Zum Inhalt springen

Ch. aus S.

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    3.201
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Ch. aus S.

  1. Einer professionellen oder einer unprofessionellen? Unprofessionell: Irgendwas, der Bastler wird da nicht wählerisch sein. Alte Industrie/Medizin-Strahlenquelle entsprechend fein pulverisiert, z.B.. Die Chance ist aber gut, dass sich der Bastler damit eher selbst umbringt. Die radiologische Wirkung eines solchen Dings ist örtlich aber extrem begrenzt, verglichen mit anderen Kontaminationsquellen. Über das ganze Strahlenzeugs sollte man sich erstmal informieren. Und zwar nicht aus populärwissenschaftlicher Literatur, sondern aus richtigen Lehrbüchern (Kerntechnik, Strahlenschutz, hochinteressant sind auch die Grundlagen medizinischer Strahlentechnik).
  2. Es ist der größte Störfall, den die Anlage ohne größere Gefährdung der Umwelt abkönnen muss. Dass man sich bei der Einschätzung täuschen kann, wurde schon empirisch nachgewiesen.
  3. ... in den Augen anderer Leute. Wenn man das sieht, sollte man schnell rennen. Akut gefährliche Strahlung kann man eventuell auch riechen, weil die Strahlung die Luft ionisiert und so Ozon erzeugt. Das hätte einigen der Bestrahlungsanlagentechnikern das Leben retten können ... wenn sie gewusst hätten, dass der Geruch bedeutet, dass hinter der nächsten Ecke ein Sonnenbrand der Kategorie "well done in unter einer Minute" auf sie lauert.
  4. Ich versuchs mal: Alphastrahler sind praktisch alle reaktionsträge Schwermetalle (bis auf Radon, das ein reaktionsträges Edelgas ist). Es ist ziemlich schwierig, Alphastrahler gleichmäßig und über eine größere Fläche zu verteilen. Sie werden auch in der Nahrungskette nicht aufkonzentriert (wie z.B. Cäsium). Problematisch werden sie, wenn man alphastrahlende Partikel einatmet (Plutoniumstaub, z.B.) oder starke Alphastrahler mit der Nahrung aufnimmt (zum Beispiel Tee mit künstlich erzeugtem Polonium-210 drin). Vor beidem schützt ein Geigerzähler nur bedingt. Dort, wo wilde Mischungen irgendwelcher Strahler freigesetzt werden (Superduper-GAU, Kernwaffe, etc) verteilen sich die Betastrahler wesentlich schneller und gleichmäßiger. Liegt auch an ihren niedrigeren Siedepunkten - um Uran- oder Plutoniumoxid zu verdampfen braucht es ganz andere Temperaturen als für das Verdampfen von Jod, Strontium oder Cäsium. Noch dazu sind diese Stoffe wesentlich reaktionsfreudiger und mobiler in der Umwelt. Noch ein Punkt: Reine Alphastrahler sind selten. Meistens entstehen Alpha- und Gammastrahlung gleichzeitig bei den Zerfällen eines Nuklids.
  5. Keller gut lüften. Der größte Teil der Alpha-Exposition kommt durch natürlich entstandenes Radon, das sich wegen seiner höheren Dichte in Kellerräumen sammelt.
  6. Was soll das für ein ominöser "Unfall" sein? Tödliche Strahlendosen gab es bisher üblicherweise in folgenden Fällen: Softwarebugs in Strahlentherapiegeräten Unzureichend geschultes Personal in Strahlensterilisationsanlagen, das unbedingt bei laufender Bestrahlung verklemmte Behälter auf dem Förderband befreien wollte Leute, die unmittelbar an einem gerade abgefackelten Reaktor arbeiten mussten Auffinden von ausgemusterten Strahlenquellen Händisches Auslösen eines Kritikalitätsereignisses Anderweitiger Aufenthalt in der Nähe absichtlich ausgelöster Kritikalitätsereignisse. (Achtung, die IAEA-Berichte enthalten z.T. unappetitliche Bilder) Um sich vor dem zu schützen, was GunsRus erzählt, müsste man die Nahrungsmittel selbst kontrollieren (und zwar vor jeder Mahlzeit), denn der Fallout könnte ja dort runtergekommen sein.
  7. Ja klar. Worin unterscheiden sich "Rechte" von "Linken" und "Islamisten"? Die Rechten haben Angst vor'm Staat!
  8. Als Lehrer im Unterricht wird man ja vom Staat (bzw. Bundeland) bezahlt, und wer zahlt, schafft an.
  9. Der kann sich erst melden, wenn der Schrank geknackt und offen ist.
  10. Warum? Wenn es dem Antragsteller nicht passt, kann er ja vor Gericht ziehen. Personelle Konsequenzen in der Behörde wird das nur in den allergröbsten Fällen haben, wenn überhaupt.
  11. Richtig, weil das Amt (a.k.a. "die Exekutive") vollkommen unfehlbar ist und zwangsläufig korrekte Entscheidungen trifft. In der richtigen Welt gibt es sowas wie Rechtsanwälte für Verwaltungsrecht; mit deren Hilfe kann man Entscheidungen des Amtes auf Korrektheit prüfen und falls Erfolgsaussicht besteht, gerichtlich ändern lassen. Kostet aber eine Stange Geld, denn so ein Anwalt arbeitet nicht umsonst. Man muss wissen, ob es einem das wert ist.
  12. Fahrlässige Sachbeschädigung nicht, die ist ein rein zivilrechtliches Problem .
  13. Dummerweise stimmt das nicht. Die Banken haben da auch diverse Pflichten. Es gibt ja Dinge wie Embargos, die Pflicht, heimlichen US Persons nachzuschnüffeln, u.s.w.
  14. Thermodynamik ist schon kompliziertere Physik, besonders wenn man mit wenig konkretem Zeugs wie Entropie konfrontiert wird.
  15. Du könntest auch fragen, warum der ganze Gasdruck nicht durch den Trommelspalt rauspfeift, sobald das Geschoss die Trommel verlassen hat ... 1500 bar Gasdruck suchen sich halt ihre Wege.
  16. Es müsste eigentlich Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit sein (genauso wie Drogen und sich damit das Hirn vollknallen), aber unsere hochkompetenten hochbezahlten Politiker sehen das gerne anders.
  17. Zurück zum Thema: Mit einer Schlagzeile wie Deutsche Waffenlobby kämpft für österreichische Verhältnisse! oder Deutsche Waffenlobby kämpft für Schweizer Verhältnisse! könnte man niemand wirklich zum Kauf des entsprecheden Blättchens veranlassen.
  18. Das weiß man eigentlich ziemlich genau, denn die NSDAP hat sich erst 1938 um das WaffG gekümmert. https://de.wikisource.org/wiki/Waffengesetz_(1938) Und einen Waffenerwerbsschein benötigte man nur für Faustfeuerwaffen. Anderes Zeugs durfte man sich anscheinend ohne Registrierung zulegen. Lustig auch: "Der Jagdschein berechtigt den Inhaber zum Führen von Jagd- und Faustfeuerwaffen." ... ohne Hinweis auf solchen Mumpitz wie die tatsächliche Jagdausübung.
  19. Ch. aus S.

