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Proud NRA Member

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  1. Und dranbleiben. Bei solchen Sachen höhlt steter Tropfen den Stein, und die andere Seite probiert's ja auch immer wieder.
  2. War es ein exotisches Kaliber, gar noch ein seltenes Wildcat, wo der Käufer einen wirklichen Schaden hat, weil er jetzt wieder drei Monate suchen oder das Doppelte zahlen muß? Wenn das Allerweltshülsen sind, dann ist einerseits der Schaden für den Käufer so gering, daß da nur ein echter Streithahn Terz machen oder gar den Rechtsweg bestreiten würde. Andererseits war es ja Dein Fehler, und kannst als Trostpflaster ja z.B. anbieten, daß wenn Du wieder Hülsen hast (falls das absehbar ist) Du die zu einem Vorzugspreis abgeben würdest oder auch einfach anbieten für den Ärger und die Enttäuschung zehn Euro zu schicken. Die Idee, daß da die eine oder die andere Seite tatsächlich Rechtsmittel verwenden würde (jedenfalls wenn es nicht wirklich seltene Dinger sind) erinnert mich jedenfalls an das Lied vom Moschendrohtzaun.
  3. Das kann auch ohne Photovoltaik und Wind schonmal negativer werden und wurde es auch früher schon. Ein Kohle- oder gar Atomkraftwerk mag es oft nicht so gern, von einer Minute auf die andere heruntergeregelt zu werden. Die drücken dann lieber ein paar Euro für die Energieabfuhr ab. Was ich aber richtig geil finde: Der Strom hat unter allen Dingen, die wir einkaufen, eigentlich die wildesten Schwankungen in Knappheit und Überfluß und damit im Großmarktpreis, aber keine Sau beobachtet den Preis. Stellt euch mal vor, der Preis für den Liter Benzin würde zwischen negativ fünf Euro und positiv hundert Euro schwanken. Da hätte noch der größte Depp eine App oder einen Service um das Tanken zu optimieren. Eine Nachtspeicherheizung z.B. könnte das offensichtlich auch. Probiert aber gar niemand, und es werden auch kaum wo die Anreize und Möglichkeiten geschaffen, daß man überhaupt damit experimentieren könnte (weil man als Endverbraucher, meistens auch als industrieller Großkunde, eh nichts davon sieht).
  4. Mit offensichtlichen Ammenmärchen reitet man sich öfters gerade rein. Wo deren Verbreitung prozeßtaktisch nötig ist sollte man das dem Anwalt überlassen, denn der verliert dadurch nicht an Glaubwürdigkeit weil es ja sein Job ist. Ansonsten ist man ziemlich sicher besser bedient damit, erstmal außer zu den Personalien gar nichts zu sagen, als Geschichten davon zu erzählen, man ernte "Baum-Pilze," ohne einen einzigen benennen zu können, oder auch man wolle mit dem Baseballschläger Baseball spielen, aus irgendeinem Grund aber mit einem Schläger pro Person und dafür null Bällen und Handschuhen. Auch wenn man in Deutschland nicht wie in Amerika schon für das Belügen der Polizei aufs Dach kriegt, auch wenn's für die eigentliche Anklage hinten und vorne nicht reicht: Der Amtsschimmel wird nirgendwo dadurch zahmer, daß man ihm klarmacht, daß man ihn verarscht.
  5. Ich glaube auch in der Schweiz wird die EU gerne als Deckmantel für Dinge genommen, die man eigentlich eh machen wollte. EU-Recht wird ja links und rechts folgenlos gebrochen, so daß der Automatismus wohl doch nicht ganz so ist wie im verlinkten Artikel dargestellt. Es ist, völlig unabhängig von der Schengenmitgliedschaft, natürlich die Schweiz aufgrund ihrer Größe und ihrer Geographie in einer Situation, in der ein Bündnis der sie umgebenden Staaten einen erheblichen Druck auf sie ausüben kann. Andererseits hat sich sich doch viel länger gehalten als die meisten anderen europäischen Staaten überhaupt existieren, und mit moderateren Umwälzungen, so daß man das auch optimistisch sehen kann. Wenn man sich--und das ist keine EU-Frage sondern eine Auseinandersetzung innerhalb der Schweiz--auf den Standpunkt stellt, daß das Milizwesen im weiten Sinne auch einschließlich privater Waffen und der Übung damit, traditioneller Garant der schweizerischen Souveränität und Staatlichkeit ist, dann kann man sich nicht ohne eine gewisse Logik auf den Standpunkt stellen, daß das genausowenig in die Zuständigkeit der EU fällt wie der Versuch der Franzosen, ihre Staatlichkeit und Souveränität über den Besitz von Atomwaffen zu garantieren, was ja deutlich unangenehmere Auswirkungen auf die Nachbarn haben kann.
