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Proud NRA Member

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  1. Dieser Vergleich dürfte Dir helfen, zu sehen, was auf dem Markt ist. Ich persönlich habe den Precision Armament M4-72. Das Ding ist genauso, wie der Test es darstellt. Enorm effektiv, dabei aber auch brutal laut, je nach Munition ist das Mündungsfeuer zur Seite beeindruckend, Du hast bei jedem Schuß eine heiße Gaswolke im Gesicht, und wenn man liegend auf Staub schießt sind die aufgewirbelten Staubwolken eine Schau. Wenn Du aus dem Stehen oder Laufen schnell und vorwiegend zwei Schuß auf jeweils ein Ziel ballern willst und Dir asoziale Lautstärke egal ist dürfte es kaum Besseres geben, insbesondere innerhalb der von den meisten 3Gun-Regelwerke für die Tac Ops-Division zugelassenen Dimensionen. Wenn Du eher nicht so auf asoziale Lautstärke stehst, möglicherweise drinnen geschossen werden soll, oder die Bremsenwirkung nicht entscheidend ist, dann eher nicht. Bei anderen Bremsen und Kompensatoren dürfte sich das nicht groß anders verhalten.
  2. Nein, nein, bei Notwehr darf er auch. Die ist nämlich ein Rechtfertigungsgrund. Wenn ein solcher vorliegt, dann ist das kein Unrecht und kein Delikt. Ein anderer Fall wäre z.B. ein Notwehrexzess wegen Furcht. Dann würde des nicht mehr als Notwehr gelten, kann aber trotzdem straflos bleiben. In diesem Fall darf der Notwehrexzess Begehende nicht, wird aber auch nicht bestraft, denn es liegt ein Entschuldigungsgrund vor.
  3. Wobei das, worüber die Kanzlerin sich aufgeregt hat, mir wirklich nicht als besonders anstößig erscheint. Wenn hohe Regierungsfunktionäre relativ leicht abhörbare Kommunikationsmethoden verwenden, dann sollten sie davon ausgehen, daß da jemand mithört. Mit Glück bloß ein Geheimdienst, der lediglich unter Verschluß gehaltene Berichte verfertigt, und nicht jemand, der die peinlichsten Stellen brühwarm ins Netz stellt. Das dürfte der BND bei ausländischen Kommunikationen auch machen wo er es kann. In der Fernsehserie The West Wing gab es da mal eine Episode, wo der Chief of Staff des Präsidenten auf einer nicht abhörsicheren Telephonleitung einen Witz gleich noch sicherheitshalber für die Mithörenden, die keine Muttersprachler sind, erklärt. Der Skandal liegt eher in der massenhaften Überwachung von völlig alltäglichem Datenverkehr. Da ist schon durch die Dimensionen der Mißbrauch vorprogrammiert. Wenn man mit den Daten etwas machen will, dann braucht man Leute, die sie auswerten. Sei es nur das eine Millionstel der abgefischten Daten, das ein Algorithmus als das interessanteste markiert hat, dann braucht man da so viele Leute, davon garantiert einige wenig vertrauenswürdige, psychisch seltsame, usw., daß selbst mit den besten Absichten und Vorkehrungen der Mißbrauch vollkommen vorprogrammiert ist. Bekannt wurde ja die Bradley/Chelsey Manning Geschichte, bei der im Gegensatz zu Snowden auch nicht eine irgendwie rationale Auswahl der herausgegebenen Daten im Hinblick auf einen gefühlten oder tatsächliche Skandal vorlag, sondern die ihr Handeln auch selber mit der Unzufriedenheit über ihr Geschlecht erklärt hat. Wie groß wird wohl die Anzahl der Fälle sein, in denen Datenklau aus irgendwelchen persönlichen Motiven nicht herausgekommen ist, weil der Klauende nicht selber an die Öffentlichkeit gegangen ist?
