tun haben. Spinnen jetzt die Klimapaniker ("Der Planet verbrennt!") oder die "Klimaleugner" (bei denen, wo der Begriff wirklich passt: "Es ist nicht erwiesen, daß CO2 als Treibhausgas wirksam ist.") oder alle beide. Im letzteren Fall: Wer ist dann noch zuverlässig. Wenn man das Land als Irrenanstalt betreiben will, selbst wenn das dem Zustand nicht unangemessen sein sollte, dann muß man auch die Pfleger und die Irrenärzte benennen können. Da wird's dann interessant.
  10. Das ist für die deutsche Seele zuviel Bling-Bling. Der Michel steht lieber an einem Schalter an, wo dann nach langer Prüfung ein Bescheid erlassen wird.
  11. Also das war z.B. in den gar nicht schlechten Heftchen und Büchern von der Bundeszentrale für Politische Bildung schon erklärt, wenn man es denn lesen wollte. Ob man das wollte, als Schüler oder als Lehrer, war eine andere Frage. Die Regelung im Deutschlandvertrag war, daß die Bundesrepublik die Rechte eines souveränen Staates wahrnimmt, die gesamtdeutsche Frage aber den Siegermächten vorbehalten blieb. Das war auch so mit der bundesdeutschen Regierung abgestimmt und der nicht unrecht, denn wenn man die Bundesrepublik als voll souveränen Staat ohne diese Fußnote behandeln wollte, dann hätte man wohl oder übel auch die DDR als solchen anerkennen müssen, und das wollte gerade die Bundesregierung nicht. Etwas später dann gab es bei uns eine andere Gelegenheit, nichts über unsere Verfasstheit zu lernen. Im Gemeinschaftskunde-Grundkurs war das Semesterthema "Europa" (im Sinne der EU/EG/etc.-Institutionen). Die Lehrerin erklärte offen, daß sie sich dafür nicht interessiere und damit nicht auskenne und verteilte eine Liste von Referaten, mit denen dann praktisch alle Stunden des Semesters ausgefüllt waren. Die waren vor der Klasse zu halten und als Arbeit von zwanzig Seiten oder so einzureichen. Als besonderes Zeichen der Wertschätzung sahen die benotet zurückgegebenen Arbeiten dann bis auf die Note absolut jungfräulich aus, ohne auch nur den geringsten Falz im Papier, der darauf hindeuten würde, daß das jemand gelesen hätte.
  12. Wo man's darf, ist's eher umgekehrt. Viele haben eine Waffe, aber nur recht wenige machen auch etwas damit. Ein Mitarbeiter von mir hat sich mal nach einer besonders blöden Rede von Obama ein AR gekauft, und sein Vater auch eines, und beide sind noch originalverpackt in der Schachtel. Angebote, das Ding auf meinem Stand auszuprobieren fanden kein großes Interesse.
  13. Abgesehen vom schon gemachten Vorschlag, daß Du Deinen Bekanntenkreis ändern magst: Dieses Argument führt nicht weiter wenn Du es weiter ausdehnst als auf Leute, bei denen durch ihr Verhalten (z.B. Einweisung oder Verurteilung wegen erheblicher Delikte) die Gewaltaffinität offensichtlich ist. Wenn es so ist, und es ist eben so, daß nahezu alle Morde in der deutschen Geschichte staatliche Veranstaltungen waren, dann kann doch die Reaktion auf die selbstverständlich vorhandene menschliche Fehlbarkeit nicht sein, daß nur staatliche Veranstaltungen bewaffnet sein sollten. Empirisch betrachtet sind "gewaltaffine Leute" vor allen Dingen solche, die in einer Uniform stecken und dann gewaltaffine Befehle erhalten. Isso, und zwar ganz offensichtlich auch und besonders bei Leuten, die ansonsten eben nicht gewaltaffin gewesen wären. Wer also mit Argumenten der Unzuverlässigkeit von Menschen, bei denen es keine Anhaltspunkte für wirklich vorhandene Unzuverlässigkeit gibt, kommt und mit "Restrisiko" argumentiert, der müsste wohl bei den uniformierten Diensten anfangen, denn deren "Restrisiko" verhält sich zu dem des Nachbarn mit der Pistole im Holster wie das Restrisiko des RBMK-1000 zu dem eines Grillfeuers. (Was allerdings eine Untertreibung ist, denn selbst beim RBMK-1000 war die Opferzahl wohl in der Größenordnung von Tausenden, was eine deutsche Einsatzgruppe in grob derselben Gegend schonmal an einem oder zwei Tagen hingekriegt hat.)
