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Ch. aus S.

WO Silber
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  1. Doch. Der kleine Waffenschein verhindert Verstöße gegen das neu geschaffene Führverbot für SSWs. Er verhindert Kriminalität, die es ohne ihn gar nicht gäbe. Hey, ich sollte mir auch mal so 'nen Schein holen. Ich habe ein zwei tolle Gründe dafür: 1. So sieht man endlich mal den Vordruck für den echten Waffenschein, den man ansonsten nie zu Gesicht bekommt. 2. Ich kann endlich wieder meinen 2mm Berloque-Derringer an meinen Schlüsselbund hängen.
  2. Warum sollte man Beweggründe für etwas brauchen, das bis vor kurzem noch ein selbstverständliches und kostenfreies Recht jeder volljährigen Person war?
  3. Uhhh, früher brauchte man keinen solchen Schein, um SSW zu führen. Die Leute holen sich lediglich eine kostenpflichtige Erlaubnis für etwas, das vor noch nicht allzu langer Zeit ein kostenloses, selbstverständliches Recht war.
  4. Solche Arbeiten dürfen nur durch den Netzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Auch wenn man Prof. Dr.-Ing. der Elektrotechnik ist, darf man das erst, wenn man sich in die Liste eintragen lassen hat.
  5. Legal kann das nur ein Elektriker. Und der sollte auch wissen, wie er es machen muss, damit es funktioniert. Unabdingbar ist wohl, dass die Verbindung mit dem restlichen Stromnetz immer getrennt ist, wenn die Anlage im Inselbetrieb läuft. Sonst elektrisiert sie die Leitungen und grillt das Servicepersonal, das daran arbeiten will.
  6. Man muss aber noch mindestens zwei weitere Fehler machen, bevor man mit einer ungeladenen Waffe unabsichtlich jemanden erschießt - den Abzug betätigen (üblicherweise mit dem Finger) und dabei mit dem falschen Ende auf die Person zeigen ... Also mindestens drei Fehler, die gleichzeitig gemacht werden müssen.
  7. Nein, weil damit kalte Flüssigkeiten mit Hilfe von kalten Flüssigkeiten beschleunigt werden.
  8. Vielleicht hast du mehr Muskeln gekriegt, vom Schleppen?
  9. Vielleicht sollte man noch einen professionellen Auspendler hinschicken, um die bösen Waffenschwingungen fachmännisch aus dem Zug zu pendeln?
  10. Elektrisch Heizen ist selbstverständlich erlaubt. Nur halt nicht rein resistiv mit einer JAZ von 1.0, sondern mit Geräten, die auf eine JAZ von 3.0-4.5 kommen.
  11. Diese schlechten Waffenschwingungen machen einen ganz kirre im Kopf. Wer sich von einem Stück Metall beeinflusst wähnt, der sollte den Aluhut aufsetzen und zum Psychiater gehen.
  12. Also mein Schwiegervater zahlt drüben in Indiana einen hohen einstelligen US-Centbetrag pro kWh. An dem Punkt würde ich mich nicht mehr mit irgendwelchen Auktionssystemen rummachen. Sowas wie die EEX. https://www.eex.com/de/handel/teilnehmerliste#/teilnehmerliste Hier sind jede Menge Finanzinstitute dabei ...
  13. Das wäre aber Benzin, das man exakt zu dem Zeitpunkt bezahlt, an dem man es verbraucht. Nachspeicherheizungen sind konzeptmäßig schlecht. Suboptimales Raumklima, relativ geringe Speicherkapazität. Größter Vorteil ist, dass die Installation relativ einfach ist (kein Verlegen von Wasserleitungen). Und auch mit einer dicken Nachtspeicherheizung wird ein normaler Kunde nicht eine Stunde lang ein MW ziehen - das ist so ziemlich die kleinste Größenordnung, die man zu "Börsenpreisen" bekommen kann. Ich habe mir immer einen Scherz draus gemacht, Grünen und ähnlichen PV-Anbetern, die über die niedrigen Strombörsenpreise schwärmen, anzubieten, dass ich ihnen eine MWh Strom bezahle, wenn sie mir nachweisen, dass sie sie an der Börse gekauft und verbraucht haben. Keiner ging auf das Angebot ein. Noch dazu besteht der Strompreis aus mehr als nur dem Strombeschaffungspreis, z.B. den Transportkosten. Und die fallen an, egal wie billig man den Strom einkauft. Die Strombörse ist größtenteils ein Zockerinstrument. Schon mal nachgesehen, wie die Liste der Teilnehmer aussieht (kann man dort irgendwo finden)? Die ganzen Finanzinstitute, die dort mitmischen, haben garantiert keine große Erzeugungs- oder Verbrauchskapazität.