  4. Für eine Heimschutzwaffe scheint mir das durchaus sinnvoll (wobei da bei hinreichender Sicherheit im Umgang auch unterladen eine ordentliche Möglichkeit sein kann). Bei einer Tragewaffe kann man sich auch auf den Standpunkt stellen, daß geladen in den Schrank sowohl praktischer als auch sicherer ist als jedesmal dran rumzupfriemeln. Wenn man z.B. ein Taschenholster nutzt, dann kann man einfach die ganze Einheit Holster plus Waffe von der Tasche in den Schrank verfrachten. Bei einer rein für Sport, Jagd oder Sammeln verwendeten Waffe stellt sich die Frage natürlich eher nicht. Andersrum gesagt: Meinen Wasserfeuerlöscher bewahre ich doch auch unter Druck auf, und das obwohl ich einen passenden Kompressor habe, mit dem ich ihn erst bei Bedarf aufpumpen könnte.
  5. Eher nicht, denn in der Praxis ist die allgemeine Handlungsfreiheit dahin gehend entkernt, daß zwar tatsächlich nahezu alles unter ihren Schutzbereich fällt, aber vom Gesetzgeber nach seinem Belieben geregelt werden darf. Exemplarisch dafür ist die Recht auf Rausch-Entscheidung des Verfassungsgerichts von 1994. Einerseits fällt der Wunsch des Bürgers, sich mit dem Kraut seiner Wahl zu berauschen, offensichtlich zunächst einmal unter den Schutzbereich von Art. 2. Das findet seine Schranken aber in der verfassungsmäßigen Ordnung, und darunter wiederum versteht das Gericht keineswegs nur die im Grundgesetz normierten Entscheidungen, sondern alle formal rechtmäßig ergangenen Vorschriften überhaupt: Also, geschützt ist das Recht auf Ballern oder auch das Recht auf Schutz von Leben und Freiheit von Art. 2 eigentlich schon, aber der Gesetzgeber oder auch der Verwaltungsapparat dürfen es eben einschränken oder abschaffen. In der Rechtspraxis ist dieser Artikel daher nicht viel mehr wert als ein Grundrecht, mit Muskelkraft zum Mond zu fliegen, so man denn stark genug ist. Man kann sich natürlich auch die Frage stellen, ob es ein allgemeines Grundrecht auf Handlungsfreiheit als einklagbare Norm überhaupt geben kann, oder ob damit nicht absolut alle Gesetze, die ja notwendigerweise irgendeine Handlungsfreiheit einschränken, dem beliebigen Gutdünken der Richter statt der Entscheidung von gewählten Abgeordneten unterstellt würden.
  6. Das ist soweit eigentlich nicht verwerflich und sogar richtig. Schon die Präambel der Grundgesetzes mit dem Bezug auf die Verantwortung des deutschen Volkes vor Gott und den Menschen geht ja davon aus, daß es ein gottgegebenes Naturrecht gebe, dem man Folge zu leisten hat, auch wenn der Vorgesetzte das Gegenteil davon (im Fall der damaligen frischen und schlechten Erinnerungen z.B. Angriffskrieg und Völkermord) befiehlt, auch wenn das so in irgendeinem Gesetzblatt steht. Wenn sich allerdings die jeweiligen Vorstellungen, was dieses Naturrecht beinhalte, fundamental widersprechen, dann wird sich kaum vermeiden lassen, daß man sich entweder trennt oder es kracht.
  7. Warum schreiben die nicht gleich: "Hör mal zu, Kleines, mach keinen Unsinn. Wenn Du tust, was er von Dir verlangt, dann tut er (mit Glück) nichts, was er nicht beabsichtigt hat." ?
  8. Um Deine Frage zu beantworten: Die legalen (und übrigens genauso die nicht angemeldeten) Waffen von unbescholtenen Bürgern sind ein unerträglicher Eingriff in die Arbeitssicherheit von Schwerkriminellen aller Art. Stell Dir mal vor, Du wärst bei der Berufsgenossenschaft für Diktatoren, Gewaltpsychopathen, Raubmörder und Amoker...
  9. Da ist dann aber zu offensichtlich, daß das ganze eine reine Schikane ist, was es natürlich so oder so ist. Die Geschichte mit der Terrorismusbekämpfung lässt sich jedenfalls noch schlechter erzählen, wenn man die Magazine ganz einfach kaufen kann.