    Brainstorming

    In China funktioniert das sogar. Und der Angreifer bekommt dann wahrscheinlich keine Gelegenheit zu Wiederholungstaten.
  20. Also meinen Schlüssel habe ich in meinem großen Gartenteich versenkt. Und vorsichtshalber eine Kerbe in das Ruderboot gemacht, um die Stelle wiederzufinden.
  21. Die Interpretation unterliegt aber nicht dem Kongress, sondern Letztenendes dem Supreme Court. Noch so eine Sache, die vollkommen an Herrn Trump vorbeigerauscht ist. Außerdem hält er die Immigrationsgesetze der USA für die schlechtesten der Welt. Was offensichtlich zusammenschwafelter Bullshit ist, denn die von Deutschland sind - klar erkennbar - noch deutlich schlechter. Und werde noch dazu schlechter umgesetzt.
  22. Nein, er zeigt nur mal wieder, dass er überhaupt nicht verstehen will oder kann, wie das Gesetzgebungsverfahren in den den USA funktioniert. Selbst wenn man alle Republikaner aus dem Kongress werfen und durch linksextreme Soziokommunisten ersetzen würde, wäre der 2. Verfassungzusatz nicht mal kurz abzuschaffen, weil dazu 75% der Bundesstaaten entweder mit ihren Parlamenten oder mit Ratifizierungskonventionen zustimmen müssten. Nur heiße Luft und Wissenslücken, gegen die der Grand Canyon ein kleineres Schlagloch darstellt.
  23. Naja, wenn der Angriff z.B. gegen Arme oder Unterschenkel-/Füße geführt wurde. Oder wenn's nachweislich darum ging, das Opfer zu entstellen oder zu verkrüppeln, aber nicht zu töten (für letzteres braucht man aber schon sehr gute Anatomiekenntnisse). Wobei die Mindeststrafe bei schwerer KV auch bei einem Jahr liegt, d.h. auch dort ist U-Haft einfacher möglich. Wie gesagt, bei Messerangriffen sollte grundsätzlich erstmal von einem (versuchten) Tötungsdelikt ausgegangen werden, dann klappt's auch mit der Untersuchungshaft. Runterstufen auf schwere oder gefährliche Körperverletzung kann man im Prozess dann immer noch.
  24. Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft bei Messerattacken einfach wegen Verdacht auf Totschlag/Mord ermitteln, dann klappts auch mit der Untersuchungshaft. Runter auf gefährliche Körperverletzung kann man im Prozess immer noch gehen, wenn sich herausstellen sollte, dass kein Tötungsvorsatz vorliegt. Eigentlich wäre die Staatsanwaltschaft sogar verpflichtet, erst einmal von der schwerstmöglichen Straftat auszugehen, wegen der der Verdächtige mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit verurteilt werden könnte. Legalitätsprinzip, in dubio pro duriore, u.s.w.
  25. Die Artikel zitieren alle dieselbe DPA-Meldung.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.