  14. Irgendwann lohnt sich ein großer Tauchsieder. Vielleicht ein Atomkraftwerksmodell im Maßstab 1:23 für den Garten? Und wenn mal wieder Strom entsorgt werden muss, dampfen die Kühltürme wie in Echt.
  15. " Vorangegangen war eine Allgemeinverfügung, die es Fahrgästen und Bahnhofsbesuchern verbietet, Werkzeuge, die als Waffen dienen können, bei sich zu tragen. " https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/190131_allgemeinverfuegung_bpold-b_file.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Lustig. Darunter fallen auch Spazierstöcke, Regenschirme, Schlüsselbunde, u.s.w...
  16. Pyrotechnik zu Silvester verschießen, z.B.
  17. Es gibt keine Verhältnismäßigkeitsprüfung, allerdings wird geprüft, ob die Verteidigungshandlung erforderlich war (d.h. es gab keine mildere mit gleichen Erfolgsaussichten und gleichem Risikoniveau).
  18. Bei einer verabredeten Schlägerei wäre eher gegenseitiges Einverständnis der Grund zur Rechtfertigung. Solange sich jeder an die vorher vereinbarten Regeln hält. Ihr wisst ja ... "You do not talk about fight club. Someone yells 'Stop!", goes limp, taps out, the fight is over. Only two guys to a fight. One fight at a time. No shirt, no shoes ..."
  19. Wie will man die Regierung beurteilen und eine informierte Entscheidung für die nächste Wahl treffen, wenn man über große Teile des Handelns der Regierung gar nichts weiß? Sunlight is the best disinfectant.
  20. Hetzjagden führen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Schwerverletzten oder gar Toten. Das passiert nur dann nicht, wenn die Hetzenden geradezu absurd inkompetent sind ... oder es keine Hetzjagd gab. Schwerverletzte und Tote gab es bei den Hetzjagden in Chemnitz wieviele?
  21. Warum ist das eine Frage? Das steht in den ersten paar Paragrafen des StGB. Sozusagen Basiswissen ... http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG000302307 Ohne Urteilsbegründung ist es schwierig, die genaue Argumentationd des Gerichtsn nachzuvollziehen.
  22. https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lg-berlin-verurteilung-wegen-unerlaubten-handeltreibens-mit-schusswaffen-ueber-internetseite-migrantenschreck
  23. Nein, die Frage ist komplett langweilig: Beide. Besonders im geschäftlichen Verkehr kann sich der Verkäufer nicht mit Unkenntnis rausreden; im Gegensatz zu einem privaten Verkäufer trägt er ja auch die Verantwortung für die Lieferung, bis sie beim Kunden eintrifft (beim privaten Versand findet schon der Gefahrenübergang wesentlich früher statt). Außerdem wußte der Migrantenschreckknabe ganz genau, dass er sich im Dunkelgraubereich der Legalität bewegt. Sonst hätte er den Laden nicht in Ungarn aufgezogen. Vielleicht hätte er das Ding auch "Grabscherschreck" oder "Vergewaltigerschreck" nennen sollen. Dann wäre zumindest der Teil mit der Volksverhetzung weggefallen.
  24. Äh, was? Natürlich muss man die Gesetze des Ziellandes im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr beachten. Alles andere wäre absurd.
  25. Warum? Das wäre andersrum auch ohne größere Probleme möglich. Und sicher bist du, solange du nichts an Adressen im Ausland lieferst bzw. wenn du das machst, dich an die Gesetze des Landes hältst, in das du lieferst. Ich verstehe immer noch nicht, wo der Aufreger ist. Business as usual ...
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