  10. Nun, wenn Du auf Funktionssicherheit keinen großen Wert legst, kannst Du bei nahezu jedem dieser verschweißten Magazine bei zwei Stück mit der Laubsäge den Boden abmachen, zwei Stück mit Panzerklebeband Boden and Boden montieren, und schon hast Du mit Vorschulwerkzeugen in wenigen Minuten ein großes, böses Sturmmagazin geschaffen. Die gesamte Idee, den Besitz eines mechanisch nicht groß belasteten Kästchens einer gewissen Größe, die sich aus praktischen Gründe wie unterschiedliche Kaliber aus demselben Magazin noch nicht mal genau definieren lässt, verbieten zu wollen, ist aberwitzig.
  11. Viele 10er Magazine, selbst mir 10er "Magazinkörper", für die Märkte der völlig vermurksten amerikanischen Staaten, wo die Leute sich das gefallen lassen, sind unten verschweißt. Freiwillig, als CYA des Herstellers.
  12. Blöd gefragt: Wie geht das denn?
  13. Genauso übrigens wie der Wunsch, sich und seine Familie schützen zu können, oder auch die reine Freude am Besitz--die ja, sollte man nicht vergessen, beide vom deutschen Waffenrecht ausdrücklich anerkannt sind, aber halt so, daß sie für Otto Normalverbraucher eher nicht drin sind.
  14. Geht schon, aber es muss völlig offensichtlich und idealerweise auch gewalttätig sein. 2009 gab's mal einen Fall, in dem ein Strafrichter einen Angeklagten hat einsperren lassen, um ihm zum Verzicht auf Rechtsmittel zu bewegen. Angeblich hatte der auch sonst eine Art der Verfahrensführung, die von Gebrüll mit dem Ziel der Einschüchterung der Angeklagten geprägt war. Auch das bliebt dann allerdings bei einer Bewährungsstrafe, so daß zwar der eingeschüchterte Angeklagte, nicht aber der Richter eine Zelle von innen anschauen durfte. Im vorliegenden Fall wäre das Äquivalent wohl, wenn der Richter beim Unterzeichnen eines Durchsuchngsbeschlusses offen erklärte, er hoffe, das SEK würde den Waffennarren schon dauerhaft aus dem Verkehr ziehen.
  15. Wie wäre es mit einer Forschungsreise? Ich kann allerdings für die Reise in die entgegengesetzte Richtung berichten: Wenn man von Murmansk kommend bei Elevnes nach Norwegen fährt gibt es eine Straße nach Finnland mit einem Grenzübergang bei dem Ort Näätämö (dessen wesentlicher Wirtschaftszweig die Tankstelle zu sein scheint). Auf der Straße steht ein Schild, wann die Grenze geöffnet sei, und daß man zu anderen Zeiten nur nach Absprache durchfahren dürfe. An der Grenze selber gibt es einen Tierzaun, eine Fußgängertreppe über den Zaun, und einen Rost in der Straße, der für Autoreifen leicht, für Rentierhufe dagegen nicht passierbar ist. Dazu steht auch noch ein Schild da, daß der kleine Grenzverkehr für Russen aus dem Bezirk Murmansk hier ende. Es gibt ein kleines Kabuff, aber nicht so, daß es die Straße gut überblicken würde, und das mehr nach Schuppen aussieht. Du kannst solche Forschungsreisen heute auch virtuell machen. Hier der von mir beschriebene Grenzübergang.
  16. Irgendwie wirkt die Zielgruppe sehr unspezifisch:
  17. Klar. Es kann aber auch sein, daß sie weniger waffenaffin sind als gemeinhin angenommen wird. Wenn man den Schätzungen glauben darf, dann ist das größte Segment der Schußwaffenbesitzer ja WBK Schwarz. Das wird nicht mit gesteigerter politischer Aktivität einhergehen. Die Jagdverbände waren doch 1972, wenn ich mich recht entsinne, sogar dafür. Und bei den Sportschützen wird man ja offenbar in weiten Kreisen auch schon schräg angeschaut, wenn man das Wort "praktisch" im Namen der Disziplin hat, dabei rennt (seltsamerweise außer Biathlon, obwohl ja eigentlich eine ziemlich militärisch inspirierte Disziplin) usw.