  6. Das ist, mit Verlaub, die Denkungsart einer Frau, die sich von ihrem Mann prügeln lässt und dann nichts dagegen tut, wie z.B. ihn fortzuschicken und anzuzeigen, sondern sich überlegt, wie sie vermeiden kann, ihn zu ärgern. Wenn einer im Rahmen der Gesetze--wenn vielleicht auch unter Nutzung nicht bedachter Lücken--etwas tut, das jedenfalls nicht an und für sich etwas Schlechtes ist, dann soll er dafür verantwortlich sein, daß die Gesetze noch verquaster werden? Ist jemand, der etwas schreibt, was eben nicht unter Tatbestände wie Beleidigung oder Verleumdung fällt, auch am Netzdurchsetzungsgesetz schuld, denn er hätte ja die Klappe halten können?
  7. Ich denke nicht, daß die im Normalfall (also wenn kein Verdacht aufkommt) sich darum überhaupt Gedanken machen. Die sind vorrangig dafür zuständig, daß keine als gefährlich geltenden Gegenstände im Gepäck sind. Wenn ein Kontrollzettel der TSA drin war, dann deutet das eher darauf hin, daß das im Röntgenbild alles etwas kompliziert aussah und deswegen halt jemand reingucken wollte. Passiert bei mir z.B. wenn zu den Ski auch noch solche Sachen wie etwas Werkzeug, elektrische Stiefelwärmer fürs Auto, usw. dazukommen. Das sind eine Menge unregelmäßig geformter Metallteile, dazu vielleicht noch ein Block oder zwei von undefinierten Substanzen (Wachs), und da wird halt mal geguckt.
  8. Ich glaube, wenn eine Mehrheit dies als konkrete (also nicht getragen von abstrakten staatsrechtlichen Vorstellungen etc.) Notwendigkeit sehen sollte, dann wählen die eher einen Typen mit Zweifingerbart und Seitenscheitel um Ruhe zu machen. Selbst bei "amerikanischen Verhältnissen" wirst Du kaum über ein Prozent der Bevölkerung eines Bundesstaats kommen, die nicht nur den Schein haben (oder in ihrem Staat gar keinen mehr brauchen) sondern auch tatsächlich täglich tragen.
  9. Auch wenn die Kontrollen statistisch valide stattfinden würden, hätte man damit nur eine Auskunft darüber, wie viele Beanstandungen es gibt. Die allermeisten Beanstandungen dürften aber keinerlei vernünftigen Zusammenhang mit wirklichen Gefahren haben. Der Anlaß für diese Anlaßgesetzgebung war ja ein Vorfall, bei dem die Pistole im Nachttisch aufbewahrt wurde und der Sohn verzweifelt von einem Psychiater zum nächsten geschleppt wurde. Ich würde z.B. behaupten, daß meine Waffenaufbewahrung (hier nicht weiter gesetzlich reglementiert, außer halt durch die allgemeinen Gesetze bezüglich Fahrlässigkeit usw.) für meine Lebenssituation einwandfrei ist, aber sie sähe ganz bestimmt anders aus, wenn ich jemanden in der Familie hätte, der von einem Dutzend Psychiatern erfolglos wegen Störungen behandelt wird, bei denen man zwar wegen der Seltenheit vielleicht nicht gleich an Massenmord denkt, aber doch zumindest eine stark erhöhte Suizidneigung auf der Hand liegt. Das ist zwar eigentlich gesunder Menschenverstand, wird aber nicht dadurch erfasst, daß man guckt, ob alles schön in Schränken mit dem richtigen Aufkleberchen ist.