  14. Eine Schüttförderung wäre nicht unpraktisch. Für die nötige Vibration, auf der viele entsprechende Systeme beruhen, wäre ja wohl gesorgt. Damit könnte dann der Helfer einfach immer 50 Patronen in den Trichter reinschmeißen.
  15. Die erstere Behauptung scheint mir fragwürdig, aber sie ist auch für das Argument nicht relevant. Deswegen wird Dein Argument stärker, wenn Du es nicht auf Anschuldigungen stützt, bei denen man zumindest in rechtliche Feinheiten geraten würde, selbst wenn über behauptete Tatsachen Übereinstimmung besteht. Vollkommen klar und nicht zu bestreiten ist doch Folgendes: Locker mehr als 99% der Morde in der deutschen Geschichte seit es überhaupt einen modernen Staat gibt (fangen wir 1600 an) waren staatliche Veranstaltungen. Die verhängnisvollen zwölf Jahre und der Dreißigjährige Krieg geben die weitaus schlimmsten Beispiele, aber noch bis 1989 wurden offensichtlich Unschuldige im Namen der Staatsräson mal eben abgeknallt. Demgegenüber sind private Morde zahlenmäßig nahezu vernachlässigbar. Daraus bietet sich doch die Schlußfolgerung an, daß die besondere Gefahr des Mißbrauchs von Waffen vor allem in Situationen besteht, in denen man Leute aus ihrem normalen sozialen Umfeld herausnimmt, sie in eine Uniform steckt, und ihnen sagt, sie hätten zu gehorchen und wären auch nicht so wie im bürgerlichen Leben für die Rechtmäßigkeit des Befohlenen verantwortlich. Vom Bürger, der Waffen zum individuellen und kollektiven Selbstschutz oder auch zu Spiel und Spaß hat, geht kaum eine solche Gefahr aus, hingegen aber ein plausibler Schutz. Der besteht übrigens nicht nur darin, daß man sich tatsächlich in einer konkreten Situation schützen kann, sondern auch darin, daß die Leute einmal außerhalb einer Situation von Befehl und Gehorsam darüber nachgedacht haben, unter welchen Umständen sie auf einen Menschen schießen würden. Erfahrungsgemäß sind da die Antworten bei den Allermeisten extrem konfliktvermeidend, und in der Tat tendiert der brave Bürger auch eher dazu, zu spät oder nicht zu schießen, wenn er ausnahmsweise in eine Situation gerät, in der er es sollte, als zum Gegenteil.
  16. Nein, böswillig. Man muss sich nur mal überlegen, auf welche Argumentation es in manchen Konstellationen hinauslaufen müsste, wenn man gezwungen wäre, dem Amt explizit zu erklären, warum die Pflege vorübergehend sein wird, gar noch mit Gutachten belegt oder was auch immer. Im Übrigen hat der Gesetzgeber ja das Erbenprivileg geschaffen. Vermutlich wollte er damit nicht lediglich die Erben jener begünstigen, die es überraschend und jung aus dem vollen Leben reißt. Es entspricht der Lebenserfahrung, daß es eine Zeit zwischen voll Sporteln und Sterben gibt, in der man es langsamer angehen lässt oder gar nicht mehr schießen kann. Soll man da dem Amt wirklich ein Gutachten bringen müssen, daß voraussichtlich bald der Erbfall anstehe? Ruft der Sachbearbeiter dann regelmäßig an und fragt, warum es immer noch nicht soweit ist? Es ist natürlich, und das muß man dem Gesetzgeber anlasten, nicht dem Amt, eh etwas widersinning. Für den Erben gibt es eine Besitzstandswahrung, wenn auch mit Schikane. Für den Ersterwerber aber nicht, auch wenn er natürlich einmal Erblasser sein wird, die Erben vielleicht die Erinnerungsstücke in hohen Ehren halten wollten und ja auch dürften, und obwohl beim Ersterwerber auch der Wiederaufleben des Bedürfnisses viel wahrscheinlicher ist als beim Erben.
