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Ch. aus S.

WO Silber
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Alle Inhalte von Ch. aus S.

  1. Das Problem bei dem Prinzip ist, dass die Nachverbrennungsluft kalt ist, während die durch den Ofen strömende Luft von der ersten Verbrennung angewärmt ist. Der Luftstrom enthält schon genug Sauerstoff zur Verbrennung von Holz + Holzgas, aber wenn man die Temperatur zu weit absenkt, wird die Verbrennung wieder unvollständig. Es gilt die alte Gleichung Feuer = Brennstoff + Sauerstoff + Wärme ... nimmt man eines weg, läuft die Verbrennung nicht mehr richtig, oder gar nicht.
  2. Eine hohe Verbrennungstemperatur bedeutet nicht automatisch, dass der Ofen besonders viel Hitze abgibt. Die Wärmeproduktion wird (wie bei jedem Holzofen) über die Brennstoffzufuhr geregelt. Aber bei hoher Temperatur wird der Brennstoff besser umgesetzt. Und ein Ventilator macht das geniale Prinzip des Raketenofens kaputt, der durch den Kamineffekt selbstständig den nötigen Luftzug erzeugt. Das widerstrebt meinem inneren Inschenjör. Holz soll immer mit Luftüberschuss verbrannt werden, daher erfolgt die Regelung über die Brennstoffzufuhr. Ganz so einfach ist das nicht, da man irgendwie verhindern muss, dass sich (auch im Fehlerfall) zuviel Druck in dem Wärmetauscher bildet. Ansonsten droht die Schmalspurvariante eines Kesselzerknalls.
  3. Ich habe so einen komischen Grillanzündkamin als Holzfeuerstelle verwendet. Supereffizient. Man braucht halt kleine Holzstücke und keine Riesenscheite, aber am Ende bleiben keine Brocken oder Holzkohle übrig, sondern nur feinste Asche. Wenn der Raketenofen auf die selbe Weise funktioniert, aber besser (weil extra dafür entwickelt), muss er ziemlich gut abgehen. Verbesserungsmöglichkeit ... hm, das Ding auf dem Foto sieht so aus, als ob es sehr viel Wärme verliert (Metall). Der Ofen funktioniert besser, wenn die Brennkammer isoliert ist. Dadurch werden höhere Verbrennungstemperaturen und eine vollständigere Umsetzung erreicht.
  4. Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch eine gute Idee. Moment, zitiere ich da grade unabsichtlich aus der Bibel?
  5. Hm, hast du eine Rechtschutzversicherung, die auch Verwaltungsrecht abdeckt?
  6. Ch. aus S.

    How to Kill a Tax

    Man könnte mal mit den schwachsinnigsten Details anfangen, z.b. dass beim Einkauf von Küchenutensilien die Möglichkeit besteht, mit dem Waffenrecht in Konflikt zu kommen (wenn das Brotmesser länger als x cm ist und beim Verlassen des Geschäfts nicht in einem akzeptablen Behältnis verstaut ist).
  7. Unerlaubtes Führen und unerlaubtes Schießen. Aber die Staatsanwaltschaft könnte auch großzügig von einer Verfolgung absehen, wegen mangelndem öffentlichem Interesse. Schließlich sind die Gerichte sowieso überlastet und es gibt wesentlich einfacher zu knackende Fälle.
  8. Oh ... das klingt gut und könnte diesen ganzen ToGo-Bechermüll vermeiden! Schnell zum Patent anmelden!
  9. Hat so ein Ding einen Lauf i.S.d. WaffG? " der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, " Es gibt lustige Dinge, die laut WaffG "Spielzeug" sind. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/150325FbZ263FXVerminatorMkIIExtreme.pdf;jsessionid=1A72511AB418470339DECA3A6BC52C2E.live0601?__blob=publicationFile&v=1
  10. Okay ... wenn man sich die Wandstärke der Läufe so ansieht ... Aber moderne Flintenläufe könnten mit deutlich weniger Material und Gewicht auskommen.
  11. Andere Frage: Welcher Büchsenmacher würde einen Flintenneunling bauen, was kostet der und was wiegt er? Asking for a friend!
  12. Naja, mit einer einschüssen Waffe gewöhnt man sich nützliche Dinge an, z.B. dass man mit dem ersten Schuss treffen sollte. Ist also nicht vollends umsonst.
  13. Schwerpunkte sollten Sachen wie das komplette WaffG in der aktuellen Fassung sein, zum Beispiel. Dort findet man nämlich in einem Anhang die Definition: Kenntnis des WaffG ist notwendige (aber nicht hinreichende) Voraussetzung für Sachkunde.
  14. Das Problem bei den ganzen Hightechlösungen sind die Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile und die Reparaturen. Wenn man von längeren Selbstversorgungszeiträumen ausgeht, dann muss man auch damit rechnen, dass sämtliches technisches Zeugs auch kaputtgehen kann. Abkochen ist eine absolute Lowtechlösung, die funktioniert, solange man einen Behälter und eine Wärmequelle hat. Mit der richtigen Technik kann man sich vielleicht sogar den Behälter sparen, aber dann steigt der Wärmebedarf beträchtlich.
  15. Abkochen. Gut, bei chemisch oder radiologisch verunreinigtem Wasser hat man da Pech, aber mikrobiologisch ist es danach sauber.
  16. Wie stellst du dir Selbstverteidigung vor? Du plusterst dich auf, fuchtelst vor dem Angreifer mit dem Ding rum und kriegt Angst und verzieht sich? In einer realen Verteidigungssituation sollte der Gegner keine Zeit haben, die SSW in Augenschein zu nehmen. Weil man mit Pfeffer/CS im Gesicht schlecht sieht. Und wenn der Gegner Pfeffer/CS im Gesicht hat, dann weiß er sowieso, dass das keine richtige Bleispritze war.
  17. Hat so ein ausladender Helm eigentlich irgendwelche Vorteile?
  18. Wer Nagelfeilen hat, hat garantiert auch Fingernägel, und mit denen könnte man jemandem weh tun ...
  19. Sterben. Das ist immer eine Alternative.
  20. Tassen könnte man werfen. Oder damit zuhauen.
  21. Das Problem ist, dass sich die stärkste und gewaltbereiteste Gruppe irgendwann durchsetzt, wenn man meint, man muss das nur Aussitzen.
  22. Bei Obama wurde in Veto gegen ein offenkundig äußerst problematisches Gesetz überstimmt, und das mit den Stimmen der Demokraten. Vermutlich, weil bei den Gesetzgebern niemand über die weiteren Implikationen dieses Gesetzes nachdachte ...
  23. Das Versprechen ist eine ziemliche Luftnummer, weil der Präsident im Gesetzgebungsverfahren im Zweifelsfall außen vor ist. Bei einem Verfassungsamendment wäre der Präsident überhaupt nicht involviert. Bei regulärer Bundesgesetzgebung kann er ein Veto einlegen, aber das kann der Kongress überstimmen.
  24. Ch. aus S.

    Waffenschenkung

    ... so wie jeden anderen Erwerb durch Sportschützen. Dass die Waffen geschenkt und nicht gekauft sind, interessiert den Gesetzgeber nicht.
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