  18. Bei uns gilt die Pumpe als die zuverlässige und unproblematische Alternative zum Selbstlader. ? Außer natürlich, man heißt Joe Biden, denn der hat bekanntermaßen eine ganz eigene taktische Doktrin der Flinte entwickelt. (Man muß dabei auch bedenken, daß der Ratschlag den er spezifisch in Bezug auf seine Frau gibt, nicht bloß offensichtlich blödsinnig ist, sondern vollkommen selbstmörderisch wird, wenn man Personenschutz hat, den die Familie hatte.)
  19. Und wenn doch, dann braucht man auch wenn's ganz taktisch wird keine separaten Blitz/Knall-Granaten mitzuführen! ?
  20. Im (bei mir sehr unwahrscheinlichen) Fall, daß die Tat historische Bedeutung hat, ist das doch völlig üblich und wird meines Wissens auch nicht als unpassend empfunden. Die Pistole, mit der Franz Ferdinand erschossen wurde, liegt im Heeresgeschichtlichen Museum in Wien, wenn ich mich recht erinnere. Wenn damit lediglich jemand seinem ansonsten unspektakulären Leben ein Ende gesetzt hat, dann ist das halt so, wird aber kaum Grundlage für eine Ausstellung sein.
  21. Es handelt sich dabei in den Worten von FJS um die "Verschlafenen, Verdrossenen, Saumseligen, Lätscheten und Lapperten."
  22. Proud NRA Member

    D vs V vs C

    Bei den wirklich Besten logischerweise nicht, denn bei denen sollte alles stimmen. Es ist aber erstaunlich, was für Ergebnisse manche Super-Senioren oder "Kugelblitze" herausholen können. Wer die ganzen anderen Sachen genauso macht, aber dazu noch nicht wie ein Kugel- sondern wie ein geölter Blitz unterwegs ist, wird natürlich diesen Zweikampf gewinnen. Umgekehrt gibt's auch Leute, bei denen es mit dem Treffen etwas hapert, aber die dafür mit solchem athletischem Können durchflitzen, daß der Hit Factor auch wieder ganz ordentlich wird.
  23. In der Praxis schon. Es gelang der deutschen Justiz noch nicht einmal, Richter aus dem Amt zu entfernen, von Strafverfolgung nicht zu reden, die bei den Nazi ohne Not und wo andere Urteile auch nach Naziunrecht gegangen wären Leute wegen nichts zum Tod verurteilt haben. Eine wirksame Sanktionierung von Richtern, die aus eigenen politischen Ansichten oder einfach Unbehagen mit einem bestimmten Gegenstand Verwaltungsrecht verdrehen, dürfte da vollkommen illusorisch sein. Wegen Rechtsbeugung kann man eigentlich nur verurteilt werden, wenn man so frech oder dumm ist, den Charakter des begangenen Unrechts selber zu dokumentieren.
  24. Für nur 15 Schuß auf den Stand zu fahren, sicher. Aber wenn man eh schon auf den Stand fährt, 15 Schuß aus einer anderen Waffe, warum nicht? Sagen wir, ich will Gewehrschießen aus verschiedenen Körperhaltungen und in verschiedenen Tempi mit meinem .223 üben und baue mich zu diesem Zweck auf unserem 100 Yard Stand auf. Weil ich eh schon da bin und eh schon ein geeignetes großes Ziel für das Schnellschießen aus dem Stehen vorgeschleppt habe, mache ich auch noch 15 FLG aus der Flinte drauf. Das scheint mir jetzt nicht unernsthaft. Wenn ich zu meiner Zufriedenheit treffe, dann reicht mir das in diesem Fall, alldieweil ich FLG auf diese Distanz eigentlich nur ab und zu in 3Gun brauche.
  25. Ja dann fixe sie doch einfach an!
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