  17. Da ist die Frage (deren Beantwortung aus der Formulierung so nicht hervorgeht), auf welchen "Ursprung" sich das "ursprünglich" bezieht. Geht es um die Intention des Herstellers einer konkreten Waffe bei deren Herstellung? Geht es um die Intention des Konstrukteurs eines bestimmten Teils der Waffe beim Entwurf dieses Teils? Geht es um die Intention des Konstrukteurs der ersten Waffe, die einem bestimmten Funktionsprinzip oder Designpattern zugeordnet werden kann? Doof gefragt: Die C96 kam doch mit einem als Schulterstütze verwendbaren und dafür vorgesehenen Holster. Ist die jetzt ursprünglich eine Langwaffe? Wenn nicht, wie genau unterscheidet sich diese Situation von einem als Pistole gebauten AR-15? Wie sieht's bei der Desert Eagle aus, die zwar von der Verwendung her eindeutig zum Schießen aus der Hand gedacht ist, aber von der Funktionsweise her an Waffen zum Schießen von der Schulter angelehnt ist? Ob eine Waffe "ursprünglich als Schulterwaffe vorgesehen" ist, ist ein windelweiches Kriterium. Da vermählen sich, wie so oft bei nicht weiter nachvollziehbaren Festlegungen im Waffenrecht, die intellektuelle Faulheit und der Hang zur Willkür.
  18. Warte nur ein Weilchen, und meine Vision weiter oben im Thread, daß das auf Bücher übertragen wird, die ja ohne Zweifel dem ordre public gefährlicher sind als Waffen, kommt auch. Wer sich seiner Bibliothek nicht zu schämen braucht, der braucht sich ja auch an einem Hausbesuch zur Kontrolle der Bücher nicht zu stören, oder? Es ist jedenfalls Erfahrungstatsache, daß Eingriffe in das Recht auf Waffen und das Recht auf Rede und sonstige Kommunikation oftmals miteinander einhergehen. Es ist deshalb auch kein Zufall, daß die amerikanischen Verfassungsväter diese beiden Gegenstände direkt nebeneinander behandelt haben.
  19. Die Waffen sind das geringste Problem, und Kameras werden auch immer besser. Die Schwierigkeit läge im Umgang mit der Zündmasse. Die Geschichte dieser Verbindungen ist eine Geschichte abgesprengter Hände, und ein Verständnis der chemischen Vorgänge reicht zum sicheren Umgang nicht aus. Hersteller, die Erfahrung damit haben, würden sie wohl für dieses Projekt eher nicht teilen.
  20. Das wäre doch ein Videoprojekt! ? Eine spektakuläre Wirkung ist jedenfalls schon glaubhaft wenn statt Treibmittel ein recht brisanter Sprengstoff geladen ist. Dazu waren wenn das Jahrzehnte zurückliegt damals wohl auch ballistische Schutzbrillen gar nicht verfügbar, und heute scheinen die ja immer noch nicht Standard zu sein.