  10. "Geheimdiplomatie" und "Druck im Verborgenen" kann machen, wer Machtmittel besitzt, namentlich Großmächte. Da kann das manchmal nützlich sein, um dem Empfänger zu ermöglichen, sein Gesicht zu wahren: Du nimmst Deine Raketen aus Kuba raus, ich nehme meine (eh schon veralteten) aus der Türkei raus, und wir reden nicht darüber, ob das etwas miteinander zu tun hat oder nicht. Als Arbeitsweise in einer deliberativen Demokratie ist das offensichtlich nicht praktikabel, und schon gar nicht wenn man absolut keine Druckmittel hat außer dem Zorn der Mitglieder, welcher bei der "Geheimdiplomatie" ja gerade nicht bemüht wird.
  11. Das wird nicht nach legal oder nicht aufgeschlüsselt, aber mit der Zählung Todesopfer/Waffe lässt man sich bereits am Nasenring durch die Manege führen, denn die vermengt total unzusammenhängende Sachverhalte. Dominiert wird diese Zahl nämlich von Suiziden, und erst unter ferner liefen kommen dann Unfälle und Straftaten.
  12. Bei solchen "Argumenten" wie "kein Sport" ist die Antwort einfach: Soll doch jeder machen, was ihm Spaß macht. Andere fahren auf Zeit im Wok den Eiskanal runter. Ich spreche ja auch niemandem z.B. das Recht ab, das Schützenwesen für sich mehr an Umzügen, Bier, und dem alljährlichen Zerschießen eines Holzvogels zu orientieren, obwohl mir das nicht weniger befremdlich vorkommt als den Betreffenden die Sachen, die ich mache, vorkommen mögen. Wenn es aber darum geht, ob nur Leute in Uniform oder alle Bürger Waffen haben sollen, dann kann man den Betreffenden mal schätzen lassen, welcher Anteil der Morde mit Feuerwaffen in den letzten hundert Jahren deutscher Geschichte staatlich organisiert war und welcher Anteil Privatinitiative.
  13. Das reicht aber nicht, wie man an der Geschichte der NRA selber sieht. Die hat hundert Jahre lang auf dem Gebiet des Waffenrechts nichts erreicht und nicht erreichen wollen. Der Wendepunkt kam in den 1970ern, als es einer Gruppe von Leuten zu blöd wurde und die eine Palastrevolution in der NRA gemacht haben, bei welcher die alte Führung abgewählt und durch eine neue ersetzt wurde, mit dem spezifischen Auftrag, da Dampf zu machen. Das war auch nicht ganz trivial, denn die Führung der NRA hat sich von den (theoretisch natürlich stattfindenden) Wahlen ungefähr genauso isoliert wie in Deutschland die des ADAC.
  14. Das ist selbst beim eigentlich gleichen "Magazinkörper," Feder und Follower so eine Sache. In manche meiner verlängerten M&P Magazine passen 22 Murmeln, in manche 23. Der Hersteller der Verlängerung gibt das auch so an, daß fünf oder sechs mehr reingingen. Es scheinen also selbst normale Toleranzen der Teile dazu zu führen, daß die Kapazität variieren kann, und zwar unbeabsichtigt. Ich markiere das dann halt durch eine Beschriftung. Wenn man dann natürlich eine andere Feder und einen dünneren Follower nehmen würde (vermutlich auf Kosten der Zuverlässigkeit, aber das ist für das Argument egal), dann dürfte eine Erweiterung von 10 auf 11 wohl in vielen Fällen drin sein. Wieviel fasst jetzt der "Körper"?
  15. Tja, auf diese Weise könnte man dafür sorgen, daß einerseits die ganz Harten mit einer Altbestandsregelung vertröstet werden, andererseits aber die meisten diese bösen "Magazinkörper" doch nicht auf die WBK sondern in den Müll (oder halt in einen getrennten Schrank) gehen.
