

Ch. aus S.
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Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
Ch. aus S. antwortete auf mühli's Thema in Waffenrecht
Es gibt auch noch so ein paar Spezialfälle im BGB, z.B. den hier http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__962.html summ summ summ ... -
In dem Fall wäre es doch ein Werkzeug und keine Schusswaffe, da die Zweckbestimmung "...Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel " nicht zutrifft?
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Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
Ch. aus S. antwortete auf mühli's Thema in Waffenrecht
Wer vor Gericht sein eigener Anwalt ist, der hat einen Narren als Mandanten. -
Korona-Gruppentests - Kostgünstig und umweltfreundlich
Ch. aus S. antwortete auf webnotar's Thema in Allgemein
... jeder nur ein Wattestäbchen! Und nur eine Person pro Wattestäbchen. -
Das traditionelle Notwehrrecht im Common-Law-Rechtskreis (mit "Pflicht zur Flucht", auch aus dem eigenen Hause) ist eine solche Absurdität und erfordert daher Notnägel wie "stand your ground laws" und "castle laws". Dort gibt es tatsächlich sehr detaillierte expliziert Aufschlüsselungen im Gesetz, mit welchem Grade von Gewalt man gegen welche Arten von Angriffen vorgehen darf. Bis man sich mit der Rechtslage vertraut gemacht hat, ist man bestohlen, ausgeraubt oder tot - oder der Angreifer hat sich totgelacht.
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Der ist eine Errungenschaft der europäischen Kultur und deutlich älter als das Konzept "Deutschland" in allen Erscheinungsformen: https://de.wikipedia.org/wiki/Ewiger_Landfriede
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Schrecklich, dass sich die Leute heute scharenweise eine Erlaubnis holen, etwas zu tun, das jahrzehntelang ein ganz selbstverständliches Recht volljähriger Personen war. Schrecklich.
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Natürlich. Weil man aus jedem Lauf nur einmal schießen kann, bevor man von Hand nachladen muss. Genauso wie Drillinge und Vierlinge.
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Wenn man vor 20 Jahren das Waffenrecht gelernt hat und nicht mitgekriegt hat, dass sich da in den letzten Jahren viel geändert hat ...
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Bei einem Repetierer würde man vor jedem Schuss eine Patrone aus einem Magazin in das Patronenlager befördern (mit einem manuell betätigten Mechanismus). Die Trommel eines Revolvers ist aber kein Magazin, sondern eine Ansammlung von Patronenlagern (und damit auch ein wesentliches Teil). Interessante rechtlich-technische Frage. Das WaffG erwähnt bei der Definition von "schussbereit" auch explizit Trommeln und Magazine, d.h. eine Trommel ist kein Magazin, sonst müsste man sie nicht einzeln erwähnen.
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Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet
Ch. aus S. antwortete auf Thema in Waffenrecht
Da kriegt das BVerfg wohl Arbeit. -
Das ist ein Gesetzesvorschlag von einer Abgeordneten aus Texas. https://www.congress.gov/bill/117th-congress/house-bill/127 Das Ding ist so verkorkst formuliert, dass es ein halbes Wunder wäre, wenn es es bis in den Senat, geschweige denn auf Bidens Schreibtisch schafft. Null "cosponsors". Zum Vergleich: Der Gesetzesvorschlag, der die Einkommenssteuer abschaffen und durch eine sales tax von 23% ersetzen will, hat elf Kosponsoren.
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Ich wollte auch grade fragen, wieviele Finger und ähnliche Körperteile der heldenhafte Selbstversuch gekostet hat ...
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Man kann sich auch völlig ohne staatliche Kontrolle vollkommen hundepfui illegale Wurfbrandsätze herstellen, die mindestens dreieinhalbmal verbotener sind als 9mm-Munition. Und das Entsetzlichste ist: Die notwendigen Einzelteile hat praktisch jeder Haushalt! Und man benötigt nicht einmal eine Anleitung aus dem Internet!
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Verwaltungsgerichte und ihre politische Abhängigkeit
Ch. aus S. antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenlobby
Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG. Und die Richter dort begründen ihre Entscheidungen üblicherweise ausführlich und fundiert. -
Geltungsbereich des deutschen Waffengesetzes
Ch. aus S. antwortete auf micky123's Thema in Waffenrecht
Das ist aber banales StGB und hat mit dem Waffenrecht nichts zu tun. -
Geltungsbereich des deutschen Waffengesetzes
Ch. aus S. antwortete auf micky123's Thema in Waffenrecht
Dort gilt das österreichische Waffengesetz. Nach dem deutschen Waffengesetz spricht nichts dagegen, weil es in Österreich einfach keine rechtliche Relevanz hat. Außerdem regelt das deutsche Waffengesetz wenig über (nicht gewerbsmäßigen) Kauf von Waffen. Relevant ist der Besitz, nicht das Eigentum. -
Wie wollen die die Code rausfinden?
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Es gibt da einen Witz: Wenn man wo wandert, wo es Grizzly- und Schwarzbären gibt, sollte man Glöckchen mitnehmen damit die Bären einen hören, und Pfefferspray. Außerdem sollte man, wenn man Bärenlosung findet, herausfinden, was für eine Art von Bär es ist. Schwarzbärenlosung enthält allerlei Nahrungreste von Sachen wie Blaubeeren. Grizzlybärenlosung enthält Glöckchen und riecht nach Pfefferspray.
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Die Grünen wollen Totalverbot von Waffen in privater Waffen-offiziell
Ch. aus S. antwortete auf mühli's Thema in Allgemein
1987 wollten die Grünen auch das Internet bzw. dessen Vorgänger totalverbieten. -
Stoppt Messergewalt - Dummdreister BLÖD Kommentar
Ch. aus S. antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Und solange das Zücken von Messern bei Auseinandersetzungen gemeint ist, und nicht das Mitführen von Messern in vollkommen normalen Alltagssituationen. Außerdem sollte man nicht "diese Waffen" aus dem Verkehr ziehen (was bei Messern eine Übung in Sinnlosigkeit ist), sondern die Leute, die gerne Auseinandersetzungen austragen und dabei Messer zücken. Oder Eisenstangen. -
Stoppt Messergewalt - Dummdreister BLÖD Kommentar
Ch. aus S. antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Hart verknacken. Also nicht "gefährliche Körperverletzung", sondern "versuchter Totschlag". Und nicht am unteren Rand der Strafandrohung, sondern schön in der Mitte. -
Diese Glaube ist wohl der einzige, die niemals enttäuscht wird.
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Ein rechtsmittelfähiger Bescheid ist ein Bescheid über eine Maßnahme, gegen den man Rechtsmittel einlegen kann. Ohne einen solchen Bescheid stehen Maßnahmen rechtlich auf luftigen Füßen. Und man will selbstverständlich rechtsmittelfähige Bescheide über Maßnahmen, die man gar nicht will, damit mit man mit Rechtsmitteln dagegen angehen kann. Mit dem Bescheid kann man zu einem Anwalt (Spezialisierung Verwaltungsrecht) gehen, und der kann der Behörde dann mal die rechtlichen Leviten lesen und, falls das nicht hilft, vor ein Verwaltungsgericht ziehen. Rechtsstaats-Spielregeln 101.
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Kann man die dann persönlich und so frisch wie möglich auf den Schreibtisch des Sachbearbeiters liefern?