  21. Wesentlich in der erzählten Geschichte ist auch, daß sie einen Abgeordneten gefunden haben, der sich der Sache angenommen hat und mit der Gruppe gearbeitet hat. Man wird selbst in völlig durchgeknallten amerikanischen Bundesstaaten zumindest eine Minderheit von Abgeordneten haben, die einem vernünftigen Waffenrecht im Prinzip aufgeschlossen gegenübersteht, auch wenn sie selber nicht unbedingt die Energie aufbringen, dafür etwas zu tun. Ein Teil der Misere in Deutschland ist, daß der Meinungskorridior soweit verengt ist, daß die meisten Leute noch gar nicht von Argumenten für den Waffenbesitz gehört haben. Ich erzähle den Leuten auf Heimatbesuch in Deutschland gern, daß locker mehr als 99% der Morde mit Feuerwaffen in der deutschen Geschichte staatlich organisiert waren, oder daß die besondere Gefährdung für den Waffenschein notwendig ein Privileg für verwaltungsnahe Bonzen ist und weder der Zuhälter noch die junge Frau, die von der Familie bedroht wird, weil sie studiert und einen kartoffeldeutschen Freund hat, einen bekommt, obwohl die tatsächlich gefährdet wären. Die Reaktion darauf ist fast immer Zustimmung bezüglich der Fakten und ungläubiges Staunen bezüglich der Implikationen--die Leute finden das erstmal nicht richtig oder falsch, sondern von einem anderen Stern, etwas, das sie noch nie gehört haben.
  22. Blöd gesagt: Wenn Geld eine Rolle spielt, dann sind Disziplinen mit halbautomatisch beschleunigtem Massenverbrauch von .308-Munition vielleicht eh nicht so optimal. (Und es gibt wohl auch nicht so viele davon--bei den Dynamikern käme ich jetzt auf 3Gun in der Heavy Division.) Dazu sind die meisten Halbautomaten in diesen Kalibern auch eher klobig, was in gewisser Weise auch ein Spaßfaktor sein kann, weil man halt was in der Hand hat, aber als einzige Waffe ist es das vielleicht nicht so. Wie wäre es mit einem Repetierer in .308 und bei Gelegenheit einem Selbstlader in .223 oder gar einem in .22, oder gar dasselbe in umgekehrter Reihenfolge?
  23. Das war auch schon vor den neueren Ereignissen, welche die Zahlen jedenfalls in bestimmten Deliktgruppen wieder steigern, die Entwicklung. Bei den Amis wird bei den Polizeibehörden massiv gebrauchter Kram der Armee abgeladen. Unsere Stadtpolizei (Kriminalitätsproblem grob entsprechend einer vergleichbaren mittelgroßen wohlhabenden Universitätsstadt wie Tübingen, also Fahrraddiebstahl und Urinieren als vorwiegende Delikte) hat ein gebrauchtes gepanzertes Fahrzeug bekommen, das bei irgendwelchen Festivitäten bedrohlich ausschauend, aber ohne Leute drin an Kreuzungen geparkt wird. Gleichzeitig kann schon mit wesentlich zivilerem Krempel kaum einer richtig umgehen. Das ist insofern nicht überraschend, weil man es für die Polizeiarbeit auch nicht wirklich braucht. Wer's lernt macht das mehr als Hobby. Manche Dienststellen hier erlauben ihren Cops, mit den Dienstgewehren in ihrer Freizeit auf Wettbewerbe zu gehen, aber ansonsten gibt's nicht mehr als eine Einweisung, wie man da Munition rein- und rausmachen kann ohne sich den Fuß abzuschießen. Alternativ sind manche Cops auch noch frühere Soldaten und haben da abhängig von der Verwendung mehr gelernt.
  24. Eine Stoßwelle mit Mach 3 macht das eigentlich ganz gut. Meine 9mm-Kompensatoren sehen aus wie Sau, aber bei den Bremsen auf .223 aufwärts ist mir bei intensiver Schießtätigkeit noch keine Verschmutzung auffallen, die das Reinigen lohnt (außer natürlich Dreck vom Schießen im Matsch). Allerdings habe ich auch keinen mit Winzlöchern und kann daher nicht sagen, ob sich da Schmutz eher sammelt als bei offenen Blenden.
  25. Da hast 30 x 90 mm genannt. Bei uns sind's in 3Gun wenn man nicht in die Open kommen will normal 1" x 3", also 25mm x 76 mm. Da sollte mit Deinen paar Extramillimetern fast alles passen. Gut, Dinger zur Schalldämpferaufnahme oder solche Konstruktionen wie die etwas abgedrehte JP-Bremse jetzt nicht, aber das ist dann doch eher exotisch. Der M4-72 hat z.B. 22 x 57 mm.
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