  16. Wobei nahezu das ganze Volk unter "politische Gegner" verstanden wird. Politisch äußern mußt Du Dich dazu nicht.
  17. Immerhin, die Amis haben in den letzten vierzig Jahren beim Waffenrecht große Fortschritte gemacht. Damals sah es in Amerika vielerorts nicht viel weniger düster aus als in Deutschland, und die Gerichte hatten sich ein Jahrhundert lang mehr oder weniger geweigert, den zweiten Verfassungszusatz und entsprechende einzelstaatliche Regelungen ernstzunehmen. Durch jahrzehntelange Arbeit, zumindest durch Mitgliedschaft, Aufkleber am Auto, Spenden, usw. von vielen Millionen Menschen unterstützt, und von manchen als Lebenswerk betrieben, hat sich das ganz wesentlich gebessert. In den meisten Bundesstaaten gibt es Waffenscheine und man kann sich Waffen der beliebtesten Arten kaufen. Der oberste Gerichtshof nimmt wieder Fälle bezüglich des Rechts auf Waffen zur Entscheidung an. Das sind echte Fortschritte. Sie sind aber immer noch nicht universell. (In New York City z.B. kriegt man eine Erlaubnis für den Besitz einer Pistole, aber man darf sie noch nicht einmal zu Übung oder Wettbewerben außerhalb der Stadt transportieren, so daß sich das Recht auf Trockenüben und Schutz vor Einbrechern beschränkt.) Und sie werden immer und immer wieder von Feinden der Freiheit und der Verfassung angegriffen. In meinem Bundesstaat z.B. wurden allein diese Kalenderjahr schon über zehn Gesetzesentwürfe eingebracht, die meine Sammlung nahezu komplett verbieten oder jedenfalls auf eine Altbestandsregelung reduzieren würden. Die Typen werden sich vermutlich noch daran erinnern, wie das mit den Waffenscheinen ging, und es nicht darauf ankommen lassen, sich vor Gericht eine Abfuhr zu holen, die in einer liberaleren Regelung als zuvor endet, aber man wird sehen müssen und darf sich dabei nicht ausruhen. Freiheit ist jedenfalls kein statischer Zustand sondern ein täglicher Prozeß. Man kann sie gewinnen oder verlieren, aber als unverdientes Geschenk mühelos behalten wird man sie nur selten. Edit: Gerade habe ich gesehen, von wann der Thread ist. Oops!
  18. Man könnte fast schon meinen, daß es bei der EU-Richtline um die partielle Umsetzung des Referentenentwurfs geht... Bei der Sache mit den Wechselsystemen ist ja sogar eine gewisse Logik dabei. Ich habe selber einmal ungläubig hier im Forum nachgefragt, als ich zum ersten Mal gelesen habe, daß man in Deutschland einen AR-Upper als Wechselsystem und einen Lower als erlaubnisfreies Teil kaufen kann. Es zeigt sich auch wieder einmal, daß die Strategie, irgendwelche kleinen Abmilderungen in Gesprächen der Verbände mit der Regierung auszuhandeln, oftmals in Gestalt von Privilegien wie z.B. Altbestandsregelungen, die Ausdehnung der Schikane und Entrechtung nicht eindämmt sondern vermutlich sogar verschlimmert. Der oftmals ja schon zumindest in den mittleren Lebensjahren stehende Schütze oder Jäger wird so entpolitisiert und wird nicht soweit verärgert, daß er gar noch mit dem Studium konstitutioneller oder gar libertärer Schriften anfängt, und irgendwann stirbt er oder geht ins Altersheim. Der Waffenbesitz zu Sport und Spiel dürfte in jeder Gesellschaft an seiner Verbindung mit dem Waffenbesitz zu individuellem und kollektivem Selbstschutz hängen. Gibt man Letzteren auf kann man eigentlich Ersteren auch gleich einstampfen, und das ist sogar irgendwie logisch. Bei den Amis und Schweizern wird diese Verbindung durch die Erinnerung an eine revolutionäre Tradition noch etwas wachgehalten. Auch wenn die Geschichten von Tell und von der Schlacht von Lexington und Concord historisch und militärisch weniger eindeutig sind als die romantische Kurzfassung geben sie Lehrstücke ab. Die Osteuropäer erinnern sich immerhin noch daran, wie es unter der Knute der Sowjets war. Beim Michel ist der Groschen irgendwie noch nicht gefallen.
  19. Die gibt's bereits vom Verfassungsgericht, nämlich den berühmten "Reiten im Walde" Fall. Kurzfassung: Natürlich ist das Sportschießen von Art. 2 GG geschützt, aber der Gesetzgeber kann es nahezu nach Belieben einschränken oder verbieten. Es lässt sich wenn man erstmal--und zwar aktiv zelebriert von den Besitzern der "Sportgeräte"--Schießen nur als Sport versteht kaum noch auf Grundrechte rekurrieren. Wenn man von Waffen als Möglichkeit der individuellen und kollektiven Selbstverteidigung und als Hort der Volkssouveränität spricht, dann unterscheiden sie sie sich von anderen sportlich nutzbaren Gegenständen. Wenn man sie aber ausdrücklich dazu nicht nutzen will, sondern den rein und ausschließlich sportlichen Charakter betont, dann hat das ungefähr den gleichen Schutz wie z.B. Straßenrennen mit dem Auto--im Grunde schon erstmal in der allgemeinen Handlungsfreiheit eingeschlossen, aber zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer, die ja auch eine Handlungsfreiheit haben, verboten. Man kann auch--und zwar richtigerweise--darauf hinweisen, daß eine Schützenmeisterschaft mit Lichtpistolen bei hinreichend fein auflösender Treffererfassung und gleich talentiertem Teilnehmerfeld keineswegs einfacher zu gewinnen ist als eine mit Feuerwaffen, und den Sport dann halt auf das Wettbewerbsleuchten verweisen.
  20. Freu Dich doch fürs Erste an der 226. Wenn Du gerne mit Gucker schießen magst wäre auch das 226 RX Wechselsystem (oder X-Change Kit, im Sigsprech) eine Überlegung wert, und ohne WBK-Platz.
  21. Und es handelt sich bei der Regel zum Feuerwaffenpaß in der entsprechenden Direktive um eine schwammige Sollvorschrift ("sollte als alleiniges Dokument gelten, das Jäger und Sportschützen für den Besitz einer Feuerwaffe bei der Reise in einen anderen Mitgliedstaat benötigen"), die damit eben gerade nicht die erwünschte Rechtssicherheit schafft, daß man durch Transitländer durchreisen darf, ohne sich um lokale Vorschriften kümmern zu müssen, die zumal ohne Sprachkenntnisse nur schwer zu eruieren sind. Verpflichtend sind EU-Richtlinen offenbar bevorzugt dann, wenn's gegen die Bürger geht.
  22. Dafür fehlt die Basis und die Zuständigkeit. Im Rahmen der Zuständigkeit und sinnvoll wäre allerdings erstmal etwas zu Erleichterung des Reisens und der internationalen Wettbewerbe, die ja auch gelebte Völkerfreundschaft sind. Man könnte sich da am Gun Owner's Protection Act in then Vereinigten Staaten orientieren: Wer von Staat A nach Staat B (beide in der EU) reist mit einer Waffe und Munition, die er sowohl in A als auch in B besitzen darf, der darf damit auch ohne weitere Formalitäten durch Staat C (ebenfalls in der EU) reisen, solange er die Waffe in einem verschlossenen Behältnis (Kofferraum oder Gepäckschloß am Reißverschluß der Tasche genügt) hat und einigermaßen zielstrebig reist (also Übernachten zwecks sicherer Fahrzeiten ist OK, ein Dreitagesaufenthalt bei Tante Emma nicht). Das Ganze gilt unabhängig vom Transportmittel, also Auto, Fliegen, Bahn, wenn man will auch Fahrrad oder Wandern. Damit wäre z.B. einem Franzosen, der in einem der baltischen Länder auf ein Match will, sehr geholfen, mit minimalem Eingriff in die Freiheit der Einzelstaaten, Waffensachen für sich nach ihrem Belieben zu regeln.
  23. Warum erwartest Du von einem Interessenverband von wirtschaftlichen Unternehmen, oder auch von den sportlichen Dachverbänden, die ja nur wegen des Bedürfnisquatsches ihre Größe und ihren Einfluß haben, daß sie etwas für Deine Bürgerrechte tun? Das ist so ähnlich wie wenn mit dem Recht auf freie Rede jemand die Hoffnung hätte, daß Google und Apple das für ihn machen würden. Klar, manchmal decken sich die Interessen. Aber frei bleiben müssen die Bürger schon selber.
  24. Tja, theoretisch ein paar Millionen Wähler (Waffenbesitzer, plus solche die es gerne werden wollten, aber den gegenwärtigen Aufwand nicht stemmen können oder wollen, keine Schnüffler ins Haus lassen wollen, keine mißgünstige Blicke vom Oberschützenmeister haben wollen, der die "Befürwortung" des Gewünschten jetzt ganz schwierig findet, etc.). Anderthalb Millionen Legale, plus nochmal die gleiche Anzahl solcher die es werden wollen, sollten eigentlich reichen, um so ziemlich jede Forderung erfüllt zu bekommen--wenn sie denn wollten, und auch nicht gleich aufgeben würden, wenn das nicht sofort passiert.
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